Kanzleramt Kali Akte 2, B136-48270
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
1. Sachverhalt LH hat ein Memorandum of Understanding mit ANA geschlossen, wonach ANA wertvolle Slots in Narita an LH überträgt, und LH im Gegenzuge der ANA die verkehrsrechtliche japanischen Nutzung Verkehr ermöglicht. eigener Frequenzen Vorgesehen sind im deutsch- umfangreiche Code- Share Verbindungen als Grundlage einer umfassenden Allianz. Die deut- schen und japanischen Verkehrsministerien haben der Vereinbarung grundsätzlich zugestimmt. Da die Deutschland-Japan-Strecken über russi- sches Territorium führen, Ist die russische Zustimmung erforderlich; diese wurde anläßlich der jüngsten deutsch-russischen Regierungsverhandlun- gen abgelehnt. 2. Wertung Die Kooperation mit den damit verbundenen Vorteilen für den deutsch- japanischen Handel und Verkehr kann nicht in Kraft treten. Das russische Verbot hat faktisch die Wirkung eines Handelshemmnisses. Bei der Inan- spruchnahme von Überflugrechten, handelt es sich nach internationaler Praxis ohnedies um die Ausübung eines Freiheitsrechtes. Da die Rechte nur deutschen Luftfahrtunternehmen verwehrt werden, liegt eine Diskrimi- nierung vor, die gerade angesichts sonstiger guter deutsch-russischer Be- ziehungen nicht nachvollziehbar ist. Die Genehmigung der Dienste hätte für Rußland keine monetäre Wirkung, weil die Überfluggebühren für diese Dienste bereits bezahlt sind. Auch Aeroflot stimmt der LH/ANA-Kooperation zu. Es besteht für Lufthansa Zeitdruck, um ANA als Allianzpartner nicht zu verlieren. Die Haltung der russichen Luftfahrtbehörde wäre durch die übli- chen diplomatischen Vorstöße in nächster Zukunft kaum, am schnellsten durch Weisung des russischen Präsidialamtes zu revidieren.
Referat 423 Bonn, 3. April 1998 423 - 680 13 - We 65 (Na 4) Hausruf: 2224 TABKKZL\AL\ABTA\RLA2SNZILCH\KALISALZ.DOC . A, Herrn Gruppenleiter 42 HerrnAbteilungsleiter4 Herrn Chef des Bundeskanzleramtes W.Ä f - Zur Unterrichtung - Cl Betr.: 6 bb 6 Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fusionskontrollfall Kali & Salz AG (K+S)/Mitteldeutsche Kali AG (MDK) Mit Urteil vom 31. März 1993 hat der EuGH der Klage der französischen Regie- rung gegen die Genehmigung der Fusion K+S/MDK stattgegeben unddie Ent- scheidung der Kommission für nichtig erklärt. Die Kommission habenicht hinreichend belegt, daß die Fusion eine „kollektive beherrschende Stellung“ von K+S/MDK und Societe commerciale des potasses et de l'azote (SCPA) bewirke. Deshalb seien die in der Entscheidung der Kommis- sion enthaltenen Auflagen nicht ausreichend begründet. Da diese Auflagen aber nicht von der Genehmigung zu trennen seien, müsse die gesamte Entscheidung für nichtig erklärt werden. Die Europäische Kommission hatte im Dezember 1993 die Fusion K+S/MDK mit der Auflage genehmigt, daß K+S die Zusammenarbeit mit dem französischen Staatskonzern Entreprise Meniere et Chimique (EMC) und dessen Tochter SCPA in dem Exportkartell Kali-Export GmbH und bei dem gemeinsamen Vertrieb auf dem französischen Markt sowie bei der gemeinsamen kanadischen Tochter von
-2- EMC und K+S (Potacan) aufgeben. Insbesondere wegen dieser Auflagen hatten SCPA und EMC und die französische Regierung die Kommissionsentscheidung angefochten. In der Presseberichterstattung über das Urteil wurde teilweise der Akzent falsch gesetzt. Es wurde der Eindruck erweckt, der EuGH habe die von der Kommission genehmigte Fusion nicht gebilligt. Richtig ist, daß der EuGH die einschränkenden Auflagen der Kommission aufheben wollte, aber wegen der engen Verknüpfung dieser Bedingungen mit dem Kern der Entscheidung die gesamte Kommissions- entscheidung für nichtig erklären mußte. Nach Art. 10 der Fusionskontroliverordnung hat die Kommission innerhalb eines Monats ab Verkündung des Urteils eine neue Entscheidung zu erlassen. Diese Frist kann sich unter besonderen Umständen auf höchstens vier Monate verlän- gern. Erläßt die Kommission keine neue Enischeidung, so gilt die Fusion ({ohre diese Auflagen) als vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt. Die deutsch-deutsche Kali-Fusion ist damit im Ergebnis nicht gefährdet. Referate 411 und 431 haben milgezeichnet. Zilch
(32 277) Bundeskanzleramt Eng: 13. Juli 199 8| Firma: Bundeskanzleramt Anlagen___ Empfänger: . on Friedrich Bohl Telefax-Nummer: | 49228562357 Abschrift: Seiten: 2 | (inkl. Deckblatt) Betreff: N Bittesofortweiterleiten hi 0 Absender: Kali und Salz - A\PP- 1253 Telefax-Nummer: 05613011666 Jf ) ) N?DE INS A r 4
13.JuL.1998 12:48 KALI UND SALZ ABT. A/P NR. 9593 Presse-Information 3 223 Kali und Salz Beteiligungs AG 13.07.1998 A\PP-Gö/th Ulrich Göbel PI07-10.SAM Kalifusion endgültig genehmigt Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Juli 1998 beschlossen, daß der Zu- sammenschluß der Kali und Salz AG mit der Mitteldeutschen Kali AG zur Kali und Salz GmbH mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Mit der Entscheidung sind keine Auflagen verbunden. Damit folgt die EU-Kommission jetzt der. Bewertung des Europäischen Gerichtshofes, der die erste Fusionsgenehmigung inhaltlich weitgehend gebilligt, wegen nicht sachgerechter Auflagen am 31. März 1998 aber aus formalrechtlichen Gründen für nichtig erklärt hatte. K+S hatte daraufhin einen erneuten Fusionsantrag gestellt, der mit dem jetzt ergangenen Be- schluß erwartungsgemäß zum Erfolg führte. AUIRESHBYV-ZNL Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Postfach 102029 : D-34111 Kassel Telefon: (0561) 301-1722 - Telefax: (0561) 301-1666
(32 386) Bonn, den 6.7.1998 7} Vermerk Lt. ChBK war MdB Heiderich mit dem Termin 28.8.1998, 16.00 Uhr - 17.30 Uhr für eine Wahlkampfveranstaltung mit ChBK im Wahlkreis von MdB Heiderich nn BTen einverstanden. u 11 tcla, f us ER A, j J Unit Dr Le _ Fur A HR As: e
(32 462) 8 9 9 1 . 7 . 7 n e d Bonn, Vermerk für Herrn ChefBK Anruf MdB Heiderich betr. 28.8.1998: 16.00 Uhr Besuch der Fa. Kali und Salz- AG Werk Werra Pilippsthal Einzelheiten werden noch von MaB Heiderich geliefert. e a I ER | t a d . r U ( I v L r e i d hl ÖL — Be ur . . a , a B . la Tu h t c n b r Vo Be ,2z ar bh.
TABKKZL\AL\ABTS\RLS5S12\BIERETT\KALJ.DOC RL 512 Bonn, den 17. Juli 1998 Gr rm orte e GL42 H Kopie Büro ChefBK MdB Heiderich hat ChefBK zu einem Besuch der Fa. Kali und Salz AG am 28. August 1998, 16.00 bis 17.30 Uhr eingeladen (s. Anlage). Herr Heiderichteilte mir heute telefonisch mit, daß er sofort nach Bestätigung des Termins seitens der Firma Informationen zu dem Gespräch (Ablauf, Teilnehmer) an das Büro ChefBK faxen werden. Er bittet darum, daß ChefBK die Leistungen der Bundesregierung im Zusammen- hang mit der Kali-Industrie vortrage. Da es sich bei diesem Termin - anders als ursprünglich angenommen - um einen reinen Fachtermin handelt, bitte ich um Übernahme der Vorbereitung durch Sie. (Ralph Bierett) AlF u f Fvar Dimehel Yyn Udel wirdan dm} mudk Garlaelamn. lo_ Antl lasterPre Tapo veege — leid los RL MCHe, seat 1 bw efRz ©; 04.)BITPEBISE Ge
22-JUL-1988 11:09 BUS’/R +49 38 24511573 5.089 _ > A I Bundesanstaitfür Kali und Salz vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Beteiligungs AG in Gemeinsame Presse-Information del Einigung über den Erwerb des BvS-Antells an Kali und Salz GmbH durch Kali und Salz Beteiligungs AG Nach langen und intensiven Verhandlungen hat die Kali und Salz Beteiligungs AG von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben deren Anteil von 49 % an der Kali und Salz GmbH mit Wirkung vom 01.01.1998 erworben, nach- dem die Zustimmung der Gremien vorliegt. Die entsprechende Milteilung über die erzielte Einigung liegt der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vor. Für den Erwerb leistet die Kali und Salz Beteiligungs AG an die BvS eine Barzahlung von 250 Mio, DM. Das bei der EU-Kommission anhängige Beihilfeverfahren wird beendet und der Verlustausgleich damit auf 150 Mio. DM begrenzt, im Rahmen dieses Betrages wird der von BvS an die Kali und Salz GmbH zu leistende, 1993 von der EU-Kommission bereits genehmigte Verlustausgleich um 65 Mio. DM auf 70 Mio. DM verringert. Mit dieser Vereinbarung wird die wichtige Privatisierung der ostdeutschen Kaliindustrie durch Treuhandanstalt und BvS erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 3000 Arbeitsplätze für Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern bei der Kali und Salz GmbH erhalten werden, insbesondere auf, den Standorten Zielitz, Bernburg und Unterbreizbach sowie beim Verwahrbergbau n Merkers. Insgesamt beschäftigt die Kali und Salz-Gruppe 8400 Mitarbeiter, davon über 400 Auszubildende in überwiegend bergbaufremden Berufen. Nach dem 1993 vereinbarten Fusionskonzept Ist das Gemeinschaftsunternehmen von Kali und Salz Beteiligungs AG und BvS während der Sanierungsphase bis Bmdesanstalt für Kali und Salz Beteiligungs vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Aktiengesellschaft Pressestelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: (030) 295 11 040 Telefon: (0561) 301-1722 [2
22-JUL_-1958 11:09 +43 38 24511573 BVUS/PFK 5,18 Seite 2 der Gemeinsamen Fresse-Informalion von K+S und BvS 1937 gemeinsam restrukturiert worden. Erhesbliche Anstrengungen aller Ssteillgten waren erforderlich, um das Konzept erfolgreich umzusetzen. Die anfangs erheblichen Verluste konnten reduzieri und das Unlernehmen schließlich 1997 in die Gewinnzons geführt werden. Die Kali und Salz GmbH prä- saniert sich heute als modernisienes, für den europäischen und inlernalisnalen Wettbewerb deutlich gestärktes Unternehmen. Die BvS ist davon überzeugt, mit der Kali und Salz Beteiligungs AG einen verant- wortungsbewußien, kompetenten Partner für das Unternehmen gefunden zu haben, der weilerhin alle Anstrengungen unternehmen wird, um die positive Entwicklung für die Zukunft des Unternehmens und seiner Mitarbeiter fortzuset- zen. Die Kal und Salz Beteiligungs AG ist sch dieser Herausforderung in Ihrer neuen Gesamtverantwortung bewußt. Sie erwartet, daß die Übernahme des BvS-Anteils die Welterentwicklung der bestehenden Geschäftsfelder unterstützen und neue Wachstumschancen für die Kali und Salz-Gruppe ermöglichen wird. Berlin/Kassel, den 22.07.1998 GESAMT SEITEN 18