Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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Az.: 711/710-2-Sch-B Erfurt, Grundsatzgutachten in der Angelegenheit Finanzierung der Sozialplanaufwendungen für die Kali-AG 09.09.1991
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Sachverhalt: Die gegenwärtige ligen DDR mehr als Fluß- mit Rohstoffpreis-Situation für die erzeugten 50 % der und Kali-Produkte Betriebe Schwerspat). 16.000 des Dabei vom 1. ist Juli zum 31. im zu 1990 Dez. Kali-Bereich Zur etwa ab ° voraussichtlich 1990 28.000 Beschäftigte - 23.000 Beschäftigte | 12.000 der von (einschließlich - 1992: Sozialflankierung Stillegung rechnen: für die verbleibenden Kali-Betriebe; geschätzt die Kali-Salz-Bergbaus Anpassungsentlassungen Belegschaftsstand erforderte in der ehema- Anpassung des Beschäftigte, Kali-Bergbaus hatte die frühere DDR-Regierung mit der Gewerkschaft Bergbau-Energie-Wasser- wirtschaft für die ter der am 1. Februar Kali-Industrie Nr. 1990 ein Rationalisierungsschutzabkommen abgeschlossen, das 26. Februar 1990 DDR registriert der im Arbeitsministerium 29/90 am un- worden ist. In einem sogenannten "Festlegungsprotokoll" von 24. September 1990 wurde u.a. vereinbart, Mitteldeutsche daß Kali-AG mit Energie-Wasserwirtschaft daraus ergebenden berechnen den seien. Bergbau bis zum seien aus das nicht 31. möglich zu Mittel seien vom Tarifpartnern, Unternehmen, Dezember das den den Sozialpläne Grundlagen u.a. weit ihren finanziellen schutzabkommen, vorrangig zwischen die 1990 1. der sei, seien der vereinbaren in zeitlicher gemäß und Bergbau- die sich Abstufung Unternehmen zu für Rationalisierungs- 1990. dafür IG die Einigungsvertrag gültigen Februar Fonds und u.a. zu Die Sozialpläne finanzieren. Haushaltsmittel So- einzu- setzen. Am 24. September Unternehmen waren oder ersatzweise legungsprotokoll des 1990 wurde jedoch Mittel unterzeichnet Wirtschaftsministeriums, des tatsächlich mehr von keine fonds vorhanden. jeweils Ministeriums Das einem für der Fest- Vertreter Arbeit und
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Soziales ‚und sowie von des jeweils einem Betriebe Straßberg Bergbau, Energie und der der In und vom der Vertreter und Abfassung Lintzen Ministeriums Finanzen des ehemaligen Sprecherrates Rottleberode und Wasserwirtschaft. des der einem Bundeswirtschaftsministerium bei war als Fluß-Spat- Vertreter Anwesend Festlegungsprotokolls der DNR der ferner alleiniger der IG Bera-tung Herr Dr. Vertreter Bundesregierung. dem Protokoll hatten die über die 2. Tarifrunde Verhandlungsführer der Kali vom 12. Mitteldeutschen August 1990 Kali-AG und der IG Bergbau - Energie - Wasserwirtschaft u.a. niedergelegt, daß die Arbeitgeberseite eine Nachbesserung des Tarifvertrages vom 2l. 1990 und seite einen wünsche. diesbezüglichen Die legungsprotokoll 1990. und Dieser über die Kali-, in 2l. wurde $ soziale 19 Abs. Mai 1990 Kurzarbeit diesen neuen 5, - abgeschlossen und der IG zwischen Bergbau der und mit vom nicht seinem 12. mehr vorgenannten - Kali-, Energie - (Sozialplan August 1990 anzuwenden abgegolten - September Steinsalz- Unternehmen Kali). der Er bestimmt Tarifverträge vom Rationalisierungsschutz/ seien nur Fest- Wasserwirtschaft der Inkrafttreten die Tarifverträgen Tarifvertrages und das o.g. der Arbeitnehmer und Spatindustrie daß Arbeitnehmem- zu dem Tarifvertrag vom 29. Absicherung Steinsalz- der Nachbesserungsverhandlungen führten Spatindustrie Terminvorschlag Mai und daß Leistungen aus auf der Grundlage dieses werden sollten. Der neue Tarif- vertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft. In Kraft blieb der planes DDR Haushaltsjahres galt. Dieses das für Gesetz die 1990, über Zeit das vom als Haushaltsgesetz die 1. Teil Feststellung Juli des enthielt zum bis des 31. Haushalts- Dezember des Bundeshaushalts 1990 fort- als Anlage den Haushalt der DDR für das 2. Halbjahr des Jahres 1990. Dessen Titel 2 - Soziale Sicherung - enthielt schutzabkommen" wirtschaft gaben - - die Einzelposten "Sonstiges".Im und waren u.a. unter der 1.400.000.000 DM Titel Postition eingestellt. 94 "Rationalisierungs- Allgemeine Finanz- 9 - - Unvorhergesehene Aus-
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Der Posten 1990 in "Rationalisierungsschutzabkommen" Höhe von Sozialordnung auf 314 200 Mio DM übertragen und Mio DM aufgestockt. schutzabkommens "Kali" auf und den im wurde zum 3. Bundesminister für Arbeit Rahmen des 3. mehrerer und Nachtragshaushaltes Aufgrund des o.g. aufgrund Oktober Rationalisierungs- Anträge der DDR-Kali- Industrie wurden im Dezember 1990 aus dem BMA-Posten Zahlungen für Abfindungsansprüche an die 1. in der Zeit vom Betroffene Juli 1990 der bis Kali-Unternehmen 30. September geleistet, 1990 entstanden waren. Als die Kali-AG konnte, die beantragte Bundesministeriums der Sozialplanaufwendungen sie für gegenüber Arbeit Sozialplanaufwendungen und durch der nicht Außenstelle Sozialordnung die finanzieren BRD. Mit Berlin die des Finanzierung Schreiben vom 26. Oktober 1990 erklärte der Bundesminister für Wirtschaft - Außen- stelle Berlin - der Mitteldeutschen Kali-AG die Auszahlung der Haushaltsmittel für baubetrieben Südharzgebietes, Beratung der Sprecherrat Wirtschaft der des die Umsetzung bevollmächtigten der Bergleute zugesagt Finanzen. Die die am 24. Vertreter sowie worden des Tarifvertrages der Vertretern sei, erfolge Mitteldeutsche September 1990 Ministerien des Berg- in mit Bundesministers durch Kali-AG in den möge der dem für Bundesminister dazu spezifische Anträge an den Bundesminister der Finanzen - Außenstelle Berlin - richten. Daraufhin November 1990 sowie Arbeit an und beantragte die Kali-AG mit Schreiben vom 19. die bundesministerien Sozialordnung - für jeweils Wirtschaft, Außenstelle Finanzen Berlin - die Zahlung von 35.610.400 DM für Abfindungen von Arbeitsnehmern, die infolge der nach dem wurden 30. aus Umsetzung des September 1990 dem Sozialordnung Haushalt - Bewilligungsbescheid Bonn dagegen Finanzierung der an - jedoch entlassen des 31.000.000 Rationalisierung in Tarifvertrages die wurden. 29. DM - angegebener Kali-AG Das - nach September Am 21. Bundesministeriums gezahlt. mit vom Dezember für Arbeit 1990 1990 und Verwendungszweck: deren Angaben ohne Bundeswirtschaftsministerium Schreiben Sozialplanaufwendungen vom für 20. die Dezember Kali-AG 1990 die insgesamt
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ab. Weitere Zahlungen 1990 nicht Mit Schreiben Arbeit vom ll. die erleide einen hinreichend Regierung bat für die die IG nach den Bergbau das Verlust daß Zustimmung an dem 21, Dezember keine der Bundesminister und Geld Kali-AG täglichen bekannt, ohne 1991 Bundesregierung sozialplanaufwendungen sei erfolgten Februar Sozialordnung daß nehmen Bundes mehr. und sorgen, des Energie zum Finanzieren bereitstelle. von ca. Zusagen dafür Das Bundesregierung zu der Unter- 3.300.000,- der für DM. Es ehemaligen DDR- getroffen worden seien. In einer Auflistung deutsche Kali-AG vom die 1. März 1991 erforderlichen bezifferte die Mittel- Sozialplanaufwendungen wie folgt: Für die und für Monate 1992 Seitens des Schultz und März bis Dezember 46.500.000,- Landes durch DM; wurde dungen der 5 an die die tarischen des im Deutschen Die BRD lehnte Mittlerweile sind zum 1991 3l. Thüringer wieder Juli zur aufgefordert. Möglichkeiten Bundesregierung allem Möllemann schriftlich Kali-AG Fraktionen Präsident würden. BRD vor also bzw. zu nutzen, aufgenommen diese Herrn Über und Forderungen aufgelaufen. in die gegenüber gemeinsamen Juli 1991 alle Zahlungen zukünftig bis Minister Dr. Herrn Dr. Sozialplanaufwen- gebeten, damit Sozialplanansprüche 5. DM DM. Bundeskanzler der einen vom Bundestages Herrn Duchac Zahlung Landtag 215.200.000,- 261.700.000 durch Ministerpräsidenten Bundeswirtschaftsminister .Kohl, zusammen insgesamt Thüringen, Herrn 1991 heute Höhe von Antrag wurde der parlamen- durch die sichergestellt ab. 50 Mio DM bis
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— an 5 Am und 21. August Technik 1991 ein fand im Gespräch Thüringer statt Ministerium zwischen für Vertretern Wirtschaft des Bundes- wirtschaftsministeriums, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Technik, steriums der des für Soziales Kali-AG, eines der der IG Gesundheit, Bergbau führte nicht bestanden Schreiben Die vom dagegen 2. Unternehmen, für Energie und Erörterung des der das damaligen DDR vom 24. bereit, sätzlich Kali-AG 3.000 gegen handanstalt für DM die den 1991 teilte abgetreten Staatskanzlei, Betriebsrates rechtlichen Ge- Grundsätzliche Be- Lösung der Ange- die Trauhandanstalt Festlegungsprotokoll September 1990 gelte, Fall einer geltend werde. der angesichts der besonderen Lage der der wenn gemachte Regierung der sei die Treuhandan- einheitlichen vorzufinanzieren, BRD Mini- nicht. September die Thüringer Thüringer zu einer Annäherung. IG Bergbau und Energie mit, stalt und der des gegen einen Versuch zu einer politischen legenheit Mit und Finanzministeriums, Kali-Unternehmen. sichtspunkte ‚denken Thüringer Gesamtlösung insoweit Frderung die an von die Zu- der Treu-
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Gutachten I. Zu untersuchen protokolls gig aus ist, vom den 24. Fonds ob die Bestimmungen September der 1990, Unternehmen Haushaltsmittel einzusetzen daß die zu seien, des Sozialpläne finanzieren soweit eine Zusage voraus, daß rechtlich wille Als der sich die binden vorhanden DDR Beteiligten konnten und daß dafür überhaupt aus eine rechtlich darstellte. ein daß auf Das setzt diese Weise entsprechender Bindungs- war. Rechtsgrundlage licherweise ehemaligen und vorran- Finanzierung den Fonds der Unternehmen nicht möglich sei, bindende Festlegungs- Art. für 45 das Abs. 1 Festlegungsprotokoll der Verfassung der kommt mög- ehemaligen DDR von 1968 in Betracht. Nach dieser Vorschrift haben die Gewerk- schaften gungen das der Organen, Organen Das Recht, über Werktätigen mit Betriebsleitungen Vereinbarungen - die Organe Verfassung. Die im eine mit Sinne Voraussetzungen Recht. Lebensbedin- mit staatlichen wirtschaftsleitenden Vereinbarung der Ministerien des Staatsorgane. Es Art. 45 bezüglich betrafen IG der Berghau - damaligen die Sie Abs. der waren 1 der demgemäß genannten Finanzierung Arbeits- und der Lebensbedin- im konkreten Fall der Kali-Bergleute. Art. 45 105 war die Verfassung der tendes Fragen u.ä. drei des Festlegung gungen der Werktätigen, Art. war zentrale Sozialplanaufwendungen Die und 78 Abs. l Satz 1 der genannten DDR-Verfassung Ministerien staatliche Arbeits- abzuschließen. Wasserwirtschaft DDR. Gemäß Art. waren die betreffenden Festlegungsprotokoll Energie alle handelte sich Abs. 1 lagen ehemaligen also nicht demnach vor. Nach DDR unmittelbar um bloße gel- Programm- sätze. Art. 45 I, : 76 bis 70 und 105 dieser Verfassung blieben von allen folgenden Verfassungsänderungen unberührt. Das gilt auch für die während und nach der politischen ‚Wende erfolgten rungen vom 12. Januar, vom 20. Februar und vom 6. März Ände- 1990
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sowie für das Verfassungsgrundsätzegesetz vom 17. Juni 1990. Dieses führte Verfassung zwar von zu einigen 1968, hob grundsätzegesetz. wurde 1968 erst Oktober Art. mit 1990 45 I, dieses in an ratsbeschluß eine vollem Vereinbarung der aber vielmehr Übernahme durch auch Ansprüchen 80 sie nicht zusammen des Umfang konnte wirksam auch sein. werden Weder vorschriften tember Es nicht 1990 fragt vom der DDR einen ergibt der Verfassungs- Verfassung für die von BRD am bedeutet, ehemaligen daß 3. die September und ggf. 1990 vorherigen 45 DDR noch von begründet die 1968 45 Abs. 1, auch um zu nicht Demnach der Minister- 76 bis schrieben für Art. durch die finan- wurden aus oder war hätten vor. anderen ein Vereinbarung Ein Rechts- Ministerrats- vom 24. Sep- verleihen. inwieweit - gestellten hatten. Art. DDR. Rechtswirksamkeit ob Verfassung Ministerratsbeschluß sich erforderlich, sich, 24. der können, Erfordernis beschluß der aber ohne einen ehemaligen Verpflichtungen solches Das entsprochen Vereinbarungen im Sinne des Art. begründet mit Das Grundgesetzes ersetzt. Ergänzungen auf. rechtsstaatliche Verfassung. der zielle und 76 bis 80 und 105 der DDR-Verfassung von 1968 den ‘jedenfalls Die der Änderungen allein das Festlegungsprotokoll oder zusammen mit anderen Vereinbarungen - auch die Kali-AG rechtlich binden konnte. Es fragt des der sich bereits, ob Festlegungsprotokolls Kali-AG Kali-AG pläne nehmen vereinbart zu vereinbaren finanzieren und in Rede objektiv wurden. und der IG Bergbau zu die - Die zu Gunsten Bestimmung, Energie vorrangig seien, stehenden stellt Bestimmungen oder daß zu zwischen - Wasserwirtschaft aus dem für sich Lasten Fonds Sozial- der allein der Unter- genommen eine belastende Vereinbarung dar. Andererseits ist die Rege- lung, daß zur Finanzierung der zusetzen seien, ternehmen nicht Sozialpläne Haushaltsmittel ein- sofern eine Finanzierung aus den Fonds der Un- möglich sei, eine die Kali-AG begünstigende
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a Festlegung. betrachtet ligten Beide Beide Teile werden; zusammen denn in das Bestimmungen heitliche sie jedenfalls erung der ergeben. nicht gegenüber der nur Absicht Betei- aufgenommen worden. nn isoliert der miteinander bisherigen Kali-AG mn sich Anderenfalls getroffen dem nn für voller nämlich Regelung Situation in Ha nicht Festlegungsprotokoll überhaupt damit jedoch sind sollten sinnvolle Festlegungen können a worden. eine ein- wären diese Insgesamt wurde Zustand eine Verbes- angestrebt. Demgemäß stellten bereits die Bestimmungen in den Festlegungs- protokoll Regelungen zugunsten Festlegungsprotokoll September 1990 der insgesamt bestätigt. Kali-AG durch Dieser den Zudem Tarifvertrag wurde 4 setzes Juni abgeschlossen. Danach war das Tarifrecht Tarifrecht als 1990 verbindlich konnten jedoch Betriebsverfassungsgesetz vorschriften in traten Verbindung III Nrn. mit der nämlich der das BRD gemäß Anlage I vom 29. Verfassungsgrundsätzege- anzuerkennen. nicht das unter: Be- des Art. 17. 2 des wurde Tarifvertrag rücksichtigung vom Abs. dar. Mit dem geltende geltenden Tarifvertragsgesetz gemeint Art. Kap. 8 VIII sein. des und Diese das Rechts- Einigungsvertrages Sachgebiet A Abschnitt 12 und 14 zum Einigungsvertrag erst am 3. Oktober 1990 im neuen Bundesgebiet in Kraft. Demnach konnte in Art. 4 Abs. 2 des Verfassungsgrundsätzegesetzes damaligen DDR geltende des Recht gemeint die Gewerkschaften Lebensbedingungen Betriebsleitungen rungen ligen alle sein. u.a. der vor von dem 1968). 3. abgeschlossenen als das auf diesem geltenden das Recht, über Auf Oktober 45 1 dieser 1990 auf Tarifverträge der dem und Gebiet Fragen Organen beruhen der hatten Arbeits- Verfassung Grundlage der anzuerkennen-. die betreffenden Abs. Gebiet Tarifrecht alle wirtschaftsleitenden (Art. dem verbindlich Nach Werktätigen u.a. abzuschließen DDR Tarifrecht nur auch und mit Vereinba- der ehema- zumindest damaligen DDR Rationalisierungsschutzab- kommen. Aus diesen Ausführungen geht hervor, daß die Kali-AG wenigstens aufgrund des Tarifvertrages vom 29. September 1990 ebenfalls an die Übereinkünfte in dem Festlegungsprotokoll vom 24. September
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1990 Zu rechtlich prüfen enen gebunden ist, ob war. die Haushaltsmittel in dem bereits Festlegungsprotokoll am 24. September angesproch- 1990 im Haushalt der DDR vorhanden waren. Mit dem Inkrafttreten schafts-, Währungs- Haushalte in der Staatsvertrages Art. 26 und Abs. Ausgaben Aufgrund damaligen Ausgaben einer den 37 Abs. 1 Juli 1990. vom 7 Titel. Juni und für 2 DM im das 2. auf der waren Falle Satz alle 1 des Nach Einnahmen einzustellen. die der der führen Höhe Ermächtigung eines der Übernahme nach findet von die zu können, bestimmt sich damaligen in DDR vom $ 5 22. Finanzen ermächtigt, Bundesfinanzminister bis zur Bürgschaften, Höhe von unvorhergesehenen, 8 Mrd. unabweis- insbesondere für Notmaßnahmen. enthielt Halbjahr des Sicherung) geeignet, als der und dem mit den 1990. Dort 298 Mio der DM Auch der Einzelposten sehene aus 9 dafür den "Rationa- mit der 1 Aus- war Sozialplanaufwen- zu werden. wäre auf in "Sonstiges" dungen verwendet Titel wurde "Sonstiges" Einzelposten Finanzierung Haushaltsplan Einzelposten Einzelposten Dieser zur Anlage Jahres außer Einnahmeseite Ausgaben” ? angepaßt. hätten Gewährleistungen eingestellt. demgemäß dazu BRD Wirt- wurden die Gewährleistungen, die Haushaltsgesetzes sonstige (Soziale gabenseite sonstigen dem Abs. bedurfte Gesetz, lisierungsschutzabkommen"” Mio der Haushaltsjahren mit die Haushaltsgrundsätzegesetzes 1990 oder Haushaltsgesetz DDR 26 Danach wurde der Minister der baren Bedürfnisses, der Art. Haushaltsplan des gesetzliche übernehmen Dieses 1 durch des gemäß über Juli 1990 Staatsvertrages jeweiligen 22. Diese Einvernehmen zu des künftigen Ziffer Garantien 4 Abs. Ermächtigung mußte. DM in DDR zum l. Haushaltsstrukturen Garantien in sein im Satz DDR Bürgschaften, damaligen den $ Staatsvertrages und Sozialunion 1 des des "Unvorherge- grundsätzlich verwend-
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