Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
Bundeskanzleramt Berlin, 14.9. 2000 Arbeitsstab neue Länder Telefon: Referatsleiter 045 „Wirtschafts- und Technologieförderung“ 030/4000 2566 quer: 6 400-2566 Fax: 030/4000 18 14 quer: 6400-1814 Telefax MR Preußner In. BMF Ka, 0 Ref VII A 3 Per Fax: 6682-2314 Sehr geehrter Herr Preußner, hiermit zeichne ich den mir übermittelten Antwortentwurf zur PDS-Anfrage „Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993“ mit der Maßgabe mit, dass bei der Antwort zu Frage 5 formuliert wird: „Die Kaligrube in Bischofferode war nach Einschätzung der damaligen Entscheidungsträger betriebswirtschaftlich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als seperates Unternehmen weiterführbar. Daher erfolgte die Schließung der Grube“. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ) nA AL Dr. Axel Dahremöller Briefanschrift: Haus-/Lieferanschrift: Bundeskanzleramt 11012 Berlin Bundeskanzleramt Schloßplatz 1 10178 Berlin 14- 6uor - ka 66 [00
/ VIII A3- FB 5033 - 10/00 MR Preußner VIII A 3 / waltFB50330010_00 vi . September 2000 -4884 - 48 84 ZOl'in Walter - 22 86 - Fax: - 23 14 PStD über stO auf dem Dienstweg m.d.B. um Zeichnung der Schreiben zu I. Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 Anforderung KR vom 4. September 2000 . l. Vorschlag Kopf: PSt D Az.: -wie oben - a) Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse Platz der Republik 1 11011 Berlin . September 2000
Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Namens der Bundesregierung beantworte ich die o.g. Kleine Anfrage zu den aktuellen Folgen der Kalifusion 1993 wie folgt: Frage 1 „Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31.12.2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen? Wenn ja, welche Regelungen sind das?“ Antwort Der Entscheidung der Europäischen Kommission aus 1993 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 186/38 ff. vom 21. Juli 1994) war bereits zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien Treuhandanstalt und Kali und Salz AG, Kassel verpflichteten, gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rahmenvertrages vom 13.05.1993, für die Dauer von 10 Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH, Kassel, zu treten. Nach Artikel 20 Abs. 2 verpflichteten sich die Vertragsparteien, bei der Veräußerung von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Erwerber zu übertragen, sofern die erworbenen Aktivitäten geeignet sind, zu Wettbewerbszwecken gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen genutzt zu werden. Frage 2 „Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im besonderen einge- nommen?"
Antwort Die EU-Kommission hat den Vertrag zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Treuhandanstalt und der Kali- und Salz-Beteiligungs AG unter fusions- rechtlichen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmigt. Die fusionsrechtliche Genehmigung vom 14. Dezember 1993 erstreckte sich allerdings ausdrücklich nicht auf das Wettbewerbsverbot in Artikel 20 des Rahmenvertrages. Nachdem diese Fusionsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof am 31. März 1998 aufge- hoben wurde, genehmigte die EU-Kommission die Fusion, nun ohne Einschränkungen, am 9, Juli 1998 erneut. Frage 3 „Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich? Wenn ja, aus welchen Gründen?“ Antwort Die Kommission hat den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Frage 4 - a „Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5 „Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sanieren?“
„A m u h a n u r a n lu w u W m U n A u ‚a 2 Antwort | uk cu Wu Am u vu Die Kaligrube in Bischofferode war’betriebswirtschaftliich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als separates Unternehmen weiterführbar. Die Schließung der Grube war daher nicht zu vermeiden. Frage 6 „Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Kalifusion und der Schließung des bis dahin mit weniger Verlust als K+S Kassel arbeitenden Kaliwerkes Bischofferode vor dem Hintergrund folgender Äußerung eines Ex-Treuhandmanagers im SPIEGEL, Nr. 30/2000: „Nach S. (ein K+S-Vorstand) muss die deutsche Kaliindustrie in eine Hand, weil zwei deutsche Gruppen auf dem Markt sich einen tödlichen Preiskampf liefern würden"”?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7 „Wird die Bundesregierung angesichts der auch heute noch in Ostdeutschland durch Wirtschaftseinbruch und hohe Arbeitslosigkeit nachwirkenden Folgen aus dem Kalifusions- vertrag darauf dringen, diesen Vertrag in Teilen oder vollständig offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Im Rahmenvertrag haben sich die Parteien dazu verpflichtet, den Vertrag nicht offen zu legen. Es besteht keine Veranlassung und keine rechtliche Möglichkeit, dieser Verpflichtung nicht nachzukommen. Im Übrigen ist der Inhalt des Vertrages zum Teil aus Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie aus dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiode (BT-Drs 13/10900) bekannt. Frage 8 „Ist es denkbar, dass die Bundesregierung durch weitere Entwicklungen künftig die Offen- legung desVertrages in Teilen oder vollständig befürworten wird? Wenn nein, warum nicht?" Antwort Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Frage 9 „Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen der existentiellen Bedrohung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode und mit welchen Maß- nahmen will sie sich im Hinblick auf die o.g. Zusage des Bundeskanzlers für den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze einsetzen”? Antwort Das Unternehmen wurde von der Treuhandanstalt in 1992 privatisiert. Aus diesem Privatisierungsvertrag lassen sich keine Ansprüche gegenüber der BvS mehr herleiten. Die unternehmerische Verantwortung liegt allein bei den jetzigen Eigentümern. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. zu. PStD b) Chef des Bundeskanzleramtes Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Hiermit übersende ich Ihnen einen Abdruck der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage. Richtlinien der Politik sind nicht betroffen. zu. PStD
Il. Sachverhalt/Stellungnahme Die Kleine Anfrage der PDS ist vor dem Hintergrund der Reise des Bundeskanzlers in die neuen Bundesländer zu sehen. Der Fusionsvertrag zwischen Kali und Salz AG und Mitteldeutsche Kali AG (MdK) aus 1993 beinhaltet in 8 20 des Rahmenvertrags ein Wettbewerbsverbot, das jedoch von der EU-KOM auch unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Marktstellung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH als mit dem Gemeinsamen Markt sowohl im Hinblick auf den gesamteuropäischen als auch den deutschen Markt vereinbar angesehen wurde. Nachdem DEUSA in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, wird unter Hinweis auf eine angebliche ungleiche Behandlung gegenüber K+S eine nachträgliche Anhebung der Beihilfen für das Unternehmen verlangt. Dieses Verlangen wurde bereits mehrfach von BMF und BMWi abgelehnt, u.a. auch deshalb weil keine vertraglichen Beziehungen zwischen BvS und DEUSA bestehen. Durch das im Rahmenvertrag der Fusion niedergelegte Wettbewerbsverbot besteht auch nach Ansicht der EU-Kommission keine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Hierfür ausschlaggebend ist die Tatsache, dass DEUSA eher als Vorlieferant denn als Wettbewerber von K+S anzusehen ist. Insofern wird angenommen, dass bei einem Ausscheiden von MdK aus dem Markt, deren Marktanteile K+S zugewachsen wären. ' “ Die Schließung von Bischofferode erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen. Alternativen waren mangels geeigneter Kaufinteressenten mit tragfähigen Konzepten nicht ersichtlich. Die Offenlegung des Privatisierungsvertrags zwischen K+S und Treuhand ist ohne Billigung der Vertragspartner ausgeschlossen. Es liegt also nicht im Ermessen der Bundesregierung, den Vertrag ganz oder in Teilen offen zulegen. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. Erste Gespräche unter Beteiligung von BK, BMWi, BMF, DEUSA und K+S fanden am 1. September 2000 im BMWi statt. Danach plant K+S eine Übernahme der Anteile an Deusa unter Sicherstellung der Fortführung des Standortes Bleicherode und der Gesellschaft. Ebenso sollen die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden.
A Vorbehalte der DEUSA Geschäftsführung zur Einsichtnahme von K+S in ihre Geschäftsgeheimnisse sind inzwischen durch Herausgabe abgestimmter Daten und Einrichtung eines datarooms (hoffentlich) ausgeräumt. Kartellrechtliche Fragen werden von BMWi in Abstimmung mit K+S mit dem Kartellamt geklärt. Referat VIII B4, BMWi und BK haben mitgezeichnet. zU. Preußner 2. Referat VIII B 4 mit der Bitte um bitte Ergänzung/Anpassung und Mitzeichnung. = BMWi BK m.d.B. um Mitzeichnung Preußner
19709 2000 DI 10:27 FAX +49 361 2143199 ERNST u AOUNG ERFURT +43 214519 u 361 21001/003 EU ERNST& YOUNG | w Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft a Domstraße 1a 99084 Erfun o4 C m Telefon (03 61) 2143-0 Telefax (03 61) 2143-111 erfurt@ernst-young.de wwv.ernst-young.de I LAm Ü Bundeskanzleramt Arbeitsstab Ncuc Länder U M Dr. Axel Dahrcmöller e 19. September2000 Kn Aus Schloßplatz | | 10178 Berlin VAum: Mmwam Mundo U u Au AABSKrah Klaus UU. Tel.: (0361) 2143 230 Fax: (0361) 2143 111 a9 Deusa GmbH, Bleicherode Liquiditätsplanung - Kurzbericht | Sehr geehrter Herr Dr. Dahremöller, o . entsprechend unseres Telefonats vom 14.09.2000 haben wir in Abstinmung mit der Geschäftsleitung der Deusa GmbHam 13.09.2000 in Bleicherode cine Plausibilisierung des vom Unternehmen ermittelten kurzfristigen Liquiditätsbedarfes bis zur KW 46 - 2000 vorgenommen. l. Allgemeincs Für Auskünfte stand uns der geschäftsführende Gesellschafter Herr Lensch zur Verfügung. Der Hauptbuchhalter des Unternchmens, Herr Diettrich, war nach wie vor erkrankt, stand jedoch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Insofern war eine Einsichtnahme in die laufende Finanzbuchführung nicht möglich. Die letzte vollständig erfasste Buchungsperiode datiert auf den 31.07.2000. Nach Auskunft des Hauptbuchhalters war im Rahmen einer überschlägigen Berechnung mit Stand des 15.09.2000 (KW 37) von folgenden wesentlichen Angaben für einc Prognose der Liquidität auszugehen: WB B Bestand an flüssigen Mitteln einschließlich aller Reserven (KK-Linien etc.) 119 TDM aus Energielieferungen i.H.v. TDM 4.700) 1.800 TDM Forderungen aus Lul 2.562 TDM Verbindlichkeiten aus LuL (exclusive der bis 31.12.2000 vorläufig gestundeten Verbindlichkeiten M as Unabhängiges Mitglied von Ernst & Young International B Aufichisratsvorsitzender: StB Prof. Dr. Dr. h.c. mult Oo H. lacobs - Yorsand: WPAIB Dr. h.c. Dienich Dümts, Vorsitzender - WWP/SIB Wolfgang, Elkart - VVP/SIB Wolf Jansen, CA WP/StB Alfred Müller - A StB Dr. Herbert Müller » WP/StB Manfred Nichaus - WI/SIB Dr. Michael Schlößer - WP/StB Joachim -Schmidts « Antonio Schnieder WP NDieler Schwankhiun : WIYSIB Hubert Grat von Treuberg - stv.: WP/StB Dr. Norben Pfitzer Sitz der Gesellschaft: Stuttgart » Kechtstorm: Aktiengesellschaf: - Amtsgericht StuttgartHRB 93 - VAT: DE 147799609 B Partner der Nleclerlassung Erin: WP/SIB Arnim Schiffmann - StB Günter Spielmann- StB Josef Scheuring W4- 62108- [a 66100
19/09 2000 DI 10:27 FAX +49 361 2143199 ERNST u KOUNG ERFURT +49 21451993 23651 002/003 Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Seite 2 zum Schreiben vom 19. September 2000 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2. Wesentliches Ergebnis Dice in der Anlage befindliche Liquiditätsplanung zeigt, dass die in der KW 38 zur Zahlung anstchenden Verbindlichkeiten gegenüber Personal, Finanzamt (Lohnsteuer), Krankenversicherung und Knappschali in einer Gesamthöhe von TDM 616 aus eigenen Mitteln nicht mehr dargestellt werden können. In der KW m - 729. 38’ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in Höhe von TDM 564 auszugehen. von einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf ee 5 Y- on — Im Zusammenhang mit in der KW 40zu leistenden Tilgungen (TDM 345 und Zinsen (TDM 351) aus bestehenden Kreditverbindlichkeiten erhöht sich der zusätzlichg’Liquiditätsbedarf nach Fortschreibung der Planungsrechnungin dieser Kalenderwoche auf TDM 813. Ä m Durch in der KW 4l zu et Zahfanfen im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten gegenüber Personal, Finanzamt (Lohnstcucr), Krankevversicherung und Knappschaft in einer Gesamthöhe von TDM 637 erhöht sich sich die Liquiditätsunterdeckung auf die prognostizierte Spitze von TDM 1.220. Ohne Zuführung weiterer Liquidität ist das Unternehmen infolge absehbarer Zahlungsunfähigkeit akut insolvenzgefährdet. 3. Lösungsansätze Nach Angaben der Geschäftsleitung kann zusätzliche Liquidität bis zurKW41 in Höhe von ca. , TDM 500 bis 600 durch Gespräche mit Großkunden, bei welchenZahlangszicle Z bis zu 2 -—Monafen bestehen, generiert werden, indern diese zu früherer Zahlung veranlasst werden. em Für dic Realisierbarkeit dieser Möglichkeit kann von unserer Seite keine Einschätzung vorgenommen werden. Anzumerken ist jedoch, dass auch bei Umsetzung dieser von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen eine Liauiditätslücke in Höhe von TDM 620 bis 720 verbleibt. 1 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen mst & Young eutsche, Allgemeine Treuhan N U