Kanzleramt Kali Akte 2, B136-48270

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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Referatsleiter 441 Bonn, 17. Juli 1997 441 - Ka 66 Hausruf: 2406 « [I\BKKZL\AL\ABTA\RL441\BRANDIS\KUNDS3.DOC Über Herrn Gruppenleiter 44 /- L 74H 77 Herrn Abteilungsleiter 4 a Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Betr.: Stellungnahme in Sachen Kali & Salz/PCS(Kanada) als „non paper“ Beigefügt erhalten Sie eine als „non paper“ gestaltete Stellungnahme zur Kali & Salz/PCS-Fusion. Sie beruht auf der entsprechenden BK-Vorlage vom 4. Juli. X 07 (Dr.Brandis) YaZN r EA
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(-18570) Referatsleiter 441 Bonn, 17. Juli 1997 441 -Ka66 Hausruf: 2406 TABKKZL\AL\ABT4\RL441\BRANDIS\KUNDS3.DOC Über 7 Herrn Gruppenleiter44 /- CL 7 Ze Herrn Abteilungsleiter 4 % a K li Pu . 18 s te m ra le nz ka es nd Bu s e f d HerrnChe Betr.: Stellungnahme in Sachen Kali & Salz/PCS(Kanada) als „non paper“ Beigefügt erhalten Sie eine als ‚non paper“ gestaltete Stellungnahme zur Kali & Salz/PCS-Fusion. Sie beruht auf der entsprechenden BK-Vorlage vom 4. Juli. Ko (Dr. Brandis) 7 Rn, Y,
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17. Juli 1997 BASF will die Mehrheitsbeteiligung an der durch die Kalfusion 1993 ent- standenen gesamtdeutschen Kali & Salz (K & S) an Potash Corporation of Saskatchewan Inc./Kanada (PCS) für 250 Mio. DM verkaufen. Bundeskartellamt: Untersagung. Die dominierende Stellung von K & S werde unzulässig verstärkt. BASF hat deswegen beim BMWi Antrag auf Ministerer- laubnis gestellt. Monopolkommission ist gegen Erteilung der Ministererlaubnis, da der hierfür erforderliche konkrete Nachweis der Fusionsvorteile fehle. BM Rexrodt wird voraussichtlich nächste Woche entscheiden. BASF und K& S sehen nur durch die Fusion eine Chance, den bisherigen Ge- schäftsumfang mit entsprechender Beschäftigung in D zu halten. Nur durch weitgehende Marktaufteilung innerhalb des PCS-Konzernverbundes könnten für K & S profitable Exportmärkte gesichert werden. Hintergrund: Mit Kalifusion 1993 wurden 7.500 Arbeitsplätzep gesichert (allerdings nur bis Ende 1997 garantiert, Ende 1996 noch 8.800 Arbeits- plätze). Von den sechs K & S-Kaliminen - zwei nBL, vier aBL - arbeiten vier für das defizitäre und damit für die Gesamtverluste von K& S verantwortliche Exportgeschäft. Trotz der wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen bietet die Fusion u.E. zur Sicherung aller sechs K & S-Standorte und der damit verbunde- nen Arbeitsplätze größere Chancen als ein Alleingang vonK&S.
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-2- Die Belegschaft, alle beteiligten Bundesländer (Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und die IGBE sind für die Fusion. Der Bund hat ein eigenes Interesse an der Fusion, da dadurch die noch be- stehende BvS-Beteiligung an K & S von 49 % veräußert werden kann. PCS hat bereits auch insoweit Interesse signalisiert. Gespräche mit BvS wurden aufgenommen. Sonderproblem: Staatliches frz. Kali-Unternehmen _EMC. EMC und K&S sind zu je 50 % an kanadischer Kalimine Potacan beteiligt. EMC - zunehmend auf ausländische Bezugsquellen angewiesen - befürchtet eine Dominierung durch PCS. Die von EMC mit Unterstützung der F-Regierung gewünschte Fu- sionsauflage, K& S solle seine Potacan-Beteiligung an EMC verkaufen, ist aber nicht möglich, da eine Ministererlaubnis nur für den deutschen Markt „wettbewerbsrelevante“ Auflagen gestattet. Nicht zuletzt wegen desK & S- Marktanteils in D von etwa 80 % und des EMC-Anteils von ca. 3 % hat die Frage der Potacan-Beteiligung jedoch keine Bedeutung. Damit stellt sich die Frage, ob nicht informell für ein Arrangement zwischen BASF/K & S und EMC geworben werden könnte, das eine nicht auszuschlie- Rende Verstimmung im deutsch-französischen Verhältnis verhindert.
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15-JUL-1957 17:20 BÜRODR. SCHÄUBLE +49 228 16 ar D-B2 a ln. En, April 1997 DER E Le DieEntscheidungdesBundeskartellamtesBerlinvom27.02.97untersagtesla‚ m, BASFseine Mehrheitsanteile an der Kali und Salz Beteiligungs AG (K&S), also der deutschen Kali Industrie, an die kanadische Potash Corporation of Saskatchewan abzuireten beziehungsweise zu verkaufen, da ein solcher Vorgang die marktbeherrschende Stellung von K&S auf dem deutschen Markt festigen und PCS als potentiellen Mitbewerber ausschalten würde. Das Bundeskartellamt - unabhängige und quasi-rechtsprechende Instanz - meint ausserdem, dass diese geplante Konzentration sich in mehrerer Hinsicht nachteilig für die Entreprise Miniere et Chimique (EMC) auswirken könnte ! Beschränkung der Gran ( Weribewerbsmöglichkeiten , Verminderungder Einflussmöglichkeiten seitens der EMC bezüglich POTACAN (Kali Abbau in Nouveau-Brunswick, Anteile hälftig gehalten von EMC und K&S), Einschränkung des Handlungsspielraumes ("die EMC kann es sich sicher nicht leisten, eine Mark-Strategie zu vertreten, die den Interessen van PCS zuwiderläuft") und generell die Schwächung der Stellung der EMC bezüglich der einzigen Rohstoff-Quelle die "der EMC langfristig eine Position als Kali-Produzent sichert", nachdem die Kali-Vorräte der Minen im Elsass bald erschöpft sein werden. Erinnern wir uns, dass die Interessen des EMC bereits durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 1993 spührbar beeintrachtigt wurden, die die Rusion zwischen der MdK& (Kali-Minen der ehem. DDR) und K&S unterstützt durch eine Finanzspritze des deutschen Staates von 1,5 Milliarden DM billigte. Die BASF und PCS haben beim deutschen Wirtschaftsminister eine Ministererlaubnis beantragt (s. FAZ vom 29.03.97),wodurch ein weiterer Rechtsweg verrnieden und die Entscheidung des Kartellamtes umgangen werden kann. BASF und PCS sind sich sicher, die dafür nötigen sozialen und wirtschaftlichen Argumenteliefern zu können. Falls der deutsche Wirtschaftsminister zugunsten der Interessen von BASF und PCS entscheiden würde, gäbe es andererseits Schwierigkeiten, Argumente zu finden, die de gleichzeitige Missachtung französischer Probleme sozialer und ökonomischer Art rechtfertigen könnten. Das einzige Mittel, Nachteile für die EMC zu vermeiden, könnte darin bestelen, eine positive Entscheidung der Bundesregierung an die Auflage zu knüpfen, dass BASF und PCS die Anteile von K&S an POTACAN an die EMCabtreten. Dies wiedenm würde es der EMCerlauben, völlig unabhängig die gesamte Mine zu kontrollieren. Die Interessen von PCS wären dadurch nicht betroffen, da die Gruppe bereits, neben enormen Kapazitäten in Saskatchewan, eine Mine von gleichem Ausmass in Nouveau- Brunswick besitzt. Mit dem beschriebenen Vorgehen könnte cin gewisses Wetcbewerbsgleichgewicht auf dem Kali-Markt aufrechterhalten werden, was sowohl der Ecsorgnis des Kartellamtes Rechnung tragen würde, als auch dem deutschen Minister die Möglichkeit eröffnet, eine Entscheidung zu fällen, die dem Beschluss des Kartellaintes nicht allzusehr widerspricht. Ausserdem würden eine solche Entscheidung - bezüglich dieses für die Landwirtschaft strategisch wichtigen Rohstoffes - die die Interessen der EMC. berücksichtigt, das Überleben einer Kali-Branche in europäischer Hand sichern. GESAMT SEITEN 82 = >h
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Ernst R. Stehl Ministerialrat Persönlicher Referent des Chefs des Bundeskanzleramtes 53106 Bonn 53113 Bonn, den 21. Juli 1997 Adenauerallee 139-141 Briefanschrift: 53106 Bonn Telefon: 02 28 - 56-20 90 Telefax: 02 28 - 56-20 48 Herrn Helmut Heiderich, MdB TELEFAX| Fax: OH ANAOSA Sehr geehrter Herr Abgeordneter, anbei erhalten Sie - wie soeben telefonisch besprochen - einen Sachstandsvermerk zu der Kali & Salz / PCS-Thematik zu Ihrer persönlichen Unterrichtung. Mit freundlichen Grüßen rÜFr Tor Mit freundlichen Grüßen JR. (Stehl) — BI ÄAI — [ecCu ÖL es folgen 2 Seiten u <7
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17. Juli 1997 BASF will die Mehrheitsbeteiligung an der durch die Kalifusion 1993 ent- standenen gesamtdeutschen Kali & Salz (K & S) an Potash Corporation of Saskatchewan Inc./Kanada (PCS) für 250 Mio. DM verkaufen. Bundeskartellamt: Untersagung. Die dominierende Stellung vonK&S werde unzulässig verstärkt. BASF hat deswegen beim BMWi Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Monopolkommission ist gegen Erteilung der Ministererlaubnis, da der hierfür erforderliche konkrete Nachweis der Fusionsvorteile fehle. BM Rexrodt wird voraussichtlich nächste Woche entscheiden. BASF und K& S sehen nur durch die Fusion eine Chance, den bisherigen Ge- schäftsumfang mit entsprechender Beschäftigung in D zu halten. Nur durch weitgehende Marktaufteilung innerhalb des PCS-Konzernverbundes könnten fürK & S profitable Exportmärkte gesichert werden. Hintergrund: Mit Kalifusion 1993 wurden7.500 Arbeitsplätzen gesichert (allerdings nur bis Ende 1997 garantiert, Ende 1996 noch 8.800 Arbeits- plätze). Von den sechs K & S-Kaliminen - zwei nBL, vier aBL - arbeiten vier für das defizitäre und damit für die Gesamtverluste von K & S verantwortliche Exportgeschäft. Trotz der wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen bietet die Fusion u.E. zur Sicherung aller sechs K & S-Standorte und der damit verbunde- nen Arbeitsplätze größere Chancen als ein Alleingang vonK&S.
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-2- Die Belegschaft, alle beteiligten Bundesländer (Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und die IGBE sind für die Fusion. Der Bund hatein eigenes Interesse an der Fusion, da dadurch die noch be- stehende BvS-Beteiligung an K & S von 49 % veräußert werden kann. PCS hat bereits auch insoweit Interesse signalisiert. Gespräche mit BvS wurden aufgenommen. Sonderproblem: Staatliches frz. Kali-Unternehmen EMC. EMC undK&S sind zu je 50 % an kanadischer Kalimine Potacan beteiligt. EMC - zunehmend auf ausländische Bezugsquellen angewiesen - befürchtet eine Dominierung durch PCS. Die von EMC mit Unterstützung der F-Regierung gewünschte Fu- sionsauflage, K& S solle seine Potacan-Beteiligung an EMC verkaufen, ist aber nicht möglich, da eine Ministererlaubnis nur für den deutschen Markt „wettbewerbsrelevante“ Auflagen gestattet. Nicht zuletzt wegen desK &S- Marktanteils in D von etwa 80 % und des EMC-Anteils von ca. 3 % hat die Frage der Potacan-Beteiligung jedoch keine Bedeutung.
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17. Juli 1997 KUNDS2.DOC BASF will die Mehrheitsbeteiligung an der durch die Kalifusion 1993 ent- standenen gesamtdeutschen Kali & Salz (K & S) an Potash Corporation of Saskatchewan Inc./Kanada (PCS) für 250 Mio. DM verkaufen. Bundeskartellamt: Untersagung. Die dominierende Stellung vonK&S werde unzulässig verstärkt. BASF hat deswegen beim BMWi Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Monopolkommission ist gegen Erteilung der Ministererlaubnis, da der hierfür erforderliche konkrete Nachweis der Fusionsvorteile fehle. BM Rexrodt wird voraussichtlich nächste Woche entscheiden. BASF und K& S sehen nur durch die Eusion eine Chance, den bisherigen Ge- schäftsumfang mit entsprechender Beschäftigung in D zu halten. Nur durch weitgehende Marktaufteilung innerhalb des PCS-Konzernverbundes könnten fürK & S profitable Exportmärkte gesichert werden. Hintergrund: Mit Kalifusion 1993 wurden7.500 Arbeitsplätzen gesichert (allerdings nur bis Ende 1997 garantiert, Ende 1996 noch 8.800 Arbeits- plätze). Von den sechs K & S-Kaliminen - zwei nBL, vier aBL - arbeiten vier für das defizitäre und damit für die Gesamtverluste von K& S verantwortliche Exportgeschäft. Trotz der wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen bietet die Fusion u.E. zur Sicherung aller sechs K & S-Standorte und der damit verbunde- nen Arbeitsplätze größere Chancen als ein Alleingang vonK &S.
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-2. Die Belegschaft, alle beteiligten Bundesländer (Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und die IGBE sind für die Fusion. Der Bund hat ein eigenes Interesse an der Fusion, da dadurch die noch be- stehende BvS-Beteiligung an K & S von 49 % veräußert werden kann. PCS hat bereits auch insoweit Interesse signalisiert. Gespräche mit BvS wurden aufgenommen. Sonderproblem: Staatliches frz. Kali-Unternehmen EMC. EMC undK&S sind zu je 50 % an kanadischer Kalimine Potacan beteiligt. EMC - zunehmend auf ausländische Bezugsquellen angewiesen - befürchtet eine Dominierung durch PCS. Die von EMC mit Unterstützung der F-Reaierung gewünschte Fu- sionsauflage, K& S solle seine Potacan-Beteiligung an EMC verkaufen, ist aber nicht möglich, da eine Ministererlaubnis nur für den deutschen Markt „wettbewerbsrelevante“ Auflagen gestattet. Nicht zuletzt wegen desK & S- Marktanteils in D von etwa 80 % und des EMC-Anteils von ca. 3 % hat die Frage der Potacan-Beteiligung jedoch keine Bedeutung. Damit stellt sich die Frage, ob nicht informell für ein Arrangement zwischen BASF/K & S und EMC geworben werden Könnte, das eine nicht auszuschlie- ßende Verstimmung im deutsch-französischen Verhältnis verhindert.
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