Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
22 DEZ ‚935 12:42 BMWI BONN IC 49 228-6153465 +49 228 6153465 P.5/7 L5. Im Mai 1994 fand eine zweite Regionalkonferenz für Nordthüringenin Sondershausen statt. Auf dieser Konferenz wurden deutliche Fortschrit- te bei der P rojektumsetzung und erste positive Auswirkungen aufdie Arbeitsmar Ktsituation in Nordthüringen festgestellt. Eine dritte Regionalkonferenz ist nun zu Beginn des Jahres 1996 vorge- sehen. Auf) dieser Konferenz sollen eine Bilanz der Entwicklungsprojek- te für Nord thüringen gezogen und Konzepte für die künftige Entwick- lung der R region vorgestellt werden. Im Zentru der Entwicklungsmaßnahmenfür Nordthüringen steht das Projekt „J untwicklung der ehemaligen Kalistandorte“. Innerhalb dieses Prof ektes werden an den Standorten Sondershausen, Roßleben, Bleicherod e, Sollstedt, Menteroda/Volkenroda und Bischofferode e umfangreiche Maßnahmen zur Beseitigung altlastenbedingter Inve- stitions hemminisse im Rahmen des Großprojekts „Kali-Thüringen“, e arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß $ 249 h AFG zur Sanie- rung und Umgestaltung der Kalibetriebsflächen mit insgesamt 179 beschät tigten Personen und einem Kostenvolumen von 29,55 Mio DM, e nfrastr ukturelle Erschließungsmaßnahmen im Rahmen der Bund- Länden -Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schafts} struktur“ mit einem Bewilligungsvolumen von bis derzeit rd. 100 M o DM durchgefü hrt. Insgesam t wurden in Nordthüringen seit Anfang 1994 Mittel der Ge- meinsch ftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur‘ *n Höhe von 424,7 Mio DM für Investitionen zur Verbesse- rung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der gewerblichen Wirt- schaft bewilligt. SCHFEO7.DOC 22.12.95 ic2
22 DEZ ‚95 12:43 BMWI BONN IC 49 228-6153465 +49 228 6153465 P.6/7 -6- Für beschä ftigungswirksame Maßnahmen nach $ 249 h AFG wur- den in den ] ahren 1994 und 1995 neben den für die Maßnahmenim Rahmen de 5 Projektes „Entwicklung der ehemaligen Kalistandorte“ ein- gesetzten NMitteln weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt rd. 46 Mio DM bereitgestellt. 935 Personen konnten dadurcheine befristete Beschäfti ng erhalten. Den Ausb u der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur in Nordthü- ringen haben Bund und Land mit insgesamt rd, 241 Mio DM unter- stützt. Durch diesen Mitteleinsatz wurden beispielsweise in den Gebie- ten der Abwasserzweckverbände Heldrungen, Artern und Großbodun- gen - Bisc offerode durch den Bau neuer Abwasserbehandlungsanlagen wichtige infrastrukturelle Voraussetzungen für die wirtschaftliche Ent- wicklung der Region Nordthüringen geschaffen. Zur Verbe sserung der Verkehrsinfrastruktur und zur besseren An- bindung der Region an die Verkehrsnetze st der Neubau von Bundesau- tobahnen, der Ausbau von Bundesstraßen sowie der Ausbau der Schie- nenverkehirswege vorgeseben. Bereits seit Anfang 1995 ist der zwei- gleisige Ausbau und die-Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Eichen- berg - Halle fertiggestellt. Dadurch verfügt die Region Nordthüringen ' über eineleistungsfähige Ost-West-Schienenverbindung. Mit dem 1. Bauabschnitt der neuen Bundesautobahn A 38 wird Anfang 1996 bei Nordhausen begonnen. Die Weiterführung der Bundesautobahn A 71 ist im Bundesverkehrswegeplan unter „Vordringlicher Bedarf“ ausgewie- sen. Das Raumordnungsverfahren zu dieser Maßnahme wird Anfang 1996 eingeleitet. Von den in Planung befindlichen Straßenvorhaben wird für die Ortsumgehungen Westernengel und Dingelstädt das Bau- recht an strebt, Der Baubeginn der Ortsumgehung Schlotheim ist im Jahre 1996 zu erwartet. Die eingeleiteten Entwicklungsmaßnahmen haben bereits wesentlich zur Verbessdrung der Attraktivität der Region für Investoren beigetragen. 5021 FE07.DOC 22.12.95 ic2
22 DEZ ’-935 12:43 BMWI BONN IC 49 228-6153465 +49 228 6153465 P.7’7 -7- Mit der Beseitigung altlastenbedingter Investitionshemmnisse, durch den massiven Ausbau der Infrastruktur in den Bereichen Abwasserbe- handlung,|Verkehr und bei der Erschließung von Gewerbeflächen sowie durch die sozualverträgliche Flankierung der notwendigen Umstruktune- rungen haben Bund und Land in der Region Nordthüringen ein günsti- ges Klima|für die Ansiedlung neuer Unternehmen und das Entstehen wettbewerbsfähiger Dauerarbeitsplätze geschaffen. Allein durch die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirt- schaft und wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft- schaftsstruktur‘“ konnten seit Anfang 1994 in der Region Nordthüringen 7.502 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und 1.586 Dauerarbeitsplätze gesichert werden. SC21FE07.DOC 22.1295 ie?
Deutscher Bundestag Drucksache 13/4057 13. Wahlperiode U U 04.03.96 Co Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerhard Jüttemann und der Gruppe der PDS 4 Verwendung von Fördergeldern der Kali+Salz GmbH Nach einem Bericht der Südthüringer Zeitung vom 29, Februar 1996, der auf Angaben der Bundesanstalt für vereinigungsbe- dingte Sonderaufgaben (BvS) vom Vortag beruht, nutzt die Kali+Salz GmbH (K+S) (51 % K+S; 49% BvS) nach der 1993 er- folgten Genehmigung der Fusion die ausgezahlte und bisher nur zu Teilen für Investitionen, Verlustdeckung etc. verwendete Bar- einlage in Höhe von 1044 Mio. DM für „zinsgünstige Geld- geschäfte" im Rahmen des Konzernverbunds mit der Kali+Salz Beteiligungs AG und der BASF. Erträge daraus darf die Kali+Salz GmbH einbehalten. In der Vorlage für die Sitzung des Verwal- tungsrates der Treuhandanstalt vom 9. Dezember 1992, die die Zusammenführung des Treuhand-Unternehmens Mitteldeutsche Kali AG und der Kali+Salz AG noch vorgesehen: zum Gegenstand hatte, war „Die Nichtausschöpfung zweckgebundener Mittel führt zur Rückschußpflicht einschließlich aufgelaufener Zinsen..." Nach der Genehmigung der Kalifusion im Dezember 1993 sprach der Vorstandsvorsitzende der Kali+Salz AG auf der Hauptver- sammlung der Gesellschaft Fusionsentscheidung um rd. davon, daß die Verzögerung ein Jahr zweistellige der Millionen- summen gekostet hätte. Aus heutiger Sicht konnte zu solchen Größenordnungen nur kommen, wer die entgangenen Zins- gewinne aus den später gewährten 1044 Mio. DM mit einrech- nete. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Tatsachen sind der Bundesregierung über die Ver- wendung der sog. Bareinlage in Höhe von 1044 Mio. DM bekannt? 2. Welche Konsequenzen zieht Einbehaltung Kali+Salz der die Bundesregierung Zinserträge GmbH und damit Mehrheitsgesellschafters aus der Bareinlage aus der in der auch im Konzernverbund des 2.dN
[ 781) £ L2T <ali und Salz Beteiligungs AG, Postfach 10 20 29, D-34111 Kassel Kali und Salz - Beteiligungs AG Kassel, besondere Friedrich Adenauerallee 53113 Bohl 139 - 1996 un N-AR -1996 5 2ÄHB(eodr®) Aufgaben Bundeskanzleramt Herrn März HU Bundesminister für 27. Ku ad 141 Bonn 3 / ' Q MN, Sehr wir geehrter erlauben Herr uns, Geschäftsjahr Mit KALI UND Ihnen 1995 freundlichen SALZ Minister zur den Bohl, Bericht Kenntnisnahme unserer zu Gesellschaft über das überreichen. Grüßen BETEILIGUNGS AKTIENGESELLSCHAFT A aiVar ( Ural n 5 Bethke Schäfer Anlage VN14RP7,9/0H4dr Friedrich-Ebert-Straße 160 Bankverbindung: D-34119 Kassel Kali Bank GmbH Kassel Telefon: (0561) 301-0 . Telefax: (0561) 301-1702 Stz der Gesellschaft: Kassel Registergericht: Kassel (HRB 2669) Telex: 99632 wuk d Teletex: (17) 561898=wuk Telegrammadresse: Kalsalz (BLZ 520 200 00) Konto 77 001 Aufsichtsratsvorsitzender: Gerhard R. Wolf Vorstand: Ralf Bethke, Vors., Axel Hollstein, Volker Schäfer, Hans Schneider Kassel
l a w A - S r W r e d n e ib e r h c S l Haiyag aus o » a d a u - 0 2 - Vom 24.1.97 . r b u a l c k a d n i T , d r a able b 2. Delhi - zösisches Staatsunternehmen, das besonderen rechtlichen und ökonomi- schen Regeln unterliegt. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit besteht in der Gewinnung und im Vertrieb von Kaliprodukten. Die beiden der EMC- Gruppe gehörenden Kaliminen im Elsaß werden von der MDPA (Mines de Potasse d'’Alsace), einer 100 %igen Beteiligungsgesellschaft der EMC be- trieben. Der Vertrieb erfolgt über die amtsbekannte SCPA. Die Kali-Pro- duktion der MDPA ist hoch defizitär; die entstandenen Verluste wurden zum Teil durch Beihilfen des französischen Staates ausgeglichen, die als Regionalbeihilfe an die MDPA gegeben worden sind. Laut den EMC-Ge- schäftsberichten für 1994 und 1995 werden sich die Beihilfen bis ein- schließlich 1997 auf insgesamt 1,25 Mrd. FF belaufen. Anders als es die Beschlußabteilung darstellt, ist EMC/SCPA nicht nur "historisch Monopolanbieterin auf dem französischen Markt gewesen" - sie ist es heute noch, denn nach dem französischen Recht steht ihr nach wie vor das Importmonopol für nicht im freien Verkehr der EG befindliches Kali zu. Sie vertreibt daher in Frankreich nicht für ausländische Kalianbieter, sondern sie kauft diese Ware zur. Komplettierung des Eigenangebots zu. Durch diese in der EG einzigartige Stellung hat sie einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen, dessen Berechtigung man füglich bezweifeln darf. Wie auch immer: Die EMC-Gruppe ist nicht so schwach, wie sie in den Ausführungender Beschlußabteilung erscheint. Einer Richtigstellung bedürfen auch die Mutmaßungen zu der möglichen Auswirkung einer Beteiligung der PCS auf die POTACAN. Zu diesem Zwecke fügen wir als -Anlage 24- das "Shareholder Agreement" zwischen EMC und Kali und Salz Beteili- gungs AG vom 11.12.1995 bei. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis fast zwei Jahre andauernder Verhandlungen zwischen EMC und Kali und Salz und beider Gesellschafter mit der EG-Kommission. Mit ihr sollte einerseits eine befriedigende Lösung in dem Verfahren Nr. |V/34.7774 der EG-Kom- mission zu POTACAN gefunden und andererseits sollten die Erwartungen -21 -
-21 der EG-Kommission in Tz - 66 ihrer Entscheidung IV/M. 308- K+S/MdK/Treuhand erfüllt werden. In all der Zeit kam es der Kommission darauf an, den ungehinderten Zugriff der EMC auf die Hälfte der Produkti- on der PMC zu sichern und dabei Möglichkeiten für-Kali und Salz, diesen Zugriff durch stungen zu Produktionseinschränkungen beschädigen, auszuschalten. oder $7 Kapazitätsminderausla- Abs. 6 des Shareholder Agreement macht dies überdeutlich: Die Produktionskapazität des Jahres 1995 ist grundsätzlich festgeschrieben und kann sich nur durch Umstände ändern, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft bzw. ihrer Gesell- ‚schafter liegen. Daran kann auch das Hinzutreten eines neuen Mehrheits- gesellschafters nichts ändern, denn bereits heute sind sowohl EMC, als auch K+S in der Lage, die hälftige Produktion der PMC durch Ausübung der Ziehungsrechte selbst zu vermarkten. Sie können weiterhin die Um- wandlung der PMC in eine Produktionsgemeinschaft verlangen, ohne daß dies durch den Mitgesellschafter verhindert werden könnte. Damit ist es die EMC selbst, die durch das Ausmaß der Umlenkung des auf sie entfallen- den Absatzanteils auf die EMC-eigenen Vertriebsstrukturen es in der Hand hat, Wettbewerb in Europa zu gestalten. Der von der Beschlußabteilung unterstellte Einfluß POTACAN, daß von die PCS auf Aktivitäten der das Gemeinschaftsunternehmen POTACAN nicht‘ den eigenen Interessen zuwiderlaufen, ist damit nicht gegeben. Im: übrigen hat EMC bereits ihre Ziehungsrechte wie folgt in Anspruch ge- nommen, bzw. deren Inanspruchnahme wie folgt angekündigt: 1995: 33 Kt KCI 1996: 120 Kt KCI 1997: 135 Kt KCI 1998: 250 Kt KCI 1999: 250 KtKCI Die EMC selbst verteuert - diese Anmerkung sei zu den Ausführungen der Beschlußabteilung gestattet - den POTACAN-eigenen Vertrieb, indem sie dessen Absatzvolumen verkleinert. Damit schränkt sie die Wettbewerbsfä- higkeit der POTACAN-Gruppe zugunsten der EMC ein. -22
- 22 - Das Shareholder Agreement und seine Anhänge zeigen, daß die Argumen- tation der EMC zweckbedingt, nicht aber durch die Sache selbst gerecht- fertigt ist. Es ist ja verständlich, daß die EMC (vgl. dazu den Vermerk über das Ge- spräch im BKartA am 15.11.1996, Bl. 188 ff.) POTACAN zur Gänze zu übernehmen wünscht, aber dieser nachvollziehbare Wunsch kann jeden- falls nicht Rechtfertigung einer Darstellung sein, die mit dem Vereinbarten und seiner Praktizierung in keiner Weise übereinstimmt. Gerade der Mo- nopolist EMC sollte sich, auch was seine Wünsche in bezug auf POTACAN angeht, besser zurückhalten. So ist auch die Beteiligung an POTACAN nicht geeignet, eine Untersagung zu rechtfertigen. Ein wenig lapidar sagt die Beschlußabteilung, die Anmelderinnen hätten nicht nachgewiesen, daß durch den Zusammenschluß auch Verbesserun- gen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und diese die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen. Damit ist nur der Gesetzestext wiederholt, es ist aber nicht berücksichtigt worden, was in der Anmeldung vom 09.10.1996 zu diesem Punkte ausgeführt worden Ist. Unter V ist von der Auflösung des Konzernverbundes zwischen der K+S AG und der BASF ge- sprochen und im einzelnen dargestellt worden, welche Folgen dies hat (vgl. S. 16 ff. der Anmeldung vom 09.10.1996). Mit diesem Vortrage hat die Be- schlußabteilung sich überhaupt nicht befaßt. Die mit dem Zusammenschluß verbundene Ausweitung dieses zusätzlichen des Marktes um 25% und Marktes unter den Wettbewerb die Unterwerfung ist bereits oben auf Seite 5 dargestellt. Damit könnte erstmals ein wirklich gewichtiger Nachfra- ger auf dem deutschen Kali-Markt in Erscheinung treten und für Wettbe- werbsbelebung sorgen. Hiermit muß sich die Beschlußabteilung auseinan- dersetzen. Für die Anmelderin steht jedenfalls fest: -23- °
Da: vw) m Auu Abu du TIASF auf Abel st zul - . _ 5 _ in Streubesitz. Ihre hauptsächlichen Beteiligungen sind 51 % der Anteile an der Kali und Salz GmbH, Kassel, (K+S GmbH) und eine 50 % Beteiligung an der PotacanInc., New Brunswick, Kanada. Die K+S GmbH fördert Kalisalze aus drei Mmen in Hessen und je einer Mine in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie ist mit Abstand der größte Anbieter von Kali in Deutschland. Neben dem insb. für den Weltmarkt produzierten Kaliumchlorid (KCI) ver- fügt sie im Unterschied zur PCS über eine Kapazität von über 1 Mio. t für kaliumsulfat- und magnesiumhaltige Produkte, die als Kornkali, Patentkali, Kaliumsulfat oder Kieserit vertrieben werden. Von dem Gesamtumsatz der K+5 GmbH entfallen rund 37 % auf Lieferungen in und für den deutschen Markt, 25 % auf den europäl- schen Markt (ohne Deutschland), der Rest von 38 % betrifft Liefe- rungen in außereuropäische Staaten. Die Gesellschaft hatte 1996 einen Umsatz von 1.908 Mio. DM und beschäftigte (per 31.12.1996) 8.431 Mitarbeiter. Die nicht von K+S AG gehaltenen 49 % Anteile an der Gesellschaft befinden sich im Eigentum der Beteiligungs-Mana- gement-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB), und damit mittelbar im Staatsbesitz. Bei Potacan und der ihr zu 100 % zugehörigen Potacan Mining Company (PMC) handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der K+S AG mit dem französischen"Staatsunternehmen Entreprise Miniere et Chimique (EMC). PMC betreibt Kalimine, triebskanal in New Brunswick eine deren Abbauprodukte nach Verarbeitung über Potacan vertrieben werden. Aufgrund der den Ver- Ergebnisse eines Verwaltungsverfahrens der EG-Kommission ist das dem Ge- meinschaftsunternehmen zugrunde liegende Vertragswerk inzwi- schen so umgestaltet, daß K+S AG und EMC jeweils Ziehungsrechte über 50 % der Produktion besitzen, die sie bislang allerdings nicht (K+S AG) bzw. nur zu einem geringen, wenn auch wachsenden Teil (EMC) ausnutzen. Darüber hinaus sind K+#S AG und EMC jeweils unabhängig voneinander berechtigt, die Gesellschaft in ein reines production sharing zu verändern.
- r ie h c s u a H ) c a F S IR o d hy, din olaes Anlce -18- baalws vu 9. 97 illusionär. Jedenfalls ist durch nichts dargetan, daß PCS über Ver- haltensspielräume verfüge, die eine solche Marktstrategie oder Beschlusses vom: -taktik erlauben. Vollends abwegig sind die Erwägungen „des 27.02.1997, zusammenschlußbedingt "würden sich die wirtschaftli- chen Einflußmöglichkeiten von EMC (auf Potacan) entsprechend re- duzieren ..." (vgl. Bl. 32/33 BA). Es darf füglich bezweifelt werden, ob das Bundeskartellamt Gelegenheit genommen hat, die Abreden zur Kenntnis zu nehmen, die die K+S AG einerseits und EMC und SCPA andererseits nach monatelangen Verhandlungen mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften getroffen haben und die die Anmelderin BASF mit ihrem Schriftsatz vom 24.01.1997 als Anlage 24 zu den Amtsakten eingereicht hatte. Die Vertragsbeteilig- ten sind durch die Verträge gebunden. Den Bindungen ist PCS auch als Mehrheitsgesellschafter der K+S AG unterworfen, und weiterge- hende als den Verträgen zu entnehmende Beschränkungen der Vertragschließenden gibt es nicht. Die Erwägungen des Bundeskartellamts zu Potacan sind auch des- halb "unplausibel”, weil sie die sorgfältig begründete Entscheidung der EG-Kommission und die von Auflagen" nicht berücksichtigt. der EG-Kommission "verfügten Die EG-Kommission hat die Neustrukturierung von Potacan angeordnet, um jede wettbewerbli- che Berührung zwischen der EMC einerseits und K+S andererseits auszuschließen bzw. zu neutralisieren. Wenn das Bundeskartellamt nunmehr die Übernahme eines Joint Venture Partners von Potacan durch PCS zum Anlaß nimmt; die von der EG-Kommission geforder- te und mit ihr abgestimmte Umstrukturierung von Potacan in Frage zu stellen, dann stellt sie in unzulässiger Weise die Entscheidung der EG-Kommission selbst in Frage. Damit entfällt aber auch der letzte Grund, der die Untersagung des Zusammenschlußvorhabens rechtfertigen sollte. Nur kurz sei in diesem Zusammenhang angemerkt, daß die Hin- weise der Beschlußabteilung zu 8 24 Abs. 1 Hs. 2 GWB (Bl. 33 BA)