Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
LT Kali und Salz Kali und Salz Beteiligungs AG, Postfach 102029, D-34111 Kassel - Beteiligungs AG Europäische Kommission Generaldirektion XI Hersm Dr. Ludwig Krämer Leiter des Referates Abfallwirtschaftspolitik Avenue de Beaulieu 9 B-1040 Brüssel 10. Juli 1998 Br/gr Herr Dr. Brockhoff @ 0561/3182710 Fax 0561/3182716 0907EUKO.SAM EU-Deponierichtlinie - bergbauliche Rückstandshalden Sehr geehrter Herr Dr. Krämer, für Ihren Brief vom 09.06.1998 danken wir verbindlich. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die vor einiger Zeit mit Ihnen begonneneDiskussion fortgesetzt werden könnte, und zwar auch mit den Damen und Herten des Technical Committee. Das K+S-Po- sitionspapier vom 19.03.1998 ist natürlich nur eine zusammengefasste Darstellung, die zum besse- ren Verständnis mündlich näher erläutert werden sollte. Wir dürfen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass uns die Anwendung der EU-Richtlinie n der vorliegenden Entwurfsfassung auf unsere bergbaulichen Rückstandshalden sehr große Sorge berei- tet. Wir sehen hier dringenden Diskussions- und auch Handlungsbedarf. Zugleich sind wir aber auch zuversichtlich, dass es n offener und konstruktiver Diskussion gelingen sollte, zu einer beiderseits vertretbaren Lösung zu kommen. Wir würden unsfreuen, alsbald von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen nn z.Ktn. A B KALI UND SALZ BETEILIGUNGS AG | C, cr, COU K, K/E-M, K/E-T, KJ, Kdly-Wie WVB - Herrn von Mäßenhausen N { . Hollstein ar p% Anlagen VN1RP/A0TS4I.T Friedrich-Ebert-Straße 160 0-34119 Kassel Telefon: (0581) 301-0 Telefax: (0561) 301-1702 Telex: 99632-0 wuk d .. Bankverbindung: Kali-Bark GmbH Kassel {BLZ 520 200 00) Konto 77001 Aufsichtsratsvorsitzender: Gerhard R. Wolf Vorstand: Raif Bethke,Vors., Axel Hollstein, Volker Schäfer Sitz der Gesellschaft: Kassel Registergericht: Kassel (HRB 2669)
15 JUNI 1998 | EUROPEAN COMMISSION “ DIRECTORATE-GENERAL XI ENVIRONMENT, NUCLEAR SAFETYAND CIVIL PROTECTION Directorate E - Industry and environment Xl.E.3 - Waste management‘ 09) u 08 Brussels; - 5.987. X,0087 XI-E3/LK D(97) Mr Brockhoff Kali und Salz BeteiligingsAG Friedrich-Ebert-Strasse 160 D-34119 Kassel Germany Dear Mr Brockhoff, Thank youfor yourletter of 14 May 1998 conceming the new Commission Proposalfor a landfill Directive and your previousletter of 19 March 1998 with the enclosed position paper regarding underground disposal.of waste. The Commission Proposal for a Landfill Directive was transmitted to the Council of Ministers and the European Parliament in April 1997. The Council of Ministers agreed on a Common Position on 23 March 1998. This Common Position is expected to be discussed in the European Parliament in the autumn 1998. Final adoption of the Directive is expected in the end of 1998 or the beginning of 1999. Whenthe landfill Directive is finally adopted, a Technical Committee will be set up, in order to finalise the technical requirements in Annex I-III ofthe Directive. I am confident that your specific comments and information will be useful for inclusion n these detailed discussions, Thank you for your constructive contribution. Yours sincerely, Lay Ludwig KRÄMER Rue de la Loi 200, B-1049 BruxellesWetstraat 200, B-1049 Brussel- Belgium - Office: BU 9 2/167. Telephone: direct line (+32-2)299.22.65, exchange 299.11.11. Fax: 299.10.68. Telex: COMEU B 21877. Telegraphic address: COMEUÜR Brussels.
Kali und Salz Beteiligungs AG, Postfach 102029, D-34111 Kassel - Kali und Salz Beteiligungs AG Frau Dr. Angela Merkel Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Kennedyallee 5 53175 Bonn 15. Mai 1998 Br/Sf Herr Dr. Brockhoff BE 0561-318-2710 Fax 0561-318-2716 BI2OSBUM.SAM EU - Deponierichtlinie Sehr geehrte Frau Ministerin, mit Brief vom 31. März 1998 hatten wir Ihnen unsere, n mehrfacher Hinsicht bestehende Sorge vorge- tragen, die uns die zu erwartende EU-Deponierichtlinie bereitet. Wir würden es sehr begrüßen, alsbald mit Ihrem Haus dieses Thema vertiefend diskutieren zu können. Wir sehen in der EU-Deponierichtlinie de Gefahr, daß sich die Rahmenbedingungen für de deutsche Kali- und Steinsalzindustrie einschließlich ihrer Entsorgungsaktvitäten deutlich verschlechtern könn- ten. Daran kannsicherlich niemanden gelegen sein, zumal eine entsorgungspolitische Notwendigkeit für die zu erwartenden Restriktionen nicht zu erkennen ist. D/ A Mit freundlichen Grüßen c KALI UND SALZ BETEILIGUNGS AG Sr COU KJ = el nad Schäfer As KJI-Frau Wieland K/E-M I ne - KE-T WVB-Herr von Mäßenhausen Dr. Ruchay, Bundesumweltministerium m riu te is in tm el w m su de un B r, re nu ch S r. D Dr. Kullmann, Bundeswirtschaftsministeriu m riu te is in m fts ha sc irt sw de un B r, e g a M r. D VN1RP37.90/7T4 Friedrich-Ebert-Straße 160 D-34119 Kassel Telefon: (05 61) 301-0 \ Bankverbindung: Aufsichtsratsvorsitzender: Gerhard R. Wolf Kali-Bank GmbHKassel {BLZ 520 200 00) Konto 77001 Vorstand: Ralf Bethke, Vors., Axel Hollstein, Volker Schäfer Telefax: (0561) 301-1702 Sitz der Gasellschaft: Kasse! Telex: Registergericht: Kassel (HRB 2669) 996932-0 wuk d
LZ27 Kali und Salz BeteiligungsAG, Postfach 102029, D-34111 Kassel - Kali und Salz Beteiligungs AG Europäische Kommission Generaldirektion XI Herrn Dr. Ludwig Kraemer Leiter des Referates Abfallwirtschaftspolitik Avenue de Beaulieu 9 B - 1040 Brüssel 14. Mai 1998 Br/Sf Herr Dr. Brockhoff & 0561-318-2710 Fax 0561-318-2716 B1205-EU.SAM EU - Deponierichtlinie - bergbauliche Rückstandshalden D/ K COU KJJ Sehr geehrter Herr Dr. Kraeiner, mit Brief vom 19. März 1998 hatte ich Ihnen unser Positionspapier zu diesem Thema zugeleitet. Mösglicherweise sind Sie noch nicht zur Durchsicht dieses Papiers gekommen. Deshalb darf ch meine Bitte wiederholen, alsbald mit Ihnen darüber diskutieren zu können. Dieses Positionspapier verdeutlicht hoffentlich, daß Handlungsbedarf besteht. Mit freundlichen Grüßen KALI UND SALZ BETEILIGUNGS AG anr | Friedrich-Ebert-Straße 160 D-34119 Kassel Telefon: (0561) 501-0 Telefax: (0561) 301-1702 Telex: 99632-0 wuk d Bankverbindung: Kali-Bank GmbH Kassel {BLZ 520 200 00) Konto 77001 Aufsichtsratsvorsitzender: Gerhard R. Wolf Vorstand: Ralf Bethke, Vors., Axel Holistein, Volker Schäfer Sitz der Gesellschaft: Kassel Registergericht: Kassel (HRB 2669)
FT M Ur. Vprcl et) K/IE- T ara SACHSEN-ANHALT 8 9 9 1 _ L I R 34, AP Staatskanzlei Siaatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Posfach 4160 " 39 016 Magdeburg Domplotz 4 39104 Mogdeburg TEL 0291) 567 01 Kal und Salz Beteiligungs AG 91 Herrn Bethke Postfach 10 20 29 EEE FAX 10391) 547 6545 doril v£ A OR Londeshaupikasse Lonceszentralbonk 2 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 25/3021 NL Tel (0391) 587: KTO 810015 18 beorbeilet von; Mogdeburg, 6658 EU-Deponierichtlinie Bezue: BLZ81000000 LA a 34111 Kassel 06.04.1998 {\ Ihr Schreiben vom 27. März 1998 Sehr geehrter Herr Bethke, sehr geehrter Herr Schäfer, im Namen von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Reinhard Höppner danke ch Ihnenfür Ihr Schreiben vom 27. März 1998. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. Für das von Ihnen angesprochene Thema ist das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zuständig. Dementsprechend habech dorthin mit der Bitte um weitere Bearbeitung Ihres Anliegens weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ST “ el un IN Traus Gedrucki auf Umweltpopier Ihr Schreiben
De Bet fl u jo I/E-T e a m. N ar Niedersächsische Staatskanzlei . Postfach 2 23. 30002 Hannover | \ Kali und Salz BeteiligungsAG Postfach 102029 | N. rn i 3 | ER > . NE ei Ri ” . Niedersächsische BIN n ar \ Ein 32 DT namen | ö 34111 Kassel TITTTT i u Bearbeite!vonFrau Bauseneick Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (05 11) 120- Hannover 27.03.1998 104 - 72520/1 6939 09.04.1998 EU-Deponierichtlinie SehrgeehrterHerrBethke, An —!/ FH K EIA sehr geehrter Herr Schäfer, im Namen von Herrn Ministerpräsident Schröder danke ich Ihnen für Ihre Informationen und die Übersendung einer Abschrift Ihres Schreibens an die Bundesumweltministerin. Ihre Aus- führungen sind hier mit Interesse zur Kenntnis genommen worden. Ich habe Ihr Schreiben zur näheren Prüfung an das in der Sache zuständige Niedersächsi- sche Umweltministerium weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage a 2000 Bauseneick Dienstgebäude Telefon Telex Paketanschrift Überweisungen an Niedersächsische Landeshauptkasse Hannover Planckstraße 2 (05 11) 120-0 923414-Onld Planckstraße 2 Konto-Nr. 250 015 67 Landeszentralbank Hannover (BLZ 250 000 00) Hannover Telefax 30169 Hanncver Konto-Nr. 101 359 271 Nordd, Landesbank Hannover (8L2 250 500 09) (05 11) 1 20-63 30 deponie.doc Konto-Nr. 90-304 PGircA Han (BLZ 250 100 30)
} o l k e r i B . r IS D Ic/ - 7 DER HESSISCHE MINISTERPRÄSIDENT HessischeStaatskanzlei-Postfach3147-65021Wiesbaden ÄF April 1998 An den Vorstand der Kal und Salz Beteiligungs AG Fnriedrich-Ebert-Str. 160 1 Em 1 34119 Kassel Sehr geehrter Herr Bethke, g K/ EAK sehrgeehrterHerrSchäfer, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur geplanten EU-Deponierichtlinie. Sie weisen auf einige spezielle Fragen des Kalibergbaus hin, die mir in der Tat von der Richtlinie noch nicht angemessen geregelt zu sein scheinen. Ich habe deshalb Frau Bundesministerin Dr. Merkel gebeten, sich für die m Interesse des Kalibergbaus notwendigen Korrekturen der Richtlinie einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Artur Hans Eichel Anlase 65189 Wiesbaden Bierstadter Straße 2 Telefon (06 11) 3 20 Telefax 06 11) 32 38 00 ‚ 32.2801
Kal und Salz Setelligungs AG. "astizen "52229 D-32°"" 35:8 Kali und Salz Beteiligungs AG Frau Dr. Angela Merkel Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Kennedyallee 5 53175 Bonn 31. März 1998 KJJ-Br/sf Herr Dr. Brockhoff EB 0561/301-3498 2403BUM.SAM D/ A B EU - Deponierichtlinie C, CF, COU K, KV/E-M- K/E-T. KJ, KJJ-Wie WVB - Herrn von Mäßenhausen Sehr geehrte Frau Ministerin, die zu erwartende Deponierichtlinie der EU wird uns in mehrfacher Hinsicht betreffen, und zwar mit Regelungen, die uns große Sorge bereiten. Trotz erheblicher Aktivitäten - nicht zuletzt auch von Mlit- arbeitern Ihres Hauses - ist es ncht gelungen, bei der Generaldirektion XI der EU-Kommission durch- greifende Verbesserungen zu erreichen. Vielmehr ist in diesen Tagen der Gemeinsame Standpunkt mit einer Fassung der Deponierichtline verabschiedet worden, de zu einer erheblichen Behinderung der be- währten und sinnvollen untertägigen Abfallentsorgung n Deutschland führen wird. Wir dürfen uns des- halb an Sie mit der Bitte wenden, bei den weiteren zu treffenden Entscheidungen Ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß die notwendigen Korrekturen noch durchgeführt werden. Die Probleme lassen sich kurz wie folgt umreißen: Die Deponierichtlinie st sowohl nach hrer Entstehungsgeschichte als auch nach ihrem konkreten Regelungsinhalt offenkundig für obertägige Deponien konzipiert, weil insoweit offenbar in ver- schiedenen Bereichen der Europäischen Gemeinschaft Regelungsdefizite bestehen. Gleichwohl soll sie auch für untertägige Deponien, also n unserem Falle auch für die UTD Herfa-Neurode und für die UTD Zielitz gelten. Das würde sowohl n technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht völ- lig unangemessene Folgen haben und vor allem in Deutschland das bewährte und im Allgemeinin- teresse liegende System der untertägigen Abtallentsorgung stark beeinträchtigen. Zwar ist es gelungen, die Generaldirektion XI zu veranlassen, für Untertage-Deponien einige Son- derregelungen in die Deponierichtlinie einzufügen, das Ergebnis ist jedoch nach wie vor unbefrie- digend. Wir dürfen den ursprünglich auch von der Bundesregierung mitgetragenen Vorschlag der Betreiber von Untertage-Deponien wiederholen, diese Untertage-Deponien vollständig aus dem Anwendungsbereich der Deponierichtlinie auszuklammern undstatt dessen n Ruhe mit ausrei- chender Konsultation aller Experten und auch der betroffenen Unternehmen eine eigenständige Richtlinie für Untertage-Deponien vorzubereiten, sofern dafür unter Berücksichtigung des Subsi- diaritätsprinzipes überhaupt ein Regelungsbedürfnis bestehen sollte. / . Zurz SEIWaNA) / . Fllegrich-Eben-Straße :60 Bankveroindung: aufs:catsratsvorsitzender: Serrard R. ‘Wo D-32119 Kassel Kai-Bark GmMeH Kassel Vorstand: Ralf Bethke. Vors,, Telefon: (0561) 3C1-0 BLZ 520 200 060! Konto 77N0 Axel Hollstein, Volker Schäfer Talefax: (0561)301-1753 Talax: SgAN?2.N vmk rt Stz ger Gesellschaft: Kassel Ransternericht: Kassal HAR YARa\
Seite 2 des Schreibens an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Frau Dr. Angela Merkel, Bonn vom 31, Mlärz 1993 ID Die Generaldirektion XI vertritt die Rechtsauffassung, daß es sch bei der Verbringung von Ab- Fallstoffen nach untertage arundsätzlich um eine Maßnahme der Abfallbeseitigung und nicht der Abfallverwertung handele. Demzufolge würde die Deponierichtlinie den Versatz unter Tageals ei- ne in Deutschland anerkannte abfallrechtliche Verwertungsmaßnahme praktisch ausschließen, ob- wohl der Versatz unter Tage - Geeignetheit der Bergwerke und Existenz sinnvoller beretechni- scher Zwecke vorausgesetzt - ebenso wie die untertägige Deponierung (Beseitigung) anerkannt wird. Auch mehrere deutsche Gerichte bis hn zum Bundesverwaltungsgericht habenattestiert, daß dort eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung) von Äbfällen gewährlei- stet wird. In Deutschland wären immerhin ca. 1,5 Vlio t Abfallstoffe pro Jahr (davon ca, 0,5 Mio t besonders überwachungsbedürftige Abfälle) betroffen, de andere Entsorgungswege beschreiten müssen, de- ren abfallpolitische und abfallwirtschaftliche Eignung im Vergleich zur untertägigen Entsorgung durchaus zweifelhaft sein könnte. Mit einer Verbringung in die abfallrechtlich zugelassenen Unter- tage-Deponien könnte wegen der höheren Kosten nicht gerechnet werden. Dieser durch die Depo- nierichtlinie zu befürchtende und das deutsche Entsorgungssystem verschlechternde und nicht et- wa verbessernde Effekt sollte unbedingt vermieden werden. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß die strikte Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Regeln n dem von der Generaldirektion XI verstandenen Sinn ein erheb- licher staatlicher Eingriff in bestehende Marktmechanismen wäre, für den es - jedenfalls nach unse- rer Überzeugung - keine ordnungspolitische Rechtfertigung gäbe; es bestünde im Gegenteil die Gefahr, daß bei Beendigung des Versatzes unter Tage als abfallrechtliche Verwertungsmaßnahme die Abfallströme Wege einschlagen würden, die abfall- und umweltpolitisch nicht erwünscht sein könnten. Diese und andere Aspekte wurden im übrigen kürzlich in einer von Herrn MdB Kampeter, CDU, einberufenen Expertenrunde unter Beteiligung Ihres Hauses eingehend diskutiert; das Diskussi- onsergebnis entsprach durchaus dem vorstehend Gesagten. Unter Berücksichtigung all dessen sollte darauf hingewirkt werden, daß jedenfalls der in Deutsch- land praktizierte Versatz unter Tage auch auf europäischer Ebeneals abfallrechtliche Verwertung anerkannt wird - sei es durch eine entsprechende Korrektur der Deponterichtlinie, sei es durch eine Modifizierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 1975/1991. U) Der dritte, für uns besonders besorgniserregende Punkt ist die beabsichtigte Geltung der Deponie- richtline für bergbauliche Rückstandshalden. Wie Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, sicher wissen, sind die deutschen Kalilagerstätten im inter- nationalen Vergleich wertstoffarm. Das hat zur Folge, daß ca. */, der bergmännisch geförderten ca. 36 Mio. /Jahr Kalirohsalze nicht verwertbares Steinsalz (NaCl) sind. Dieser Rückstand vonjähr- lich ca. 24 Mio. t muß entsorgt werden; zur Schonung von Oberflächengewässern und des Grund- wassers wird überwiegend, nämlich mit einer Vlenge von ca. 20 Mio. t/Jahr, aufgehaldet. Zur Zeit sind bereits etwa 450 Mio t auf Halden mit einer Fläche von ca. 4,5 Mio. m’ aufgeschüttet. f f 2
Seite 3 des Schreibens an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Frau Dr. Angela Merkel, Bonn vom 31. März 1998 Aus vielerlei Gründen verbietet es sich sowohl technisch als auch wirtschaftlich, die Deponiericht- linie auf diesen besonderen Fall der berebaulichen Rückstandshalden anzuwenden. Dies st aber gerade mit dem vorliegenden Entwurf der Deponierichtlinie beabsichtigt. Zur näheren Erläuterung dürfen wir auf das beigefüste Positionspapier (ohne Anlagen) verweisen, das wir Herrn Dr. Krä- mer, Leiter des Referats Abtallwrtschattspolitik n der Generaldirektion XI, zugeleitet haben. Möglicherweise wird die Generaldirektion XI dieses Positionspapier zum Anlaß nehmen, noch notwendige Sonderregelungen in die Deponierichtlinie einzuarbeiten, entsprechende politische Un- terstützung durch Sie wäre Jedochin jedem Falle sehr hilfreich. Sehr geehrte Frau Ministerin, wir hoffen sehr, schon mit diesen wenigen Hinweisen verdeutlicht zu ha- ben, daß sowohl aus abfallpolitischer bzw. -wirtschaftlicher Hinsicht als auch im wohlverstandenen In- teresse der betroffenen Unternehmen bei der Deponierichtlinie erheblicher Korrekturbedarf besteht. Wir wären dankbar, wenn Sie dies n dem vorstehend skizzierten Sinne bei den weiteren Erörterungen auf europäischer Ebene und vor allem bei den noch zu treffenden politischen Entscheidungen berück- sichtigen würden. [hr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir Abschriften dieses Briefes unmittelbar an die Herren Mini- sterpräsidenten der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Herrn MdB Kampeter, dem Bundeswirtschaftsministerium und in Ihrem Hause den Herren Dr. Ruchay und Dr. Schnurer zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen KALI UND SALZ BETEILIGUNGS AG ethke Anlagen *+z Schäfe