Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
Kali-AG, die Bergleute IG Bergbau dennoch auf - Energie die Wasserwirtschaft Rechtmäßigkeit haben und dieses Vertrauen legungsprotokoll - der Zusage schutzwürdig war. Beteiligten und die und die vertraut Die an dem Fest- Tarifvertragsparteien vom 29. September 1990 vertrauten zumindest auf die Rechtmäßigkeit der Zusage. Dieses Vertrauen könnte auch schutzwürdig gewesen sein. Die 45 rechtliche Abs. 4 haben. Grundlage der Nach Verfassung dieser wirtschaftsleiter volle Die mit wie 45 staatlichen Abs. Art. 45 Verfassung auch von galt zum das In 4 Abs. von denen demnach 3. 1, Grundgesetz den 78 von der allen bis Satz 2. Oktober Art. 3 des September IG die Bergbau ner Lebenserfahrung davon DDR-Regierung ohne das wahrscheinlich Die - und ausgehen, die für vertrauens- in - die sie DDR Art. blieb 105 mußte Diese fort der DDR- und Vorschrift wurde Einigungsvertrages 1990 wurden Umfang ebenso Höhe wie durch vom 24. geringer die Bergleute nach allgemei- anderweitiger anwesenden maßgeblichen erst Abfindungsre- und Wasserwirtschaft drei ebenso Verfassungsänderungen, 1990 Ermangelung daß und Zu- mußten. Festlegungsprotokoll nach Kali-AG Energie 1 unberührt. 29. die können folgenden 1990, zum gemäß 1 vom und und Sorge ehemaligen Tarifvertrag wären. enge und den Ge- ersetzt. ausgefallen Staatsorgane der Staatsorgane mit BRD 1990 geboten tragen. die September .1968 Art. zu verlassen Abs. Jahres vereinbart, alle Gewerkschaften Organen 1990 von könnte daß sich die Gewerkschaften auf die Art. des DDR eine für gelungen nisse waren für Verfassung 1968 ebenso Oktober dem der Vertrauensschutz ehemaligen Zusammenarbeit werkschaften bedeutete, Art. der verpflichtet, vertrauensvolle von einen Vorschrift Zusammenarbeit sagen für Erkennt- Vertreter der haushaltsrechtlichen Vorschriften kennen und korrekt anwenden. Auch von seiten des anwesenden Vertreters der Bundesregierung, Herrn Dr. Lintzen,
wurden Bedenken weder erwogen noch zu Haushaltsgesetz der DDR vom 22. Juli im Einverständnis entsprechend mit ist in daß bei dem Bundesminister der Ausgaben DDR des Protokoll denken Aus hätte, die Zusage III. 1990 wäre demnach Zusage rung der dem der Art. rechtlich Abs. ob die 1 des nicht Die das die Art. Abs. 2 und der 4 des Beitritts für die. Verbindlichkeiten der aufgelaufenen bei der Vertretung des ergibt und in Be- vom 24. der gewesen. Deutschland DDR zur die mit Finanzie- Haushaltsmitteln, ausreichen, sofern mit der hatte. die bis zu diesem wurde des Einigungsvertrages des Die Haushalts DDR über- erfüllt. Sondervermögens. Gesamtverschuldung der Bundes haftete mit Zeitpunkt Republikhaushaltes Sondervermögen des daß Rechtswidrigkeit Einigungsvertrages des sich, ihrer Gewerkschaft der nicht übernommen des Finanzen erheben Schuldendienstverpflichtungen Satz der DDR-Regierung evtl. aus dafür rechtsfähigen in Gründe Bundesrepublik 1 zwischen wenn er Anlaß zu Verpflichtung Satz bestimmt, Lintzen: Einwände unbeachtlich Gesamtverschuldung nommen, 23 war. Unternehmen Wirksamwerden einem genannten Zusicherung Deutschlands 23 aufgelaufene von der ist, auch der Bergleute eingegangene Vereinigung Gemäß der Dr. Dem- unterblieb. Sozialplanaufwendungen die : Fonds l. jedoch schutzwürdig Zu untersuchen der Herr - mehrfach Minister lassen müssen, der Kali-AG, Rechtmäßigkeit September hätte entsprechende was Zusammentreffen das Vertrauen in - aufnehmen gehabt dem Daher Das worden. Einvernehmen den Festlegungsprotokolls Bundesfinanzministers das ein Finanzen und müsse. erlassen Haushaltsgesetz Verpflichtungen der diktiert. 1990 war in dieser Fassung Bundesregierung diesem und bestehen Abfassung der Protokoll Gemäß der Bund Übernahme der DDR macht es schon sehr unwahrscheinlich, daß lediglich ein Einzel- posten "Schuldendienst" aus dem DDR-Haushalt übernommen worden
due nn nn BEL 10 sein sollte. Nach Art. 23 Abs. wirksamwerden Lasten des schaften, trag des Satz des Beitritts Garantien das Aufgrund l Staatshaushaltes wurde stimmt, 6 und die bis Bundesgesetz am September der Anlage BRD zur in II vom 1990 Kap. die Einigung Gewährleistungen durch 29. Einigungsvertrages in IV von der Dem dem DDR zu Bürg- Einigungsver- September Kraft mit übernommenen ein. 23. trat 1990 zuge- trat. Abschnitt III Nr. 1 zum Einigungsvertrag galt das Haushaltsgesetz der DDR vom 22. Juli 1990 als Teil Ermächtigung DM auf 12 des in Mrd. haltsgesetzes ten, nen Garantien Bereiche möglich $ 5 DM es 1 jenes aufgestockt. oder des sonstigen daß des nicht der 5 Abs. eine Titel 2 des ausschließen, der allerdings des hätte letzten eine während des DDR-Haushaltes Sachzusammenhang noch Titel. noch 2 am von der auf den die Haushalt des mit des gelegen, geeignetsten durchaus auf ver- Daher Einzelposten Einzelposten näher einzel- wurde. nur der Aufstockung Haus- Bürgschaf- es aufgeteilt die 8 Mrd. dieses wäre Bundesfinanzministers nachträgliche 2 wurde DDR-Haushaltes daß beitsministers den Haushalt Satz Demnach in in 1 Gewährleistungen "Rationalisierungsschutzabkommen" z.B. Dabei Aufteilung Bundeshaushaltes einging, fort. Haushaltsgesetzes $ dabei 1990 Bundeshaushaltes. Bereiche sich Abs. ermöglichte gewesen, schiedene läßt Bundeshaushaltes Bundesar- "Sonstiges" kam. Dann Postens obwohl erscheinen 94 dam mußte. Das kann aber letzten Endes dahinstehen, weil jedenfalls sowohl Titel 2 als auch Titel 9 insgesamt vollständig übernommen wurden. In Anbetracht der genannten Rechtsvorschriften war es rechtlich jedenfalls nicht möglich, in den Bundeshaushalt des den Haushalt der DDR teilweise nicht Jahres 1990 zu übernehmen.
u EL PER en RE tn LT Lan me m nn mn an nnd. 11 3. Die genannten gungsvertrages Vorschriften legen des lediglich Haushaltsrechts den und tatsächlichen des Eini- Umfang und die tatsächliche Zusammensetzung des letzten DDR-Haushaltes zugrun- de. Spätestens keit vor des dem fenen damit erübrigt bundesdeutschen 3. Oktober Zusicherung der im ohnehin. Gebiet Recht Frage der Somit DDR-Regierung bundesdeutschen die einer AÄnwendbar- Verwaltungsverfahrensgesetzes 1990 Sachverhalte sich ist vom gemessen, damaligen auch September die geschaf- unerheblich, 24.. eine DDR auf ob die 1990, Subventionszusage am dar- stellt oder nicht und ob es sich bei der Zahlung von Sozial- planaufwendungen oder IV, Zu um an die Transferleistungen untersuchen menen wäre erfüllt zu a tert. des grund der Art. DDR um Subventionen hätte. ob die von aufgrund der einer Rechtsvorschrift BRD übernom- nach ganz der oder Wie- teilweise 4 Ziffer 4 des Einigungsvertrages wurde Art. Grundgesetzes Demgemäß DDR der brauchten.. Aufgrund des Art. 135 noch, der erlassenen werden seitens gehandelt jetzt Verbindlichkeiten dervereinigung l. Kali-AG wurde es für die dem Bundesgesetzgeber 135 4, Abs. 134 BRD um einen und 5 Abs. 2. Absatz erwei- ermöglicht, 1 und a Abs. 135 auf- 2 des Grundgesetzes im Wege eines Bundesgesetzes zu bestimmen, daß Verbindlichkeiten die Höhe auf Maßnahmen zu setzgeber erfüllen bisher der vormaligen der DDR. beruhen, sind. nicht Ein solches erlassen. DDR und Verbindlichkeiten, nicht oder Gesetz Sollte nicht hat ein in voller der Bundesge- solches Bundesge- setz einmal erlassen werden, so ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, daß die davon Sozialplanaufwendungen für zur Verbindlichkeiten die Kali-AG berührt Tilgung der werden. Die Treuhandanstalt teilt in ihrem Brief vom 2. September 1991 die Auffassung, die BRD sei an die Zusage der DDR-Regierung vom 24. September 1990 gebunden; anderenfalls wäre die Abtretung
12 der Forderung bigten Das sie sinnlos, schon Erwerb von Forderungen Schreiben des Bundesministers vom 26. der für Oktober 1990 BRD übernommenen planaufwendungen ‚erfolgte Zahlung desministers in für für Kali-AG Höhe von Arbeit Wirtschaft zur dar. Daß der DM Sozialordnung "Rationalisierung" ausweist, auch nicht den weiteres noch auf genug die ren zu Zahlungen Wortes Kali-AG für folgte, jener zu Hinzu über die Mitteln als Verwendungszweck Hätte vermerken längere Zeit Wort bereits leisten, hätte Klarstellung kommt, Sozial- aus des Bun- sondern kann Zahlung spne- erfolgen sol- die beschränkt daß des die können, zumal vorhanden beschlossen die "Rationalisierungsschutz" erkennbare bedeutet. jenes der Dienststelle des Bundes dies ohne Zahlungsbeleg Platz Bundesregierung weiteren leistende dem Kali-AG umfassend und bedeutet beinhalten. Rationalisierungsschutz so hätte die Beleg "Rationalisierungsschutzabkommen", Sozialplanaufwendungen ziellauf len, nur gutgläu- besagt demgegenüber nichts ande- res. Der Begriff "Rationalisierung" ist daher an Finanzierung 31.000.000 und kienen sogar ein Anerkenntnis der von Verpflichtung die es gibt. stellte für weil war. zumindest Willens der Zahlung der Da hatte, Verwendung des eine dort die keine länge- für die Bundesregierung 31.000.000 DM er- nachdem die Kali-AG aufgrund des Schreibens des Bundes- wirtschaftsministeriums”’- Außenstelle Berlin - einen Zahlungs- antrag erstmalig wirtschafts- sie zuvor steriums Darüber 19. auch Arbeit hinaus hatte November schreibens Berliner ausschließlich für September die Außenstellen und Bundesfinanzministeriums immer Mittelbedarf an 1990 für 1990 und die die Kali-AG in mache. nicht des Die des wo hingegen Bundesmini- hatte. Antragsschreiben daß sie damit Tarifvertrages Empfänger glauben, Bundes- angeschrieben ihrem erklärt, Umsetzung somit Außenstelle Sozialordnung ausdrücklich geltend konnten die richtete, des die dieses vom vom ihren 29. Antrags- Kali-AG beantrage Mittel. zur Erfüllung des Rationalisierungsschutzabkommens vom l. Februar 1990. Des weiteren blieb die tatsächlich erfolgte
13 Zahlung 13 .% der - beantragten 31.000.000 diesen DM annehmen, bereits in - Antrages die die erfolgt. vom 19. in November um so als Höhe teilweiser Dies Höhe nach 35.610.400 Kali-AG Zahlung wenigstens aufwendungen der gegenüber Gründen durfte stungen gegenüber - an weniger als - zurück. Aus Empfängerin von als die der 31.000.000 Erfüllung mehr, 1990 DM um der sie drei Lei- DM sei Sozialplan- aufgrund ihres Außenstellen - jeweils unter Hinweis auf die entsprechenden Durchschriften - damit rechnen durfte, mit dem bundeswirtschafts- desfinanzministeriums aus für sie letzteres die 31.000.000 BRD an DM die Auszahlung wurde Kali-AG nicht übenommen jedenfalls geleistet. - wichtigen hatte. Mit rechtlich Welche und der Bun- Gründen für Zahlung der gesehen Dienststelle .dem - der von der Bündes- republik die Auszahlung vorgenommen hat, ist aus den genannten Gründen rechtlich unerheblich. Mit der Zahlung erkannte die Bundesrepublik Die zu Vorstehend dem Gatzweiler entsprechende aufgeführten Ergebnis, . Aufwendungen eine für daß die die Verpflichtung ERwägungen BRD nach Finanzierung wie des führen vor in an. ihrer Gesamtheit verpflichtet Kali-Sozialplanes ist, zu dir tragen.
Ad ZA Tre U h a N d a n sta It Treunandanstalt Leipziger Straße 5 - ? - Direktorat Kali-/Erzbergbau/Steine/Erden © 1080 Berln Telefon (W) ‚6309/3154 -91 2323-0 0) Telafax IWI (0) Treunandansreit Porta 102 1056 Rail Telex 030/31 54-1320 2323-1329 1152417 ydd Durchwani: Bundssministerium Talaton {WI 030/31 54- für Wirtschaft z.Hd. Herrn Ministerialrat (0) 2323- Telafax (WW) 030/31 84- Dr. - Homann Referat (01 LD/THA 2323- - ‚Aktenzeichen: ‚FAX: 0228615256# 4434 Inr Gesprächspartner: Berlin, Mitteldeutsche Sehr geehrter Kali Herr AG, Dr, 27. Sep. 1991: Unternehnmenskonzept/Sozialplanregelung Homann, wie Ihnen bekannt, wurde das Unternehmenskonzept der Mitteldeutschen Kali AG in den Gremien der Treuhandanstalt (im Vorstand am 16.07.1991, im Verwaltungsrat am 26.07.1991) sowie im Sanierungsausschuß am 21.08.1991 behandelt und mit einigen Ergänzungen zur Durchführung freigegeben. Dieses Konzept sah u.a. die Aufrechterhaltung einer Produktionskapazität in Höhe von ca. 2,3 Mio t K O/a mit Fortführung der Kaliproduktion in den Werken Zielitz, Bidchofferode und Unterbreizbach/Merkers (Werra) vor. Im Rahmen Siner solchen Kapazitätsanpassung sollte Ende August 1991 im Aufsichtsrat entschieden der MDK Über die Schließung des Werkes Roßleben werden. Ferner sollte. Ende des ersten Quartals 1992 auf der Grundlage der Absatzentwicklung und der bis dahin erzielten Betriebsergebnisse über die aufrechtzuerhaltende Produktionskapazität erneut befunden werden, d.h. ob weitere Werke geschlossen werden sollten. Eine seitens des Vorstandes der MDK fertiggestellte betriebswirtschaftliche der Rangfolge der Wirtschaftlichkeit wirtschaftlichkeit der Produktionskapazität zu Unternehmenskonzept Trauhnndanstait, (vzlall Wollt Klinr der insgesamt anderen Werke und in der aufrechtzuerhaltenen Ergebnissen als in dem dargestellt. des Offentbehen Fuxchts : Vorsitzender dos Virwaltungstales Or mic Adewag Mitglioder Or. unter Han 6 veranlaßte und kürzlich Analyse kommt jedoch in Di. Alwrander Koch : Dr. Ilm s Kramar Woailram Kause r. Fr Aarn Halle Lmwzrd vorstona Rirga Brauo. Kari Schngr Megsenurz Pr&sgeontir Dr Kun Schacht Nuubianrderdum tar Grafing. Yranramdant Dr. K’aus-Pate Entstan Will Rosioer Fenwirn Sul
- 2 - So muß die Frage erneut beantwortet werden, ob und Höhe die Kaliproduktion an der Werra fortgesetzt Konsequenzen sind erheblich, wenn auch alle anderen Unternehmenskonzeptes sich nicht ändern. Wegen eine der Signifikanz über Betri Kapazitäts- soll. Über umgehend bis den Rahmen wird derzeit hinausgehende tli itsanalyse erstellt, und die Standortfrage abschließ das Ergebnis informieren. infrage werden. teilen Wir 1991 Verständlicherweise Ferner Angelegenheit üblichen Ende November an jetzt getätigt der dieser gehen abschließend geklärt sollen in gestellten wir aus, Ihnen der mit, daß die THA wir Angelegenheit /=4, . keine der THA Investitionen und und Roßleben) der IGBE eine Eini in der Sozialplanregelung erzielt worden ist. Die diesbezügliche KRahmenvereinbarüng vom 19.09.1391 wurde im Vorstand der THA am 24.09.1991 bestätigt. Zu Ihrer Information fügen wir die Rahmenvereinbarung als Anlage bei. Im Rahmen des Paragraphen 2 der genannten Rahmenvereinbarung ist es vorgesehen, daß die THA den Unternehmen pro Mitarbeiter 5000, - DM unmittelbar zur Verfügung stellt und Finanzmittel mit weiteren 3000,- DM pro Mitarbeiter gegen Abtretung der Forderung gegen die BRD entsprechend dem Festlegungsprotokoll vom 24.09.1990 gewährt. Die rechtlichen Regelungen mit den einzelnen Unternehmen und den Tarifpartnern werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem Direktorat Tarifwesen/Sozialpläne Für Rückfragen der THA Betriebsverfassung/ getroffen. stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen lu Ba Da Bra Dr. Kuyfihcu Klard Sie ist. (Werra-Werke zwischen der detaillierte werden daß Zwischenzeit Standorten bei mit der die beantwortet werden ’UnterSuchung davon in welcher wird. Die Punkte des
ZA Treuhandanstalt Treuhandanstait Leipziger Straße 5 - ? O9 - 1080 Baln Telefon (WI (0) Telefax {WI (0) Treuhendanstait Pastiarn 192 0.086 Bern Tolon 030/31 84-01 2323-01 030/3164-1320 2323-1320 1152417 ‚dd Durchwanl' Telefon (W) (0) Teiafax (W) (0: 030/31 54- 2323. 0307/3154. 2323- Aktenzachen Ihr Gesprachspartner. Telefax Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für wirtschaft 2.Hd. z.Hd. Dr. Herrn Ministerialdirigent Dr, Knauss - Unterabt. VIIIA FAX: 0228 2530 z.Hd. - = - Unterabt. FAX: 0228 2.Hd. Pr. VIIIB - - 2511 Herrn Referat Herrn - Ministerialrat Kriebel Referat Postfach Ministerialrat LD/THA 022861525098 443-1 z2.Hd. Bukbkinger Ministerlalrat Homann FAX: Herrn Ministerialdirigent Herrn 2 C6 14 02 - 60 5300 Bonn’ FAX: 0228615250 4434 Bierwirth - Referat VIIA4 - Martin-Luther-King-Straße FAX: 0228 2275 108. 2.Hd. Herrn Schaeper Treuarbeit | Postfach z.Hd, Herrn Ministerialrat Wenzel Referat IB5S5 Direktor AG 2722 4000 Düsseldorf FAX: 0211/3394260 Dr, - Graurheindorfer - Straße 108 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 5300 Bonn FAX: 0228 682 4420 z.Hd. Herrn Ministerialdirigent von Dr. Berg Postfach 5300 FAX: Touhendansiat. Ansal das Gflonichen Aecfis Muggaet ©i. Gunter muln Nadarare .enm. Non Ba Ort Word Kinz Voraitzerder dns Varwattungsratar. D° Jans Ouowala Varstama Prgr Dr. /unzanagr Koct Ur Hang Krämer Wilfrenv Ksuso an Karöu.h ner Alplienen 120629 Bonn 0228/3052527 Bieum, Prag len fern Brann\s Vironrardent Dr Klaus Schuent Neowmrmelem Di Klaca Patar Wild Massa Roanam.- Rn
Roehmenvereinboarung zwischen Treuhandanstalt. und Industriegewerkschaft Berghau und Energie Industriegwerkschaft Berghau 8 1 Präambel. Die Treubandans.n)t und haben dahingehend neuen Bundesländern hervorgerufen wird, Ubereinstiummg, hat grundlegende und Beide Parteien Privatisierung die durch im Prozeß Jaß der Strukturwandel Veränderungen der enksprechende in Energie in den den Unbernehmen Privetisierung gehen davon aus, und weiterhin bewirken daß Strukturveränderungen und soziale Maßnahmen zu begleiten sind, wozu auch die Finanzierbarkeit der Tarifverträge über sorinle Abfindungen Diese als auch von Vereinbarung wird Suzialplänen getruffen, zählt. um die bestehenden kullektivrerht- lichen Abfindungsansprüche so 74 bedienen, dal) das Volumen der Zweck - zuwendungen der Ireuhandanstalt nicht überschritten wird, 82 Grundsatz Die [reuhandanstalt: aufgeführten aus dem stellt. Unterneimnan Tarifvertrag Absicherung der der vom 28.09.1990 - Sorialpinn snwie aus der dem Arbeitnehmer, Jes (im im Festlegungsprotokall.von Mittel Arbeitnelmer und Spatkindustrie sicherung den folgenden - zur Erfüllung 24,09,1990 von Ansprüchen vom 29.09,1990 über die Unterneimen Inrifvertrag Unternelmens Tarifverträge der Kali-, über der die Steinsal?>- soziale Schachl.bau genannt.) und zwar nach Maßgabe der zwischen Ireuhandanstalt gleichzeitig getroffenen Versinharungen. sorinle zur Al- Nordhausen Linbil Verfügung, und den Unternehmen 83 Ablösung 1. der Jarifvortröge - Sozialplon - Die 16 Bergbau und Energie wird die larifverträge durch ablösende hrm. veränderte Negelunyen ersetzen. Diese Neyetungen sind durch die Tarifvertragsparteien bis spätestens 30. November 1991 zu verein- deren, soweit sie sich auf den Zeitraum von 01.01.1992 au beziehen,