Kanzleramt Kali Akte 2, B136-48270

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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Via: N 444 TABKKZL\AL\ABTA\RL423\ZILCH\PCS.DOC Referat 423 Bonn, 19. Juni 1997 423 - 680 13 - We 65/Na 8 Hausruf: 2224 Ur Über / HerrnGruppenleiter42 b Herrn Abteilungsleiter 4 2. A. - L roh Ka ÜßßL Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Betr.: - Zur Unterrichtung - Übertragung der Mehrheitsanteile an Kali und Salz an die kanadische Potash Corporation of Saskatchewan (PCS) hier: Ministererlaubnis A. Inhalt des Sondergutachtens der Monopolkommission/weiteres Vor- gehen . Die Monopolkommission hat in ihrem kürzlich erstellten Sondergut- achten dem Bundesminister für Wirtschaft die „deutliche Empfeh- lung“ gegeben, die beantragte Ministererlaubnis abzulehnen. Nach 8 24 Abs. 3 GWB erteilt der Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag die Erlaubnis zu einem Zusammenschluß, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgehoben wird oder der Zusammenschluß durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist; hierbei ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes zu berücksichtigen. ... Die Erlaubnis kann mit Beschränkungen und Auf- lagen verbunden werden.
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2. Nach 8 24 b Abs. 5 Satz 7 hat der Bundesminister für Wirtschaft in diesen Fällen eine gutachtliche Stellungnahme der Monopol- kommission einzuholen. Nach Auffassung der Monopolkommission sind die von den die Ministererlaubnis beantragenden Unternehmen behaupteten Gemein- wohlvorteile nicht schlüssig belegt oder gegenüber den erheblichen weiibewerbsbeschränkenden Wirkungen der beabsichtigten Fusion ohne hinreichendes Gewicht. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Kali und Salz werde nicht erhöht. Die behaupteten Verbundvorteile seien spekulativ. Wegen erheb- licher Produktionskostennachteile sei der außereuropäische Kaliabsatz (24 % des Gesamtabsatzes) in hohem Maße gefähr- det. D alb Europ durch die Fusion nicht erhöht werden. Die Übernahme der PCS--Exporte nach Europa könnte die zu erwartenden Exportverluste von K + S nicht annä- hernd ausgleichen, da PCS in Europa nur einen Marktanteil von 2 % habe. 2. Arbeitsplätze würden (längerfristig) nicht gesichert Das mit dem Zusammenschluß verbundene Ralionalisierunas- potential führe eher zum Abbau als zur Sicherung von Arbeits- plätzen! - POS_produziere wesentlich günstiger und sei überdies unterausgelastet, - ein erheblicher Teil der K + S-Arbeitsplätze sei exportab- hängig (s, Ziffer 1), - PGS sei anscheinend bisher weder. bereit, eine Arbeitsplatz- garantie noch eine Standortsicherungszusage zu geben.
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-3- 3. Die Privatisierungsmödglichkeiten für die Restbeteiligung an K + S würden nicht verbessert - Die Privatisierung sei weder von ausreichender gesamtwirt- schaftlicher Bedeutung noch hinreichend konkret. PCS habe sich bisher nicht zur Übernahmeder Anteile verpflichtet. - Der aus der Privatisierung zu erwartende Erlös werde voraus- sichtlich im Verhältnis zu der von der THA geleisteten Einlage (etwa 1 Mrd. DM) gering sein. Ein „überragendes Interesse der Allgemeinheit“ könne daraus nicht hergeleitet werden. 4. Weitere Gemeinwohlerwägungen seien nicht plausibel - Da von dem nach der Fusion zu erwartenden Verlust der außer- europäischen Exportmärkte insbesondere das WerkZielitz bei Magdeburg betroffen sei, könne von einer Stützung des „Aufbau Ost“ keine Rede sein. - Entsprechendes gelte für die von den Antragstellern vorgetragene Sicherung von 350 Ausbildungsplätzen. Die Monopolkommission lehnt auch eine Genehmigung mit Beschränkungen und Auflagen ($ 24 Abs. 3 Satz 3 GWB) ab: 1. Derals Auflage in Betracht kommende 100 %ige Erwerb der K + S GmbH durch PCS wiegt nach Ansicht der Kommission die fusionsbedingten Wettbewerbsbeschränkungen nicht auf. Die gesamtwirtschaftlichen Vorteile und das Interesse der Allgemein- heit an der Privatisierung der K + S GmbH seien eher gering. 2. Das als Auflage ebenfalls in Betracht kommende Ausscheiden der PCS aus dem zusammen mit dem französischen Unternehmen EMC betriebenen kanadischen Gemeinschaftsunternehmen Potocan und Übernahme der Anteile durch EMC bietet nach Ansicht der Kommission kein hinreichendes Gegengewicht zur strukurellen Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutschen Kalimarkt nach Fusion PCS/K + S.
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Il. Weiteres Verfahren Der Bundesminister für Wirtschaft hat über den Antrag aufgrund öffentlicher mündlicher Verhandlung zu entscheiden (8 53 Abs. 3 GWB). Die Verhandlung mit allen Beteiligten findet am 26. Juni 1997, 10.00 Uhr, im BMWi statt. Gespräch zu führen. Mit einer Entscheidung des Ministers kann Mitte/Ende Juli 1997 gerechnet werden. Ergänzender Hinweis Eine abschließende Bewertung des Sondergutachtens der Monopolkommis- sion ist erst nach der für den 26. Juni 1997 vorgesehenen Anhörung aller Beteiligten möglich. BASF-Chef Dr. Strube hat in seinem Schreiben vom 12. Mai 1997 an den Bundeskanzler auf folgendes hingewiesen: K + S sei ohne Anbindung an einen starken internationalen Kalipartner langfristig nicht wettbewerbsfähig. Bereits mittelfristig würde K + S sich durch ausländische Produzenten einem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen, der nur durch Kapazitätsanpassungen aufzufangen wäre. Aufgrund der differierenden regionalen Ausrichtung von PCS undK +S komme aus K + S-Sicht nur PCS als Partner in Frage. Auf dem deutschen Markt sei PCS bisher nicht vertreten (im übrigen Europa nur sehr gering), da PCS nicht über die in Deutschland überwiegend nach- gefragten Kalisorten verfüge. PCS habe sich bereiterklärt, die aus der Ost-/West-Fusion im deut- schen Kalibergbau resultierende Situation anzuerkennen und zur
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-5. Förderung der deutschen Standorte beizutragen. PCS habe zuge- sichert, die deutschen Kapazitäten nicht zugunsten der kanadischen Werke zurückzufahren. Mit der Fusion sei nicht nur ein Beitrag zur Stabilisierung der ehemaligen Zonenrandregion und der mittel- deutschen Standorte verbunden, sondern es werde auch eine Mög- lichkeit für die BvS geschaffen, den von ihr gehaltenen Anteil am deutschen Kalibergbau zu veräußern. Der Bundeskanzler hat zu dem Schreiben von Herrn Dr. Strube um Stellung- nahme gebeten, die ihm nach der Anhörung am 26. Juni vorgelegt wird. Darüber hinaus ist anzumerken, daß das Alternativszenario - Rückzug der BASF ausK+S (z.B. Verkauf an Börse) - in den Auswirkungen auf Markt und Arbeitsplätze im Gutachten der Monopolkommission nur am Rande beleuchtet wird. Referat 441 hat mitgezeichnet. Zilch
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IB 6 -220840/112 - Bonn, 25.06.97 Hausruf: 36 06 2cdlh Ka DU, 7/7 Tischvorlage für die öffentliche-mündliche Verhandlung über den Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis für den Zusammenschluß PCS/Kal + Salz AG Überblick über den Verhandlungsablauf: Ziel: vollständige Klärung aller Umstände, die maßgeblich für die Abwägung sind. I. Tatbestandsdarstellung durch BMWi U. Einbringung der Anträge der Beteiligten III. Fragen anhand des folgenden Themenkatalogs A. Gewicht der Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für landwirtschaftlich genutztes Kali - Marktzutrittsschranken (insbesondere Bedeutung des magnesiumhaltigen Kals; Vertriebs- und Transportkosten, Preiswettbewerb). - Konkurrenz durch PCS (national und weltweit, Transportkosten, Spezialitäten, Absatzgebiete). - Preiswettbewerb durch die Staatshandelsländer. - Konkurrenz durch EMC und Bedeutung der Potacan-Mine. T625STHIX.DOC 26.06.97 IBS
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-2- B. Mögliche Gemeinwohlvorteile und ihre Gewichtung Unternehmensstrategie nach der Fusion Sicherungder internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Erhalt der Arbeitsplätze. Welche Zusagen bestehen insoweit? Verbesserung der Privatisierungsmöglichkeit. Stand der Gespräche zwischen PCS und BvS. Weitere Gemeinwohlerwägungen(insbesondere Sicherung der Ausbildungsplätze, mittelbare Unterstützung des Aufbaus Ost). Folgen der Nichterteilung der Ministererlaubnis Mögliche Ansatzpunkte für Auflagen/Beschränkungen zur Beseitigung/Verminderung der Wettbewerbsbeschränkungen (Potacan, BvS-Anteil). 7625STH1X.DOC 26.06.97 IB5
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u vw 45T 40: PLS-Fraktion +49 391 S6a5peB .. mn Landtag von Sachsen-Anhalt Zweite Wahlperiode S.81 N nn Drucksache 2/3739 25.06.1997 N, ya Änderungsantrag : Fraktion der PDS Situation des Kaliwerkes Zielitz Antrag der Fraktionen Bündnis 9O/DIE GRÜNEN und der SPD Drs. 2/3693 Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird beauftragt, bei den am 26.06.1997 stattfindenden Gesprächen zur angestrebten Fusion zwischen der Kali + Salz Beteiligungs AG und dem kanadischen Kaliproduzenten Potash Corporation of Saskatchewan (PCS) im Bundeswirtschaftsministerium ausschließlich die Interessen des sach- sen-anhaltischen Kalistandortes Zielitz zu vertreten. Dies sollte unter Umstän- den soweit gehen, auch gegen eine Zustimmung seitens des Bundeswirt- schafisministers zur angastrebten Fusion mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu intervenieren. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, im Ausschuß für Wirtschaft und Techno- logie über die Perspektiven des Kallwerkes Zielitz und ihrediesbezüglichen Aktivitäten in Bonn im Zusammenhang mit der angestrebten Kalifusion zu berichten. Begründung 7 erfolgt mündlich. Dr. Petra Sitte raknserstaend (Ausgegeben am 25.06.1997) / / L Dura? ml N , t s a r + 7 U
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Referat 441 Bonn, den 27. Juni 1997 441 - Ka 066 Hausruf: 2406 Dr. Lochte (re) Ms ‚DOC Über HerrnGruppenleiter4.K"U 6 \ a Ion Herrn Abteilungsleiter 4 2 D L al > L 6 Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Cr = Ee -) Zur Information Betr.: Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der BASF-Tochter Kali und Salz Beteiligungs AG (K + S), Kassel, durch die Potash Corporation of Saskatchewan Inc. (PCS), Kanada 1) Heute hat im BMWi die im Ministererlaubnis-Verfahren vorgesehene öffentliche mündliche Verhandlung mit denBeteiligten stattgefunden. 2) In der Verhandlung hatten die Beteiligten nochmals Gelegenheit, ihre Positionen darzulegen und insbesondere zum Gutachten der Monopolkommission (vgl. Vorlage vom 19. Juni 1997) Stellung zu nehmen. Die Verhandlung brachte allerdings keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. 3) Es wurde aber nochmals deutlich, daß BASE nach eigenen Angaben keinen anderen Partner mit einer vernünftigen Unternehmenskonzeption gefunden hat und in einem Verkauf an reine „Finanzinvestoren“ keinen Sinn sieht, da K + S damit nicht geholfen sei. Der Vorteil des Zusammengehens mit PCS liege darin, dal® die Produktlinien und die regionalen Absatzmärkte beider Unternehmen sich sehr gut ergänzen würden. 4) Am Montag, 30. Juni 1997, haben die Beteiligten im BMWi auf StS-Ebene nochmals Gelegenheit zu einem Gespräch. Wir werden danach die vom Bundeskanzler erbetene Stellungnahme vorbereiten. -
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5) Vertraulich: Die Entscheidung über die Ministererlaubnis muß bis Anfang August fallen. Da BM Dr. Rexrodt aber ab 12. Juli 1997 in Urlaub ist, soll die Entscheidung bereits am 11. Juli 1997 bekannt gegeben werden. Referat 423 hat mitgezeichnet. N, 7, Dr. Brandis
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