Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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12/03/2008 84:18 +49-36338-67183 DEUISA GMBH +49 36338 67103 S. 84 BETRIEBSRAT DER DEUSA GMBH | Zu den Gesprächen in den Vertraulichkeit vereinbart. Ministerien und im Bundeskanzleramt Indem wir uns daran hielten, wurde haben wir uns ij augenscheinlich mehr geschadet als genutzt. | Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, | ich weiß nicht mehr wie ich die nunmehr entstandene Situation, der Belegschaft die Ihhen großes Vertrauen entgegengebracht hat, erklären soll, Sie allein können dafür sorgen, dass die weiteren Verhandlungen nunmehr endlich im Geiste unseres | Nördhäuser Gespräches weitergeführt werden. In!Erwartung Ihrer Unterstützung verbleibe ich mit freundlichem Glückauf R E m. ! Falko Kauf Betriebsratsvorsitzender
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13/89/2008 2 2:29 +49-363389-67183 +49 | 36338 4 DEUSA GMBH BLEICHER, So: Hl 67183 | | > TELEFAX-NACHRICHT deussa ® Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Betrifft: Liquiditätsplan An: Datum: Bundeskanzleramt 13.09.2000 Von: dausa® Solbergwerke- und Aufbereitungs GmbH Nordhäuser Straße 2 D-99752 Bleicherode z. Hd. von: |Herrn Dr, Dahremöller Telefax-Nr.:| Ihr Gesprächspartner: Herr Krumbsin 030-4000-1816 Telefax-Nr: 0363 38 / 67-103 Telefon-Nr.: 0363 38 / 67-101 Seitenzahl ihkl. Deckblatt: 2 Mit der Bitte um: [63] Kenntnisnahme DO Stellungnahme DO Erledigung mm Kontrolle I Rückantwort I Anruf Sehr geehrter Herr Dr. Dahremöller, wir neh nen Bezug auf das heute geführte Telefonat und möchten Ihnen im Vorgriff auf die Konsult ation mit Herrn Krah die vorläufige Liquiditätsplanung vom 13.09. bis 31.10.2000 in der Aniige überreichen. Hieraus können Sie entnehmen, daß wir einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf von etwa 2 Mio DM ber ötigen. Zur Erläuterung und für eventuell nachzureichende Unterlagen der einzelnen Angabe n würde ich Sie gern morgen nochmals telefonisch kontaktieren, Inder H offnung, daß der angesprochene Weg umgesetzt werden kann, verbleiben wir mit freu ndlichem Glück auf dausa ® GmbH K. Lens ch Geschä fstfüher Di | Sollte die Übertragung dieses Telefaxesfehlerhaft sein. bitten wir Sie um Benachrichtigung
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13’09/2088 22:29 +43-36338-67183 S. ä DEUSA GMEH BLEICHER, 13-0s-88 16:47 DpEusa F._.. +49 36338 67183 Inn#aB BAER -BS1103 | Liquiditätsplanung vom 13, September bis 31. Oktober 2000 en m a Zen me gu en | 13. —- 30. 09 TDM TDM Flüssige Mittel: Dt. Bank 110 Commerzbank 9 Kreissparkasse 110 229 + Zahlungseingänge 750 979 Zahlungsausgänge Tilgung Darlehen Zinsen langfr.+kurzfr. 345 351 Leasinggebühren 109 Lohn incl, Soz.Vers. Energiekosten Reparaturen 616 Verpackungen + Frachten 150 s00 40 Sonstiges so Investitionen 50 Sondertilgung TEAG (Sicherheit Warenbestand) 400 01. - 31.10. Flüssige Mittel _ + Zahlungseingäuge Js 2,611 J. 1.632 41.632 2.000 368 Zahlungsausgänge Tilgung Darlehen Zinsen 21 8 Lensinggebühren 109 Lohn incl. Soz. Vers, 638 Energiekosten 800 Reparaturen 170 Verpackung + Frachten 345 Sonstiges 100 Investitionen 250 Fe 2.441 F. 2.073 Beim Ansatz der flüssigen Mittel sind nur die Guthabenbeträge der Bankeu angesetzt worden. Kontokorrentkonten DVB 3.124 TDM u. DG-Bank1.216 TDM + 1.200 TDM, bei diesen Konten lassen die Banken keine weitere Überziehungzu. Aufgestellt: 13.09.2000 82 2
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18-SEP-2202 13:4 cu FF 15, Sep, 2000 Eing. PI&k, Gym, arlamentsreferat | we Kl.besprodenAri|Eing. 15. Sep. 2000 Teb.-Nr. £-97p = x“ Was hat die Bundesregierungim Anschluss an den Besuchdes Bundes- - kanziers In Nordhausen am 30. August 2000, wa er dem Betriebsrat der deuss GmbH ein klaras Bekenntnis zum Erhalt des Kalstandortes. m Artur Fat Bieicherode und der Arbeitsplätzebei der deusa GmbH abgegeben hama, unternommen, um kurzfristig zu sinem tregfähigen Liquiditätekonzept für die dauss GmbH zu kommen? Er: Her x | | Hat Inzwischen das durch das Bundeskanzleramt avisierte Rurckiseh- p.w“ gesprach mit den beteiligten Banken stattgefunden, und wenn nicht, warum nicht? Trifft es zu. dass die Bundesregierung eine hundertprazentige Ühernahme der deusa GmkH durch die Kali und Salz GmbH bevarzugt, obwohl auf der hniv 3 sinen Seite kartellrechtiiche, Problerne einer Fusion womöglich im Wege stehen könnten, auf der anderen Seite aber durchaus alternative, die Eigenständigkeit dar deusa GmbH sichernde,Karzapte £ Ye} vorlegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternahmen, um die vom Bundes- kanzler bei seinem Besuch in der Regian bei den betroffenen Menschen 64,7” hinsiehtlich einer lengfristigen Sicherung der Arbeitsplätze in der Kalk produktion In Bleicherode geweckten Erwartungen zu erfüllen? _ PRIAR- hp ent CH, LcI Grund aA4% Zu& ratur ee see SEITEN B1 >. 14-SEP=222B 18:12 +a3 32 227 75183 Mu, ,_ 09 09 oI.0 I. J. 02 365% GESAMT SEITEN 81 |—
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Bundeskanzleramt Berlin, 14.9. 2000 Arbeitsstab neue Länder Telefon: Referatsleiter 045 „Wirtschafts- und Technologieförderung“ 030/4000 2566 quer: 6 400-2566 Fax: 030/4000 18 14 quer: 6400-1814 Telefax MR Preußner In. BMF Ka, 0 Ref VII A 3 Per Fax: 6682-2314 Sehr geehrter Herr Preußner, hiermit zeichne ich den mir übermittelten Antwortentwurf zur PDS-Anfrage „Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993“ mit der Maßgabe mit, dass bei der Antwort zu Frage 5 formuliert wird: „Die Kaligrube in Bischofferode war nach Einschätzung der damaligen Entscheidungsträger betriebswirtschaftlich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als seperates Unternehmen weiterführbar. Daher erfolgte die Schließung der Grube“. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ) nA AL Dr. Axel Dahremöller Briefanschrift: Haus-/Lieferanschrift: Bundeskanzleramt 11012 Berlin Bundeskanzleramt Schloßplatz 1 10178 Berlin 14- 6uor - ka 66 [00
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/ VIII A3- FB 5033 - 10/00 MR Preußner VIII A 3 / waltFB50330010_00 vi . September 2000 -4884 - 48 84 ZOl'in Walter - 22 86 - Fax: - 23 14 PStD über stO auf dem Dienstweg m.d.B. um Zeichnung der Schreiben zu I. Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 Anforderung KR vom 4. September 2000 . l. Vorschlag Kopf: PSt D Az.: -wie oben - a) Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse Platz der Republik 1 11011 Berlin . September 2000
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Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Namens der Bundesregierung beantworte ich die o.g. Kleine Anfrage zu den aktuellen Folgen der Kalifusion 1993 wie folgt: Frage 1 „Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31.12.2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen? Wenn ja, welche Regelungen sind das?“ Antwort Der Entscheidung der Europäischen Kommission aus 1993 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 186/38 ff. vom 21. Juli 1994) war bereits zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien Treuhandanstalt und Kali und Salz AG, Kassel verpflichteten, gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rahmenvertrages vom 13.05.1993, für die Dauer von 10 Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH, Kassel, zu treten. Nach Artikel 20 Abs. 2 verpflichteten sich die Vertragsparteien, bei der Veräußerung von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Erwerber zu übertragen, sofern die erworbenen Aktivitäten geeignet sind, zu Wettbewerbszwecken gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen genutzt zu werden. Frage 2 „Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im besonderen einge- nommen?"
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Antwort Die EU-Kommission hat den Vertrag zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Treuhandanstalt und der Kali- und Salz-Beteiligungs AG unter fusions- rechtlichen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmigt. Die fusionsrechtliche Genehmigung vom 14. Dezember 1993 erstreckte sich allerdings ausdrücklich nicht auf das Wettbewerbsverbot in Artikel 20 des Rahmenvertrages. Nachdem diese Fusionsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof am 31. März 1998 aufge- hoben wurde, genehmigte die EU-Kommission die Fusion, nun ohne Einschränkungen, am 9, Juli 1998 erneut. Frage 3 „Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich? Wenn ja, aus welchen Gründen?“ Antwort Die Kommission hat den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Frage 4 - a „Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5 „Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sanieren?“
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„A m u h a n u r a n lu w u W m U n A u ‚a 2 Antwort | uk cu Wu Am u vu Die Kaligrube in Bischofferode war’betriebswirtschaftliich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als separates Unternehmen weiterführbar. Die Schließung der Grube war daher nicht zu vermeiden. Frage 6 „Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Kalifusion und der Schließung des bis dahin mit weniger Verlust als K+S Kassel arbeitenden Kaliwerkes Bischofferode vor dem Hintergrund folgender Äußerung eines Ex-Treuhandmanagers im SPIEGEL, Nr. 30/2000: „Nach S. (ein K+S-Vorstand) muss die deutsche Kaliindustrie in eine Hand, weil zwei deutsche Gruppen auf dem Markt sich einen tödlichen Preiskampf liefern würden"”?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7 „Wird die Bundesregierung angesichts der auch heute noch in Ostdeutschland durch Wirtschaftseinbruch und hohe Arbeitslosigkeit nachwirkenden Folgen aus dem Kalifusions- vertrag darauf dringen, diesen Vertrag in Teilen oder vollständig offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Im Rahmenvertrag haben sich die Parteien dazu verpflichtet, den Vertrag nicht offen zu legen. Es besteht keine Veranlassung und keine rechtliche Möglichkeit, dieser Verpflichtung nicht nachzukommen. Im Übrigen ist der Inhalt des Vertrages zum Teil aus Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie aus dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiode (BT-Drs 13/10900) bekannt. Frage 8 „Ist es denkbar, dass die Bundesregierung durch weitere Entwicklungen künftig die Offen- legung desVertrages in Teilen oder vollständig befürworten wird? Wenn nein, warum nicht?" Antwort Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
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Frage 9 „Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen der existentiellen Bedrohung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode und mit welchen Maß- nahmen will sie sich im Hinblick auf die o.g. Zusage des Bundeskanzlers für den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze einsetzen”? Antwort Das Unternehmen wurde von der Treuhandanstalt in 1992 privatisiert. Aus diesem Privatisierungsvertrag lassen sich keine Ansprüche gegenüber der BvS mehr herleiten. Die unternehmerische Verantwortung liegt allein bei den jetzigen Eigentümern. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. zu. PStD b) Chef des Bundeskanzleramtes Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Hiermit übersende ich Ihnen einen Abdruck der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage. Richtlinien der Politik sind nicht betroffen. zu. PStD
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