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Auch dürfen sie gern, § 6 (5) JMStV nicht direkt oder indirekt Minderjährige ansprechen. Be hältnisse für alkoholische Getränke sollten Warnhinweise tragen, die deutlich auf die Gefah ren des Alkoholkonsums in Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen und während der Schwangerschaft aufmerksam machen. Anm. 45: Dass der Konsum alkoholhaltiger Getränke mit dem Führen eines KFZ un vereinbar und in der Schwangerschaft tabu ist fs. Punktnüchternheit) ist zwischenzeit lich Allgemeinwissen und wird auch von den betroffenen Verbänden unterstützt. Es ist Gegenstand der Führerscheinausbildung und jeder medizinischen Schwangerschafts beratung. Wenn Menschen sich dennoch über derartige Hinweise hinwegsetzen, werden sie sich auch durch weitere Warnhinweise nicht beeindrucken lassen. Die Warnhinweise sug gerieren vielmehr über ihre unmittelbare Botschaft hinaus eine allgemeine Gefährlich keit des Produktes, die - im Gegensatz übrigens zu Tabakwaren - in dieser Form gar nicht gegeben ist Im Übrigen ist zwischen den Warnhinweisen auf Verpackungen von Tabakerzeugnis sen und solchen für alkoholhaltige Getränke ein deutlicher Unterschied festzuhalten: Während Tabak auch in kleinsten Mengen immer und unzweifelhaft schädlich ist, ist der maßvolle Genuss alkoholhaltiger Getränke eben der Gesundheit nicht per se ab träglich - einen gesunden Organismus stets vorausgesetzt. 2.5 Alkoholkonsum durch Preisgestaltung reduzieren Deutschland verfügt im europäischen Vergleich zum Teil über niedrige Steuersätze für Alko hol. So entsprechen die Steuersätze für Bier und Wein gerade den EU-Mindeststeuersätzen oder liegen nur leicht darüber (Bier), so dass in der Konsequenz auch die Einzelhandelsprei se im europäischen Vergleich relativ niedrig sind. Anm. 46: Zunächst: Wein ist im Gegensatz zu allen anderen alkoholhaltigen Geträn ken in Deutschland überhaupt nicht durch eine spezifische Alkoholsteuer belastet ist - wie übrigens in rd. der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten, vor allem denjenigen, die über eine leistungsfähige Weinwirtschaft verfügen. Darüber hinaus offenbart die hier gewählte Formulierung jedoch eine erschreckende Unkenntnis über marktwirtschaftliche Zusammenhänge. Der in der Tat im europäischen Maßstab niedrige deutsche Bierpreis ist nicht etwa das Ergebnis einer vergleichsweise moderaten Besteuerung, sondern ausschließlich in der Schärfe des Wettbewerbs bei bestehenden enormen Überkapazitäten der Branche be gründet. Die stark betriebsgrößenabhängige Kostensituation markiert dabei die jeweilige Preis untergrenze. Blickt man auf die Preissituation im Handel, so ist hier eine Preisspanne je Kasten zwi schen dem billigsten Anbieter einer Handelsmarke und den teuersten Marken- und Qualitätsprodukten in einer Größenordnung von bis zu 8,00 Euro auszumachen. Für die Besteuerung indes ist Bier gleich Bier, die Belastung je Hektoliter ist mit Aus nahme der bescheidenen Begünstigung durch die Biersteuermengestaffel stets gleich. Der Kasten hellen Vollbieres/Pils mit einem Stammwürzegehalt von 11% ist demzufol ge mit 86,6 ct Biersteuer belastet - einem Bruchteil der feststellbaren Preisdifferenz. Dass die hier vertretene These, niedrige Steuer stehe für niedrigen Preis, unsinnig ist, ist schon daran zu erkennen, dass die von der Biersteuermengenstafel mit einem Steu ernachlass von bis zu 44% bedachten Kleinbrauereien keineswegs diejenigen sind, die ihr Bier am preisgünstigsten anbieten. Ihre Kostensituation macht dies schlicht unmög lich. Eine Erhöhung der Biersteuer würde alle Anbieter gleichermaßen treffen, so dass das Preisgefüge im Handel und in der Gastronomie sich parallel nach oben bewegen, die Spanne zwischen billigstem und teuerstem Anbieter jedoch erhalten bliebe. Seite 28 von 36
Der Außer-Haus-Konsum von alkoholhaltigen Getränken würde im Zuge dieser poli tisch motivierten Preiserhöhung noch stärker durch Heimkonsum substituiert - mit schmerzhaftesten Folgen für das heimische Gastgewerbe. Im Ergebnis würden diejenigen Konsumenten, die preissensibel reagieren, auf billigere Erzeugnisse ausweichen. Leidtragende wären also zunächst diejenigen Anbieter, die aufgrund ihrer Kostenstruktur nicht in der Lage sind, weitere preisliche Zugeständnisse zu machen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die kleineren, mittelständischen Brauereien. Eine Erhöhung gerade der Biersteuer würde also weit stärker zu einer Beschleunigung des Konzentrationsprozesses in der Branche beitragen als ihre eigentlichen miss brauchspräventiven Ziele erfüllen. Dies trägt auch dazu bei, dass Alkoholika für die meisten Menschen - insbesondere auch für Jugendliche - leicht verfügbar sind." Maßnahmen zur Preisregulierung über Steuererhöhung können einen unmittelbaren und relevanten Effekt auf die Senkung des Alkoholkonsums ausüben. Anm. 47:... was zweifellos stimmt. Nur sollte im Fokus der alkoholpolitischen Aktivitä ten - wie vorstehend bereits ausführlich dargelegt - weniger die Senkung des Alkohol konsums an sich stehen als eine gezielte Beeinflussung der als unerwünscht erkann ten Konsummuster einer Minderheit der Konsumenten! Insofern sind zwei weitere Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen: Erzeugt die steuer induzierte Preissteigerung Ausweichbewegungen auf andere Produkte, so dass ihre Wirkung verpufft? Zum anderen: Bewirkt die Preissteigerung eine bessere Gleichvertei lung des Konsums, schreckt sie also im Wesentliche die Intensivverwender ab, oder bewirkt sie im Gegenteil sogar eine noch stärkere Ungleichverteilung, weil die modera ten Verwender sich vom Alkohol ab wenden, nicht jedoch die eigentliche Zielgruppe der Maßnahme? So führte das Alkopopsteuergesetz aus dem Jahre 2004 in Deutschland bereits im Folgejahr zu einem beträchtlichen Rückgang des Alkopop-Verkaufs. Es zeigte sich allerdings, dass ein auf eine bestimmte Getränkeart beschränkte Sondersteu er eine Reduzierung der Konsummenge von Alkohol pro Kopf nur vorübergehend bewirkt. Jugendliche nutzen die Möglichkeit, auf andere alkoholische Getränke zurückzugreifen, wenn deren Preis nicht gleichermaßen angehoben wird werden. Strategieempfehlungen der AG Suchtprävention Preisgestaltung ist ein wichtiges Maßnahmenelement zur Regulierung des Konsums und wird als ein strategischer Schwerpunkt zukünftiger Alkoholprävention empfohlen. Anm. 48: Dass damit auch der weitaus überwiegende Teil der Konsumenten, die alko holhaltige Getränke mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein sich und Dritten gegenüber genießen, mitbestraft wird für das Fehlverhalten weniger, wird billigend in Kauf genommen. Dass der Gesamt- und damit der Durchschnittskonsum so sinken, liegt auf der Hand. Insofern ist zu befürchten, dass das Strategiepapier hier wörtlich genommen werden muss: Es geht um die Regulierung des Konsums und nicht des Missbrauchs, es geht um Alkoholprävention im Sinne des Wortes (s. Anm. 2) und nicht um Missbrauchsprävention. Die AG Suchtprävention regt an, dass Deutschland sich auf EU-Ebene dafür einsetzt, die Steuersätze für alkoholische Getränke zu harmonisieren. Seite 29 von 36
Anm. 49:. Auch wenn hier von der in den Ursprungspapieren noch enthaltenen Forde rung nach einem einheitliches Besteuerungssystem auf alle alkoholischen Getränke, innerhalb dessen die Steuersätze proportional zum Alkoholgehalt eines Getränkes ste hen, wie nach einer spürbaren Anhebung der bestehenden Alkoholsteuern nicht länger die Rede ist, wären die Folgen der Umsetzung des hier unterbreiteten Vorschlags doch erheblich. Land Biersteuer Land Biersteuer in €/hl (12,5° Plato) in €/hl (12,5° Plato) Belgien 21,38 Österreich 25,00 Bulgarien 9,59 Polen 21,65 Dänemark 34,13 Portugal 16,53 Deutschland 9,84 Rumänien 9,35 England 101,12 Schweden 78,76 Estland 18,53 Slovakai 16,72 Fankreich 13,00 Slovenien 34,50 Finnland 97,25 Spanien 9,96 Griechenland 13,56 Tschech. Republik 10,61 Irland 99,35 Ungarn 24,55 Italien 29,38 Zypern 24,28 Lettland 9,34 nicht EU Littauen 10,14 Kroatien 27,14 Luxemburg 9,91 Norwegen 219,00 Malta 9,32 Schweiz 15,98 Niederlande 25,11 Türkei 61,93 Tabelle 1: Biersteuersätze in Europa in €je Hektoliter bei 5% vol. Alkohol oder 12,5° Plato (Stammwürze). Hierbei darf zunächst nicht übersehen werden, dass die Besteuerung alkoholhaltiger Getränke innerhalb Europas völlig unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt: Während Staaten wie Deutschland mit der Alkoholbesteuerung traditionell rein fiskalische Inte ressen verbinden, steht bei anderen wie den skandinavischen Ländern die prohibitive Wirkung der Steuer im Mittelpunkt. Anders formuliert: Soll die Alkoholsteuer in Deutschland dem Staat Mittel zuführen, soll sie ihre eigene Bemessungsgrundlage in anderen Ländern gerade minimieren, ist die besondere Höhe der Steuer also damit begründet, dass der Staat über die Mengenbeeinflussung eine möglichst geringe Ein nahme erzielen will. Eine Harmonisierung grundlegend verschiedener Besteuerungsmotive ist indes etwas völlig anderes als eine Harmonisierung verschiedener Steuersätze, wie man sie aus der Umsatzsteuerdiskussion europaweit kennt. Gefordert wird hier also mehr als eine Angleichung von Steuersätzen; gefordert wird eine Neubestimmung der Besteuerungsgrundsätze von Alkohol in Deutschland. Diese lehnen die betroffenen Verbände ebenso ab wie die im Zuge einer Harmonisierung zwangsläufige Steuererhöhung. Die Biersteuer ist im europäischen Vergleich in Deutschland mit am niedrigsten. Sie beträgt, wie Tabelle 1 zu entnehmen ist, nicht einmal 10% der Steuerlast, mit der Bier in England belastet ist. Einer Harmonisierung im Sinne einer alleinigen Absenkung der Steuerlast in den Hochsteuerländern werden diese sich widersetzen. Es ist also bestenfalls von einem Seite 30 von 36
Kompromiss auszugehen, der dann nahezu zwangläufig eine drastische Erhöhung der Biersteuer in Deutschland zur Folge hätte. Der ungewichtete durchschnittliche Biersteuersatz beträgt innerhalb der EU 29 € und ist damit mehr als drei Mal so hoch wie in Deutschland. 2.6 Verfügbarkeit von Alkohol einschränken Alkohol ist nicht nur wegen des relativ niedrigen Preises in Deutschland leicht verfügbar. Auch aufgrund von Verkaufszeiten rund um die Uhr und der Vielzahl der Verkaufsstätten ist das Beschaffen von Alkohol selten ein Problem. Anm. 50: Warum sollte es auch für all die Menschen, die mit Alkohol vernünftig umge hen, eins sein? Das gilt auch für Jugendliche. Wer 16 Jahre ist, kann sich Alkohol in Form von Bier oder Wein legal beschaffen. Die geringere Alkoholkonzentration gegenüber Spirituosen kann bei Bedarf durch höhere Mengen ausgeglichen werden, so dass die Grenze zum riskanten Kon sum rasch überschritten ist. Anm. 51: Es wird geradezu so getan, als sei der Bier- und Weinkonsum der 16- bis 18- Jährigen der Kern des Problems. Ist er aber nicht. Dies besteht vielmehr im Konsum von Alkohol von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bzw. im Spirituosenkon sum von unter 18-Jährigen. Dem muss entgegengewirkt werden - gerne auch im Zusammenwirken mit den betrof fenen Verbänden der Hersteller und des Handels. In Gaststätten ist es nicht ungewöhnlich, dass auch an bereits stark alkoholisierte Gäste Al kohol ausgeschenkt wird, obwohl das Gaststättengesetz dieses untersagt (GastG § 20). Hier sind die gesetzlichen Möglichkeiten verstärkt zu nutzen, Strategieempfehlungen der AG Suchtprävention Die AG Suchtprävention empfiehlt, im Jugendschutzgesetz die bisherige Altersgrenze für den Kauf alkoholischer Getränke beizubehalten - also 16 Jahre für Wein, Bier und wein- oder bierhaltige Mischgetränke und 18 Jahre für Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke. Es wird empfohlen, zunächst die Auswirkungen der Heraufsetzung der Altersgrenze beim Kauf von Tabakprodukten auszuwerten und anschließend eine Entscheidung über die Al tersgrenzen für Alkohol zu treffen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass die Durch- setzbarkeit der Einhaltung der Regelung gewährleistet werden kann und die Vollzugsdefizite bei der Einhaltung der bestehenden Regelungen ausgeräumt sind. Anm. 52: Nach Ansicht der betroffenen Wirtschaftskreise ist die im Jugendschutzge setz vorgeschriebene Altersgrenze für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke richtig und sinnvoll. Die Fähigkeit zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Geträn ken ist das Ergebnis eines Lernprozesses und gesammelter Erfahrungen. Risikokom petenz muss zunächst vermittelt werden: Durch das Elternhaus, in der Fahrschule, im Unterricht usw. Der weitaus überwiegende Teil junger Menschen verhält sich entsprechend und lernt, alkoholische Getränke bewusst (und das heißt vor allem im Bewusstsein der damit einhergehenden Risiken) zu genießen. Dennoch verbleibendes Fehlverhalten nun durch Verbote und Restriktionen, die alle Konsumenten treffen, bekämpfen zu wollen, ist als unverhältnismäßig abzulehnen und kommt einer Kapitulation gleich. Es ist gerade wichtig, dass Junge Menschen anhand schwach-alkoholischer Getränke wie Bier den Umgang mit Alkohol erlernen, ehe sie mit höherprozentigen Getränken Seite 31 von 36
konfrontiert werden. Ein rigoroses Alkoholverbot bis 18 widerspricht deshalb nicht nur der Lebenswirklichkeit vieler Jugendlicher, es ist auch alkoholpolitisch kontraproduktiv. Außerdem wird unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen eine Beschränkung der Verkaufszeiten für Alkohol ebenso wie eine Reduzierung der Zahl der Verkaufsstellen für alkoholische Getränke empfohlen. So sollte z. B. der Alkoholverkauf an Bahnhöfen, an Tank stellen und auf Autobahnraststätten zumindest zu bestimmten Tageszeiten untersagt wer den. Internationale Studien zeigen, dass diese Maßnahmen eine hohe Wirksamkeit für die Senkung des Konsums insbesondere des problematischen Alkoholkonsums entfalten. Anm. 53: Oben war festgestellt worden, dass selektive Verbote Ausweichbewegungen auslösen (s. vor/nach Anm. 47). Ein Verbot des Verkaufs alkoholhaltiger Getränke an Tankstellen würde insofern Ausweichbewegungen in Richtung Handel während der re gulären (und immer weiter fortschreitenden) Öffnungszeiten oder in Richtung Gastro- nomie-Außerhausverkauf auslösen, dem dann wiederum mit neuen Gesetzen zu be gegnen wäre. Ganz nebenbei wird die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Tankstellen bedroht, die z.B. gleichzeitig einen Getränkemarkt betreiben und außerhalb der regulä ren Landeöffnungszeiten auch alkoholische Getränke anbieten. So geht der Kampf gegen den Alkohol mit einer immer weitergehenden Beschneidung von Freiheiten des Konsums, der Gewerbeausübung usw. einher. Es wird empfohlen, die in einigen Städten bereits praktizierten Verbote von Trinkgelagen in der Öffentlichkeit rechtlich zu prüfen, um somit eine Übertragbarkeit für das gesamte Bun desgebiet zu ermöglichen. Eine Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeinde bund wird empfohlen (These des Deutschen Städte- und Gemeindebundes). Die Verbote sollten so formuliert sein, dass sie nicht der Ausgrenzung Wohnungsloser Vorschub leisten. Gleichzeitig wird eine Verstärkung der Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes emp fohlen, um insbesondere das bestehende Vollzugsdefizit im Einzelhandel abzustellen. Um dies zu erreichen, sind wirksame Maßnahmen durch die in den Kommunen zuständigen Be hörden zu entwickeln und durchzuführen. Besonders in den Lokalen und Verkaufsstellen, die wiederholt durch Probleme auffallen, sollten Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden. Ggf. ist die personelle Ausstattung der Kontrollbehörden für diesen Aufgabenbereich zu erweitern. In.Kooperation mit dem Einzelhandel sollten Strategien zur Verbesserung der Einhaltung der Altersgrenzen zum Jugendschutz entwickelt werden, die verhindern, dass Alkohol an Jugendliche unterhalb der geltenden Altersgrenzen verkauft wird. Durch Kontrollen sollte sowohl der Ausschank von Alkohol an bereits stark alkoholisier te Gäste als auch die Durchführung sog. Flatrate-Partys verhindert werden. Anm. 54: Das ist der richtige Ansatz: Erst einmal Vollzugsdefizite abbauen und die Aufklärungsarbeit intensivieren. Wer sich dennoch als beratungsresistent erweist, dem wird man auch durch noch schärfere gesetzliche Regelunge kaum beikommen. Zur Durchsetzung der genannten "repressiven" Maßnahmen wird empfohlen, mittels emp findlicher Bußgelder Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und diese ähnlich den Verkehrsdelikten öffentlich zu machen. Außerdem sollten Minimalanforderungen zur Verga be von Konzessionen für den Verkauf alkoholischer Getränke eingeführt werden. Bei Ver stößen kann der Entzug der Konzession oder die zeitweise bzw. endgültige Schließung des Betriebes angeordnet werden. Gleichzeitig wird empfohlen, eine Zertifizierung "Verantwortli cher Einzelhändler" für Verkaufsstellen und Gaststätten einzuführen. Anm. 55: Ein gesonderte Zertifizierung für solche Unternehmen einzuführen, die sich rechtskonform verhalten (Jugendschutzgesetz, Gaststättenrecht, ...) , mutet seltsam an. Wäre dann davon auszugehen, dass nicht zertifizierte Unternehmen des Handels oder Gastgewerbes als „Rechtsbrecher" einzustufen sind? Wer nimmt die Zertifizierung Seite 32 von 36
vor? Nach welchen Kriterien soll sie erfolgen? Wer definiert, was im Sinne der neuen Tugendwächter „verantwortlich" ist? Hierzu wird auf den Runden Tisch „Jugendschutzgesetz - Verbesserung des gesetzlichen Vollzuges“ von Bundesfamilienministerin von der Leyen am 28. November 2007 hingewie sen. Der Runde Tisch zielt darauf ab, gesetzestreues Verhalten zu fördern und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz stärker zu belangen. Konkret wurde vereinbart, für die Einführung von Kassensystemen zu werben, die ein Signal beim Einkauf von Alkohol abgeben und so die Kassiererinnen auffordern, das Alter des Käu fers zu überprüfen. Zudem sollen Schulungsmaterialien erstellt und regelmäßige Schwer punktkontrollen effizienter durchgeführt werden. Bund, Länder und Kommunen sowie Verbände sollten die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Kampagne ."Jugendschutz: Wir halten uns daran!" verstärken, um zu einer .„Kultur des Hinschauens'” zu motivieren. 2.7 Ressourcen bereitstellen Die Kosten alkoholbezogener Krankheiten werden pro Jahr auf mindestens 20 Milliarden Euro geschätzt. (Bühringer u.a. 2000). Anm. 56: Die MONICA-Studie des renommierten Münsteraner Epidemiologe Prof. Dr. Ulrich Keil belegt den gesundheitlichen Nutzen moderaten Alkoholgenusses (s. Anm. 25) wurde das hier gegen gerechnet? Nach Schätzungen werden von der Alkoholindustrie pro Jahr mindestens 500 Millionen Euro zur Bewerbung alkoholischer Getränke aufgewendet. (Jahrbuch SuchtOS). Demgegenüber sind die Aufwendungen des Bundes und der Länder für die Alkoholpräventi on gering. Dies hat zur Folge, dass der Werbung der Alkoholindustrie in den Medien prak tisch keine im Umfang auch nur annähernd vergleichbare öffentlichkeitsbezogene Kampagne der Alkoholprävention entgegensteht. s. hierzu auch Anm. 14. Um die empfohlene umfassende nationale Gesamtstrategie zur Alkoholprävention umzuset zen und den Alkoholkonsum und die alkoholbedingten Probleme ... Anm. 57: Das eine hat mit dem anderen allerdings, wie statistisch belegt und vorste hend erläutert, nur bedingt zu tun! ... in der Bevölkerung wirksam zu reduzieren, ist nach Einschätzung der AG Suchtprävention eine deutliche Anhebung der Mittel für Alkoholprävention erforderlich. Auf diese Weise ist das bestehende Defizit in der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen zur Alkoholprävention zu beheben. Um die benötigten Mittel langfristig bereitzustellen, wird durch die AG Suchtprävention die Strategieempfehlung gegeben; Deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel auf Bundes- und auf Landesebene für die kontinu ierliche Durchführung von Maßnahmen zur Alkoholprävention und von Maßnahmen der Kon- trollbehörden. Seite 33 von 36
2.8 Maßnahmen koordinieren Im Bereich der Alkoholprävention ist eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren auf Bun des-, Länder- und kommunaler Ebene tätig. Im Sinne eines effektiven Mitteleinsatzes und zur Erreichung von Synergieeffekten sind die Maßnahmen der verschiedenen Verantwortli chen zu koordinieren. Anm. 58: ... und ist die Sinnhaftigkeit der Vielzahl verschiedener Botschaften kritisch zu prüfen, s. hierzu nochmals Anm. 14. Die Koordination erfolgt durch die zuständigen Gremien der Länder und des Bundes, wie die AG-Suchthilfe der Länder und den Drogen- und Suchtrat. Anm. 59: Wenn die AG Suchthilfe selbst die Durchführung der vor ihr propagierten Maßnahmen koordiniert, ist auch gewährleistet, dass keine kritischen Fragen deren grundsätzliche Sinnhaftigkeit betreffend gestellt werden. Aus den vorstehenden kriti schen Anmerkungen zu den Empfehlungen sollte deutlich geworden sein, dass diesen Institutionen bei aller Wertschätzung ein gewisses Maß an Betriebsblindheit und/oder Voreingenommenheit kaum wird abgesprochen werde können. Ausgerechnet sie nun als Koordinations- und Kontrollinstanz einzusetzen verschafft prohibitiven Idealen ein der Sache unangemessenes und aus Sicht der betroffenen Wirtschaft, aber auch der weit überwiegenden Zahl der Alkohol verantwortungsbewusst genießenden Konsumenten nicht hinnehmbares Forum. Eine stärkere Wirkung der Maßnahmen ist durch ein abgestimmtes Vorgehen in der Maß nahmenplanung und -Umsetzung sowie eine koordinierte Strategie der kommunizierten Bot schaften an die gesamte Bevölkerung oder Teilzieigruppen zu erwarten. Das Nationale Aktionsprogramm Alkoholprävention berücksichtigt die Empfehlungen der Europäischen Alkoholstrategie, ln diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein europäisches Beobachtungszentrum Alkohol mit Partnern in den einzelnen Ländern zu schaffen. 2.9. Maßnahmenqualität prüfen Die AG Suchtprävention empfiehlt, die durchgeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Die Abschätzung, ob Maßnahmen und Strategien erfolgreich waren, ist nur auf einer gesicherten Datenbasis möglich. Für die Adjustierung der gewählten Strategien sind Er kenntnisse über die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen notwendig. Anm. 60: Offenbar herrscht also ein hohes Maß an Unsicherheit, ob die vorstehend dargestellten Maßnahmen zur Problembeseitigung überhaupt geeignet sind. Dass so der Alkoholkonsum insgesamt reduziert wird, daran kann in Anbetracht der Rigidität des Maßnahmenbündels kein Zweifel bestehen. Ob dem Missbrauchsverhalten jedoch annähernd adäquat begegnet wird, muss vor dem Hintergrund der aktuellen Statistiken ernsthaft in Zweifel gezogen werden (s. Anm. 1). Erschreckend ist jedoch, dass hier auf dem Rücken der Wirtschaft (Erzeuger, Rohstoff lieferanten, Handel, Gastronomie, Werbewirtschaft,. Verlagswesen ...), unter Inkauf nahme der Gefährdung zahlloser wirtschaftlicher Existenzen und Arbeitsplätze und un ter Hinnahme einer massiven Beschneidung der Konsumfreiheit breiter Bevölkerungs kreise sowie des schmerzhaften Eingriffs in Jahrhunderte alte Konsumtraditionen und in das Lebensgefühl der Menschen nicht nur, aber besonders in Bayern ein alkoholpoliti scher Feldversuch angezettelt werden soll. Seite 34 von 36
Die durch Alkoholprävention erzielten Änderungen im Verhalten und in der Einstellung der Bevölkerung sollten durch repräsentative Surveys im Zweijahresrhythmus erfasst werden. Für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden im Rahmen der BZgA- Drogenaffinitätsstudie entsprechende Daten bereits erhoben. Anm. 61: Der Bericht „Gesundheitsverhalten von Jugendlichen in Bayern 2005“, he rausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, stellt fest: „Der Anteil regelmäßiger Alkoholkonsumenten unter den Jugendlichen in Bayern war bislang - dem Trend der vergangenen Jahrzehnte folgend - rückläufig. Konsumierten 1995 noch 23% der 12- bis 24-Jährigen regelmäßig (mehr mals wöchentlich) Alkohol, waren es im Jahr 2000 noch 18%. Im Jahr 2005 bleibt der Anteil der regelmäßigen Alkoholkonsumenten mit 18%> konstant.“ Dieser amtlich festgestellte, langjährig rückläufige und zuletzt zumindest konstante Konsum ging einher mit wachsender Verfügbarkeit von Alkohol, relativ zur Kaufkraft sinkenden Preisen und einer ständigen Intensivierung der Werbung. Jugendliche ha ben sich über Jahrzehnte von diesen Faktoren, die jetzt als ursächlich für Miss brauchsverhalten herhalten sollen, nicht beeindrucken lassen. Ist es da nicht offen sichtlich, dass die eigentlichen Motive für die Flucht junger Menschen in den Rausch völlig andere sein müssen als hier dargestellt und damit die vorgeschlagenen Maß nahmen als ungeeignet zurückzuweisen sind? Eine bundesweite Repräsentativ-Untersuchung sollte jedoch auch für die erwachsene Bevöl kerung im Zweijahresabstand durchgeführt werden, um mit alkoholpolitischen präventiven Maßnahmen und Hilfsangeboten auf Trends im Konsumverhalten zeitnah reagieren zu kön nen. Anm. 62: Es darf nicht um „Trends im Konsumverhalten“, also eine rein quantitative Betrachtung gehen, sondern um Missbrauchsmotive, die sich dann in konkretem Kon sumverhalten niederschlagen! Ergänzend dazu sollten Local-Monitoring-Studien durchgeführt werden, um die bundeswei ten Prävalenz- und Trendbefunde zu präzisieren. Damit sind auch die Effekte regionaler Maßnahmenpakte zur Alkoholprävention besser zu überprüfen und lassen sich regional passgenaue Schlussfolgerungen für das weitere Handeln ziehen. Alkoholprävention benötigt differenzierende Handlungsstrategien, die sich auf die gesamte Bevölkerung oder auf Teilzielgruppen beziehen. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, soll ten nur solche Maßnahmen verbreitet werden, die wissenschaftlich den Nachweis ihrer Wirk samkeit erbracht haben ("evidence based strategies") oder die aufgrund ihrer Ausrichtung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine hohe Wirksamkeit erwarten lassen. Anm. 63: In Anbetracht der absehbar gravierenden Schädigung der Wirtschaft sollte dieser wissenschaftliche Nachweis allerdings zweckmäßiger Weise vor der Maßnah mendurchführung erbracht werden! Die AG Suchtprävention empfiehlt, die Ressourcen für Forschung und Evaluierung entspre chend zu verstärken. 3. Vorschläge für einen kurzfristig umsetzbaren Maßnahmenkatalog Die im vorigen Kapitel genannten Strategieempfehlungen zur Reduzierung des Alkoholkonsums in Deutschland lassen sich nicht alle in einem Schritt realisieren. Daher werden die mittelfristigen Strategieempfehlungen im ersten Schritt zu einem kurzfristig um setzbaren Maßnahmenkatalog gebündelt. In diesem Maßnahmenkatalog werden konkrete Vorhaben thematischen Zielfeldern zugeordnet und die zur Umsetzung notwendigen Koope- Seite 35 von 36
rationspartner genannt. Mit der Umsetzung und Durchführung von im Katalog genannten Maßnahmen soll noch im Jahr 2008 begonnen werden Zielfelder des kurzfristig umsetzbaren Maßnahmenkatalogs sind daher: 1. Förderung der Alkoholabstinenz bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 2. Maßvoller Alkoholkonsum bei jungen Menschen, Minimierung des Rauschtrinkens 3. Motivation und Gewinnung der Bevölkerung für den risikoarmen Alkoholkonsum - Ent wicklung und Stabilisierung eines Problembewusstseins hinsichtlich des eigenen Alko holkonsums 4. Erhöhung der ärztlichen (Kurz)lnterventionen bei Patienten mit riskantem oder abhän gigem Alkoholkonsum 5. Maßnahmen zum breitenwirksamen Verzicht auf Alkohol in der Schwangerschaft und beim Stillen, bei der Arbeit, im Straßenverkehr, beim Sport und während der Einnahme von Medikamenten, zur Vermeidung von Mischkonsum 6. Senkung des Alkoholkonsums durch gesetzliche Maßnahmen. Bayerischer Brauerbunc! e.V. Postfach 34 01 62, 80098 München Oster-von-Miller-Ring 1,80333 München Telefon 0 89 / 28 66 04 - 0 Telefax 0 89/28 66 04 99 Seite 36 von 36
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie /?SDl Michael Glos MdB Frau Bundesminister Emilia Müller hausanschrift Scharnhorststraße 34 - 37,10115 Berlin Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft, Postanschrift 11019 Berlin Infrastruktur, Verkehr und Teclmologie TEL +49 (0)3018 615-76 00 od. (0)30 2014-76 00 Prinzregentenstraße 28 fax +49 (0)3018 615-70 30 od, (0)30 2014-70 30 80538 München e-mail michael.glos@bmwi.bund.de datum Berlin,^, September2008 DATUM Sehr- geeinte Frau Staatsministerin, liebe Emilia, für Dein Schreiben vom 6. August 2008 zum „Strategiepapier für ein Nationales Aktionspro gramm zur Alkoholprävention“ danke ich Dir. Die bayerischen Wirtschaftsorganisationen haben ihre Bedenken gegen die Empfehlungen des Drogen- und Suchtrats vom 9. Juni 2008 auch gegenüber der Bundesregierung geäußert. Ich kann Dir versichern, dass diese Bedenken auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ernst genommen werden. Der Drogen- und Suchtbericht 2008, den die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau MdB Bätzing, am 5. Mai 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt hat, zeigt Entwicklungen auf, die unterstreichen, dass in Deutschland bei der Alkoholprävention Handlungsbedarf besteht. Insbesondere beobachtet die Bundesregierung mit Sorge die Entwicklung, dass Kinder und Jugendliche immer früher mit dem Alkoholkonsum beginnen. Vor diesem Hintergrund hat der Drogen- und Suchtrat seine Empfehlungen beschlossen, die jedoch noch keine abgestimmten oder geplanten politischen Maßnahmen der Drogenbeauftragten oder der Bundesregierung darstellen.