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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Hospitalisierungsinzidenz beim Chef des Bundeskanzleramts

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9100017293813

MV

Mecklenburg-Vorpommern
Die Ministerpräsidentin

Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

An die Damen und Herren
Regierungschefinnen/ -chefs der Länder
Staats- und Senatskanzleien der Länder

Schwerin,?. Juli 2021

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
liebe Kollegin, liebe Kollegen,

die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner in den voran-
gegangenen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) ist seit Beginn maßgeblicher Indikator und .
Leitwert für unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Als solche hat sie sich
im Großen und Ganzen bewährt.

Zugleich ist die Sieben-Tage-Inzidenz nie alleiniger Maßstab für unser Handeln gewesen.
Insbesondere die Auslastung des Gesundheitssystems und zunehmend auch der Impffortschritt
finden bereits seit Langem Eingang in unsere Abwägungs- und Entscheidungsprozesse.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich dazu entschieden, auch formal

zusätzlich zur Sieben-Tage-Inzidenz weitere Kriterien zum Anknüpfungspunkt für Corona-
Schutzmaßnahmen im Land zu machen und die Lagebeurteilung so auf eine breitere Basis zu
stellen. Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt dabei das Hauptkriterium. Dieses wird ergänzt um zwei
Nebenkriterien: die Sieben-Tages-Inzidenz der Hospitalisierten und die Auslastung der
Intensivstationen. Sie können dazu führen, dass die zunächst anhand der Sieben-Tage-
Inzidenz vorgenommene Lageeinstufung im Rahmen der der sog. Corona-Ampel (mit den
Stufen Grün bis Violett) angepasst wird. Die genannten Kriterien berücksichtigen zugleich
inzident den Impffortschritt bzw. die Immunisierungswirkung. Einzelheiten zur Funktionsweise
und zu den einzelnen Kriterien des Systems können Sie der Anlage entnehmen. Die aktuelle
Lagebewertung wird täglich veröffentlicht (https://www.lagus.mv-regierung.de/
Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie unter „Lageberichte‘).

Dieses System der risikogewichteten Bewertung knüpft an das Intensitäts-Stufensystem („Control
COVID“) des Robert-Koch-Instituts an und ist vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
(LAGuS) in Kooperation mit Wissenschaftlern der Universitätsmedizinen in Rostock und

Hausanschrift: Postanschrift: Telefon: +49 385 588-0
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Telefax: +49 385 56 51 44
Schloßstraße 2-4 : D-19053 Schwerin ' D-19048 Schwerin poststelle@stk.mv-regierung.de

www.mv-regierung.de
1

Greifswald und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes
weiterentwickelt und angepasst worden. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen im Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Frau Staatssekretärin Frauke Hilgemann (E-Mail:
WM _StG@wm.mv-regierung.de) und Frau Dr. Littmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit im
LAGusS (E-Mail: Martina.Littmann@lagus.mv-regierung.de) zur Verfügung.

Das neue System zur Bewertung der Corona-Lage bildet den Rahmen für Corona-Schutz-
maßnahmen nach der Corona Landesverordnung und verschiedenen Fachverordnungen sowie
für Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit freundlichem Gruß

U.

nAe IAneis

Manuela Schwesig

Anlage .
2

Tägliche Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern anhand risikogewichteter Kriterien Einstufung für: 30.06.2021 Stufenkarte nach 7-Tage-Inzidenz                                                                                                               Stufenkarte nach risikogewichteten Kriterien 0,5                                                                                                                                               0,5 Hansestadt Rostock                                                                                                                                Hansestadt Rostock LK Vorpommern-                                                                                                                                  LK Vorpommern- Rügen                                                                                                                                           Rügen 1,3                                                                                                                                            1,3 LK Rostock                              LK Vorpommern-                                                                                           LK Rostock                          LK Vorpommern- Greifswald                                                                                                                                   Greifswald LK Nordwestmecklenburg                        0,0                                                                                                  LK Nordwestmecklenburg                      0,0 4,4                                                                                  0,4                                                           4,4                                                                            0,4 3,1                                                                                                                                               3,1 Landeshauptstadt                                                                                                                                   Landeshauptstadt Schwerin 0,4                                                                                               Schwerin 0,4 LK Mecklenburgische                                                                                                                            LK Mecklenburgische 5,2                                           Seenplatte                                                                                          5,2                                        Seenplatte LK Ludwigslust-Parchim                                                                                                                            LK Ludwigslust-Parchim Grundstufe                                          1. Gewichtung*                           2. Gewichtung*                           Resultierende Stufe ↑                                    ↑ 7-Tage-Inz. der                                                                      Risikogewichtete 7-Tage-Inzidenz                                       Hospitalisierten =       ITS-Auslastung               = ↓                                    ↓                     Einstufung Hanse- und Universitätsstadt Rostock                                                                    0,5                                                 0,0                   =               2,3%                 =                           Grün Landeshauptstadt Schwerin                                                                               3,1                                                 1,0                   =               0,0%                 =                           Grün Landkreis Mecklenburgische Seenplatte                                                                   0,4                                                 0,4                   =               0,0%                 =                           Grün Landkreis Rostock                                                                                       0,0                                                 1,4                   =               2,3%                 =                           Grün Landkreis Vorpommern-Rügen                                                                              1,3                                                 0,4                   =               0,9%                 =                           Grün Landkreis Nordwestmecklenburg                                                                           4,4                                                 0,0                   =               0,0%                 =                           Grün Landkreis Vorpommern-Greifswald                                                                         0,4                                                 0,0                   =               0,9%                 =                           Grün Landkreis Ludwigslust-Parchim                                                                           5,2                                                 0,0                   =               0,0%                 =                           Grün Mecklenburg-Vorpommern                                                                                  1,7                                                0,4                    =              0,8%                  =                          Grün * Die Pfeile zeigen an, ob das Nebenkriterium zu einer Höherstufung oder einer Abstufung beiträgt. Nur wenn beide Nebenkriterien dieselbe Tendenz zeigen, wird von der Grundstufe ausgehend hoch- bzw. abgestuft.
3

Stufe 0                 Stufe 1                Stufe 2               Stufe 3                 Stufe 4              Stufe 5 Kriterien-Set Einstufung des COVID-19 Infektionsgeschehens                                 Grün                     Gelb                Orange                     Rot             Dunkelrot                Violett in den Landkreisen oder kreisfreien Städten                                                           niedriges               mittleres              hohes                sehr hohes          äußerst hohes kontrollierte Situation Infektionsgeschehen    Infektionsgeschehen   Infektionsgeschehen     Infektionsgeschehen  Infektionsgeschehen Einstufung anhand der Kriterien                                       Die Einstufung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt wird durch das Hauptkriterium bestimmt. Abweichend davon wird die Einstufung um eine Stufe erhöht, wenn beide Nebenkriterien oberhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen. Die Einstufung wird um eine Stufe erniedrigt, wenn beide Nebenkriterien unterhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 150 ist die Einstufung des LK bzw. SK in Stufe 5 "Violett" vorzunehmen. Eskalation                               Für eine Verschärfung der Maßnahmen muss die Einstufung für mind. 3 Tage konstant in einer höheren Stufe liegen. Deeskalation                                 Für eine Entlastung der Maßnahmen muss die Einstufung für mind. 5 Tage konstant in einer niedrigeren Stufe liegen. Hauptkriterium > 10                   > 35                  > 50                   > 100 7-Tage-Inzidenz der COVID-19 Fälle                                         ≤ 10                     bis                    bis                   bis                     bis                > 150 des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ≤ 35                   ≤ 50                 ≤ 100                   ≤ 150 Die Impfquote des Landes sowie die Ausbreitung neuer Virus-Varianten haben direkten Einfluss auf die hier angewandten Kriterien. Aus diesem Grund ist die hier vorliegende Systematik zur Einstufung dazu geeignet, auf Auswirkungen dieser Einflüsse flexibel zu reagieren. Als wichtige Vorraussetzung der risikoadaptierten Einstufung wird die digitale Kontaktpersonen-Nachverfolgung (Luca-App) empfohlen. Nebenkriterien >3                     >8                   > 15 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten                                          ≤3                      bis                    bis                   bis                    > 25 des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ≤8                    ≤ 15                  ≤ 25                                    kein weiteres Kriterium >3%                    >5%                   >9% ITS-Auslastung                  ≤3%                        bis                    bis                   bis                 > 15 % des Klinik-Clusters*, dem der LK bzw. der SK angehört ≤5%                    ≤9%                 ≤ 15 % * Errechnet durch ITS-pflichtige COVID-19 Fälle pro 100 ITS-Betten für Erwachsene (Quelle: DIVI-Register).
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Erläuterungen Die Einstufung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt wird durch das Hauptkriterium bestimmt. Abweichend davon wird die Einstufung um eine Ermittlung der aktuellen Stufe des Stufe erhöht, wenn beide Nebenkriterien oberhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen. Die Einstufung wird um eine Stufe erniedrigt, wenn beide Landkreises oder der kreisfreien   Nebenkriterien unterhalb der Grundstufe des Hauptkriteriums liegen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 150 ist die Einstufung des LK bzw. SK in Stufe 5 "Violett" vorzunehmen. Stadt Beispiel: Die 7-Tage-Inzidenz des LK oder der kreisfreien Stadt liegt bei 63, die ITS-Auslastung liegt bei 2,8 % und die 7-Tage-Inzidenz der hospitalisierten COVID- 19 Patienten wird mit 3,2 angegeben. Demnach wird das Hauptkriterium der Stufe 3, ein Nebenkriterium der Stufe 0 und das andere Nebenkriterium der Stufe 1 zugeordnet. Die Einstufung würde wie folgt vorgenommen: Die Einstufung des Hauptkriteriums ist ausschlaggebend. Im vorliegenden Beispiel befindet sich das Hauptkriterium in Stufe 3. Da beide Nebenkriterien mit den Stufen 0 und 1 niedriger liegen als das Hauptkriterium, wird dieses um eine Stufe vermindert. Die Einstufung des Landkreises bzw. des Stadtkreises erfolgt in Stufe 2. 7-Tage-Inzidenz: Anzahl der gemeldeten COVID-19 Fälle mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage ab dem Berichtstag, pro 100.000 Einwohner. Kriterien 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: Anzahl der innerhalb der letzten 7 Tage neu gemeldeten, hospitalisierten COVID-19 Fälle je 100 000 Einwohner. Dieser Indikator dient unter anderem der frühzeitigen Erkennung einer starken Auslastung der Infrastruktur der Krankenhäuser, da er der ITS-Auslastung vorangeht. Zusätzlich kann dieser Indikator flexibel auf die wahrscheinliche Entwicklung eingehen. So kann die Einstufung auf hohe Hospitalisierungsraten reagieren, auch wenn gleichzeitig bei entsprechender Durchimpfung die schweren und ITS-pflichtigen Verläufe abnehmen. ITS-Auslastung: Anteil der mit COVID-19 Patienten belegten Betten an allen auf Intensivstationen zur Verfügung stehenden Betten für Erwachsene. Der Wert weicht von der Auslastung der ausschließlich für COVID-19 Patienten vorgehaltenen ITS-Betten ab, welche üblicherweise betrachtet wird. Das Kriterium wurde so gewählt, da eine zeitweise Mitnutzung der ITS-Betten im Regelbetrieb möglich ist. Berichte aus Israel (Rossman H. et al. 2021) zeigen, dass mit wachsenden immunisierten/geimpften Bevölkerungsanteilen – zunächst besonders der Berücksichtigung der               vulnerableren Gruppen – schwere Krankheitsverläufe und Hospitalisierungsraten abnehmen. Das Gesundheitssystem wird dadurch entlastet. Die fortschreitenden Impfkampagne      Inzidenz kann dennoch wieder ansteigen oder hoch bleiben, wenn sich in Folge von Lockerungen anteilig mehr jüngere Bevölkerungsgruppen infizieren. In diesem Szenario steigt bei entsprechender Infektionslast auch wieder der Druck auf die medizinische Versorgung. Zusätzlich könnte in Zukunft durch und der Verbreitung neuer Virus-   neue Virus-Varianten eine Situation entstehen, in welcher der durch die Impfungen erreichte Immunisierungsgrad der Bevölkerung wieder verschlechtert Varianten                          wird oder andere Altersgruppen stärker von schweren Verläufen betroffen sind. Daher ist es geboten, zusätzlich zur Inzidenz weitere Kriterien zu berücksichtigen. Das vorliegende Konzept benutzt zwar weiterhin die 7-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19 Fälle, weil dieses Kriterium Änderungen in der Dynamik der Ausbreitung am schnellsten darstellt, jedoch wird durch die beiden Nebenkriterien auch die Lage im Gesundheitssystem mit einbezogen. Dadurch können drohende Überlastungen bestimmter Bereiche frühzeitig entdeckt und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden.
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