Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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47 einen Bürgers zu Wettbewerbers) aa) Geht man setzlichen aas einer führen wird einmal bezweifelt, diesem (formal) ob er Vgl. Überwiegend überhaupt dazu wird Götz, jedoch Rechtssatz S. 22. dazu {= 23 1990 HGrG) aus, I auch S. S. VerwR S. das 787), den SS das 35, 36 14: Stellungnahme für 1 Nr. 1 Gewährleistungen" schaft nicht ... möglich Interesse (5.) zu "im nisses, an Falle 5 {]1.) vom 15. als den wird ermächti- Juni 1990 II 1990 dem S über 2. vom 39 BHO die (GBl. IS. Bundesministers vom 13.8.1991 der der Förderung Durchführung eine der Finanzen und in sonstige gewerblichen anderweitige Wirt- Finanzierung volkswirtschaftliches Maßnahme unvorhergesehenen, für 18 w. des "zur allgemeines insbesondere sowohl Garantien ein Vam. 8 "Bürgschaften, ist eines 154 DDR-Minister wenn und S Gesetzes Wirtschaft übernehren, der doch Bundeswirtschaftsminister ermächtigt und III des Nr. Abs. Haus- Bleckmann, damit der 5 der ob enthält. DDR-Haushaltsgesetz hat S Denn WirtschaftsverfassungsR Das es ge- umstritten, Haushaltsplanansatz 313) Denn B. 75. Republik verkannt. ist genügt. 18; der Anlage (z. einer festgestellt, Haushaltsordnung entspricht. so Rechtsnormen VerwR der genügt {GBl. als Notwendigkeit Gesetz Wolff/Bachof, Erfordernis Juli anderen betrachtet. N.;Frotscher, Diesem der Erfordernis durch Subventionsrecht gender von Ermächtigungsgrundlage zwar eines kann. zunächst Haushaltsgesetz halt Benachteiligung Notmaßnahmen”". besteht", unabweisbaren sowie Bedürf-
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48 Beide Alternativen mal näher Die Einschränkung wonach nicht. dargelegt übernommen mit den trifft muß, teiligte nehmern der mit. hoher Republik im 2 dürfen, den der am man gewesen dagegen ist wäre "gesetzliche" hier noch ein- Republik Fall nicht ging davon mit - auch nicht zu gerechnet Denn den aus, der Wahrschein- zu. mit 1990, Gewährleistungen hoher geleistet ihm - mit der 24.9.1990 das dies sonstige wenn Finanzen Unternehmen hat, daß DDR-Haushaltsgesetz oder Wahrscheinlichkeit pflichtwidrig reichende Abs. vorliegenden gerechnet Hält 5 Inanspruchnahme Beratung aus & ohne müßte. Garantien DDR-Minister planmittel bb) des werden der erfüllt, werden Bürgschaften, lichkeit er sind wer- der be- anderen daß werden die Teil- Sozial- könnten. Inanspruchnahme weil sein Daß der Handeln dann unterstellen. Haushaltsgesetz nicht für eine hin- Ermächtigungsgrundlage für eine Sub- bei überra- vention, So dann besteht schend auch z. B. Götz. weitgehend auftretenden Soforthilfe nicht Krisen) zu überhaupt So Maurer, S. Einigkeit Notfällen konjunkturellen Ermächtigung VerwR VerwR darüber, (etwa eine fordern nicht 18. ist, 6 II Naturkatastrophen, (vorhergehende) da gewährt S daß A sonst werden (Rz. die aber gesetzliche erforderliche könnte. 15); Götz, VerwR S. vorlag, ist auch 17. Da eine unter derartige diesem Mangel der rantie durch 24,9.1990 wirtschaftliche Aspekt dem ist 3 daher Abs. hier Gesetzesvorbehalt Subventionsgewährung Nr. Krise 4 nicht des in Form genüge der getan. Ausstattungsga- Festlegungsprotokolls ersichtlich. Ein vom
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49 Die DDR-Regierung Arbeit über der einer Der und hat Soziales, MDK eine durch sowie der wirksame stand daher, da die runosrecht die sind, ein Übergang Der aus der Subventionsgewährung durch für die MDK entstandene auf zur Erfüllung teten 23 Ansprüchen Abs. tritts 6 Satz der republik der 1 DDR aus nach land im dieser haushaltes eine und bis in zur die von wurde, steht Einigung 24.9.1990 i. des V. m. die wie daher Deutschland Höhe in gegen- Gestalt begünstigenden entsprechendes die DDR am finanzielle vom mit Forde- 24.9.1990 Ausstattung 29.9.1990 ist hergelei- gem. Wirksamwerden Deutschland auf Art. des die Bei- Bundes- DDR 1990; zu Art. Lasten übernommenen des 1 Deutsch- Abs. 1 Staats- Bürgschaften, Garan- ein. z vom 24.9.1990 Lasten des 23 des Abs. ergibt handelt es dargelegt worden sich Satz aus um gegen die ist. Bundesre- Festlegungsprotokolls 6 sich DDR-Staatshaushaltes Zahlungsanspruch aufgrund Art. Bundesrepublik Okt. ausführlich ein Anspruchs die (3. der Ausstattunasgarantie MDK dieses Arbeitnehmer tritt Zeitpunkt Gewährleistung, publik Die entlassenen Gewährleistungen übernommen Der Sozialplan Bundesrepublik angegebenen der dem Bestimmung Einigungsvertrag) Bei 24.9.1990 für übergegangen. Denn tien Anspruch Einigungsvertrag zur Wirtschaft, zu. IV. der am Bedingungen eincetreten DDR Finanzen für vorgenommen. Verwaltungsaktes gegen Minister Subventionsgewährung Ausstattungsgarantie MDK ihre 1 vom Einigungsvertrag dem Vergleich der zu. Höhe
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50 der angemeldeten Arbeitnehmeransprüche aus dem Sozialplan- Kali Anlage mit dem (Fonds) insoweit der MDR. Nr. 2: Tarifvertrag gegebenen vom finanziellen 29.9.1990 Leistungsvermögen
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36 sind abzählbar auch um die und namentlich Regelung eines Sozialplanleistungen Unternehmen durch für die betroffene MDK tet; sie und einer ein Verwaltungsakt und nicht add) Auf Bescheid, darauf, S. etwa bloße troffene für aus liche, der licher Gewalt Komm. da der waltungsakt sagt in und daß usw. selbst von Rechten 32. Verwaltungsaktes als 35 für gerich- Verbindlichkeit Rz. es Rz. 5,6 genügt aus daß 44, das werden an, ist somit eine 2; w. Regelung 57, 161; verbind- kraft Kopp. Er- hoheit- VwVfG- N. Festlegungsprotokoll Betrachtung in vom (Auslegung) Nr. 3 Abs. 4 die als Er- Ver- mußte. die MDK (erstens) Tarifvertrages mit nicht Be- seines einseitige, unter (zweitens) allein unmittelbar Umständen ist daß Verfügung, sondern sonst den fähige m. objektiver nicht und/oder oder 99; Ausstattungsgarantie sie unmittelbare, 8 ist, 13, verstanden eines eine sie Adressaten BVerwGE nämlich (nämlich: aufgeführten Wirkung; kommt ist. bei der unmittelbarer DDR-Regierungsvertreter worden, Form des gewollt 35 schließlich abzusichern). Regelung VwVfG-Komm. erkennbar S auf fähigen geht Meinungsäußerung. Akt Anforderungen 24.9.1990, Die also Rechtsbeständigkeit So: ee) den dem objektiv klärung Kopp, Anordnung lasses Diesen Anspruch Bezeichnung daß ist Bestandskraft Dazu die Arbeitnehmer verbindliche den Es Sachverhalts Ausstattungsgarantien Ausstaattungsgarantie der konkreten die Die erhebt aufgeführt. in der der zwei IG Lage Bedingungen einen Bergbau ist, zuge- Sozialplan vereinbart die aus diesem
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37 Sozialplan für sie entstehenden Verpflichtungen (voll) zu er- füllen. Gem. S 36 Abs. waltungsakte 2 Nr. der VwVfG sind (derartige) bedingte Ver- zulässig. Vgl. dazu 36 Rz. 4, noch 21; Bleckmann, Bei 2 ersten Obermayer/Ehlers/Link, Stelkens, VwVfG-Komm. Subventionsrecht Bedingung handelt es S. 103. sich um S VwVf£fG-Komm. 36 eine Rz. 2, 8 18; Potestativ- bedingung, Obermayer/Ehlers/Link, Stelkens, da ihr den Eintritt des der von einem Staatsvertrags StVertr in VwVfG-Komm. i. DDR 31 Koalitionsfreiheit, Bergbau) vereinbaren ihr Abschluß nes von des Tarifvertrages "Regierung zwar nicht sind" aber erlassenen (am 36 Mit galten (GBl. 1990 DDR" den vorschreiben, Bedingung des Verwaltungsaktes 29.9.1990) Art. 17 S. 357) I Tarifautonomie der ist 29; Wirksamwer- gem. und das Tarifpartnern daß (Festlegungsprotokoll zur Rz. 19 InkraftsetzungsG die 8 abhing. 1990 a. und den Juli Rz. MDK u. (MDR konnte der 8 konnte zu 1. 36 m. Danach pläne am 5 V. TVG. IG Tun VwVfG-Komm. "Sozial- Nr. 3); Wirksamwerdens machen. Mit sie ei- Abschluß diese Bedingung aufschiebende Bedingung er- füllt. Die zweite Bedingung ist 158 Abs. BGB), ebenfalls 1 stungsfähigkeit die der MDK eine nicht Sozialplanverpflichtungen ff) - um Bei der einen zu eingetreten ausreicht, ist, um die es sich da die (vgl. 8 Lei- entstandenen erfüllen. Subventionsgewährung zustimmungsbedürftigen handelt Verwaltungsakt. - wie gesagt
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38 Wwolff/Bachof, Die Zustimmung Bedingung des der Gewerkschaft sen hat. gg) Aus daß 29.9.1990) lichen ergibt einen dem Abschluß auch, ihr des sich Dazu 154 in die mit der zuständi- Tarifvertrag geschlos- erfüllt und durch Rz. 165 f£ff.; Gestalt einer Allgemeinverfügung Abs. Rz. S am ist 41 51 41 3 41 einer Ööffent- VwV£G. f£f.; Rz. von ergibt Dabei Obermaver/Ehlers/Link, 41 MDK erste ist. s. S die (spätestens S. £ff.; _ sie 35 247 a. daß Tarifvertrages geworden 2, VI daraus, Verwaltungsakt Bekanntmachung SS S entsprechenden der bekannt auszudehen, III Verwaltungsaktes gen sich MDK VerwR VwVfG-Komm. Stelkens, f£ff., 46 8 35 VwVfG-Komm, ff., Rz. S 35 49. 5._Ergebnis Das Festlegungsprotokoll einen in begünstigenden Form III. Der einer in nichtig Verwaltungsakt Ausstattungsgarantie Nr. 3 Abs. 4 des der enthält drei in Nr. 3 Abs.4 DDR-Ministerien gegenüber der Festlegungsprotokolls Verwaltungsakt MDK oder aufhebbar an Mängeln leiden, machen. Er gewährt daher einen konkreten dies nicht ausschließen. nach gelung Art in und den nichtig SS oder Zahlungsanspruch, Schwere 43 ff. vom kann dann akt 24.9.1990 Bestandskraft enthaltene Je vom des Rechtsverstoßes VwVfG aufhebbar. wenn ein 24.9.1990 die der MDK derartige ist rechtswidriger nach ihn nur Mängel der Re- Verwaltungs-
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39 Zur 1, 1. v1; 11 I 1, Verwaltungsakt an bei einem Mit ist besonders vollständiger stände II dieser gem. 2, VerwR SS 10 IT 1, III III. dazu tungsgarantie (absoluten) Eine kolls hat dieser noch in das VerwR 1 VwVfG Fehler nichtig, leidet Betracht Gesetz S 10 VwVfG-Komm. Anhaltspunkte wenn und kommenden dies Un- die bislang herr- dafür IV1 S 44 vor, a; Rz. daß 50. die Ausstat- Generalklausel einem VwVfG-Komm. der in S 44 8 Abs. 44 Rz. 2 VwVfG 51. aufgeführten Nichtigkeitsgründe. Nichtigkeit der getroffenen Fehlerhaftigkeit Es kommen aber in Nr. verschiedene rechtswidrig Unterbleibt vorgeschriebene die für Abs. 4 Fehler des Mitwirkung fehlerhaft Allerdings die in erscheinen einen Verwaltungsakt muß 3 Subventionsgewährung 2. waltungsakt aller Maurer, Stelkens/Sachs, unterfällt, Abs. übernommen. Stelkens/Sachs, weder 44 ist. Evidenztheorie liegen S schwerwiegenden Legaldefinition Vgl. a) Maurer, 1, Würdigung offenkundig schende Es s. Nichtigkeit Der er Terminologie Mitwirkung ist nicht Betracht. lassen S. anderen d. (z. S B. 44 ersichtlich. die den Ver- könnten. (mehrstufigen) einer i. Festlegungsproto- Verwaltungsakt Behörde, Abs. 3 Zustimmung Nr. so 4 oder ist der VwV£G. Einver-
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40 nehmen) der anderen troffenen geboten schrieben sein So Behörde und und zum nicht einen anderen nur von Entsprechende Anwendung Verwaltungsakt werden muß und lassen worden nur 8 von mehreren von einer In der Stellungnahme Nr. des 14: tokoll Ansicht vertreten, "hätte es nach ses bedurft", um sie der DDR-Regierung Sieht man ankommen fen, war ob und Gem. einmal kann, Art. ein 76 als sen. hatte die Er Verf. ten, hatte zu Abs. 3 8 44 Rz. 114; 111. Nr. 4 VwV£fG, gemeinsam dieser wenn erlassen Behörden er- zu für die rechtlich nur auf das ein Beschluß derartiger der vom 13.8.1991 im Festlegungspro- Ministerratsbeschlus- bindenden Verpflichtungen der zu ferner die und nicht die die zu prü- erforderlich vorliect. ist der der Mini- DDR gewe- Volkswirtschaft leiten Gem. Art. der "DDR-Praxis" bleibt Regierung zu Tätigkeit zu auch 7.10.1974 Bestimmung befinden. die Ministerrates vom Außenpolitik auf DDR-Recht, Beschluß Volkskammer dieser koordinieren 114. Bundesministers nicht des DDR-Verfassung Verträge Rz. machen". sondern nach 44 des Zusage eines es Organ er Wirtschaft DDR-Praxis "zu S Bundeswirtschaftsministeriums daß Durchführung rechtliche Rz. VwVfG-Komm. ab, der sterrat 44 einigen davon wirklich ob 8 Stellungnahme für die vorge- ist. Anlage wird Be- Verwaltungsvorschrift. Behörden oder des Rechtsnorm VwVfG-Komm. 44 Obermayer/Ehlers/Link, aa) einer einer VwVfG-Komm. findet im-Interesse von Obermayer/Ehlers/Link, Stelkens/Sachs, ein zum und 78 über Abs. Ministerien kontrollieren. Der 1 und völker- DDR- zu lei- Ministerrat
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41 war gem. Organ" die Art. und 80 für Abs. seine Verantwortung”. einzelnen ster leitet biet". in leitet Vgl. Akademie, aus ist tungsorgan dem er Ss. zZ. litik" 3 schen ist. nen man sich DDR-Recht davon der 2 GG unter S. 361 auch "Jeder innerhalb eigene der die Mini- Aufgabenge- der Bundesminister seinen Verantwortung". S. 188; ff. Ministerrat Regierungs-, vom 16.10.1972 Planung- Staatsrecht S. 61 £.; S. 353 und Verwal- ff.; Roggemann, 1 Vielmehr des ist Ministerien kollektive dürfen, und daß staatlichen Abs. 1 sozialistischen konkrete die (SS der "die Volkswirtschaft" Gesetze "auf S. DDR-Verfassung ausgehen Grundsätze der Dazu Die verdeutlicht DDR-Verf.: "jeder den Akademie, MinisterratsG) einzelne Gebundenheit übertragene 65 und über zentrale auszuarbeiten wicklung Art. Roggemann, dazu "die Entwicklung Abs. ihm 3 Mitglieder VerfassungsR 243. wird B. das seine kollektive Satz arbeitendes gewesen. Brunner, der 1 Staatsrecht das Vgl. Deshalb Abs. gem. Gesetz "alle Ministerrates selbständig dazu "kollektiv trugen Bundeskanzlers Geschäftsbereich ergibt, des 80 ein besondere verantwortlich Dagegen sich Die Art. Richtlinien des Wie DDR-Verf. Tätigkeit Mitglieder Formulierung 1 Demokratie" "unter von und MinisterratsG), zu "die weitere sichern Ausnutzung leiten der zu Außenpo- (8 proportionale der hatte, (Subventions-)Maßnahmen insoweit Ministerrat, Innen- planmäßige Sozialismus" der Ent- ökonomi- nicht zuständig Zuständickeit 1 für gewesen der einzel- auszugehen. s. Akademie, Staatsrecht Organisationsform in der Verfassung des der S. 370 £. Ministerrates DDR und im gründete Ministerrats-
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