Kanzleramt Kali Akte 2, B136-48270

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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SET » Ir KALI + SALZ BEREICH KJ 16:04 Die Lage der Kali-Industrie ist nicht al- 5.6718 +49 561 3912252 « Da K+S die gesamis deutsche Kaliin- lein maßgeblich, da durch Zusammen- dustrie darstellt, schluß® gleichzusetzen mit der Entwicklung der und die damit verbundene ist ihre Entwicklung Verstärkung der marktbeherrschenden Gesamtindustrie. Stellung (inklusive ihrer Arbeitsplätze) der K+S dieser ermöglicht Ihe Sicherung ist ein wird, das "ohnehin überhöhte Preisni- Gemeinwohlvorteil, veau” in Deutschland zu halten und durch die marktbeherrschende Stellung dadurch die Abnehmer zu schädigen sei K+S in der Lage, überhöhte Preise und deren Arbeitsplätze zu gefährden durchzusetzen (Abnehmer: Landwirtschaft mit hohen Landwirtschaft deutlich mehr Arbeits- Produktionskosten und entsprechend plätze zu gefährden als in der Kaliin- geringer Wettbewerbsfähigkeit). dustrie 2u sichern sind, ist ein aus der Die und Behauptung, dadurch in der Luft gegriffenes Argument, für das die Kommission jeden Beweis schuldig pauschale Betrach- bleibt. Ein Gemeinwohlvorlteil "Erhalt der Ar- Die angewandte beitsplätze” scheidet schon deshalb tungsweise führt zu falschen Ergebnis- aus, weil Zweifel an einer konkreten sen. Im reinen Kali-Geschäftsbereich Gefährdung dieser Arbeitsplätze be- hat K+S einen Verlust von 80 Mio. DM stehen. K+S macht - gemessen am hinnehmen müssen. Er folgt maßgeb- Umsatz von 2 Mrd. DM - mit 7 Mio.:DM lich aus dem Übersee-Export, der des- Verlust kein alarrnierend negatives Er- halb konkret gefährdetist. Mit ihm sind gebnis. Sie hat weltweit eine ange- mehrere tausend Arbeitsplätze verbun- messene Marktsiellung und ist Welt- den. Die behauptete Weltmarktstellung Marktführer bei Kaliumsulfat und was- bei Kaliumsulfat und Magnesiumdün- serlöslichen Magnesiumdüngern. gern ist schon nach Ansicht der Kom- mission wertlos, weil diese Produkte auf dem Weltmarkt keinen Absatz fir- den. Eine weitere erhebliche Gefähr- dung folgt aus dem schwankenden US Dollar, der für den Kaliexport maß- geblich ist. Die in 1997 eingefretene Erhöhung des US Dollars kann nach Expertenmeinung nicht als dauerhaft eingestuft werden. 2u1706»1_dor / 28.08.1407
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19 JUN ’97: 16:85 e Bei daß Zugrundelegung die der Annahme, ex-portabhängigen ! « Die Kommission verkennt die im Zu- Arbeits- sammenschluß für K+S liegenden Ver- plätze am meisten gefährdet sind, führt der Zusammenschiuß nicht zu deren 5.7718 +43 561 3812252 KALI + SALZ BEREICH KI besserungsmöglichkeiten durch = Umschichtung der Produktion hin zu Sicherung. Denn PCS wird bemüht | höherwertigen Spezialitäten durch sein, die Produktion nach Kanada zu Nutzung des PCS-Vertriebsnetzes verlegen üder durchzuführen. Rationalisierungen Beides ist ohne Be- - Kostensenkung durch Nutzung von PCS-Produktions-Know-how schäftigungsabbau nicht zu erreichen. - Kostensenkung durch Synergien in Logistik und Vertrieb (Mitvertrieb, Swaps, Frachtenpoolung) Dies hat PCS dazu geführt, schriftlich darzulegen, daß sie von der Aufrecht- erhaltung einer Produktion 3,3Mio.Va spricht und K,O ausgeht. weitesigenend setzt von 3,1- Dies ent- Vollaustastung entsprechendes Personal voraus. Die behauptete Gefahr des Be- schäftigungsabbaus ist deshalb un- schlüssig. emei hiv j a er Privatisi Ö siten | «e Die Privatisierung des BMGB-Anteils e Die Privatisierung des BMGB-Anteils an K+S GmbH isi angesichts des an K+S GmbH an PCS ist die absehbar Wertes der Beteiligung ein nur gerin- einzige Privatisierungsmöglichkeit. Sie ger Gemeinwohlvorteil, ist eine einmalige Chance, aber ab- hängig vom Zustandekommen des Zu- sammenschlusses. Die Privatisierung entspricht einem gesetzlichen Auftrag und führt schon deshalb zu einem Ge- meinwohlvorteil, ui 70B-1.00r7 10.18.1397 “ 6 -
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‚19 JUN 797 16:05 KALI + SALZ BEREICH KIT +49 561 3012252 5.8718 | « Die Wernandiungen sind seit Dezem- » Die Verhandlungsbereitschaft besteht ber 1996 ausgesetzt. Ihre Fortführung fort und ist BMGB zuletzt im Frühjahr ist fraglich. 1997 von PCS schriftich bestätigt wor- den. Auch BMGB hat weiterhin großes interesse. Es Ist aber einsichlig, daß ein Erwerb nur sinnvoll ist, wenn der Zusammenschluß genehmigt wird. Kommi es zu einem Zusammenschluß, Nachdem ganz offenkundig andere In- ohne daß zuvor die Privatisierung ver- teressenten für den BMGB-Anteil nicht einbart vorhanden sind, kann der Zusammen- ist, verschlechtert sich die BMGB-Situation maßgeblich, da dann schluß die Situation der BMGB leder andere Interessent ausscheiden verbessern, nicht aber verschlechtern. dürfte. Der Zusammenschluß nur ver schlechtert in diesen Fall die Privali- sierung erheblich. Die vorgebrachten Argumenise Die angeführte Abhängigkeit der ge- (Stärkung des deutschen Außenhan- schilerten deis, Gewinnung eines Steuerzahlers, von der Stärkung der Wettbewerbsiä- Sicherung benachieiligler higkelt und deren Erhalt der Arbeits- Ausbildungs» plätze ist zutreffend. Werden diese - Gebiete, regional Stärkung platzangebotes, des Erhalt hauptsächlich Gemeinwohlerwägungen wie geschildert - durch den Zusam-« mitlelständiger Zulieferer und Dienst- menschluß ieister) sind nicht für sich zu bewerlen, dert, so kommt den weileren Gemein- sondem abhängig von ger behaupte- wohlargumenten zusätzliches positives ten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Gewicht für die Beurteilung des Zu- und Sicherung der Arbeitsplätze, Sind sammenschlusses Zu, herbeigeführt oder geföär- diese nicht gegeben, so entfallen auch diese Gemeinwohlargumente. r?0s-t1.das ! 18.08.1897 GESAMT SEITEN 83
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19 JUN ‚97 16:85 KALI + SALZ BEREICH KIT | +49 561 3u12252 5.3710 Die Rolle der EMC im Ministererlaubnisverfahren Kurzcharakieristik EMC EMC (Entreprise Miniöre et Chimique) ist ein französisches Staatsunternehmen, das besonderen Rechtsregeln unterliegt. EMC besitzt verschiedene Beteiligungsge- sellschaften, die im Bereich Kalibergbau (MDPA, 50 %ige Beteiligung an der kana- dischen Kalibergbaugesellschaft POTACAN), Vertrieb und Logistik (SCPA), Tierer- nährung (Sanders), Entsorgung (Tredi) und Chemie (Tessenderlo, Belgien) tätig sind. Entsprechend dem Geschäftsbericht der EMC für 1995 nehmen die Kaliaktivi- täten (am Umsatz bemessen) mittlerweile weniger als 1/4 der Geschäfte ein. Schwerpunkte sind eindeutig die Chemie und Tierernährung. Eine weitere Zäsur wird sich für EMC mit der endgültigen Stillegung der Kaliproduk- tion im Elsaß bis zum Jahre 2004 ergeben. Hier wird sich die Mitarbeiterzahl der mit hohen Verlusten arbeitenden MDPA - abgefedert durch eine umfangreiche staatli- che Regionalförderung - um etwa 3.000 Personen vermindern. Aus Sicht der EMC wird der Geschäftsbereich Kali dann sein französisches Gepräge verloren haben: jS8 Bereits heute kauft SCPA bei praktisch allen großeninternationalen Kaliprodu- zenten Ware zur eigenen Vermarktung zu (und wird dabei pikanterweise durch ein nationales Importmonopoi für Nicht-EU-Waren auch noch geschützt). “ Die Kaliproduktion der Beteiligungsgesellschaft POTACANbefindet sich in Ka- nada und trägt somit in erster Linie finanziell (über Dividenden) zum Ergebnis der EMC bei. a Neben ihrer Beteiligung an POTACAN hat sich EMC mit 51 % an einem Kali- vorkommen in der kanadischen Provinz Manitoba beteiligt, dessen Aufschluß aber noch aussteht. Wie auch immer sich EMC sonst noch an der Kaliförderung und -produktion betei- ligt: Dies wird sich stets außerhalb Frankreichs ergeben. Mit der Verwaltung dieser Aktivitäten werden sich in Frankreich dann vielleicht noch 50 - 100 Personen be- schäftigen. Im Unterschied zur Kaliproduktion in Deutschland mit ihren ca. 7.500 Mitarbeitern hat dies aber keine (regional- oder beschäftigungs-)politische Dimen- sion. Absichten der EMC / Gesellschaftsvertrag POTACAN EMC will über das Erlaubnisverfahren die 50 %ige Beteiligung der KtS an POTA- TAN an sich bringen. Nur kann dies nicht Ergebnis dieses Verfahrens sein: im Dezember 1995 haben sich K+S und EMC auf einen neuen Konsortialvertrag geeinigt, der die Unabhängigkeit der Gesellschafter in bezug auf POTACAN erheb- lich stärkt. Dieses Vertragswerk war das Ergebnis fast 1 "/,-jähriger Verhandlungen mit der EG-Kommission, die eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung des
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19 Tas 16:06 KALI + SALZ BEREICH KJ +49 561 3812252 5.108718 POTACAN-Vertragswerks begonnen hatte. Ohne die Überzeugung der EG-Kom- mission, daß insbesondere die Position der EMC bei POTACANin jeder Hinsicht abgesichert ist, wäre der neue Konsortialvertrag so nicht zustande gekommen. Im einzelnen: " Beide Gesellschafter erhalten ein sog. Ziehungsrecht über jeweils 50 % (gleich rd. 600.000 t KCI) der PMC-Kapazität. Dieses Ziehungsrecht ist so ausgestal- tet, daß es weder von POTACANnoch von dem jeweils anderen Gesellschaf- ter beschränkt werden kann. Die im Wege des Ziehungsrechts in Anspruch genommene Ware kann weltweit, insbesondere auch in Europa, vermarktet werden. u Die von den Gesellschaftern nicht in Anspruch genommene Produktion wird durch POTACAN selbst vermarktet. “ Mit einer Vorankündigungszeit von einem Jahr kann jeder Gesellschafter ver- langen, daß POTACAN/PMEC in eine reine Produktionsgemeinschaft (Producti- on Sharing) umgewandelt wird. Die eigenständige Vermarktungstätigkeit von POTACAN wird dann beendet, und die Partner übernehmen die jeweils hälfti- ge Produktion zur eigenen Vermarktung, Unmittelbar nach Unterschrift unter den neuen Konsortialvertrag hat EMC ihr Zie- hungsrecht auf einer niedrigen Basis in Anspruch genommen; dieses Ziehungsrecht plant sie in den nächsten Jahren zu steigern, ohne auch nur in die Nähe von rd, 600.000 t (= max. Ziehungsrecht) zu kommen, 3. Zusammenfassung: Die Aktivitäten der EMC zu POTACAN und die sie flankierenden Initiativen auf politi- scher Ebene versuchen zu suggerieren, daß es dabei um eine nationale französi- sche Aufgabe gehe. Dies ist - wie gezeigt - bei nüchterner Betrachtung nicht der Fall. Irn Gegenteil verfügt EMC durch ihre Beteiligung an POTACAN und die dorti- ger Ziehungsrechte sowie durch die Möglichkeit, ohne Probleme größere Mengen zukaufen zu können, über eine ausreichende Basis für ihre Geschäftstätigkeit so- wohl in Frankreich als auch - neben anderen Ländern - in Deutschland.
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. Q nn Zusammenschlußvorhaben der POTASH CORPORATION OF SASKATCHEWAN INC. und der KALI UND SALZ BETEILIGUNGS AKTIENGESELLSCHAFT Sondergutachten der Monopolkommission gemäß $ 24 b Abs. 5 Satz 7 GWB AD
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INHALTSVERZEICHNIS “ L Der Auftrag und seine Durchführuns.........e.ccenenennnenen 1 EL Dieam Zusammenschluß beteiligten Unternehmen... 3 IL l, Potash Corporation of Sasketchewan Inc. nennen 3 2. Kali und Salz Beteiligungs AG u... nennen: 4 Die Entscheidung des Bundeskartellamtes.......cceo. an 8 I. Marktabgrenzung .nneeneenneeeneneneseneennesnennaenen 8 2. Marktbeherrschung... nennen 3. Verstärkungswirkungen .n.nenenenensennerrennensarsane 12 3.1 Erhöhung des Abwehrpotentals „nennen 12 3.2 Wegfall des potentiellen Wettbewerbers PCS.......... 14 3.3 Vergrößerung der Preissetzungsspielräume...... 16 3.4 Beeinträchtigung des französischen Wett- bewerbers EMÜC ...........nesensennnsnnnsennenn nn 4, 17 Keine Verbesserung der Wettbewerbsbedin- gungen durch den Zusammenschluß une IV. 9 18 Der Antrag auf Ministererlaubnis ...............eennnenenn: 20 !. Bewertung der Untersagungszründe durch die Antragsteller....ec.eneenensenenentenenerennersensernenn nn 20 2. Die Interessen der Beteiligten an dem Zusam- SIISCHLUB nn nnnnsnnnnnnnennnnnnnnnanenetanea scene
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ul 3. Gemeinwohlvorteile aus Scht der. Unter- nehmen .........nennsnnsnsnesnnsersensnnnennsennnnnnnnananesnenennnn nn 22 3.1 Sicherung der Wettbewerbsposition auf inter- "nationalen Märkten .....eeeseeseessesseeseeenensennensennensnnennnnnann 23 3.2 Erhalt der Arbeitsplätze.......neeneeenenenen 24 3.3 Verbesserung der Privatisierungsmöglichkeiten........... 25 Das Gewicht der Wettbewerbsbeschränkungen.................... 27 L. Die Größe des relevanten Marktes... 2] 2. Die Auswirkungen auf den Wettbewerb... 28 Würdigung der Gemeinwohlvorteile...................... 35 l. Sicherung der internationalen Wettbewerbs- fähigkeit.........n.unnennnesesensensnennsnnnnannessuennensensnenn 35 2. Erhalt der Arbeitsplätze........ecnesssneeeeneeerenennennen 40 3. Verbesserung der Privatisierungsmöglichkeiten........... 44 4. Weitere Gemeinwohlerwägungen..........eeeee 46 5. Möglichkeit einer Genehmigung mit Neben- bestimmungen.....ueneenseseneenenensensnnnnernernesense sn 48 Abwägung und Empfehlung.................eeeeeneeneen 50
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Il... K. l. Der Auftrag und seine Durchführung Der Bundesminister für Wirtschaft hat die Monopolkommission am 3. Aprl 1997 mit einer gutachterlichen Stellungnahme gemäß $ 24 Abs. 5 Satz 7 GWB zu dem Zusammenschlußvorhaben Potash Corporation of SaskatchewanInc. mit der Kal beauftragt. Das | und Salz Beteiligungs Aktiengesellschaft kanadische Unternehmen Potash Corporation of Saskatchewan (PCS) beabsichtigt, von der BASF AG (BASF) einen An- teil von 5! % am Grundkapital der Kali und Salz Beteiligungs AG (K+S AG) zu erwerben. Die BASF hält bisher über die Guano-Werke GmbH 76,4 % der Anteilean der K+S AG. 2. | Der Monopolkommission haben die vollständigen Verfahrensakten des Bundeskartellamtes zu dem Zusammenschlußvorhaben (B 3 - 103/96) sowie der Ministererlaubnisantrag einschließlich seiner Anlagen vorgele- gen. Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 9., 13. und 20. Mai 1997 ergänzende Stellungnahmen übermittelt. Die K+S AG hat auf Nachfrage der Monopolkommission mit Schreiben vom 21. April 1997 zusätzliche Informationen über ihre Produktionsstandorte geliefert, darunter Aus- künfte über ein von der BASFnicht akzeptiertes weiteres Übernahmean- gebot für die in Rede stehende Beteiligung. 3. Der französische Wettbewerber auf dem deutschen Kalimarkt, die Entreprise Miniere et Chimique (EMC), hat am 10. April 1997 beim Bun- desminister für Wirtschaft einen Antrag auf Beiladung zum Erlaubnisver- fahren gestellt. Der Minister hat dem Antrag durch Verfügung vom 25. April 1997 entsprochen. 4. Ineiner nicht-öffentlichen Anhörung am 17. Apri! 1997 hat die Mo- nopolkommission Fragen des Zusammenschlusses und der vorgetragenen Gemeinwohlvorteile mit Vertretern der beteiligten Unternehmen - BASFAG, - Kal und Salz Beteiligungs AG, - Potash Corporation of Saskatchewan Inc. SrÖTLETT.
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ID Ebenfalls am 17. April 1997 wurden Probleme der Veräußerung des staat- lichen Anteils an der Kal und Salz GmbH (K + S GmbH) mit Vertretern der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben tiert. (BvS) disku- | Vertreter der EMC wurden am 16. Mai 1997 angehört. Die EMC hatdie Anhörung bei der Monopolkommission durch schriftliche .Stellungnah- “men vom 12. und 21. Mai 1997 vorber.itet bzw. ergänzt. 5. Die Monopolkommission hat den Wettbewerber der K+S GmbH, die deusa Deutsche Solbergwerke- und Aufbereitungs GmbH, Bleiche- rode (DEUSA), sowie den Betriebsrat der K+S GmbH um Stellungnahme zu der geplanten Fusion gebeten. Der Gesamtbetriebsrat der K+S GmbH ist dem mit Schreiben vom 21. Mai 1997 nachgekommen. Stellungnahmen haben darüber hinaus die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Schreiben vom 24. April 1997) und der Vorsitzende der Industriegewerk- schaft Bergbau und Energie (Schreiben vom 5. Mai 1997) abgegeben. -
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