Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
B. Ansprüche der Mitteldeutschen 1. Anspruch der Mitteldeutschen Deutschland aus dem m. 6 Art. Ein MDK) Bund) gegen kommt Handeln Ein Abs. des die Bundes Teil Kali AG gegen die vom Bundesrepublik 24.9.1990 i. V. Einigungsvertrag der Mitteldeutschen Bundesrepublik in Betracht, insoweit da Deutschland ein Kali AG (künf- (künftig: rechtsverbindliches gegenüber der MDK nicht ersicht- ist. (mittelbarer) Anspruch aber dann sche Demokratische Art. 23 ergeben, Abs. derartiger vom 1 Anspruch nicht AG Festlegungsprotokoll Satz unmittelbarer tig: lich 23 Kali 6 wenn der der Republik MDK MDK ein könnte sich den Anspruch (künftig: Einigungsvertrag Anspruch gegen DDR) vom Bund aus dem Bund kann gegen die zustand, zu sich Deut- der erfüllen gen. ist. Ein Festlegungsprotokoll 24.9.1990 Anlage ergeben. Darin "3, die Nr. heißt Die der DDR tritt Gleichberechtigung sind Arbeitsplatzes zwischen Mitteldeutsche Fluß- vom 24.9.1990 es: ihres Grundlage - Festlegungsprotokoll Regierung soziale Verlust 1: und Kali AG Schwerspat den grundsätzlich der ein. Bergleute Auf dieser Tarifpartnern mit GmbH den Unternehmen für bei
Kali Südharz Kali Werra Zielitzer AG AG Kali AG Mitteldeutsche Staßfurter Stein- Salz und Bergwerksmaschinen Kali Bergbau GmbH und Siedesalz Stahlbau GmbH GmbH Dietlas Handelsgesellschaft - Kalimag - Schachtbau - Industriegewerkschaft GmbH mbH Teutschenthal GmbH Nordhausen Bergbau, Enegerie und Wasserwirtschaft Sozialpläne ergebenden Abstufung zu vereinbaren finanziellen zu berechnen. Einigungsvertrag 1990 gültigen 1. Februar 2. April Die 1990 und das zu sind nicht der MDK Gestalt enthalten. Subvention I. in zeitlicher Grundlage Bergbau insbesondere vorrangig möglich bilden bis die 31. der 1. gemäß Dezember vom Nachtrag vom aus den Fonds der ist, sind dafür einzusetzen." entscheidende onsgewährung in daraus finanzieren. Haushaltsmittel insoweit Mittel sich 1990. Unternehmen Der den die Rationalisierungsschutzabkommen Sozialpläne Soweit für und letzte einer Daher ist Satz eine Subventi- Ausstattungsgarantie gegenüber zunächst könnte zu untersuchen, und ihre einzelnen ist das ob eine vorliegt. Subvention Bevor der Begriff der setzungen geklärt werden hende Recht zu Subvention bestimmen. können, dafür Voraus- heranzuzie-
1. Die Rechtsgrundlagen Gewährung verhältnis einer zwischen ventionsgeber natürliche und oder vgl. 2; Subvention für die der im Person staatliche NJW 1959, Planwirtschaft der DDR Akademie, und der ist. S 183 Il, f£f£. Hilfsmaßnahme DDR unbekannt. den Verwaltungsrecht; schon ebenso fraglich, Das setzt gewähren Möglichkeit können. Begriff Die nicht den Deutschland Vertrag und und trag-StVertr) der Institut, daher: Brunner, ob DDR-Regierung eine die überhaupt DDR-Recht. in dem eine Subvention entsprechende rechtliche voraus. Wirtschafts- republik 14 eine Register, hat die S. enthalten 24.9.1990 daß stets Sub- 1429. vom StVertr). dem Privatrechts Stützungs- Festlegungsprotokoll Stelle der Rechts- Wirtschaft Lehrbücher erscheint Durch des als WirtschaftsverfassungsR Wirtschaftsrecht; a) besonderes Verwaltung Subventionsrecht staatlichen Vgl. Deshalb ein Subventionsempfänger, Frotscher, als schafft öffentlichen juristische BGH, einschlägigen einmal dem (Privat-) So: in der Bleckmann, Die war Subvention über Sozialunion der DDR vom sollte die staatlichen Dazu die wurde Haushalte angepaßt der Schaffung zwischen 18.5.1990 Soziale a. DDR werden. vereinbart den des Währungs-, Bundesrepublik (künftig: Staatsver- Marktwirtschaft Planwirtschaft u. einer treten (Art. an (vgl. 26 ff. Haushaltsstrukturen Dementsprechend (vgl. 8 die Einleitung StVertr), der 39 Bundes- Bundes-
haushaltsO = krafttreten Juli 1990 setzt, S 23 der (S 1 HaushaltsgrundsätzeG) Währungs-. Abs. 2 Subventionen Wirtschafts- StVertr) (in Form in von sonstigen Gewährleistungen") zu Anlage Nr. zum nung IV in Kraft haltsordnung Bundes Juli der Nr. gesetzt, enthält, (GBl. Finanzen Mark Ziff. übernommen. 1990 stige IIT in S. SS 5 und 1 a) zum bis In DM 5 Daraus 1990 eraibt bzw. nach Subventionen b) Die bzw. sich, in - schen Gesetzen näher zu die von hat, Regelungen und wurde 1990 DDR vom daher den DDR-Minister 8 IV August des Bundeshaushaltes die Zahl III wurde 8 das in Milliarden erhöht. nach rechtlich etc. von dem 1. Juli in der zu gewähren. Lage war, Subventionsanträden insoweit im waren, nach vorhanden Grundsätzen von son- Deutsche Abschnitt 1990 22. und 31. Behandlung auch des der von Bürgschaften da Bundeshaus- (alten) den DDR-Recht westdeut- zu erfolgen. Diese vom 24.9.1990 der sind daher erläutern. Definition Wenn das Festleaungsprotokoll ventionsleistung versprechen klärung die a) Teil und 1990 DDR-Regierung Juli rechtliche gewährungen keine 22. vom 1. Haushaltsord- der Kapitel Milliarden daß Form konkrete dafür 2. dem 12 als II am gem. HaushaltsgrundsätzeG Höhe Anlage zugleich auf eine In- ver- hat Milliarden gesetzt 1 DDR zur Geltung Abs. Die Regelungen ab Garantien Garantien 1990 5 Lage "Bürgschaften, DDR-Haushaltsgesetz in StVertr DDR Sozialunion (Rechts-) gewähren. ermächtigte 1 und die "Bürgschaften, das Einigungsvertragq und die Haushaltsgesetz Abs. übernehmen". die hat 787) Gewährleistungen zu a) die Das T 1 wurde zunächst Merkmale bzw. der gewähren soll, Subvention MDK muß eine die Sub- Er- aufweisen. Eine allgemeingültige Legaldefinition des Begriffes der Subvention gibt es nicht.
10 So: Die in S Frotscher, WirtschaftsverfassungR Bleckmann, Subventionsrecht 264 Satz Abs. 6 1 StGB für S. den Bereich getroffene zwar Subventionsvergabegesetz (BGBl. S I 1 ist meine für nur gesamte Kultur- und Sieht man kann aber Öffentliche der ist dagegen Tätigkeit I 11; des Wirt- Subvention vom wird 29.7.1976 keine verbindliche Recht Wirtschaftssubventionen wirtschaftlicher So: b) das von Bestimmung wiederholt, Subventionsbegriff nierung noch 1 S. 2037) Definition dort Abs. 18 9. schaftsstrafrechts in $ enthalten. die nicht Rede. auf beschränkt Der die Denn allge- Subventio- (vgl. z. B. Sozialsubventionen). Frotscher, einmal aa0.; davon ab, Bleckmann daß auch aaO. in der Lehre und Rechtsprechung vgl. aaO. im Einzelnen weit Als Ss. die chen oder oder durch Interesse ein um ist Differenzen von NJW 1959, liegenden eine Person zur als 1429; kann des einer Privatrechts können. eines anzu- natürli- unmittelbar im VerwR III S 154 a Öffentlichen I 1; 18 I Frotscher, WirtschaftsverfassungsR 8 VerwR II, 216. 17 zu Zuwendung Verwaltung Förderung Merkmale sprechen vermögenswerte inso- Zweckes. Wolff/Bachof, S Bleckmann, jedoch bestimmte Subvention Öffentlicher gewährt bestehen, werden, einer danach Träger Dritte BGH ££f. juristischen Vgl. 210; festgestellt müssen, Subvention sehen, 9 17, durchaus Einigkeit vorliegen BVerGE 1; BVerfGE 17, 210, 1; Maurer,
11 Derartige Subventionen können (Subventions-)Zweck und tegorisiert So regierung tionen täts- sind von werden. gem. des $ Bundes und Subventionen turverändernde sind dagegen tern oder oder die eben auf sonstige Gestalt von von 18 die neue Subven- der Erhaltung ohne an struk- Anpassungshil- bestehenden Anpassung Bedingungen Damit ähneln Wirtschaftszweigen die finanzielle so und Be- erleich- sie den und fördern, das wobei -richtungen Zuwendung handelt Wirt- von Produktivitätsfortschritt es keinem sich I das Form 154 von Zuschüssen, Maurer, um im der eine II VerwR b; zinslosen Zulagen oder S oder und II Frotscher, 1 a; 18 I 3. zinsverbillig- Prämien, Garantien 17 $ gewährt aber auch werden. Wolff/Bachof, VerwR WirtschaftsverfassungsrR $ 3. Festlegungsprotokoll (in enthalten griffsmerkmalen sungshilfe. in Wirtschaftsverfassungsc Bürgschaften S tionsleistung 3) an der der Bundes- Produktivi- sein. Produktionsmethoden Dient können III II dienen, zu der ka- Erhaltungshilfen lediglich sollen Subventionszwecke, Vgl. also die Unter ermöglichen. oder Frotscher, Darlehen, Wenn neuer Vergabeform Anpassungs-, Veränderung den der spezifischen Gesamtheit gekoppelt und ihrem Hilfe. Subventionen in erst die steht. So: ten eine Betrieben genannten die Wirtschaftszweigen überhaupt Vordergrund verstehen, gerichtet Entwicklung nach gegliedert. Wirtschaftszweigen von nach Subventionsbericht jeweils Hilfen Produktionshilfen, Wachstum im Umstellungen schaftsstruktur trieben wird Erhaltungs-, zu und zum anderen StabG in sonstige Betrieben fen 12 einmal Gestalt soll, muß vom 24.9.1990 einer Garantie diese den entsprechen. In - dazu genannten Betracht kommt eine s. u. Subven- Ziff. Be- eine Anpas-
12 Einzelne a) Merkmale Subventionen juristischen werden. Bund, Anstalt aber kann Land, oder eine Subvention können Person Daher ein der eine nur die Stiftung Subventionsgeber b) Als des 8 konnte Person Jedoch juristische des Bleckmann, Mitteldeutsche Das des Person Kali AG werden. Das Effekt einer die und Ss. 16. Frotscher, die DDR als eine in 8 ist da Betracht, Öffentlichen 18 14: nicht Rechts. Frotscher, demnach 8 entsteht Privaten, S. eine 1 juristische Abs. immer 1 AktG). zwischen dem Finanzmittel Subventionsverhältnis hat also unmittelbaren gewährt wie Begünstigung der stets gewährt den Person, werden. folgt: oder I. sie (vgl. natürliche die und nicht 13: dem Geldmittel So dem des konnte sein, Privatrechts (DDR) S. Subventionsrecht Subventionsverhältnis Staat Rechts, sein. auch nur Privatrechts Subventionsempfängerin Person eine I. daher kommt WirtschaftsverfassungsR Die 18 der auftreten. juristische So: Öffentlichen Subventionsrecht Subventionsempfänger eine gewährt Gemeinschaft, Subventionsgeber Gebietskörperschaft einer Gebietskörperschaft, WirtschaftsverwaltungsR Als von Rechts Europäische sonstige Bleckmann, nur Öffentlichen Privatperson So: Festlegungsprotokoll grundsätzlich des eine im Bleckmann, Subventionsrecht der
13 Der Subventionszweck Begünstigung durch den dieser einer kann anderen Sozialplan-Kali Personengruppe oder c) dem Aspekt unter Der dem Zweck nicht auf der 15; Die schwacher ergibt soll einen muß sein. Art Zu werden kann Konkurrenten in einem Dieses kann gestatten, Zwecke daher im 17 ist also begrenzt; auch Sportverbände, Empfänger nicht Öffentlichen für die werden, gewährt. das zu Der einem zugleich Das bestimnten wirtschafts-, Zielsetzungen Unterstützung dient struktur- usw.). Leistung - S. dessen Interesse Subvention Arbeitsplätzen, sollte in Wirtschaftssubventionen. durch Randgebiete Subventionsrecht II1c. allgemeinpolitischen von wie der DDR aufgrund sich aus dessen des Ziff. Festlegungs- 1 und 2 - Nr. 1: Festlegungsprotokoll Umstrukturierung Bundesländern neuer Bedeutung durch Bleckmann, S dem veranlaßt Anlage eine Bergleute). die Gleichbehandlung. können VerwR wird (Garantie-) protokolls von begründet folgt: sondern oder (Sicherung Die wie insbesondere sozial- (hier: mittelbares Subventionsleistung Maurer, Unternehmer sein Parteien. und Interesse, Verhalten der werden Subvention gilt etwa wirtschaftspolitische oder So ein verschiedensten subventioniert Theater das Interesse mittelbare begünstigten Anfechtung Aspekt der öffentlichen Leistungen der die Personengruppe entsteht Subventionsverhältnis, unter dagegen des ermöglichen Arbeitsplätze Bergbaus und dienen. in den insbesondere Die vom 24.9.1990 neuen der Schaffung Subventionsleistungen
14 würden an die MDR gewährt den von ihr entlassenen soziale Abfederung des Arbeitsplatzverlustes Tausend Bergleuten durch kämen zwar aber öffentlichen d) Kein Gesetzen des Rechtsgrundlage Rechtmäßigkeit e) Auf den Einfluß, s. Dazu Das gegeben der trag Ob DT3), zugute. von Bleckmann, der Die vielen liegt im werden von derartige (dazu die s. u. Frage der Ziff. III). Subventionsrecht hat der S. ferner Staat 18. keinen sie gewährt. Subventionsrecht S. kann Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlichen festgelegt aufgrund ohne betrifft Rechtsform die derartige Subvention Bleckmann, ist können auch eine Subvention welcher S. aber ist, Subventionsverhältnis durch Bergleuten Subventionen werden. Begriff in Ziff. Sozialplanleistungen Richtlinien, gewährt Dazu u. Subventionsbegriffes Grundlage. oder Grundlage s. Interesse. Merkmal rechtliche (dazu durch oder (dazu s. einen 18 f£f. privatrechtlichen u. Ziff. II Ver- 4). 4 Sollte das wirksame einer Festlegungsprotokoll Verpflichtungserklärung Garantie Subvention, auf und Grundsätze a- c) sind die Anpassungshilfe mittelbar vom zugunsten die die der MDK sind. Merkmale einer erfüllt. Das der der enthalten, DDR Denn in Nr. DDR-Regierung entsprechenden anzuwenden zwischen 24.9.1990 wäre Subvention in Form dies eine der MDK Regeln (vgl. o. Gestalt Subventionsverhältnis und bestehen eine in gesetzlichen insoweit 3 und Ziff. einer würde un- mittelbar
15 zwischen der DDR und den vom Sozialplan betroffenen Bergleu- ten. II. Gewährleistungserklärung der DDR-Regierung Der Anspruch der MDK auf Gewährung der Sozialplansumme setzt also der weiter voraus, DDR-Regierung form dies mäßig eine entsprechende übernommen erfolgte geschah daß (dazu (dazu s. s.u. worden ist. u. Ziff. II Ziff. III). ist Verpflichtung In 4) welcher und dann ob von Rechts- dies recht- anschließend zu prüfen. Von den bereits Subvention die (s. Übernahme rantie (s. u. genannten o. Ziff. I möglichen 2 aE) einer Bürgschaft Ziff. 2) in Erscheinungsformen kommen (s. u. hier in erster Ziff. 1) oder der Linie einer Ga- Betracht. 1. Bürgschaft In Nr. 3 des verkürzt (im Festlegungsprotokolls Einzelnen s. dazu u. vom 24.9.1990 Ziff. 3 c) die fenen Regierung Bergleuten der eine Sozialplanleistungen soweit der erbrinasen chen für der 3 c eine geben Es einzelnen Erfüllung erforderliche bb), braucht wie auch geht dann also zukommen die die noch schon sogleich nicht aus zeigen will, (dazu geklärt anderen wird. von zu Gründen und nicht Ansprü- die will. s. von wenn diese gegen einstehen vorliegt betrof- Gestalt (MDK) Arbeitnehmer Bindungswille 24.9.1990 Absicherung DDR-Regierung jedoch in lassen Arbeitgeber um v. Arbeitsplatzverlust Hilfsmaßnahme (entlassenen) hier sich vom soziale Bürgschaftserklärung ist, den verpflichtete kann. deren dafür dazu DDR es darum, _ Anlage Nr. 1: Festlegungsprotokoll daß geht u. MDK, Ob der Ziff. werden, nicht da ge-