Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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14 würden an die MDR gewährt den von ihr entlassenen soziale Abfederung des Arbeitsplatzverlustes Tausend Bergleuten durch kämen zwar aber öffentlichen d) Kein Gesetzen des Rechtsgrundlage Rechtmäßigkeit e) Auf den Einfluß, s. Dazu Das gegeben der trag Ob DT3), zugute. von Bleckmann, der Die vielen liegt im werden von derartige (dazu die s. u. Frage der Ziff. III). Subventionsrecht hat der S. ferner Staat 18. keinen sie gewährt. Subventionsrecht S. kann Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlichen festgelegt aufgrund ohne betrifft Rechtsform die derartige Subvention Bleckmann, ist können auch eine Subvention welcher S. aber ist, Subventionsverhältnis durch Bergleuten Subventionen werden. Begriff in Ziff. Sozialplanleistungen Richtlinien, gewährt Dazu u. Subventionsbegriffes Grundlage. oder Grundlage s. Interesse. Merkmal rechtliche (dazu durch oder (dazu s. einen 18 f£f. privatrechtlichen u. Ziff. II Ver- 4). 4 Sollte das wirksame einer Festlegungsprotokoll Verpflichtungserklärung Garantie Subvention, auf und Grundsätze a- c) sind die Anpassungshilfe mittelbar vom zugunsten die die der MDK sind. Merkmale einer erfüllt. Das der der enthalten, DDR Denn in Nr. DDR-Regierung entsprechenden anzuwenden zwischen 24.9.1990 wäre Subvention in Form dies eine der MDK Regeln (vgl. o. Gestalt Subventionsverhältnis und bestehen eine in gesetzlichen insoweit 3 und Ziff. einer würde un- mittelbar
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15 zwischen der DDR und den vom Sozialplan betroffenen Bergleu- ten. II. Gewährleistungserklärung der DDR-Regierung Der Anspruch der MDK auf Gewährung der Sozialplansumme setzt also der weiter voraus, DDR-Regierung form dies mäßig eine entsprechende übernommen erfolgte geschah daß (dazu (dazu s. s.u. worden ist. u. Ziff. II Ziff. III). ist Verpflichtung In 4) welcher und dann ob von Rechts- dies recht- anschließend zu prüfen. Von den bereits Subvention die (s. Übernahme rantie (s. u. genannten o. Ziff. I möglichen 2 aE) einer Bürgschaft Ziff. 2) in Erscheinungsformen kommen (s. u. hier in erster Ziff. 1) oder der Linie einer Ga- Betracht. 1. Bürgschaft In Nr. 3 des verkürzt (im Festlegungsprotokolls Einzelnen s. dazu u. vom 24.9.1990 Ziff. 3 c) die fenen Regierung Bergleuten der eine Sozialplanleistungen soweit der erbrinasen chen für der 3 c eine geben Es einzelnen Erfüllung erforderliche bb), braucht wie auch geht dann also zukommen die die noch schon sogleich nicht aus zeigen will, (dazu geklärt anderen wird. von zu Gründen und nicht Ansprü- die will. s. von wenn diese gegen einstehen vorliegt betrof- Gestalt (MDK) Arbeitnehmer Bindungswille 24.9.1990 Absicherung DDR-Regierung jedoch in lassen Arbeitgeber um v. Arbeitsplatzverlust Hilfsmaßnahme (entlassenen) hier sich vom soziale Bürgschaftserklärung ist, den verpflichtete kann. deren dafür dazu DDR es darum, _ Anlage Nr. 1: Festlegungsprotokoll daß geht u. MDK, Ob der Ziff. werden, nicht da ge-
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16 Gen. dem 8 765 Abs. Gläubiger lichkait wird Im 1; hätte gegenüber Dritten Einzelnen Bülow, sich der hätte absichern Bergleute zwischen Bürgen dazu dann MDK dem ist die daher Forderungsgarantie In dem formlos gegenüber der Verbind- Bürgschaftsvertrag und dem Gläubiger MDK dem S. im verbürgen auf jedoch in der Der garantierte Erfolgt der wenn einen sie Dritten Sozialplanansprüche MDK für darin den dem Festle- verpflichtet liegenden auch kann werden. Garantievertrag Geldforderung 1 ff£. können, gegen die entnommen kann 679 3 Schuldnerin. zugunsten Zukunft Rz. S Festlegungsprotokoll Garantieempfänger, bestimmten, 221 Gläubigerin) bezug nicht nes einer Sicherungsgeschäfte wirksam In gültigen gegenüber Weber, (als wollen. 2. ten Bürge Erfüllung Der DDR-Regierung nur der gungsprotokoll Gläubiger die der einzustehen. Bürgschaftserklärung Garant für Kreditsicherheiten die MDK Anspruch Eine Dritten, sich geschlossen. einen der verpflichtet grundsätzlich Dritten Sorit BGB eines dieses also eines 1 das sich der Eintreten ei- Erfolgs einzustehen. bestehen, Betrag daß der vom Schuldner S III: erhal- wird. So: Weber, Bülow, Sicherungsgeschäfte Kreditsicherheiten Ebensowenig wie tokoll eine Forderungsgarantie dieser Vertrag dem Garanten der MDK ist eine muß Bürgschaft zwischen geschlossen ia bereits kann dem a. 431 aber entnommen werden. (s. S. Gläubiger In Ziff. bezug 1) 5 s. a. Rz. 1294 dem Festlegungspro- werden. einer auf ff. Denn auch Forderung die und Stellung festgestellt worden,
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17 daß sie hinsichtlich gen als Schuldnerin 3. zu garantierenden anzusehen Sozialplanzahlun- ist. Ausstattungsgarantie Als Rechtsverhältnis, gegen die DDR Bevor nen, daran zu haben kann, die kommt MDK einen Anspruch eine Ausstat- jedoch Betracht. zwei erinnern, von stungsverwaltung daß der par näher Bemerkungen es darum DDR wirtschaftlicher So dessen Voraussetzungen vorab tionsleistung rung in deren sind aufgrund erlangt tungsgarantie a) der machen. geht, verlangen Tätigkeit ob werden Zunächst die kann. stellt excellence wörtlich: zu untersucht sich ist MDK eine Die kön- Subven- Subventionie- aber als Lei- dar. Frotscher, WirtschaftsverfassungsR S. 181. Das bedeutet, daß tung ihrer eine Wahlfreiheit Verwaltung Rechtsbeziehungen waltungsakt, zusteht, durch privatrechtlichen Zi£ff.II der zum als näheren Vertrag Ausgestal- Leistungsempfänger sie die gewähren Subvention kann oder (im insofern durch auch Ver- durch Einzelnen dazu u. Erklärung im 4). VerwR III Wirtschaftsverfassungsr in Erichsen/Martens, formalen Weg Festlegungsprotokoll behandeln (s. verbindliche erforderliche her der Ööffentlich-rechtlichen wolff/Bachof, Welchen bei sowohl u. die unter VI; S. 193 ff.; S DDR-Regierung II 4), Haftungserklärung Auslegung 154 VerwR beschritten Ziff. S des hat, wenn Frotscher, Erichsen 31. mit ist ihrer aber überhaupt ermittelt erst eine worden zivilrechtlichen als auch zu materiell ist. Festlegungsprotokolls dann Die erfolgt dazu da- öffentlich-recht-
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18 lichen Aspekten. vilrechtlichen lichen Recht So 8 Aus der Dagegen Auslegungsregeln Anwendung z. 54 B.: Rz. 14; oder übernommen So Rz. z. B. 40; B. bei können, Lehre die positive 8 62 85 Rz. daß S auch 62 3. im öf- nicht die entwickelten nur im Zivil- Rechtsregeln Forderungsverletzung Anwendung ten ist allerdings zivilrechtlicher des öffentlich-rechtlichen prüfen, ob VwVfG-Komm. VwVfG-Komm. VwV£fG-Komm. der 85 62 Rz. nicht Vertrages 62 Rz. 62 3; 11. Institute ihr 5 S oder die Vorschrif- Besonderheiten oder des Öffentlichen 8 Rz. 12; entgegenstehen. Stelkens/Bonk, Knack/Möllgaard, folgt, 24.9.1990 daß eine trags-\Erklärung grundsätzlich selbst auch Verbindlichkeit VwVfG-Komm. VwVfG-Komm. dann, wenn zivilrechtlich der DDR-Regierung von 62 Vertragsabschluß. Knack/Möllgaard, zu 16; Ööffentlich-rechtlichen sondern und Bei vom im Obermayer/Ehlers/Link, Stelkens/Bonk, Daraus folgt öffent- Rz. VwVfG-Komm. ferner, werden Verschulden 62 8 VwVfG zi- VwVfG-Komm. VwVfG-Komm. Vertragstypen z. S Vorschriften 62 die im zivilrechtlicher Rechtsprechung wie auch VwVfG-Komm. Knack/Möllgaard, gem. da VwV£G). 12; -institute Rechts 62 Rz. BGB das 5 Meyer/Borgs-Maciejewski, geregelten und (vgl. 43; die von grundsätzlich Rz. Recht recht Bedenken, Obermayer/Ehlers/Link, Anwendbarkeit Vertrag finden keine Stelkens/Bonk, fentlichen im bestehen ihrer ausgegangen im 62 S 62 Rz. 3. Festlegungsprotokoll untypische gefunden (Ver- werden öffentlich-rechtlichen werden kann. sollte,
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19 Vgl. v. Zezschwitz, NJW 1983, jedoch z. B. VwVfG-Komm. 62 8; Ule/Laubinger, Folgenden Inhalt und ist S daher welche Rz. b) den durch Bedeutung legungsprotokolls eine vom Meyer/Borgs-Maciejewski, die 20 Jahren Vgl. (etwa Schröder, der Praxis Bürgschaft zunächst als und vor Vgal. 3 des insbesondere, Fest- "Patronatserklärung" ist seit 1969) 1982, S. 553; 1; entwickelt Obermüller, WM 1978, worden. 1338. ZGK 4 Das der hatte zwar Gründe, Patronatserklärungen S. in Stecher, Köhler, bilanzrechtliche Mosch, Nr. oder Patronatserklärungen 1338; hat; in welchen Personalsicherheit neben Garantie allem Erklärung ermitteln, sie ZGR besondere der zu £. ob Patronatserklärungen in 516 darstellt. Ausstattungsgarantie letzten S. Auslegung 24.9.1990 Aussattungsgarantie Die f£f.; einschränkend Verwaltungsverfahrensrecht, Im 1873 ff.; 1975, 2 S. 4; Köhler, f.; Stecher, WM 1978, Rümker, WM 1974, 990. erwies für den bleibt, sich aber allmählich "Patron", in weil welcher Vgl. er Weise Weber, Die er dem die Kreditgeber die frei deshalb in Ausstattung Sicherungsgeschäfts S. der 438 Rz. als vorteilhaft Entscheidung vornimmt. 8 5 1316; IV; Bülow, Schröder. ZGR 563. Patronatserklärung bezeichnet noch relativ Kreditsicherheiten 1982, auch wurde Verpflichtung ihrer im der Konzernrecht entwickelt Muttergesellschaft Tochtergesellschaft, Maßnahmen und gegenüber zu tref-
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20 fen, um schaft die gegenüber so für stischen rakter insbesondere auszustatten, daß diese ihre Verbindlichkeiten So: Obermüller, ZGR 2. 1975, "Patronatserklärung" Vielzahl Wirkung von mit garantieähnlichem die in bloßem Inhalt Mosch, 1974, 990; Schneider, ZIP zwischen "weichen", d. die ein unterschieden, wie Muttergesellschaft, men, daß Sie unserer Tochter ... eingeräumt haben. Unsere Tochter ihrer bis 1989, will"-Cha- zur S. 1; Ver- Rümker, WM 623. unverbindlichen z. juri- reichen. Patronatserklärungen h. Sammelbe- "good "Absichtserklärungen") So: wird kann. jedoch Erklärungen, Mitteilungen (unverbindliche mit von ist Tochtergesell- Tochtergesellschaft erfüllen eine "wir, ihre die jederzeit natserklärungen {1) durch Kreditgeber pflichtung Daher Kredites dem Terminus griff des sicherzustellen, finanziell Der Rückzahlung Patro- B.: haben davon Kenntnis einen Kredit in Höhe genießt unser volles genon- von Ver- trauen.” (2) "wir haben mit Rücksicht keiten unserer eigene Verbindlichkeiten". (3) "wir pien die unser Tochtergesellschaft erklären ist, auf hiermit, Bonität jeder daß es Ansehen stets eines so Verbindlich- betrachtet unserer wie Grundprinzi- Tochtergesellschaft aufrechtzuer- halten". und sog. gegen (4) daß den die "Wir, " harten" Patronatserklärungen, Konzernmutter die begründen, Muttergesellschaft, unsere Tochtergesellschaft ... bei Ihnen aufgenommenen Kredit Nebenkosten geleitet und nicht vollständig finanziell wie die z. einen Anspruch B.: erklären Ihnen gegenüber, in der Zeit, in der sie einschließlich Zinsen und zurückgezahlt ausgestattet wird, hat, daß in sie der stets Weise in
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21 der Lage ist, lichkeiten sämtliche fristgemäß gegenwärtigen zu und künftigen erfüllen". (5) "wir übernehmen hiermit Ihnen gegenüber die schränkte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, Tochtergesellschaft Kredites in einer bis zur Weise in künftigen Verindlichkeiten "Wir werden Lage ist, dafür vollständigen finanziell jederzeit (6) der Verbind- Sorge Rückzahlung ausgestattet sämtliche zu uneinge- daß unsere des wird, gegenwärtigen daß und sie zu- erfüllen". tragen, daß während der Inan- spruchnahme des Kredites durch unsere Tochtergesellschaft eine Liquidation derselben nicht stattfindet”. Dazu ff.; s. vor allem Stecher, Köhler, ff£f.; WM Patronatserklärungen Patronatserklärungen 1978, Rümker, Mosch, WM 1338 £f.; 1974, S. 15 Obermüller, 990; Schröder, 8 f£f.; 2ZGR ZGR S. 1975, 1982, 3 552 £f£f. Die - hier allein rungen (Nr. Praxis gefunden. tien als stitut 4 - interessierenden 6) haben zwischen Stecher, Köhler, WM daß der ZIP diese in der Ausstattungsgaran- Konzernmutter Tochter ein soll. dieses unechten Vertrages der diese Tochter den in Kredit Schröder, 27; Das gegen Obermüller, und dem Kreditin- Anspruch Kreditinstitut zugunsten die zurückzahlen Schneider, 1982, ZIP ZGR gegen hat 17 ff£.; 1975, Dritter 553 1989, Umfang die dann 26; Konzern- aufgrund (Tochter) Muttergesellschaft ausreichendem ZGR S. 621. eigener zustehen Erfüllungsanspruch 1341; 1989, mutter daß der Ausgestaltungen Patronatserklärungen 1978, Schneider, diese kommen Patronatserklä- zustande, Vgl. ohne "harten" vielfältige Regelmäßig Vertrag - einen darauf, Gelder daß zuführt, so kann. £f.; 662. Obermüller, ZGR 1975,
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22 Doch läßt andere der Grundsatz Daraus folgt, sichern, auch auch die anderer Anspruch Konzernrechts der überlassen, so Schneider, ZIP Bereich der des Mosch, eines Dritten Anwendung auch zu finden Patronatserklärungen erfolgen Patronatserklärungen daß jederzeit Terminus neue kann; bleibt Typen den hinzukon- werden oder daher gierung im "kollektive zu 1989, wird in daher auch be- verwendet. 1116. Patronatserklärungen auch Geschäftsberichten ZIP 1989, untersuchen, 623 ob Patronatserklärung” darin, gesprochen NJW-RR Festlegungsprotokoll Besonderheit zunächst Schuldrechts auf gegenüber der abgegeben. Schneider, ist 621. "Finanzierungszusage" Düsseldorf, Gelegentlich Allgemeinheit 1989, "allgemeinen" Pressekonferenzen Die den Vertrags-)Gestaltung Ausformulierung OLG Es des (als BGB) zu. Bankenbereich: in 305 können. reits c) zum (5 1341. Art, außerhalb 3. So Im 1978, diese Ss. Beteiligten men WM daß vgl. denn Vertragsfreiheit Gestaltungsmöglichkeiten Köhler, und der wird, der daß in ihr sondern es nicht w. der vom N. Erklärung 24.9.1990 gesehen "kollektiven in m. werden der eine derartige kann. Patronatserklärung" ein werden einzelner alle DDR-Re- besteht Gläubiger gegenwärtigen und an-
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23 künftigen Gläubiger Unternehmen der das bedeutet dies, entlassen die und MDR ist Nr. daß 1: die deshalb werden, Erklärung 1989, näher ihrer 24.9.1990 DDR-Regierung übertragen den so haben muß, auszustatten), Gläubiger dargelegt (s. die o. Subventionen zu gewähren und Vertragsfreiheit (S 305 jeder Nr. 3 Gestaltung zu bedienen. erklärt die für soziale die ihres sie Regierung a. die vereinbaren. MDK (4) Daher ist auf, "Die Fonds DDR mit der IG Bergbau Abs. vorrangig möglich ob (vom Verf. unter sich aus besonderer hervorgehobenen) Abs. 4 3 ist, zu untersuchen, die auf- grundsätzlich bei Verlust fordert Sozialplan und 4: aus den zu finanzieren. einzusetzen." und einen sind nicht An- Mög- dabei Grundlage Sozialpläne das daß die Bergleute Haushaltsmittel insgesamt sie in Soweit koll daß dieser zu h.: zivilrechtlichen dann Unternehmen diese a), sich es der heißt der Auf (d. Festlegungsprotokolls zunächst, eintritt. Wörtlich {3) der des er- können. Leistungsverwaltung Gleichberechtigung Arbeitsplatzes u. In 3 die MDK sorgen MDR Ziff. BGB) 24.9.1990 die erfüllen lichkeit der der daß zu im hat, Rahmen worden gegen dafür wird vom Arbeitnehnern, Sozialplanansprüche künftigen bereits vom DDR-Regierung grund bezeichneten 623. Festlegungsprotokoll versprochen finanziell sprüche Es ZIP Festlegungsprotokoll Anlage werben der angesprochen. Schneider, Auf in dem sind dafür Festlegungsproto- Berücksichtigung der Nr. 3 eine seines kollektive
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