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+49-30-726298134                   VDZ-JUSTITIARIAT                             S.     01/05 09/01/2009    15:46 EINGEGANGEN • « • ••        - Büro PStS'in WÖhrl - • ••           0 9. Jan. 2CC9 ; •« BDZV                    • » Tgb,Nr.   00£ Osj VDZ                 Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Haus der Presse                                               Haus der Presse Markgrafenstraße 15                            OZ.Oj          Markgrafenstraße 15 10969 Berlin -Eingang im Büro der Leitung - | 10969 Berlin n         1° £ Frau Staatssekretärin Dagmar G. Wöhrl, MdB Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ‘ Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Via E-Mail; buero-pst-w@bmwi.bund-de Per Fax: 030 2014 5103                                                        08.01.2009 Interministerielle Abstimmung eines Aktionsprogramms zur Alkoholprävention Weder Werbebeschränkungen noch Abschaffung der freiwilligen Selbstkontrolle der Werbewirtschaft dürfen Regierungsprogramm werden Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,                                        p (mi die Zeitschriften- und Zeitungsverleger sind äußerst besorgt über 2 von 11 Zielbereichen ^9. 'Y des Entwurfs eines Nationalen Aktionsprogramms zur Alkoholprävention, der nach unserer Kenntnis derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird. I. Zielbereich 9 will Beschränkungen der Alkohoiwerbung zum Regierungsprogramm erheben. Das wäre eine weitere Freiheitsbeschränkung, die gesundheitspolitisch nicht zielführend wäre, aber die ohnehin nicht rosigen Aussichten der Finanzierung freier Medien weiter verschlechtern würde, Solche Beschränkungen würden zudem diametral der von der Bundesregierung im Medien- und Kommunikationsbericht vom 17.12.2008 beschlossenen Position widersprechen, die „insbesondere im Hinblick auf die Refinanzierungsmöglichkeiten von Medien durch Werbung“ in der Schlussfolgerung mündet: „Die Bundesregierung lehnt daher weitere Werbebeschränkungen und -verböte auf nationaler oder europäischer Ebene strikt ab und wird allen darauf gerichteten Bestrebungen entschieden entgegentreten. Die vorhandenen nationalen und europäischen Regelungen tragen dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz angemessen Rechnung. Ein weiterer Regulierungsbedarf besteht nicht. [|. Zielbereich 8 und 9.1. will die Abschaffung der freiwilligen Selbstkontrolle der Wirtschaft und damit auch der Presse im Bereich der kommerziellen Kommunikation zum Regierungsprogramm machen. Nichts anderes bedeuten insbesondere die Ziele 8.1 - 8.5 und 9.1., die die für die freiwillige Selbstkontrolle konstituierenden Elemente der Freiwilligkeit und Selbst-Kontrolle durch die Beteiligung Dritter und die Einführung von Zwangselementen beseitigen will. Die Bundesregierung soll einen Kurs der politischen Umstrukturierung des Werberates zu einer ko-regulierten Organisation einschlagen,
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0S/01/2009    15:46     +49-30-726298134                VDZ-JUSTITIARIAT                        S. 02/05 2 obwohl eine solche staatliche Beeinflussung der Selbstkontrolle werblicher und redaktioneller Presseinhalte in Deutschland aus vielen sehr guten Gründen strikt abzulehnen      ist.  Man    muss     sich   zunächst vergegenwärtigen,        dass   die Selbstbeschränkungen im Bereich werblicher und redaktioneller Presseinhalte und ihre freiwillige sowie eigenständige Kontrolle durch Werberat bzw. Presserat freiwillig und selbständig neben die gesetzlichen Beschränkungen des Werbe-, Wettbewerbs- und Presserechts gestellt wurden, die mit dem zivilrechtlichen Rechtsschutz aus Abmahnung und Verfügungsverfahren schnell und effektiv zwangsweise durchgesetzt werden. Dabei gehen die berufsethischen Selbstverpflichtungen teilweise weiter als die Gesetze, womit jeweils auf gesetzlich geschützte werbliche oder redaktionelle Äußerungen verzichtet wird. Schon deshalb erschiene es unter keinen Umständen angemessen, wollte die Politik den Medien und der übrigen Werbewirtschaft einen zwangsweisen Freiheitsverzicht vorschneiben oder eine Entscheidung Dritter über diesen Freiheitsverzicht aufzwingen. Die Werbewirtschaft hat sich im Rahmen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (2AW) Gedanken gemacht und mit der Drogenbeauftragten darüber gesprochen, wie unter Wahrung der Struktur des Werberates als freiwillige und Selbst- Kontrolle im Bereich der Alkoholwerbung dennoch weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten. Dazu zählt© unter anderem sogar das Angebot einer freiwilligen Vorabprüfung von Alkohoiwerbung durch die Selbstkontrolle, obwohl eine solche Vorprüfung nicht nur als Zwangsmaßnahme grundgesetzwidrig wäre, sondern auch schon als freiwillige Präventivkontrolie privater Öffentlicher Kommunikation medienpolitisch von Vielen als äußerst fragwürdig erachtet wird. Zu erwähnen bleibt, dass die in Zielbereich 8.4 angestrebte Vorabkontrolle nach irischem Vorbild unserer Kenntnis nach nicht freiwillig erfolgt, sondern zwangsweise Vorbedingung der Veröffentlichung ist und damit unseres Erachtens nach grundgesetzwidrig, III. Das Ziel weiterer Werbebeschränkungen (Zielbereich 9), letztlich aber auch das Ziel der Umwandlung der freiwilligen Selbstkontrolle des Werberates in eine ko-regulierte Kontrolle mit Zwangselementen unter Mitentscheidung Dritter (Zielbereich 8 und 9.1.) sind auf weitere Werbebeschränkungen gerichtete Bestrebungen auf nationaler Ebene, denen die Bundesregierung „entschieden entgegentreten“ will (Medienbericht v. 17.12,2008, S. 77). Wir bitten Sie dringend, sich dafür einzusetzen, dass dieser richtige Beschluss auch bei der Abfassung des Nationalen Aktionsprogramms zur Alkoholprävention 2009 - 2012 effektiv umgesetzt wird. Für eine etwas ausführlichere Erörterung des Themas „Alkohol im redaktionellen und im Anzeigenteil der Presse" sowie der Frage weiterer Werbebeschränkungen dürfen wir auf unseren Brief an die Drogenbeauftragte vom 5.9.2008 verweisen, den wir diesem Schreiben beilegen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen und ihren Mitarbeitern für weitergehende Informationen und Gespräche sehr gerne zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fürstner                                  Dietmar Wolff
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