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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Hospitalisierungsinzidenz beim Chef des Bundeskanzleramts

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Büro Chef BK

     
      
 

Referat 312 13. JULI 2021 Berlin, 9. Juli 2021
312 - 23203 - Pa 009
RR’in Braun 5 Hausruf: 2342
Die Leiterin des
Kanrlerbüros
Über
ly: A 5

Herrn Gruppenleiter 31

Frau Abteilungsleiterin 3 ur

Herrn Chef des Bundeskanzleramtes uni. V. Lo 23 IT

Frau Bundeskanzlerin WAR}

Elektr. Kopie Herrn Staatsminister Dr. Hoppenstedt

 

Betr.: Indikatoren für Schutzmaßnahmen in MV
Bezug: Schreiben von MP’in Schwesig vom 1. Juli 2021

Referate 121, 122 und 132 haben mitgezeichnet.

I. Votum

Kenntnisnahme.

ll. Sachverhalt
Mit o.g. Schreiben informiert MP‘in Schwesig über die Entscheidung, für die
Anknüpfung von Schutzmaßnahmen nach der Corona-LVO, FachVOen sowie
Allgemeinverfügungen der LK/SK in MV künftig zusätzlich zur 7-Tage-Inzi-

denz (Neuinfektionen) weitere Kriterien heranzuziehen.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen habe sich bei der Pandemieeindäm-
mung als maßgeblicher Indikator bewährt und solle daher Hauptkriterium blei-
ben. Als Nebenkriterien sollen in Zukunft die 7-Tage-Inzidenz der Hospitali-

sierten und die Auslastung der Intensivstationen herangezogen werden.

Die Lageeinstufung soll im Rahmen einer „Corona-Ampel“ mit sechs Stufen
(Grün bis Violett) erfolgen. Hierzu sind für jedes der Haupt- und Nebenkriterien
Schwellenwerte für die Stufen festgelegt (Bsp. 7-T-I Neuinfektionen: <10 Grün,
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10-35 Gelb, 35-50 Orange, 50-100 Rot, 100-150 Dunkelrot, >150 Violett). Die
Grundeinstufung erfolgt mit dem Hauptkriterium und kann durch die Ne-
benkriterien jeweils eine Stufe nach oben (wenn beide Nebenkriterien ober-
halb Grundstufe) bzw. nach unten (wenn beide Nebenkriterien unterhalb
Grundstufe) korrigiert werden. Für die Verschärfung von Maßnahmen wird für
mind. 3 Tage konstant eine höhere Stufe, für die Lockerung von Maßnahmen

für mind. 5 Tage konstant eine niedrigere Stufe vorausgesetzt.

Bewertung
Der Einfluss verschiedener Faktoren auf den Aussagegehalt der 7-Tage-Inzi-

denz im Hinblick auf die Versorgungssituation macht es mit steigender Impf-
quote erforderlich, die Komplexität des Infektionsgeschehens mithilfe weiterer
Faktoren abzubilden. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von MV
zu begrüßen, Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an

zusätzliche Indikatoren zu knüpfen.

Die Einstufung in MV berücksichtigt ähnlich wie die Ampeln in BE oder SN
neben der 7-Tage-Inzidenz weitere Kriterien zur Beurteilung des Infektionsge-
schehens, ist im Vergleich hierzu jedoch deutlich detaillierter: Zum einen
wird die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen stärker gewichtet, zum anderen

das Infektionsgeschehen mit sechs (statt drei) Stufen stärker differenziert.

Mit dem gewählten Indikator der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten wer-
den die Maßnahmen stärker an die tatsächliche Belastung des Gesund-
heitssystems gekoppelt. Hierbei wird offenbar auch der SK/LK-Bezug berück-

—,

Demgegenüber erscheint der Indikator der Auslastung der Intensivstatio-

sichtigt und dabei auf den Wohnort der Hospitalisierten abgestellt.

nen aus hiesiger Sicht als Anknüpfungspunkt von Schutzmaßnahmen an die
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Versorgungssituation weniger geeignet. Das DIVI-Intensivregister zeigt, dass
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die von den Krankenhäusern gemeldete Anzahl der betreibbaren Intensivbet-
ten deutlichen Schwankungen unterliegt. Diese stehen insbesondere mit der
Verfügbarkeit von Personal in Verbindung und können im Detail nicht vollstän-

dig nachvollzogen werden. Die Anzahl verfügbarer Intensivbetten ist hierdurch
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etwa auch über das Aus- bzw. Wiedereinsetzen von Pflegepersonaluntergren-
zen regulativ steuerbar. Insoweit erscheint die Anknüpfung von Maßnahmen

an die ITS-Auslastung angreifbar.

Um eine Anknüpfung von Schutzmaßnahmen an die Anzahl hospitalisierter
COVID-19-Fälle auch auf Bundesebene zu ermöglichen, stimmt BMG derzeit

eine MinVO ab, mit der die Pflicht zur Meldung von Hospitalisierungen an

die Gesundheitsämter gestärkt werden soll. BMG wurde gebeten, die dahin-

ng,
ter stehende Strategie eines besseren Lagebilds zum Anteil schwerer COVID-

19-Fälle gemessen an der Zahl der Neuinfizierten im Lagebericht unter Ver-
schiedenes dem Kabinett vorzustellen. In der Praxis wird es auch darauf an-
kommen, dass sich Krankenhäuser an DEMIS anschließen lassen, um Melde-

verzug durch Meldungen per Fax zu vermeiden.

Da das Schreiben auch an alle MP und CdS adressiert wurde, ist eine Beant-

wortung nicht angezeigt und dürfte auch nicht erwartet werden
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