22.03.21_Familiennachzug_(Verfahrenserleichterungen)

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Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 3563 • 39010 Magdeburg Mit elektronischer Post Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten                               22. März 2021 Bezug: Erlasse vom 29. Mai 2020, 8. September 2020 (34.21-12230) Mit Bezugserlass vom 8. September 2020 wurden Sie über Verfahrenserleich- terungen bei der Abarbeitung der von den Auslandsvertretungen an die Aus- länderbehörden übermittelten Visaanträge zum Zweck des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten informiert. Demnach konnte bei den vorge- nannten Vorgängen bis zum 31. Dezember 2020 auf die Prüfung und Berück- sichtigung von Integrationsaspekten nach § 36a Absatz 2 Satz 3 AufenthG ver- Ihre Nachricht: zichtet werden. Nunmehr informierte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) darüber, dass diese Verfahrenserleichterung angesichts weiterhin pan- demiebedingt verringerter Antragszahlen bis zum Widerruf fortgilt. Zudem wurde in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten zur Information beim Bundesverwaltungsamt (BVA), das für die Ausländerbehörden im Regis- ter-Portal umfassende Informationen zum Verfahren (z. B. Prüfschemata und Checklisten) bereithält, hingewiesen. Halberstädter Str. 2/ am „Platz des 17. Juni“ 39112 Magdeburg Telefon (0391) 567-01 Telefax (0391) 567-5290 poststelle@mi.sachsen-anhalt.de www.mi.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank BIC MARKDEF1810 IBAN DE21 8100 0000 0081 0015 00
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Seite 2/2 Über das Register-Portal steht das BVA den Ausländerbehörden auch als Ansprechpartner für Einzelfragen zur Verfügung. Das BVA hat eigens für dieses Verfahren ein E-Mail-Postfach sowie eine Service-Hotline                            einge- richtet. Hier können Fragen zum Prozess und Zuständigkeiten beantwortet werden. Ich bitte um Beachtung und Information der Ausländerbehörden.
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