Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
Verzeichnis der Festlegungsprotokoll Tarifvertrag Schreiben vom > Nr. nn0 des Schreiben .11: Nr. 14: des Erfurt vom "Tribüne" 29.7.1991 vom (Auszug) 19.8.1991 Rundssministers für Wirtschaft der Mitteldeutschen Kali AG der Mitteldeutschen Kali AG des Bundesministers für Wirtschaft für den Ministerpräsidenten das Thüringen vom 18.2.1991 Schreiben der Mitteldeutschen Kali AG Mitteldeutschen Kali AG Treuhandanstalt vom Landes 3.5.1991 Schreiben vom .13: ArbG 15.2.1991 Vermerk vom Nr. 12: Wirtschaft 6.2.1991 Schreiben .10: für 15.1.1991 Schreiben vom 29.9.1990 20.12.1990 Schreiben vom 24.9.1990 Bundesministers Zeitungsausriß vom Nr. des vom 26.10.1990 Urteil vom Nr. vom Anlagen dar 16.5.1991 Schreiben der Stellungnahme des Wirtschaft vom Bundesministers 13.8.1999 22.5.1991 für
Gutachten A. Sachverhalt Als sich des Kalibergbaus werde, gen im Spätsommer fanden und Thüringen zu Arbeitsniederlegungen und um das gespannten für wirtschaftliche nehmbaren ein abzeichnete, Demonstrationen, außerordentlich ren in 1990 Lösung Gespräch Problem an dem im statt. fand von Bereich Um eine Beruhigung Situation Bergleute am Seiten 24. 9. der kommen Grubenbesetzun- der herbeizufüh- entstehende Arbeitsplatzverlustes zuzuführen, statt, Kundgebungen, Tausend des es Massenentlassungen politischen mehrere daß 1990 einer in an- Berlin DDR-Regierung teil- nahmen der amtierende Minister für Wirtschaft der amtierende Minister für Arbeit der amtierende Minister der Finanzen ferner der Stellvertretende Energie und der und Vorsitzende und der Soziales IG Bergbau, Wasserwirtschaft Sprecherrat der Flußspatbetriebe Straßberg und Rottleberode sowie Vertreter Über das des Bundeswirtschaftsministeriuns. Ergebnis der Beratung "Festlegungsprotokoll" Anlage das die sowie Nr. 1: Unterschriften die wurde ein gefertigt, Festlegungsprotokoll vom 24.9.1990 der drei Unterschriften des Vertreter der DDR-Ministerien Gewerkschaftsvertreters und des
Vertreters aenannten des Spreeherrates DDR-Ministerien schäftsführende tritts Im der SPD Protokoll nanzen dem ist des der da die Alle diesem ihre worden. Ämter Die Unterschrift Beratungsergebnisses wurde zwischen der Mitteldeutschen AG der Bergbau, Energie soziale Kali-, und Steinsalz- und 2: abseschlossen, der gem. gesetzt Dieser ausscheidender 19 Bundeswirtschaftsminister die seit dem 1. schafts- und Sozialunion) setzung 1990 des 24.9.1990 der sich Fi- Ver- unter u. a. Industriegewerk- ein Tarifvertrag der Unternehmen (Sozialplan-Kali) Kali 3. 10. Kraft großen Leistungsvolumen von über 26. Oktober 1990 Mitteldeutsche der für die hatte Kali Währungs-, Treuhandanstalt beim in der vom zugesagten 1990 infolge (Bildung der am erreichte die Anträge Tarifvertrages - 1 ein Schreiben spezifische vom eines 29.9.1990 Arbeitnehmer Abs. Bergleute der Beratung der 29.9.1990 Millionen Juli der Sozialplan Mit und Spatindustrie 200 cefordert, DM. S am Wasserwirtschaft Sozialplan vom wurde. Kali Absicherung Anlage Nr. Zahl hatten. Ministerium findet Aus- nicht. des die des geräumt beim der ge- wegen nur Aufgrund über Vertreter Zeitpunkt Bundeswirtschaftsministeriums Protokoll schaft drei Ressortchefs allerdings gemacht . zu Regierung dies kenntlich treters waren Minister, aus trägt AG, Wirt- gehört, auf- Auszahlung der in Haushaltsmittel für die Bundesfinanzminister zu der Um- stel- len. Anlage Nr. 3: Schreiben v. 26. des BMWi Oktober 1990 Auf die Anträge der Mitteldeutschen vom 16.10.1990, die an ministeriums ren, teilte die Kali Außenstelle AG vom Berlin 14. des 11. und Bundes- für Arbeit und Sozialordnung gestellt worden wa- der Bundeswirtschaftsminister der Mitteldeutschen
- Kali AG nung mit, daß Leistungen schen der nur Bundesminister im Rahmen DDR-Regierung vereinbarten Für der und des der nen die die nicht Kali-Unternehmen Tarifverträge und entstanden nach sondern der und am zwi- 1.2.1990 leisten werde. dem auf Grund Gewerkschaft sind, Sozialord- Kali-Industrie Gewerkschaft Rationalisierungsschutzabkommen, den für Arbeit Rationalisierungsschutzabkommens Arbeitnehmeransprüche, schen für bestehe der zwi- abgeschlosse- dagegen kein Er- stattungsanspruch. Anlage Am selben Tag Nr. erfolgte für Arbeit und die Mitteldeutsche widersprach vom tung im der zumal baus und lichen für der den die Kassen sung auf des die AG. in BMWi des Höhe Mit Bergleute Bereich Wismuth erbracht Nr. von AG Kali AG des AG DM vom bei Verlust Mansfelder Anlage ihren MDK Antwort an 1991 und Aufrechterhal- des sozialen Arbeitsplat- Kuperschieferberg- vom blieb, Widerspruch aus Öffent- 8: bei den 15.1.1991 wiederholte gegen und Ministerialdirektors Verhandlungen Nr. Januar Auffassung Sozialplanleistungen Bundeswirtschaftsministerium wiedergegebenen die Millionen 15. zugesicherten Schreiben ohne des 31,0 dieser Bundeswirtschaftsministeriums Teilnahme 20.12.1990 Bundesministeriums Schreiben Kali vom wurden. 7: Schreiben teldeutsche Zahlung Festlegungsprotokoll für dieses Kali des Bundeswirtschaftsministerium Anlage Als eine Mitteldeutsche Gleichbehandlung zes, Schreiben Sozialordnung die forderte 6: im die wies Dr. Mit- Rechtsauffas- insbesondere Lintzen vom Festlegungsprotokoll hin. Schreiben die MDR vom 6.2.1991
Das Bundesminsiterium prüfung lung der als Sach- und einem Nr. Gespräch Thürigen der zipielle kam zu Bund des daß Mittel die Schreiben der IG Bergbau, Zusage, derlichen nicht Rechtslage 9: mit Ministerpräsident der Wirtschaft nach keiner erneuter anderen Über- Beurtei- zuvor. Anlage In für in Vorsitzenden Energie Landes die BMWi des Thüringen Haushalt Verpflichtungen 15.2 1991 Landesverbandes und Wasserwirtschaft Thüringer ihren vom aus am 16.2.1991 Landesregierung einstellen gab der die die werde, prin- erfor- falls dem Festlegungsprotokoll für MP Thüringen anerkennt. Anlage Nr. 10: Vermerk vom 18.2.1991 Als vom Bund keine Mitteldeutschen weiteren Kali AG rium für Wirtschaft lung der Sozialansprüche Mittel März in bis Höhe Juli haltsausschuß zur 1991 in Aussicht des einem Landes Schriftwechsel die zulässigen DM vom 26,8 Millionen Thüringen mit Millionen gestellt. wurden diese ihrem für doch (30.6.1991; der Ministe- zur Erfül- Zusätzliche die hat weiteren Eigentümer, Kali wurden Thüringer gestellt, Mitteldeutsche Termin 1991 erfolgten, Verfügung 85,4 Nach ersten Technik DM abgelehnt. hat März von dann anstalt, und im Zahlungen Monate der Haus- Zahlungen der Treuhand- AG den Tarifvertrag vgl. 19 8 Abs. 1) zum gekün- digt. Anlage Nr. 11, 12 und 13: Schreiben und vom 3.5. 16.5.1991; Schreiben vom MDK Treuhandanstalt 22.5.1991
In einer rechtlichen Stellungnahme deswirtschaftsministerium Standpunkt als dargelegt politische und noch das einmal Nr. 14: 13.8.1991 hat ausführlich Festlegungsprotokoll Absichtserklärung Anlage vom das seinen lediglich bezeichnet. Stellungnahme BMWi vom Bun- 13.8.1991
B. Ansprüche der Mitteldeutschen 1. Anspruch der Mitteldeutschen Deutschland aus dem m. 6 Art. Ein MDK) Bund) gegen kommt Handeln Ein Abs. des die Bundes Teil Kali AG gegen die vom Bundesrepublik 24.9.1990 i. V. Einigungsvertrag der Mitteldeutschen Bundesrepublik in Betracht, insoweit da Deutschland ein Kali AG (künf- (künftig: rechtsverbindliches gegenüber der MDK nicht ersicht- ist. (mittelbarer) Anspruch aber dann sche Demokratische Art. 23 ergeben, Abs. derartiger vom 1 Anspruch nicht AG Festlegungsprotokoll Satz unmittelbarer tig: lich 23 Kali 6 wenn der der Republik MDK MDK ein könnte sich den Anspruch (künftig: Einigungsvertrag Anspruch gegen DDR) vom Bund aus dem Bund kann gegen die zustand, zu sich Deut- der erfüllen gen. ist. Ein Festlegungsprotokoll 24.9.1990 Anlage ergeben. Darin "3, die Nr. heißt Die der DDR tritt Gleichberechtigung sind Arbeitsplatzes zwischen Mitteldeutsche Fluß- vom 24.9.1990 es: ihres Grundlage - Festlegungsprotokoll Regierung soziale Verlust 1: und Kali AG Schwerspat den grundsätzlich der ein. Bergleute Auf dieser Tarifpartnern mit GmbH den Unternehmen für bei
Kali Südharz Kali Werra Zielitzer AG AG Kali AG Mitteldeutsche Staßfurter Stein- Salz und Bergwerksmaschinen Kali Bergbau GmbH und Siedesalz Stahlbau GmbH GmbH Dietlas Handelsgesellschaft - Kalimag - Schachtbau - Industriegewerkschaft GmbH mbH Teutschenthal GmbH Nordhausen Bergbau, Enegerie und Wasserwirtschaft Sozialpläne ergebenden Abstufung zu vereinbaren finanziellen zu berechnen. Einigungsvertrag 1990 gültigen 1. Februar 2. April Die 1990 und das zu sind nicht der MDK Gestalt enthalten. Subvention I. in zeitlicher Grundlage Bergbau insbesondere vorrangig möglich bilden bis die 31. der 1. gemäß Dezember vom Nachtrag vom aus den Fonds der ist, sind dafür einzusetzen." entscheidende onsgewährung in daraus finanzieren. Haushaltsmittel insoweit Mittel sich 1990. Unternehmen Der den die Rationalisierungsschutzabkommen Sozialpläne Soweit für und letzte einer Daher ist Satz eine Subventi- Ausstattungsgarantie gegenüber zunächst könnte zu untersuchen, und ihre einzelnen ist das ob eine vorliegt. Subvention Bevor der Begriff der setzungen geklärt werden hende Recht zu Subvention bestimmen. können, dafür Voraus- heranzuzie-
1. Die Rechtsgrundlagen Gewährung verhältnis einer zwischen ventionsgeber natürliche und oder vgl. 2; Subvention für die der im Person staatliche NJW 1959, Planwirtschaft der DDR Akademie, und der ist. S 183 Il, f£f£. Hilfsmaßnahme DDR unbekannt. den Verwaltungsrecht; schon ebenso fraglich, Das setzt gewähren Möglichkeit können. Begriff Die nicht den Deutschland Vertrag und und trag-StVertr) der Institut, daher: Brunner, ob DDR-Regierung eine die überhaupt DDR-Recht. in dem eine Subvention entsprechende rechtliche voraus. Wirtschafts- republik 14 eine Register, hat die S. enthalten 24.9.1990 daß stets Sub- 1429. vom StVertr). dem Privatrechts Stützungs- Festlegungsprotokoll Stelle der Rechts- Wirtschaft Lehrbücher erscheint Durch des als WirtschaftsverfassungsR Wirtschaftsrecht; a) besonderes Verwaltung Subventionsrecht staatlichen Vgl. Deshalb ein Subventionsempfänger, Frotscher, als schafft öffentlichen juristische BGH, einschlägigen einmal dem (Privat-) So: in der Bleckmann, Die war Subvention über Sozialunion der DDR vom sollte die staatlichen Dazu die wurde Haushalte angepaßt der Schaffung zwischen 18.5.1990 Soziale a. DDR werden. vereinbart den des Währungs-, Bundesrepublik (künftig: Staatsver- Marktwirtschaft Planwirtschaft u. einer treten (Art. an (vgl. 26 ff. Haushaltsstrukturen Dementsprechend (vgl. 8 die Einleitung StVertr), der 39 Bundes- Bundes-
haushaltsO = krafttreten Juli 1990 setzt, S 23 der (S 1 HaushaltsgrundsätzeG) Währungs-. Abs. 2 Subventionen Wirtschafts- StVertr) (in Form in von sonstigen Gewährleistungen") zu Anlage Nr. zum nung IV in Kraft haltsordnung Bundes Juli der Nr. gesetzt, enthält, (GBl. Finanzen Mark Ziff. übernommen. 1990 stige IIT in S. SS 5 und 1 a) zum bis In DM 5 Daraus 1990 eraibt bzw. nach Subventionen b) Die bzw. sich, in - schen Gesetzen näher zu die von hat, Regelungen und wurde 1990 DDR vom daher den DDR-Minister 8 IV August des Bundeshaushaltes die Zahl III wurde 8 das in Milliarden erhöht. nach rechtlich etc. von dem 1. Juli in der zu gewähren. Lage war, Subventionsanträden insoweit im waren, nach vorhanden Grundsätzen von son- Deutsche Abschnitt 1990 22. und 31. Behandlung auch des der von Bürgschaften da Bundeshaus- (alten) den DDR-Recht westdeut- zu erfolgen. Diese vom 24.9.1990 der sind daher erläutern. Definition Wenn das Festleaungsprotokoll ventionsleistung versprechen klärung die a) Teil und 1990 DDR-Regierung Juli rechtliche gewährungen keine 22. vom 1. Haushaltsord- der Kapitel Milliarden daß Form konkrete dafür 2. dem 12 als II am gem. HaushaltsgrundsätzeG Höhe Anlage zugleich auf eine In- ver- hat Milliarden gesetzt 1 DDR zur Geltung Abs. Die Regelungen ab Garantien Garantien 1990 5 Lage "Bürgschaften, DDR-Haushaltsgesetz in StVertr DDR Sozialunion (Rechts-) gewähren. ermächtigte 1 und die "Bürgschaften, das Einigungsvertragq und die Haushaltsgesetz Abs. übernehmen". die hat 787) Gewährleistungen zu a) die Das T 1 wurde zunächst Merkmale bzw. der gewähren soll, Subvention MDK muß eine die Sub- Er- aufweisen. Eine allgemeingültige Legaldefinition des Begriffes der Subvention gibt es nicht.