Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
BUNDESKANZLERAMT Berlin, den 22. August 2000 Arbeitsstab Angelegenheiten der neuen Länder Telefon 030 / 40 00 - 2499 oder 030 / 40 00 - O0 (Vermittlung) Referat Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen, Infrastrukturpolitik 044 - 594 00 - Bu 001 006 (Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben) Herrn Dr. Mangold - persönlich - Sorat-Hotel Erfurt Per Fax: 03616-740444 Beabsichtigte Übergabe einer Petition der Belegschaft der Firma Deusa Solberg und Aufbereitungs GmbH ("Deusa") an BK am 23. August, ca. 12.30, vor dem Rathaus der Stadt Nordhausen In Ergänzung zu dem Vermerk von Referat 045 teile ich folgendes mit: 1. Das Unternehmen wurde 1993 von der Treuhandanstalt an ein Speditionsun- ternehmen privatisiert. Die Privatisierung scheiterte, da der branchenfremde Erwerber den Restrukturierungsbedarf unterschätzt hatte. Das Unternehmen wurde daraufhin von einem Liquidator an den derzeitigen Eigentümer aus der Kali-Branche weiterveräußert. 2. Der Privatisierungsvertrag mit der BvS ist seit Mitte 1998 beendet. Im Rahmen einer Pauschalvereinbarung hatte die BvS dem Unternehmen 5 Mio. DM zur Begleichung von Grundschulden gezahlt. Darüber hinaus haben BvS und De- usa auf alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertrag verzichtet. Für neue BvS-Finanzhilfen besteht nach Beendigung des Vertrages kein rechtlicher Anknüpfungspunkt mehr. Haus-/Lieferanschrift Briefanschrift Telex Telefax Schloßplatz 1 10178 Berlin 11012 Berlin 8 86 750 030 / 40 00-18 14 UA- 6 1OL- Ka 66 /00
-2- 3. Deusa kritisiert die umfangreichen Hilfen (über 1 Mrd. DM) für den Wett- bewerber Kali und Salz AG (K+S), der sich mit der Mitteldeutschen Kali AG zusammengeschlossen hat und fordert Gleichbehandlung durch eine ent- sprechende Anhebung der Deusa-Beihilfen aus dem Privatisierungsvertrag von 1993 (Forderung: 50 Mio. DM). In diesem Zusammenhang hatte das Unter- nehmen sich auch an die EU-Kommission gewandt, die über die Rechtmäßig- keit der Fusion und der Hilfen an K+S zu entscheiden hatte. 4. Die EU-Kommission hat das Verfahren gegen K+S am 13. Juni 2000 been- det und sowohl die Fusion als auch die Unterstützungsleistungen genehmigt. Das Anliegen von Deusa wurde nicht berücksichtigt, da e Deusa eher ein Vorlieferant als ein echter Konkurrent ist (Deusa liefert ge- fördertes Kaliumchlorid feucht an die K+S, die das Kali in Trocknungsanla- gen aufbereitet und marktfähig macht), e die mit BvS-Hilfen geförderte Fusion nicht kausal für die marktbeherr- schende Stellung der (westdeutschen) K+S in Deutschland ist. Diese hätte sich auch ohne den Zusammenschluss verstärkt, da die Mitteldeutsche Kal AG ohne Übernahme aus dem Markt geschieden wäre und es kein anderes Unternehmen gab, das die ostdeutsche Firma hätte übernehmen können. 5. Deusa hatte sich mehrfach an BMWi und einmal an BK-Amt (BK-Amt hatte auf Anraten des BMWi nicht geantwortet) gewandt. BMWi hat in verschiedenen Gesprächen und Schreiben die Position der Bundesregierung (= weitere BVS- Hilfen sind ausgeschlossen, da Vertrag beendet ist) geschildert und ein ver- stärkte Kooperation mit K+S angeregt. Dies wurde vom Unternehmen jedoch abgelehnt. Stattdessen wurde der Klageweg gegen K+S gewählt. 6. Angesprochen wird möglicherweise auch das Anliegen der von der GVV (bun- deseigene Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben) privatisierten Glückauf Sonderhausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft (GSES). Einem Zeitungsartikel aus der heutigen Thüringer Allgemeinen zufolge (s. Anlage) werde diese durch die GVV in EU-
-3- wettbewerbsrechtlich nicht konformer Weise daran gehindert, gefördertes Steinsalz z. B. als Winterstreusalz zu vermarkten. Ursache sei eine Konkur- rentenschutzklausel zugunsten der K+S. Im Zusammenhang mit dem Kali-Fusionsvertrag wurde nach Auskunft des BMF tatsächlich ein Schutz der K+S vor möglichen Konkurrenten vereinbart. Die Treuhandanstalt wie auch die aus ihr entstandenen Institutionen verpflich- teten sich, im Interesse der Rettung der 8000 Kali-Arbeitsplätze Konkurrenten nicht zu fördern. Der mit der GVV vereinbarte Geschäftszweck der GSES ist dementsprechend nicht das Fördern von Salz, sondern das Verfüllen von durch den Kali-Abbau entstandenen Hohlräumen (das in diesem Zusammenhang geförderte Steinsalz wird nur zur Stützung von Hohlräumen verwendet.) Da die GVV zu der Angelegenheit noch nicht Stellung nehmen konntesollte eine nähere Prüfung durch die Bundesregierung zugesagt werden. 6. Nach Auskunft von Herrn Dr. Dahremöller gibt es zu seinem Schreiben vom 21. August 2000 folgende Entwicklung: e Die Deutsche Verkehrsbank in Frankfurt/Main hatte für heute, 17.00 Uhr oder alternativ für morgen, 10.30 einen Termin angeboten, um über eine Soforthilfe und die Valutierung der Landesbürgschaft zu beraten. Die De- usa-Geschäftsführung, die auf politische Lösungen setzt, sah sich nicht in der Lage, einen der beiden Termine wahrzunehmen. Grund ist auch, dass die Deutsche Verkehrsbank zusätzliche Sicherheiten auch zur Valutie- rung der Landesbürgschaft verlangt. Der neue Termin ist noch offen. « Die IHK Erfurt hat ihre Hilfe angeboten. Das Unternehmen hat jedoch verdeutlicht, dass die politischen Forderungen im Vordergrund stün- den. Derzeit wird ein entsprechendes Positionspapier formuliert, dass morgen übergeben werden soll.
Votum Petition sollte an StM Schwanitz übergeben werden. Zusage, dass nach er- neuter Prüfung schriftlich geantwortet wird. Referat 045 hat mitgewirkt.
E Nelead OYS BUNDESKANZLERAMT Berlin, den 22. August 2000 Arbeitsstab Angelegenheiten der neuen länder Telefon 030 /40 00 - 2499 oder 030 / 40 00 - DO (Vermittlung) Referat Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen, Infrastruknrpolitik 044 - 594 00 - Bu 001 006 (Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben) 1« V G. TIBKKZLILEITUNG\STMSCHWAOSA\GEESEldeusa.DOC Herrn Dr. Mangold - persönlich Sorat-Hotel Erfurt Per Fax: 03616-740444 Beabsichtigte Übergabe einer Petition der Belegschaft der Firma Deusa Solberg und Aufbereitungs GmbH: ("Deusa”) an BK am 23. August, ca. 12.30, vor dem Rathaus der Stadt Nordhausen In Erdänzung zu dem Vermerk von Referat 045teile ich folgendes mit: 1. Das Unternehmen wurde 1993 von der Treuhandanstalt an ein Speditionsun- ternehmen privatisiert. Die Privatisierung scheiterte, da der branchenfremde Erwerber den Restrukturierungsbedarf unterschätzt hatte. Das Unternehmen wurde daraufhin von einem Liquidator an den derzeitigen Eigentümer aus der Kali-Branche weiterveräußert. 2. Der Privatisierungsvertrag mit der BvSist seit Mitte-1993 beendet. Im Rahmen einer Pauschalvereinbarung hatte die BvS dem Unternehmen 5 Mio. DM zur Begleichung von Grundschulden gezahlt. Darüber hinaus haben BvS und De- usa auf alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertrag verzichtet. Für neue BvS-Finanzhilfen besteht nach Beendigung des Vertrages kein rechtlicher Anknüpfungspunkt mehr. . Haus-/Lieferanschrift Briefanschrift Telex Telefax Schloßplatz 1 10178 Berlin 11012 Berlin 8 86 750 030 / 40 00-18 14
22-AUG-2BEB 16:12 BUS FUB 24 i 43 38 286431399 S.P1 493 38 206431399 er Bundesanstalt I Telefax für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Te le JE X von. 7%. Mau nah 2 Abteilung An frau _JERSE Abteilung ZuL r LL 2 Z G Anschrift Anschrift Telefon 230 - ZOG 43 ASYL Telefon 4000 CLIFF Teletv PIO- BOCH23 1393 Telefax deoo APAY Es folgen_______Seiten Bemerkungen Une wurf BIT,rg erde KH SHLEH, Unterlagen r Asusa DUOVErISM 1.55 BN- 64108 - Ka 66 [Co Lesprecteu ar vr
22-RUG-2u00 16:13 BUS FUB 24 493 30 206431399 i s.B2 43 38 286431399 H. Neumann Berlin, 06.06.2000 FuBZ4 oo. deusa Solbergwerke- und Aufbereitungs GmbH Bleicherode — System-Nr. : 71988 — Sachstandsvermerk | Das Vertragsmanagement des Privatisierungsvertrages deusa ist im Wesentlichen beendet. Es besteht noch eine offene Forderung der BvS auf Auskehr von Eestgeld- zinseni.H.v. rd,162.TDM. Die Auskehr des Zinsertragesist zum 15.06.2000fällig gesteilt- Sölfte Bis zu diesem Termin keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang an FuB Z 1 Recht zur gerichtlichen Beitreibung übergeben. M deusaist wiederholt an die BvS herangetreten und fordert im Zusammenhang mit . dem Kali+Salz-Vertrag eine subventionsrechtliche Gleichbehandlung/Anpassungs- beihilfe. deusa vertritt den Standpunkt, dass die bewilligten Beihilfen für Kali + Salz wetibewerbsbenachteiligend für deusa sind und letztendlich zu erheblichen Liquidi- tätsproblemen führen. Eine einvernehmliche Lösung zwischen deusa und Kali + Salz ist bisher nicht’zustande gekommen. Dafür das Vertragsmanagementein Anspruch . auf Gleichstellung nicht erkennbarist, wurde bislang dem Anliegen der deusaent- gegengetreten. Die. Kanzlei CANNAWURF & PERPELITZ wurde nunmehr von deusa beauftragt, eine Klageschrift vorzubereiten, um die vermeintlichen Ansprüche gegenüberder BvS gerichtlich durchzusetzen. Esist beabsichtigt, am 15.06.2000 ein Gespräch zwischen Dr.Meyer unter Einbeziehung der Abteilung EU mit den Anwälten der deusa zu führen. FuBZ4 ist bekannt, dass der deusa am 286.05.2000ein Gesprächstermin bei der Kommission in Brüssel, Kabinett Kommissar Monti, eingeräumt wurde. Über das Ergebnis des Gespräches ist FuB Z 4 bislang nicht informiert. ee GI "Neumann
22-AUG-2BBE 16:13 BUS FUB Z4 k 43 38 286431333 5.83 43 38 286431399 CANNAWURE & PERPELITZ "Beruin - Bao Homsurc - FrAnKFurt/M. - Cunwawvor & Peareritz » Posrrach 120330 - 10593 Berun . Dr. MARTIN Dü RR, M.C.J. - ' ATToRnEr-Ar:Lae, New Yoak, undBeratuorracilictchmbll - New York z 258 MICHAELSCHMIDT-MORSBACH FRANK STEEGER Zentrales Vertragsmanagement Paut Quast Herrn Direktor REcHTsANWÄLTE AUCH BEIM Di en Meyer KamMErcesichtBeaLn Postfach 080438 10629 Bartn j . WeLanpsruasse 10004 Berlin. 18 Teuzson (030) 327 6170 ' Teierax (030) 327 61717 RAcCannawurf@t-onlinede HriVNIDSENM IZE ULRICH ©. CANNAWURF gun . \ AGENOR PERPELITZ. Berlin, 29. März 2000 Rechtsanwätre & Notaae & M Dr. CLEMENS PFISTER Diermar R.Wor Dr. CHRISTIAN BRANDT, M.A.. Licenci® EN Erunss FRANCO-ALLEMANDES (Univanste | “ LE REN w. Pans III). deusa Solbergwerke-undAufbereitungsGmbH. Krw-FuB Dar: Sternan WETZEL RecursanwrewerLGFeamkrvar/M. Az. 00359708 D bad.homburg@kannawurf-perpelitz.de. EEE: ETamel r Dr. HansJorckm FRANKE Richtsanwar nei OLG Faaneeuat/M. - Sehr geehrter Herr Dr. Meyer, in der vorbezeichneten Angelegenheit hat uns die deusa Solbergwerke- und Aufbereitungs GmbH (nachfolgend: deusa) mat der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße nn = | Bevollmächtigungwird anwaltlich versichert. ' Uns liegt Ihr Schreibenvom 18. Februar 2000 vor, mit welchem Sie einem Ansprach derdeusaauf ‚subventionsrechtliche Gleichbehandlung entgegentreten. Im Gegensatz zu der von Ihnen dargelegten Auffassung kommen wir nach Prüfung der uns vor- ‚ gelegten Unterlagen zu dem Ergebnis, daß die deusa mit Erfolg einen derartigen Anspruch geltend : machen kann. Zwar besteht grundsätzlich kein allgemeiner Anspruch auf Gewährung von Subventio- : nen, jedoch ist eine Ausnahme für den Fall anerkannt, daß eine entsprechende Verwaltungspraxis ' zugunsten von Konkurrertten besteht. Ein Anspruch folgt dann aus Artikel 3 Absatz 1 GG in Verbin- dung mit dem Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung. ar BavHomnun: 61348Bao Homavsg Tareron (06172) 2 20 81/71 Tererax (06172) 2 93 69 - 2 a Comuerzaanx AG Hmoensieus z BMNKEUnNMEne SansBlzie40n) Sans} dBtzs00n TAunVS-SPAAKASyE PosraankFra. Terason (069) 70791046 Tererax (069) 70791047 000 108 5034 (BLZ :2 50D 00) 18 2351-604 . (BLZ 500 100 60) 60487 Fuanzrurr/M. m . New Yoaz, NY 10016 Tu (212) 949-4080 Fax (212) 986-4939 - ge u nn a nn m tl a aa ln ar a ee
22-RUG-22eR 16:14 ki BUS FUB Z4 493 30 206431399 S.84 493 39 206431399 2 Dieser Anspruch ist auf Gleichbehandlung gerichtet, was im Fall der Gewährung an einen Mit- konkurrenten das grundsätzlich bestehende Ermessen der Behörde durch die Selbstbindung redu- ziert. Das Bundesverwaltungsgerichthar dies auf die Formel gebracht, daß ein Anspruch besteht, wenn die Nichtgewähnung der Subvention eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellen würde (s. zB. BVerwG NIW 1980, 718). Maßstab für die rechtswidrige Ungleichbehandlung ist'nach : der höchstrichterlichen Rechtsprechung, ob die Leistung an nur ein Unternehmen nach unsachli- chen Gesichtspunkten, also willkürlich, erfolgt (s. z.B. BVerfGE 17, 210, 216). Im vorliegenden Fall ist in diesem Zusammenhang festzustellen, daß deusa und die Mitteldeutsche Kali AG (nachfolgend: MDK) / Kali & Salz GmbH (nachfolgend: K + S) im wesentlichen ver- gleichbar und Konkurrenten sind. Sowohl MDK / K + S wie auch deusa produzieren und ver- treiben Kali sowie nebenbei Magnesiumchloridsole und (bis 1993) Bischofit. Nach Einstellung der Bischoßtproduktion bei derK + S übernahm diesefür ganzEuropa (späterTeileFurapas).d die N: Generalvertretung für den Vertrieb von Bischofit der Dead Sea Works, Israel. Insbesondere waren die Standorte Angersdorf und Bleicherode mit ‘den übrigen, zur Mitteldeut- schen Kal AG zählenden, noch produzierenden Standorten vergleichbar. Es läßt sich von hier aus nicht überprüfen, ob die genannten Standorte von der Treuhandanstalt zum Kernbereich der Kali- und Salzbergbaus gerechnet wurden oder richt. Einesolche, treuhandinterne Zuordnung ist indes auch rechtlich ohne Belang. Objektiv ist es unzutreffend, wenn Sie ausführen, die Standorte Angersdorf und Bleicherode seien nicht direkt und unmittelbar in dem Kali- und Salzbergbau tätig gewesen. Etwas anderes gilt beispielsweise für den Standort Teutschenthal, der jedoch nicht zu den von deusa übernommenen Betrieben zählt. Die im Vorfeld des Kalfusionsvertrages vorgenommene Umstrukturierung der MDK diente m übrigen der Ausgliederung derstillgelegten Betriebe in die GVV. Die Umgliederung des Betrie- bes Bleicherode in die KALIMAG GmbH hatte lediglich den Hintergrund, daß in Bleicherode als Nebenprodukt Magnesiumchloridsole anfiel Die KALIMAG GmbH benötigte nach der Stille- gung des Betriebs in Sondershausen einen neuen Lieferanten für Magnesiumchloridsole. Diese Umstrukturierung vermochte indes an dem Umstand nichts zu ändern, daß Bleicherode im Schwerpunkt auf die Kaliproduktion ausgerichtet war. Im weiteren Verlauf der Entwicklung wurde die KALIMAG GmbH liquidiert, weil deren Hauptprodukt Magnesiumoxyd nicht kon- kurrenzfähig war. Im Rahmen: der Liquidation konnten die Betriebsteile Angersdorf und Bleiche- rode privatisiert werden, gerade weil dort nicht die Magnesium-, sondern die Kaliproduktion im Vordergsund stand. Der von Ihnen erwähnte Umstand, daß es sich um ein deutlich voneinander abweichendes Pri- . valisierungsvolumen gehandelt habe,ist in der Sache zutreffend, jedoch unter subventionsrecht- in DR
SZ-AUG-2UB0 16:14 BUS FUB 24 A 49 39 206431399 49 30 286431399 S.85 3 lichen Gesichtspunkten irrelevant. Regional-strukturpolitischeAspekte einer Privatisierung durf- te, was der Vorstand der Treuhandanstalt öffentlich viele Male zu Recht betont hat, der Bund bzw. die Treuhandanstalt / Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nicht beach- ten, da hierdurch. originäre, ausschließliche Länderkompetenzen berührt würden. Derartige Aspekte können vorliegend keinen sachlichen Grundfür eine subventionsrechtliche Ungleichbe- handlungsein. | Ä Weiterhin ist kein Ausschluß für weitere Subventionen vertraglich vereinbart. Insbesondere be- trifft die Ausschlußklausel in $ I Ziffer 3 des Vertrages zwischen deusa und Bundesanstalt für vereintgungsbedingte Sonderaufgaben vom 11. Dezember 1997 nur Schadensersatzansprüche bzgl. des Vertrages über den Kaufder Betriebsstätten Bleicherode und Angersdorfund ist daher hier nicht relevant. Im übrigen gilt, daß selbst dann, wenn man von der Existenz einer solchen Klausel zu Lasten der deusa ausgehen wollte, diese richt in der Lage wäre, die oben beschriebene #' Grundrechtsbindung des Bundes durch Artikel 3 Absatz 1 GG aufzuheben. Der subventionsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch gegen den Bundist auchnicht durch eine angeblich fehlende Möglichkeit der Nachverhandlung mit der Bundesanstalt für vereinigungs- bedingte Sonderaufgaben ausgeschlossen. Esist nicht ersichtlich, warum im Rahmen von Artikel 3 Absatz 1 GG der Bund auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ver- Plreup weisen kann. Er Die Ungleichbehandlung liegt in der massy unterschiedlichen Subventonierung. deusa hat insgesamt nur DM 3,44 Mio: an Beihilfen erhalten, während der Betrag der anK + S gezahlten Mittel aut der Veröffentlichung im Amtsblart EG 1998, C 197/7, DM 1.536 Mio. beträgt. Als Vergleichsgröße für die erfolgten Subventionen bietet sich die Höhe der Zahlungen pro Arbeitsplatz an. Andere Maßstäbe, wie etwa Umsatz, Marktanteile oder ähnlichessind dagegen nicht geeignet, da sie vom Wettbewerb abhängig sind und solche Aspekte nach der in Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Wettbewerbsfreiheit ein sachfremdes Kriterium im i Rahmen von Artikel 3 Absatzl GG darstellen würden. gez. Dr. Martin Dünr Dr. Martn Dürr -Rechtsanwalt- . Dr u Baer . „rmsusg >. : . . ui DANK BE. 28 IN. An