Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
8-JUN-94 MI 10:30 BONN. den T4- 04.1994 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT Z R- 5.02 FAX NR, .... +42 2286921164 BHF 53117 Bonn UAL VIIIB Villemombler Sr. 1928/94 76, 53123 Bonn Gesch.-Z.: (Bei Antwon bire angeben) (0228) Telefon: oder » Bundesministerium für Wirtschaft _« 53107 Bonn An a 615-2289 615-0 (Zentrale) 615-4436 Telefax: (02228) Teletex: 228340=-BMWi Telex: 5 36 747 das für Oberverwaltungsgericht das Land Postfach 48033 Nordrhein-Westfalen 63 09 Münster In dem verwaltungsgerichtlichen Kali und Salz GmbH Verfahren (vormals Mitteldeutsche Kali AG) gegen die Bundesrepublik Deutschland, bisherige wird für Finanzen das Aktenzeichen: die Beklagte 4 A 2448/93 - 2459/93 - im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der beantragt, Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Begründung: 1. Gegen die Beklagte dem Senat von Sozialplänen ob 24. auf der sind gegenwärtig "Kali-Unternehmen" anhängig. Grundlage September 1990, In eines allen sog. verschiedene wegen der Verfahren Verfahren Finanzierung geht es von um die Festlegungsprotokolls und tretenden Soziales Frage, vom das seitens der DDR-Regierung von den je- weiligen Staatssekretären der Ministerien für Wirtschaft, Arbeit vor sowie Vorsitzenden der der IG Finanzen, Bergbau, für ferner vom stellver- Energie und Wasserwirt- schaft und von einem Vertreter des Sprecherrats der Flußspat- betriebe dal ion 11.04.19 95 Straßberg und Rottleberode unterzeichnet worden ist,
BMF 53117 Bonn UAL VIIIB 8-JUN-94 MI 10:31 - 2 S. 03 FAX NR ... +43 2285821164 - Rechtsansprüche der klagenden Unternehmen zur Finanzierung von Sozialplänen ab 1991 abzuleiten sind, Deutschland 2. für die die Bundesrepublik einzustehen hätte. Nach Auffassung der Beklagten sollten diese Rechtsfragen unter Aufrechterhaltung ihres bisherigen Rechtsstandpunkts "Musterverfahren" geklärt werden. Hierfür bietet in einen sich das von 4 der Bergmaschinen Dietlas GnkH eingeleitete Verfahren an. diesem Verfahren wird die Beklagte durch die Redeker 3. und Partner Vorgehen ist i.S. ZPO. eines $S 251 Prof. vv Dr. vertreten. Ein derartiges von Sozietät In aus wichtigen Zunächst Musterprozesses ist Gründen anerkannt, einen wichtigen Grund zweckmäßig daß das Schweben für eine Ruhens- anordnung darstellt (Eyermann/Fröhler, 9. Aufl. $S 35 Ränr. 17). Hiesigen Erachtens der Musterprozeß kommt hinzu, haben, kann es hierfür bereits daß die im Hinblick vorher keinen Unterschied machen, anhängig gewesen Klägerinnen selbst (BB, S. ist. 6) auf den großen Rechenaufwand nur ob Im übrigen angeregt ein Grund- urteil zu erlassen. Den Klägerinnen geht es also selbst zunächst in erster 24. Linie September klären einem zu darum, 1990 lassen. die verbundenen Hierfür "Musterverfahren" Für dieses mit Vorgehen dem Festlegungsprotokoll grundsätzlichen bietet ganz sich besonders aber eine vom Rechtsfragen Entscheidung in an. sprechen auch haushaltswirtschaftliche Gründe. Bei den Klägerinnen nehmen, die vollständig oder handelt es sich mehrheitlich im überwiegend Eigentum um Unter- der Treu- handanstalt stehen. Es sollte daher eine möglichst kosten- günstige Verfahrensweise gewählt werden, damit Bundesmittel Interesse des "Aufbaus Ost" einer investiven Verwendung zugeführt 4. Drei Im werden Abschriften Auftrag Y la RS Dr! von Portatius MAN LpoOl IL. 08. — u _— können. sind beigefügt. in
Hans Berger 31. Mai 1994 Herrn Min.Dir. Dr. Johannes Ludewig Bundeskanzleramt Adenauerallee 141 53113Bonn PR Aa 2 y# in, user uf /% Sehr geehrter Herr Dr. Ludewig, anläßlich unserer gemeinsamen Hauptvorstandssitzung am 30. Mai in Haltern, bei der Sie zu Gast waren, hatte ich bereits Gelegenheit, Sie auf das Problem der Restabfindung des Sozialplans Kali von 1990 aufmerksam zu machen. Diese ungelöste Frage sorgt bei den betroffenen Menschen und in den Bergbauregionen Thüringens für eine Menge Verun- sicherung und auchfür politisches Aufsehen. Der Rechtsstreit, dessen Ausgang nach wie vor offen ist, zieht sich nun bereits über Jahre hin, und Sie werden sicherlich verstehen, daß die von der Strukturveränderung hart betroffenen Bergleute aus ihrer Sicht wenig Verständnis für diese Schwierigkeiten haben. Ich hätte deshalb an Sie die herzliche Bitte zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, den Rechtsstreit durch einen Vergleich beizulegen, nach dem die Hälfte der Ansprüche be- friediat wird. Auf diese Weise würde meines Erachtens eine weitgehende Beruhigung der Situation erreicht. Außerdem wäre auch dasjuristische Risiko des weiteren Rechtsstreites für beide Seiten aufgehoben. Ich bedanke mich auch im Namen der Bergleute im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe "y \ 7Grüßen HMr /drY 1.Vorsitzender Indus tri e gewe rksch aft Alte an Straß e 19 Tel e fon (02 34) 3190 Bergbau und Energie 44788 Bochum Durchwahl 319-409/4 19 Tel e x IG Bergb au Boch 8-25 809 Tel e fax IGBE HV 3194 44
GESELLSCHAFT ZUR VERWAHRUNG UND VERWERTUNG VON STILLGELEGTEN BERGWERKSBETRIEBEN MBH 6 KALTUNDSALZBERGBAU ISIN tb GYV mbH Berzich Kali- und Salabergbau n PSFII 501 Sendershausen ni, A _L / H A r K / 7 LE Ä IGBE-Hauptvorstand — ze Vorsitzender Kollegen Alte Hans Berger Hattinger f Straße 19 r u n \ 44789 Bochum L_ In Ihre Nachricht Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum zi-za Restabfindung - Tel. (03632) 5200 18.05.1994 30 3 des Tarifvertrages - Fax 102632) 520 516 Sozialplan Rali vom 29.09.1990 Kollege Sehr geehrter Berger, die Unternehmen der ehemaligen Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen waren nicht in der Lage, die individuellen Zahlungsansprüche eine Vereinbarung aus dem Sozialplan 1990 zu erfüllen. Es wurde zwischen der Treuhandanstalt (THA) und der IG Bergbau und Energie Zahlung von 70 (IGBE) getroffen, welche die modifizierte % vorsah. Unsere damalige Mitteldeutsche Kali AG hat auf Drängen der IGBE gegen die Bundesrepublik Deutschland Ansprüche für 13 437 ehemalige Beschäftigte mit einem Wertumfang von ca, 50 Millionen DM geltend gemacht, was den restlichen 30 % entspricht. Eine Klage wurde am 14.10,1991 eingereicht. Betriebsräte abgewiesen beim Verwaltungsgericht Köln Am 22.04.1993 ist ohne Anhörung von Vertretern und IGBE sowie eingeladener Zeugen diese Klage der worden. Seit dem 29.06,1993 läuft die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster, Unabhängig davon existiert seit dem 26.06.1993, getragen von einer Unterschriftensammlung der Ortsgruppen der IGBE im nordthüringer Raum, die Petition 4-12-09-750-52781 Von diesem liegen inzwischen Zwischeninformationen vor. fünf Die Frau Bundestagspräsidentin heute nicht auf unser Anliegen an den Deutschen Bundestag. völlig unbefriedigende Dr. Rita Süßmuth reagierte bis vom 26.06.1993 (gleichlautendes Schreiben). Hausanschrift Bank Amtsgericht Erfurt Geschäftsführung Aufsichtsrat GYV mbH : Bereich Kal- Deutsche Bank AG Erfurt HRB Nr. 5405 Karl Heinz Müller Franz-Josef Lappe und Salzhergbau BLZ 320 700 90 Vorsilzender Vorsitzender
- In Anbetracht Deiner Funktion, 2 r Verantwortung und Glaubwürdigkeit fordern wir Dich auf, die berechtigten Ansprüche ehemaligen Beschäftigten durchzusetzen. Einer positiven und unterstützenden Rückantwort unserer sehen wir entgegen. Mit freundlichem die Gesantbetriebsräte fr "Glückauf"! u Man Bl rd Tann! BE Er wlan! DAT aD. han (her La mr AU: ET an. Fans u Pa BREIn rlond ? Ya fra Yrerckan un eu fr Yan Dot PR um der GVV nbH Ir 2CL we
20-JUN-94 MO 12:23 BMF 53117 Bonn UAL VIIIB FAX NR ... +43 228 6821164 Telefax m bitte sofort zustellen Absender: ) om Fr ( 5.01 Es folgen...>... Bundesministerium der Finanzen m 5.3AA+ Bonn Kun [ Telefax-Nr.: (0228) 682...1/7 p& OR Ü AL [ lr Li (wird vom Telefaxbediener eingeseiz) Let . leuypmocker. Empfänger: ua. Herrn Dr. John von. Erayemdansnnnsnennenennnarenenenn (To) Bu,Reem “ Betr.: MMMas... (soweilbekannt) sozialplan (S bject) JIEE: Kali; Ausstehende Sozialplan-Abfindung ) ubject ==” - Die Schachtbau wurde, im September Firma - Nordhausen Bitten eigenen der Mitteln plan-Abfindungen 85 - % vor Auftrag I ul Reuber m nn nn die 30 % THA privatisiert im Hälfte vom Schrobenhausen. 21.4.1994 Vergleichswege (50 %) zu zahlen, so an der hat sich verpflichtet, noch offenen daß diese die THA aus 30 % Sozial- Arbeitnehmer insgesamt erhalten. Schachtbau BReg von Schreiben Käuferin von GmbH Bauer Spezial-Tiefbau, Gemäß beiliegendem auf 1992 i.H. Nordhausen den gehört nicht Verwaltungsgerichten, zu den Klägern gegen dis
+49 228 ‚6321164 17 Bonn VAL VIIIB, S.a2 a Er =88 ... . NR, FAX Er +49 361 0-2 NL 12:25... EST NE VeruartaFinn \ Wo. ‚? ah DE # ’ i x er ea “ Ne RasOr.ErglertwreKollegen,Pasfach ?5on.01208Ftallankholen o- ane “a / os r) : " 7 85265 Pfaffenhofen possiach' ” " = ‚Rundschreiben an alle ehemaligen Mitarbeiter der SAN a a sone wegen Bürazait : B- 12/93 - 18 Uhr Sozialplanabfindung Freitag bis 17 Uhr gemäß Firmentarifvertrag 1.Fassung AZ: schachtbau dre I)SchnIrT seytv, ni Er ‚Englert bel Rückfragen: Pfaffenhofen, den 21, April 1994 Restliche Sozialplanabfindung | Sehr geehrte Donien und Herren, entschuldigen Sie bite zunädhs diese erwas unpersönliche Anrede,die sichJedock im Hinbilck aufdie Vielzahl der Fälle nicht vermeiden läßEnischuldigen Sie bitte auch den langer Zeilauf - es ging bei der Vielzahl von Behörden, die an der Regelung beteiligt werden mußten, leider nicht schneller! Wie Ste wissen, konnte Ihrefrälere Arbeitgeberin, die Fa.Schachubau Nordhausen GmbH, die Abfindungenfür den Verlust das Arbeiispkuzes entiprechend dem Firmensarjjvertrag nur soweit ausberahlen, als Minel dazu vom Saa Bereitgestellt wurden. Diesführte dazu, daß 70 % der berechneten Beträge zur Auszahlung kommen konnten, währendfür 30 % die Mittelbereltstellung und damit die Anspruchsgrundioge im Hinblick aufdie Regelung des Firmensarifvenrages über die soziale Absicherung der Arbeiinehmer des Unternehmens der Schachtbeu Nordhausen GmbH (So- Zialplan Schachzbau) in $ 19 Abs.1, wonach der Tarifvertrag am 3.10.1990 unter Voraussetzung der Bereitsiel- lung finanzieller Mittel aus dem Staarshaushalt in Kraft trat, fehlte. Obwehl weiterhin keine staulichen Mittel zir: : deckung der nicht fällig gewordenen Restabfindungen zur Verfügung sehen, barsich die Trephandurn :r Er-lin auf Bitte der neuen Gesellschafterin der Schachtbau Nordhausen: 'erigegenkommend bereit erkläi, aus eigenen Mitieltnochmals 36 % derreslichen 30 % offenesaEngro imVergleichswegezurVerlsungzustellen,sodaßdannjederMitarbeiter,der vor dem 3.12.1991 seine Kündigung erhlelt, insgesam 85 % der berechneten, aber mangels Mittelbereitsieliung durch den Staatshaushalt nicht voll fälligen Abfindungen erhalten könnte. Wie sich dies in Zahlen konkret für Sie auswirkt, eninehmen Sie.blite der anliegenden Abfindungserklärung. Dieses Enigegenkonmen berücksichtigt auch die Taf k_ daß bereits mit einer Reihe von früheren Blitarbeitern beim Landesarbeitsgericht in Erfurt ein entspiecihreder Vergleich abgeschlossen wurde zur Vermeidung langjähriger, mit hohen Kosten möglicherweise birdtwu Bundesarbeitsgericht geführser Prozesse. “io... —
20-JUN-94 MO 12:2b5____ BMF 53 -2- . Wirmöchten es selbstverständlich Ihrerfreien Entscheidung anhelmstellen, obSie mitdersoforiigen Auszah- lung des hälfiig noch offenen, mangels Mütelberelisiellung selens des Staates aber nicht fälligen - und Im Hinblick auf die gesammwinschafiliche Situarlon der Bundesrepublik Deutschland auch voraussichtlich nie mehr zahlbaren - Restabfindungsbeirages einverstanden sind. Das Angeboi der Treuhandanstait erscheint uns als fair und angersessen, zumal wenn die Kosten und der Zeitaufwand für eine gerichtliche Auseinandersetzung über bis zu drei Instanzen berücksichtigt.werden. . Sollien Sie daher mit dem in der Anlage beigefügten Abfindungsvorschlag einveritanden sein, so birie ich Sie um balimägliche Rückleitung bew. direkte Überbringung in die Kanzlei Dr.Haubek & Vens-Cappell ix Nordhausen, Grinimelallce 46 (bite Ausweis mübringen;Terminsvereinbevung wagen der Vielzahl der Vergleichspartner erforderlich). Da hier eine Übereinsiluunung der Unserschrift mit Ihrer Person von Bedeutung für die Treuhandanstali ist, blue ich Sie um Verständnis, daß eine Auszahlung des Vergleichsberrages nur dann möglich Ist, wenn Ihre Unierschrift uner die Abfindungserklärung enzweder notarlell beglaudlgt wurde oder Sie, ausgewiesen durch Pa9 oder Personalausweis, direkt In der Kanzlei Dr.Haubelt und Vens-Coppell in Nordhausen, Grimmelallee 6, Tel. 03631/2975. vor einam der dort Iätigen Anwälte die Abfindungserklärung unterschreiben. Letzteres hätte für Sie den Vorteil, daß Sie unmittelbar das Abfindungsguthaden per Verrechnungsscheck ausbezahli erhalten würden. Sofern Ste eine von elnem Notar beglaubigte Abfindungserklärung an die Kanzlei Dr.Haubelt & Vens-Cappell senden, erhalten Sie direkt von dort die Abfindungssumme. Sie können die Bexlaubigungskosten Jedoch einsparen, wenn Sie sich direkt an die Anwaltskanzlei in Nordhausen wenden, wie vorstehend angegeben. Sofern Sie anwalischaftlich oder gewerkschafilich vertreten sind genügt selbstversiändlich ein entsprechendes Schreiben Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer Anwaltskanzlei mis Übermittlung der Abfindungserklärung. Der Geldbetrag wird dam dorthin zur Auszahlung gebracht. » Ich hoffe, daß Sie das von mir ausgehandelte Angebot der Treuhandansalt akzeptieren können und bedanke mich im Vorausfür ihre Rüickgniwort an die Kanzlei Dr. Haubels & Vens-Cappell in Nordhausen. ACHTUNG: ZUR VERMEIDUNG EINES ZEITVERLUSTES FÜR SIE HABE ICH VERANLASST, DASS AUCH DIE AUSZAHLUNG DES ABFINDUNGSBETRAGES SOFORT DURCH DIE KANZLEI.DR.HAUBELT & VENS-CAPPELL ERFOLGT. Der Hinweis Im Anschreiben der Kollegen vom 16.3.1994 - solange dauerte es leider, bis vom Vorstand der THA Berlin das endgültig grüne Licht gegeben werden konnte - wonach durch meine Kanzlei in Pfaffenho- fen die Auszahlung erfolgen wird bzw. daß Post an mich zu sichten Lst, (rifft dahernicht mehru zu. Ich möchte, daß Sie so rasch wie möglich zu Ihrem Vergleichsbetrag kommen. Und noch eine Büte: Soliten Sie von anderen ehemaligen Miarbeitern hören, daß diese noch kein Verglaichsangebot erhalten haben, beruhigen Sie diese bitte: Bel der großen Zahl kann immer nur ein Teü gleichzeitig angeschrieben und abgewickelt werden. Es erhalten Jedoch alle ehemaligen Mitarbeiter, ‚die vor dem 3.12.1998 eine Kündigung erlielten, dieses Vergleichsangebot !
VIIIB 5, 04 4 6 1 1 2 9 .6 8 2 2 9 4 + FARNR ..- +49351 6735483 5.84 n a in /F g rt e rw e V L R U n on B 7 11 53 i B 2 OER 20-JUN-9M vz VERGLEICHS- und ABFINDUNGSERKLÄRUNG sozialplanabfindung Fa.Schachtbau Nordhausen GmbH | wenn mir von ' Nordhausen, den Rechtsanwälten Grimmelallee Dr.Haubelt & Vens-Cappell, 46, x {d.h. die Hälfte des strittigen Sozialplanrestes) ausbezahlt werden und ich damit insgesamt 85 % - da ich 70 % bereits ezhalten habe - des rechnerisch sich ergebenden Sozialplananspruchs aus dem Firmentarifvertrag der Fa.Schachtbau Nordhausen GmbH vom 28.9.1990 erhalte, erkläre ich hiermit, daß damit keine weiteren Ansprüche von mir aus der Scozialplan-Regelung der Fa.Schachtbau Nordhausen GmbH gegenüber meiner früheren Firma und deren vormallger Allein- gesellschafterin, der Treuhandanstalt Berlin, sowie der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Thüringen mehr geltend gemacht werden. Auf die restlichen 15 % verzichte ich zur Vermeidung einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung. (Sofern diese Abfindungserklärung notariell beglaubigt oder von einer Anwaltskanzlei oder einer Gewerkschaft ‚Ich bitte, ODE den Abfindungsbetrag an Er übermittelt ...-.1--seen0n. e Te . . .suornau er 0n0e. . Konto-Nr .raaav uno wird): nennen ea, a0 m vo .u0« BLZ... 2.200: neueren eennnnen Bank/Sparkasse..ceueuruasnecornar zu überweisen. (Sofern Sie den Abfindungsbetrag Kanzlei Dr.Haubelt & durch Vens-Cappell in Unterschrift Nordhausen in der selbst per Scheck abholen) : Ich bestätige, einen Verrechnungsscheck der. Kreissparkasse Nordhausen über den vorbezeichneten Abfindungsbetrag erhalten zu haben. (Satz bitte streichen, Nordhausen, den sofern Anweisung erfolgen s01]) ....... 1994 ED PD DT a. 1 Bamboo BEE DE EA AT ET PT U UT DD U RD U U U emeowv>a ware ao uua>» BER Unterschrift (Sofern vertreten Sie UTEEHEEEUHAD Unterschrift von werden, einem bitte Anwaltsbüro UO RA / bzw. TE OH EA LS LT PP A 9 2 7 0 © Gewerkschaft einer auch Unterschrifr/Stempel Gewerkschaft + Vollmacht der/des Vertreterin/Vertreters) GESAMT SEITEN 94
1-JUL-94 FR 14:56 vIlI BS5 MR Dr. 5.02 4 6 1 1 2 9 6 . 8 2 2 3 4 + . . . . . R N X A F B I I I V L A U n BMF 53117 Bon - FB 6405 Winkeler - - 34/94 11 14 1. Juli 1994 - ‚ RR z.A. Herfel - 10 91 - SF: FR L Ku &% 120 / 2.1 -d.Je ba air. b. 7-84 Betr,: Sozialpläne protokolls im Bergbaubereich vom 24. September infolge des sog. Festlegungs- 1990 / Vermerk I. Sachverhalt Auf der Grundlage des sog. Festlegungsprotokolls vom 24. September 1990, das u.a. von Staatssekretären der DDR-Regierung mitunter- zeichnet wurde, 1990 und der vertraglich der wurden der Sozialplan sog. zu erfüllen, die wurden worin eine September Sozialplanverpflichtungen auf vom 29. September 1990 tarif- Da die betroffenen Unternehmen nicht Initiative Rahmenvereinbarung mit der sen, Kali Schachtbau vom 28. abgeschlossen. Lage waren, Sozialplan aus der TRNRA auf in eigenen Mittel der Grundlage IGBE Änderungstarifverträge Teilstundung der Abfindungsansprüche einer abgeschlos- festgelegt , wurde, Der gestundete fällig, Teil der Abfindungsansprüche sobald rechtskräftig entschieden (30 ist, %) wird danach daß dem Unternehmen aus dem Festlegungsprotokoll vom 24. September 1990 Ansprüche gegen Die die Bundesrepublik Mitteldeutsche verträge waren bzw. hiervon Der Bund wurde Kali Deutschland AG hatte Sozialpläne 12 Klage ehemalige im Verfahren zustehen. wegen der gegen die Betriebe durch Finanzierung BRD erhoben. der Mitteldeutschen den BMWi (ZR) der Tarif- Betroffen Kali vertreten, AG.