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Herrn Bundesminister Michael Glos, MdB Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststr. 34 - 37 11019 Berlin Termin bb spätestens _/! - Eingang irn Büro der Leitung - WG/Ru 6l Sehr geehrter Bundesminister,                                                              P ^ Bier ist seit Jahrhunderten elementarer Bestandteil der bayerischen und deutschen Kultur. Dabei belegen die Bürgerinnen und Bürger täglich mit Ihrem Bierkonsum,     Dr. Werner Gloßner Hauptgeschäftsführer dass Biertrinken Genuss ist und dass ein maßvoller Bierkonsum echte Lebensqualität Private Brauereien ist. Naturgemäß führt Missbrauch zu gesundheitlichen Problemen. Dies gilt aber     Bayern e.V. generell für alle Lebensmittel und Konsumgüter, so führt ein übermäßiger Konsum    Thomas-Wimmer-Ring 9 80539 München von Süßwaren zu Zahn- und Gewichtsproblemen, ein übermäßiger Fett- und             Telefon: [089] 290 95 60 Telefax: [089] 22 01 79 Fleischkonsum neben Gewichtsproblemen zu Stoffwechselstörungen, und                www.privale-brauereien- dergleichen mehr. Dementsprechend führt auch ein Alkoholmissbrauch zu gesundheitlichen Problemen. Den missbräuchlichen Konsum von Alkohol hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Frau Sabine Bätzing (MdB) mit einer Arbeitsgruppe untersucht. Das Ergebnis wurde in einem „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“ festgehalten, worin Thesen und daraus Vorschläge für Maßnahmenpläne zu diesem Komplex entwickelt wurden. Zu diesen Strategiepapier möchten wir wie folgt Stellung nehmen. Zentrales Ergebnis der Arbeitsgruppe ist das Ziel den Konsum von Alkohol generell aller Bürgerinnen und Bürger durch restriktive Maßnahmen zu senken. Zu den vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmenpaket gehören Punkte wie drastische Erhöhung der Steuern, die Einführung der Null-Promillegrenze, Einschränkung des Verkaufs von Alkohol, Heraufsetzen des Abgabealters beim Bezug von Wein und Bier, Werbeverbote und dergleichen mehr. Die Herangehensweise in diesem Strategiepapier ist dabei in weiten Bereichen äußerst pauschal, man greift tatsächliche Probleme einer Minderheit auf, generalisiert sie zu einem allgemeinen Problem und leitet daraus pauschale gesetzliche Einschränkungen ab. Bei der Beurteilung des aufgelegten Maßnahmenkatalogs wird allerdings schnell deutlich, dass durch die Maßnahmen noch nicht einmal vorhandene Probleme in
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Private Brauereien Bayern nennenswertem Umfang gelöst werden, weil bei den Maßnahmen nicht an die Ursachen herangegangen wird, sondern nur Folgen im Blickfeld sind. Will man beispielsweise Alkoholkranken helfen, so muss man Hilfestellungen zu deren grundsätzlichen Problemen, die häufig im persönlichen und sozialen Umfeld liegen, aufbauen und anbieten. Werbeverbote, höhere Alkoholsteuern, und dergleichen mehr würden nicht helfen. Der generelle Kritikpunkt am „Strategiepapier“ der Arbeitsgruppe ist, dass durch die Pauschalierung von Problemen und den daraus abgeleiteten pauschalen restriktiven Maßnahmen nahezu 90 % der Bevölkerung diskriminiert werden, die nachweislich sehr wohl einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol haben. Der normale Bürger würde in seiner Freiheit und seiner Eigenverantwortung völlig eingeschränkt. Neben dieser „Freiheitsberaubung“ hätte eine Umsetzung der Maßnahmen aber auch dramatische Auswirkungen auf die Existenz der mittelständischen Brauereien, die gerade in Bayern eine wesentliche Bedeutung haben, insbesondere: • Biersteuererhöhungen würden aufgrund des harten Wettbewerbs nicht zu Steigerungen des Bierabgabepreises führen, sondern durch die zusätzliche Kostenbelastung zu existenzbedrohenden Nachteilen für mittelständische Brauereien führen, während Großbrauereien breite Möglichkeiten zur internen Kostenkompensation hätten. • Die Einführung einer Null-Promillegrenze (oder der 0,2 Promillegrenze) führt zu einem Wegbrechen der Existenzbasis der Landgastronomie und damit zu erheblichen Absatzeinbußen. • Werbeeinschränkungen helfen die Marktstellung der Großbrauereien zu zementieren, da diese        Betriebe durch      ihre Vertriebsmanpower Ausgleichsmöglichkeiten haben. • Abverkaufsverbote würden insbesondere kleine Absatzstellen wie Kioske, Imbisse, Tankstellen treffen und wegfallen lassen. Damit würde sich der Bierverkauf noch stärker auf Discounter und große Verbrauchermärkte konzentrieren, in denen die Großbrauereien bereits heute deutliche Distributionsvorteile haben. Dies sind nur einige der zentralen Wettbewerbsverzerrungen, die angesichts der erläuterten, kaum merkbaren positiven Effekte auf die Mißbrauchsreduzierung, in keinster Weise zu tolerieren sind. In anhängender Stellungnahme wird auf die wesentlichen Punkte des „Strategiepapiers“ im Detail eingegangen. Zusammengefasst ist das „Strategiepapier“ gänzlich abzulehnen, weil die Grundannahme, dass man den Alkoholgenuss des normalen Bürgers reduzieren müsse, vollkommen überzogen ist, aber auch weil die Maßnahmenpläne nicht den Problemfällen helfen, sondern nur versuchen an Folgen, nicht aber an Ursachen anzusetzen. 2
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Private Brauereien Bayern ln diesem Sinn möchten wir Sie bitten, sich • für wirksame Konzepte zur Reduzierung der Mißbrauchsfälle, • sich gegen eine überzogene Freiheitseinschränkung der Bürgerinnen und Bürger, • sich für die traditionsreiche mittelständische Brauwirtschaft und damit gegen dieses „Strategiepapier'' einzusetzen. Generell bindet sich die Brauwirtschaft in wirkungsvolle Aktionspläne zur Mißbrauchsreduzierung ein, beispielsweise unterstützen wir den Runden Tisch „Alkoholprävention und Jugendschutz“ am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, oder stehen seit Jahren aktiv hinter Aktionen wie „Don’t drink an drive“ und ähnliche. Wir stehen gerne für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Private Brauereien Bayern e. V. Anlage 3
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Private Brauereien Bayern Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“ einer Facharbeitsgruppe unter Leitung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Frau Sabine Bätzing (MdB) Missbräuchlicher Konsum von Alkohol führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Alkoholmissbrauch wurde in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der Drogen beauftragten der Bundesregierung, Frau Sabine Bätzing (MdB) untersucht, das Ergebnis wurde in Form eines so genannten Strategiepapiers (Stand 8.2.2008) zusammengefasst, worin auch mögliche Maßnahmenpläne enthalten sind. Im Einzelnen kann zu den Positionen und Forderungen des Papiers wie folgt Stellung genommen werden: 1. Alkoholkonsum in Deutschland Im Strategiepapier wird ein verzerrtes Bild der Deutschen im Umgang mit Alkohol aufgebaut, das zum Großteil fern der Realität ist. Untermauert werden die Thesen mit falschen Fakten, wie beispielsweise „...die konsumierte Alkoholmenge ist auf konstant hohem Niveau im Zehnjahresvergleich...“. Fakt ist, dass der durchschnittliche Alkoholkonsum der Deutschen seit Jahren rückläufig ist. So hat sich seit 1997 der Alkoholkonsum in I pro Kopf um 11 % reduziert, allein der Bierkonsum ist in diesem Zeitraum um 14 % gesunken. Weiter sind nach Daten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. in Bayern 2,3 % der Erwachsenen alkoholabhängig, 3,6 % haben einen schädlichen Alkoholkonsum und 7,5 % haben einen riskanten Konsum. Ohne diese Zahlen zu verharmlosen, bedeutet dies jedoch im Umkehrschluss, dass 86,6 % aller bayerischen Erwachsenen keinerlei Probleme im Umgang mit Alkohol haben, die Werte für Deutschland sind ähnlich. Weiter werden im Strategiepapier internationale Statistiken zum Alkoholkonsum als Untermauerung der Thesen aufgeführt, nach denen scheinbar die Deutschen im Konsum von Alkohol im Ländervergleich mit in der Spitzengruppe lägen. Dabei hat das Bundesgesundheitsministerium in seinem Gesundheitsreport 2006 bereits über die Qualität von internationalen Alkoholkonsumstatistiken festgestellt: .... Bei internationalen Vergleichen ist zu berücksichtigen, dass die Angaben für verschiedene Länder unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung von Schmuggel, Schwarzbrennerei ... nicht gleich zuverlässig sind. ...“. Diese Bewertung und das fehlerhafte Ranking bestätigen sich auch darin, dass in der gleichen Alkoholkonsumstatistik Russland deutlich hinter Deutschland liegt, obwohl nachweislich bekannt ist, dass weite Bevölkerungsbereiche Russlands erhebliche Gesundheitsprobleme durch einen beständig hohen Wodkakonsum haben. Die gleichen Fehler gelten ebenso für die nordeuropäischen Staaten Schweden, Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention'               Private Brauereien Bayern e.V.   1/6
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Norwegen, Finnland, in denen große Konsummengen an Alkohol (insbesondere privater Schmuggel wegen exorbitanter Alkoholsteuern) nicht in der Statistik enthalten sind. Fasst man die Fakten zusammen sind Forderungen im Strategiepapier, man müsse den durchschnittlichen Alkoholkonsum der Bürgerinnen und Bürger senken, völlig überzogen, denn für den normalen Deutschen ist Alkohol, insbesondere Bier oder Wein, ein Genussmittel, das seit Jahrtausenden zur Kultur gehört. Mit restriktiven gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums würde nur die überwiegende Mehrheit der Deutschen diskriminiert, ohne eine kleine problematische Minderheit zu erreichen. Sehr wohl muss man helfen, die Probleme dieser Minderheit zu lösen, Probleme, die in Folgen wie Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch münden. Man löst diese Probleme nicht durch pauschale gesetzliche Einschränkungen, sondern nur wenn man mit gezielten Maßnahmen an den Ursachen ansetzt. 2. Alkohol und Verkehr Obwohl seit Jahren alkoholbedingte Verkehrsunfälle in Deutschland rückläufig sind - von 1997 bis 2006 haben sich die Alkoholunfälle mit Personenschaden um 37 % reduziert - wird im Strategiepapier fälschlicherweise die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss als einer der Hauptproblembereiche genannt und daraus die Forderung nach einer kurzfristigen Senkung der Promille-Grenze auf 0,2 Promille abgeleitet, langfristiges Ziel ist die Null-Promille-Grenze. Um dieses Ansinnen beurteilen zu können, lohnt sich ein Blick auf Fakten, auf die Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes, hier liegen die Daten für 2006 im Detail vor: 2006 gab es in Deutschland 327.836 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. An diesen Unfällen waren 634.947 Personen beteiligt, wovon 14.624 -das sind 2,3% aller Unfallbeteiligten- als Fahrer eines PKW, LKW oder motorisierten Zweirades alkoholisiert waren. Bei 94 % dieser alkoholisierten motorisierten Unfallbeteiligten lag die Blutalkoholkonzentration über der heutigen gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille, 77 % hatten eine Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille. Das heißt, nur bei 6 % aller Unfallbeteiligten mit Alkohol lag die Blutalkoholkonzentration zwischen 0 und 0,5 Promille, der Bereich, auf den der Vorschlag mit der Herabsetzung der Promillegrenze zielt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder höher nicht aus Versehen erreicht wird. Sondern derartig alkoholisierte Führer von Fahrzeugen setzen sich ans Steuer und nehmen damit heute bereits in Kauf, durch Geldbußen oder Führerscheinentzug mit erheblichen beruflichen und privaten Folgen bestraft zu werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für 94 % der bei Unfällen mit Personenschaden beteiligten alkoholisierten Fahrzeugführer eine weitere Herabsetzung der Promillegrenze keine Auswirkungen hätte, da sich diese Fahrer bereits heute widerrechtlich im Verkehr bewegen. Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention'           Private Brauereien Bayern e.V. 2/6
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Aus aufgeführten Gründen wird deutlich, dass es sich bei einer Forderung nach einer weiteren Herabsetzung der Promillegrenze nur um eine reine Schaufensterpolitik handelt, die ohne nennenswerte Wirkung auf Probleme wäre. Hingegen wären die negativen Auswirkungen verheerend. Die Landgastronomie, die gerade im Flächenland Bayern in der Regel kaum ohne Fahrzeug besucht wird, wäre existenziell betroffen, denn selbst in der speiseorientierten Landgastronomie liegt der Getränkeanteil am Umsatz (insbesondere Bier und Wein) bei deutlich über 30 %. Mineralwasser und Apfelschorle können dies nicht kompensieren, insbesondere wenn die Gäste komplett wegbleiben. Auch im privaten Bereich würde der normale Bürger diskriminiert, denn es wäre ihm nicht einmal mehr möglich, seine Halbe Bier zum Abendessen zuhause zu genießen, wenn er hinterher seine Kinder vom Sportverein abholen müsste. 3. Alkohol und Jugendliche Ein wesentlicher Kritikpunkt am Inhalt des Strategiepapiers ist eine Undefinierte Generalisierung von Problemen. Im Strategiepapier wird der Eindruck erweckt, als handle es sich bei der deutschen Jugend um eine Ansammlung ständig alkoholisierter Individuen, die zudem regelmäßig mit Rauschtrinken (Binge Drinking Aktionen) am Wochenende ausfällig werden. Diese Generalisierung entspricht nicht der Realität. Nach Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln (BZgA) ist der Anteil der Jugendlichen, die mindestens ein Mal pro Woche Alkohol konsumieren, seit Jahren stetig rückläufig. Tranken 1976 noch mehr als 80 % der 12 bis 25-Jährigen mindestens ein Mal pro Woche Alkohol, hat sich dieser Anteil ständig verringert. 1993 betrug der Anteil nur noch etwa 50 %, bis 2004 hat sich der Anteil nochmals stark auf ca. 33 % verringert. Damit trinken die Jugendlichen nicht an sich mehr, sondern weniger. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie 1) zum jugendlichen Alkoholkonsum, in der festgestellt wird, dass weit über 80 % der Jugendlichen verantwortungsvoll mit alkoholischen Getränken umgehen. Auch ist der Anteil der Jugendlichen, die überhaupt keinen Alkohol trinken, steigend, der Anteil stieg von 24 % in 2004 auf 30 % in 2005. Zusätzlich nimmt die wöchentlich konsumierte Alkoholmenge bei Jugendlichen ab. Es gibt allerdings eine Minderheit unter den Jugendlichen, deren Umgang mit Alkohol problematisch ist. Hier müssen die Ursachen angegangen und reduziert werden, nur dann lassen sich Folgeerscheinungen wie Drogen, Medikamentenmissbrauch, Gewalt oder Alkoholmissbrauch reduzieren. Dazu gehören präventive Maßnahmen durch Aufklärung in Schulen und ähnliche Aktionen, dazu gehört aber insbesondere eine Intensivierung der Sozialarbeit in Brennpunkten, um an die Probleme der Jugendlichen ranzukommen. Weiter gehören Maßnahmen zur verstärkten Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund, insbesondere aus Osteuropa, hinzu. Umgekehrt wird ein Herumdoktern an den Folgen keine Erfolge zeigen, wenn die auslösenden Ursachen nicht gelöst werden. Eine wichtige Rolle spielen hierbei auch 1) Poppelreuter, Bergler: Ursachen jugendlichen Alkoholkonsums, veröffentlicht im Roden Verlag Regensburg 2007 Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“                                 Private Brauereien Bayern e.V. 3/6
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die Eltern, die sich in vielen Fällen von ihrem Erziehungsauftrag verabschiedet haben und deshalb in die Maßnahmen zu integrieren sind. Natürlich sind auch gesetzliche Maßnahmen zur Alkoholabgabe an Jugendliche notwendig. Doch die bestehen, denn es ist bereits heute verboten, Schnaps an unter 18-Jährige zu verkaufen, es ist heute bereits verboten, Wein oder Bier an unter 16- Jährige abzugeben, generell ist es verboten, Alkohol an offensichtlich Betrunkene abzugeben. Darüber hinaus zeigt eine Stadt wie Nürnberg, dass es auf Basis der heutigen Rechtslage sehr wohl möglich ist, gegen Flatrateparties vorzugehen - Veranstaltungen, die in keinster Weise etwas mit genussvollen Alkoholkonsum zu tun haben. Auch Lockvogelangebote auf Veranstaltungen, wie „1 Flasche Wodka zu 10 Euro“, sind auf Basis der heutigen Rechtslage bereits verboten, denn hier kostet umgerechnet ein Drink weniger als 40 Cent und damit regelmäßig erheblich weniger als das günstigste nicht alkoholische Getränk. Damit wird deutlich, dass die heutige Rechtslage klare Regelungen zur erheblichen Eindämmung der missbräuchlichen Abgabe von Alkohol an Jugendliche und Kinder bietet. Eine Verschärfung der Rechtslage durch eine Anhebung des Abgabealters auf 18 Jahre bei Wein und Bier würde kein Abgabeproblem lösen, denn eine Alkoholabgabe mit der Folge stark alkoholisierter Minderjähriger ist in der Regel bereits nach heutiger Rechtslage strafbar. Entscheidender ist vielmehr die Umsetzung, es gilt zukünftig, die Kontrollen und Konsequenzen für Veranstalter, Gastronomen aber auch im Einzelhandel zu intensivieren, um Verstöße bei der Alkoholabgabe zu minimieren. Daneben sind aber auch präventive Maßnahmen auf Seite der Veranstalter sinnvoll, wie beispielsweise im Landkreis Cham, in dem Festeveranstalter vom Landratsamt zum Verzicht auf Schnapsbars bewegt werden. Zusammengefasst geht es im Bereich des Alkoholmissbrauchs Jugendlicher darum, die Probleme Jugendlicher anzugehen und mit entsprechenden Maßnahmen Veranstalter, Gastronomie und den Handel zu einem Einhalten der Jugendschutzgesetze zu bringen. Es ist jedoch abzusehen, dass mit den so genannten „strategischen Maßnahmen“ des Strategiepapiers, wie Werbeverbote, drastische Steuererhöhungen, Einschränkungen der Abgabe, Erhöhung des Abgabealters etc. nichts erreicht werden wird, weil man an die tatsächlichen Ursachen und Verursacher nicht herangeht. 4. Alkohol und Steuersätze Im Strategiepapier wird die Preisgestaltung von alkoholischen Getränken als ein Schwerpunkt der Alkoholprävention gesehen. Auch hierbei handelt es sich nur um ein vordergründiges pauschales Statement, das nichts mit den Ursachen von Missbrauch zu tun hat. Dies wird an einem Beispiel aus einem anderen Bereich, dem Missbrauch illegaler Drogen wie Kokain, Heroin, Cannabis, deutlich. Nach Statistiken der DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) hat sich die Anzahl der Rauschgiftdelikte seit 1996 um 61 % erhöht, die Anzahl erstauffälliger Konsumenten von harten Drogen hat sich in diesem Zeitraum um 12 % erhöht. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Beschaffung von illegalen Drogen für die Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention'        Private Brauereien Bayern e.V. 4/6
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Konsumenten äußerst teuer ist, dementsprechend sogar mit erheblicher Beschaffungskriminalität wie Diebstählen zur Deckung des Finanzbedarfs verbunden ist. Mit diesen Steigerungsraten beim Konsum illegaler Drogen wird deutlich, dass ein hoher Preis an sich keine Mißbrauchsreduzierung zur Folge hat, die Probleme lassen sich nur reduzieren, wenn an die Ursachen herangegangen wird. Übertragen auf den Alkohol lassen sich die gleichen Schlussfolgerungen ableiten: missbräuchlicher Alkoholkonsum lässt sich nur durch eine Reduzierung der auslösenden Ursachen reduzieren, die sehr häufig im sozialen Bereich liegen. Preissteigerungen sind hier wirkungslos. Hingegen wären gerade Biersteuererhöhungen für die mittelständische Brauwirtschaft existenzbedrohend. Denn aufgrund aktueller Erfahrungen kann erwartet werden, dass Biersteuererhöhungen nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang zur Steigerung des Endverbraucherpreises führen werden. Der Grund ist der äußerst wettbewerbsintensive Biermarkt, der kaum Spielraum für Preiserhöhungen lässt, was sich in der jetzigen Marktsituation zeigt. Auslöser für enorme Kostensteigerung für Brauereien waren in den letzten 1 34 Jahren nicht Steuererhöhungen, sondern Rohstoffpreissteigerungen. Obwohl sich für alle Brauereien die Rohstoffkosten um mehr als 50 Cent pro Kasten Bier erhöht haben, ist aufgrund des harten Wettbewerbs der Bierpreis 2007 im Einzelhandel nach aktuellen Analysen der GfK nahezu konstant geblieben. Zwar wurden einzelne Bierpreiserhöhungen angekündigt, diese wurden aber im Anschluss durch Dauerniedrigpreisaktionen und Sonderangebote ausgeglichen. Die Ursachen liegen in den unterschiedlichen Kostenstrukturen von Großbrauereien und mittelständischen Brauereien. Aufgrund von sehr hohen Effizienzvorteilen in der Produktion, haben Großbrauereien einen niedrigen Fixkostenanteil, dafür aber durch Vertriebs- und Werbemaßnahmen einen hohen variablen Kostenanteil. Bei mittelständischen Brauereien ist es umgekehrt, kleine Chargengrößen führen zu sehr hohen Fixkosten, während wegen eingeschränkter Marketingmöglichkeiten die variablen Kosten gering sind. Im Ergebnis können Großbrauereien Kostensteigerungen abpuffern, indem variable Kostenblöcke reduziert werden und die Großbrauereien sorgen in Folge mit ihrer Marktmacht dafür, dass notwendige Preiserhöhungen unterbleiben. Mittelständische Brauereien haben hingegen keine Möglichkeiten des internen Kostenausgleichs und kommen bei konstanten Preisen bei gleichzeitig steigenden Kosten in wirtschaftlich existenzielle Schwierigkeiten, wie derzeit in vielen Betrieben erkennbar. Biersteuererhöhungen hätten den gleichen Effekt und würden den Brauermittelstand in seiner Existenzgrundlage treffen. Darüber hinaus muss noch berücksichtigt werden, dass eine Biersteuererhöhung bei einem Festhalten an der Nullbesteuerung des Weins als immer stärkeren Wettbewerber zu einer Verstärkung der Nachteile der Braubranche führen wird. Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention'        Private Brauereien Bayern e.V. 5/6
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5. Alkohol und Werbung An einigen Stellen des Strategiepapiers wird pauschal auf internationale Studien verwiesen, ohne diese näher zu benennen. Damit wird auch ein Zusammenhang zwischen hoher Werbeintensität und Alkoholkonsum konstruiert. Die Zahlen in Deutschland belegen aber seit Jahren genau das Gegenteil. Obwohl seit Anfang der 90er Jahre die Werbeausgaben für Alkohol enorm gestiegen sind und mit gewissen Schwankungen auf diesem hohen Niveau geblieben sind, ist der Alkoholkonsum konstant rückläufig. Nimmt man als Basis das Jahr 1990, hat sich seitdem der Werbeaufwand für alkoholische Produkte um mehr als 50 % erhöht, während sich der Alkoholkonsum gesamt um 19 % im gleichen Zeitraum verringert hat. Damit wird deutlich, dass der Werbeaufwand ein Mittel im Kampf um Marktanteile ist, aber keinen Einfluss auf die Gesamtkonsummenge hat. Werbeverbote bzw. Werbeeinschränkungen würden lediglich dazu beitragen Marktverhältnisse zu zementieren, es würden große Unternehmen mit entsprechender Vertriebsmanpower bevorzugt, hingegen würden mittelständische Unternehmen ohne eine entsprechende Außendienstmannschaft im Wettbewerb benachteiligt. Darüber hinaus hat sich die Industrie verpflichtet, auf Werbung, die sich gezielt an Jugendliche wendet, zu verzichten und kontrolliert dies auch durch den Deutschen Werberat. Dieser Werberat geht aktiv Beschwerden aus der Bevölkerung nach. Eine zusammenfassende Bewertung dieses Strategiepapiers zeigt, dass diese Thesen und Maßnahmenpläne zum überwiegenden Teil wenig geeignet sind, um den Alkoholmissbrauch in Deutschland zu reduzieren: Die Herangehensweise ist zu pauschal, z. T. zu oberflächlich, nur an den Folgen orientiert, während die Ursachen von Missbrauch außen vor bleiben. Hingegen wären die Maßnahmen mit erheblichen Einschränkungen für die einzelnen Bürger verbunden und es ergäben sich drastische Auswirkungen bis hin zur Existenzgefährdung insbesondere für die mittelständischen Brauereien. Bei Rückfragen:                       Dr. Werner Gloßner Private Brauereien Bayern e. V. Thomas-Wimmer-Ring 9 80539 München Telefon; (089) 290 95 60. Telefax: (089) 22 01 79 E-Mail: info@private-brauereien-bayern.de www.private-brauereien-bayern.de Stellungnahme zum „Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention'                        Private Brauereien Bayern e.V. 6/6
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