Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
22-AUG-22e0 14:31 BMWI BLNVICS3 = +49 A +49 1888 615 5363 S.83712 1888 615 5363 BUNDESKANZLERAMT Borm,den 20. April 1999 Telefon 02 28/56 - 24592 oder 02 28 /S6 0 (Vermittlung) An das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn MDgt Horst Claßen Unterabteilung VI! C oo NC —Bundesministerium für Wirtachaft und Technologie 53123 Bonn Eine.21.14.99 0226 Va el 3 . ABER... ef... An JA -... AZ. ge N Betr.: _ F Bi deusa Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Sehr geehrter Herr Claßen, anliegend übersende ich ein Schreiben der deusa GmbH an MDg Biedermann. Für eine Stellungnahme sowie einen Antwortentwurf binnen der nächsten beiden Wochen bin ich dankbar. = Mitfreundlichen Grüßen (‘% .- Im Auftrag %y Au £ een \ r o” be Äoeu “ kur (Brid: Cr As vn Ir. De. Hay ver De loop s R \ intensiv & tr “derera ul. (erden Se ar Haus-/Lieferanschrift Briefanschrift Adenauerallee 139-141, 53113 Bonn 53106 Bonn fe Se Telefax 8 86 750 = 2 Yu 02 28/5618 14 _ Bunddl Weel,
22-AUG-2208 14:32 BMUI BLNUICIS A +49 1888 615 5363 +43 1888 615 5363 BUNDESMINISTERIUMFÜR ad 5.094712 Als Pla 2% . WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE Bonn, 1. März 1999 Gesch.-z: 28 00 16/2 Telefon: (02.28)6 15-41 29 (Bei Antwort bitte angeben) Fax: (0228)6 1544 31 Bundesministerium f. Wirtschaft u. Technologie « 53107 Bonn JR 1525\ p” M M $ 77 | | . Len-sch s ftsfüterhrer Die Klauchä - Ges deusa Solbergwerke und AufbereitungsGmbH Nordhäuser Str. 2 99752 Bleicherode Betr,: Gleichstellungsbegehren der deusa Bezug:Ihr Schreiben vom 13.01.1999, Ihr Fax vom 25.02.1999 Sehr geehrter Herr Krumbein, sehr geehrter Herr Lensch, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 13. Januar 1999 und das mit Herm Lensch am 24.02.1999 geführte Telefonat sowie Ihr Fax vom. 25.02.1999. Sie haben dabei emeut auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten hingewiesen, in denen sich die deusa befindet und fordem mit _ Verweis auf die Ihrer Auffassung nach ungleiche Behandlung gegenüber der K+S$ eine nachträgliche Anhebung von Beihilfen für Ihr Unternehmen. - In diesem Zusammenhang führen Sie die Entscheidung der EU-Kommission vom 9. Juli 1998 zur Genehmigung des Kalifusionsvertrages an. Wie Ihnenbereits StS Geil in seinem Schreiben vom 25.09.1993 mitgeteilt hatte, kommtdie Europäische Kommission in Ihrer Entscheidung zu dem Ergebnis, daß der Zusammenschluß der Kali und Salz AG mit der MdK mit dem Gemeinsamen Markt. vereinbar ist. Bei.der Bewertung der Wettbewerbssituation hat die EU-Kommission ausdrücklich berücksichtigt, daß die deusa auf dem relevanten Markt für Kali tätg st. Daß die EU-Kommission den Zusammenschluß der Kali und Salz AG mit der MdK trotz Existenz der deusa genehmigt hat, liegt entscheidend daran, daß die Voraussetzungenfür den sog. Einwand der fehlenden Kausalität nach wie vor erfüllt sind. Danach kann der Zusammenschluß der Kali und Postanschrift Bandzminisiariurmfür Haussaaschrift: Bundaunimlnteriumfür Wirtschaßne Rernprechrermktlumg: (02 28) 6 15-0 Telcfaz-Nr.: (0224) 6 15-4436 ° Wiwcbaft und Techsalogie Villemmmblar Straße 76 Tetex-Nr.: 686747 31107 Bom 33123 Borm
22-AUG-22088 14:32 BMUI BLINUIC3 +49 1888 615 A +49 1888 615 5363 5363 S.8512 | -2.- Salz AG mit der MdK nicht als kausal für die Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur angesehen werden, da die MdK ohne die Übernahme aus dem Markt geschieden wäre und die Marktposition der Kali und Salz AG zugewachsen wäre. Eine unzulässige Wettbewerbsverzertung durch die Fusion wird damit durch die EU-Kommission verneint. Vor diesem Hintergrund erscheinen mir weitere BemühungenIhres Unternehmens, über den Vergleich mit K+S einen Anspruch auf Gleichstellung mit diesem Unternehmenabzuleiten, als nicht hilfreich. Wie StS Geil Ihnen bereits mitgeteilt hatte, besteht aufgrund des inzwischen beendeten Vertrages mit der BvS auch:keine Aussicht mehr, m Wege von Nachverhandlungen neuerliche Finanzhilfen zu erhalten. Aus unserer Sicht fehlt es damit nach wie vor an einem rechtlichen Anknüpfungspunkt für Ihr Gleichstellungsbegehren, so daß zusätzliche Hilfen an die deusa ausgeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund vermag ich auch nicht die Notwendigkeit für ein weiteres persönliches Gespräch zu sehen. Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können, Im Auftrag . u
a2-AUG-2BB08 14:33 BMWUI BLNVUIC3 +49 v1C3 -28 00 16/2 RR z. A. Dr Multhaup 1688 615 A +49 1888 615 5363 S.86/12 5363 Bonn, 01.03.1998 Hausruf: 41 29 Vermerk Betr.: Gleichstellungsbegehren der deusa GmbH gegenüber der Kal und Salz GmbH Bez.: Schreiben von Herr Krumbein und Herrn Lensch, GF der deusa, vom 13.01.1999, Telefonat mitHerrnLenschvom24.02.1999undFaxderdeusavom25.02.1999 Sachstand: Die beiden Geschäftsführer der deusa, Herr Krumbein und Herr Lensch, hatten sich bereits am 16.07.1998 und 1.09.1998 an BMWi mit der Bitte um Unterstützung für Ihr "Gleichstellungsbegehren" gegenüber der Kali und Salz GmbH (K+S) gewandt, In den hohen Beihilfen für K+S sieht deusa eine Wettbewerbsverzerning, die nach Auffassung der deusa durch eine entsprechende Anhebungder deusa-Beihilfen aus dem Privatisterungsvertrag von 1993 abge- baut werden muß. Die GF hatten ihr Gleichstellungsbegehrenin der Vergangenheit im wesentlichen auf folgende Argumente gestützt: e Erstens hatten sie bemängelt, daß K+S absolut und bezogen auf die Zahl der Arbeitsplätze deutlich mehr Subventionen für die Umstrukturierung des Unternehmenserhalten hat. In einen persönlichen Gespräch am 3. September im BMWi hatten VI A 4 (alt) und II C 5 dagegener- läutert, daß sich die Höhe der im Rahmen der Privatisierung erfolgten Sanierungszuschüsse immer nur am jeweiligen Unternehmenskonzept und damit am Einzelfall orientieren kann. Ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung, etwa im Sinne einer gleichen Zuschußhöhe pro Arbeitsplatz, ist damit ausgeschlossen. Zudern sind erneute Finanzhilfen an die deusa im Rahmen von Nachverhandlungen mit der BvS nicht möglich. Formale Anknüpfungspunk- te für erneute Nachverhandlungengibtes nicht, da die vertraglichen Beziehungen inzwischen beendet sind. e Auch der Einwand der deusa, der Ersterwerber habe aufgrund völliger Fachunkenntnis den Restrukturierungsbedarf deutlich unterschätzt, ist kein Grund für neue Finanzhilfen. Nach den Grundsätzen des Vertragsmanagements der BvS darf es gerade nicht Aufgabe der BvS HETRARTNN mi m 00 AMUN UT A A Mulekarm 1 < bs.Hk,
22-AUG-2BBRB 14:33 BMWI BLNVICS A +49 +49 1888 615 53563 S.87712 1888 615 5363 -2- sein, fehlgeschlagene unternehmerische Erwartungen zu korrigieren und Managementfehler auszugleichen. Der vom Unternehmen angemeldete Investitionsbedarf muß also über die be- reits gewährten ByS-Beihilfen hinaus vom Unternehmenselbst aufgebracht werden. e Weiter behauptet das Unternehmen, daß die EU-KOM bei der Genehmigung des Kalifusions- vertrages die Existenz der deusa und hierdurch möglicherweise ausgelöste Wettbewerbsver- zerrungen auf dem deutschen Marktnicht berücksichtigt habe, Tatsächlich hat die EU-KOM aber in der Genehmigung vom 9. Juli 1998 die Stellung der deusa auf den deutschen Markt explizit berücksichtigt. Eine Ablehnung der Fusion von (westdeutscher) K+S und der (ostdeutschen) Mitteldeutschen Kali AG (MdK) aufgrund einer Verschlecherung der Wettbe- werbsstruktur wird hierdurch nach Auffassung der EU-KOMaber nicht begründet: Erstens ist deusa eher ein Vorlieferant als ein echter Konkurrent. deusa liefert einen Großteil des geförderten Kalitumchlorids feucht an die K+S, die das Kali in Trocknungsanlagen aufberei- tet und marktfähig macht. Übrige Mengen werden im regionalen Umfeld abgegeben oder ex- portiert. deusaist auf dem relevanten Markt für landwirtschaftlich genutztes Kali daher nur in geringem Umfangtätig. Zweitens ist nach Auffassung der EU-KOMdie Fusion nicht kausal für die behertschende Stellung der K+S n Deuschland. Vielmehr hätte sich die ohnehir marktbeherrschende Stellung der (westdeutschen) Kali und Salz AG auch ohne den Zusammenschluß verstärkt, da die (ostdeutsche) MdK ohne Übernahme aus dem Markt geschieden wäre und praktisch ausge- schlossen war, daß ein anderes Unternehmen als die Kali und Salz AG die MdK übernehmen konnte. In dem neuen Schreiben an VLC 3 wiederholen die GF m wesentlichen ihre schon gemachten Vorwürfe. Hauptvorwurf ist weiterhin, daß deusa beim EU-Genehmigungsverfahrennicht ausrei- chend berücksichtigt worden ist bzw. mündliche Aussagen der deusa gegenüber der EU-KOM falsch wiedergegeben wurden. Weiter wird unterstellt, daß die THA versuche, über das in Artikel 20 des Kalifusionsvertrages zugesicherte Wettbewerbsverbot die Monopolstellung der K+S zu sichern. (Richtig ist, daß sich die THA in Artikel 20 des Fusionsvertrages verpflichtet hatte, nach Abschluß des Fusionsvertrages im Mai 1993 weder mittelbar noch unmittelbar in Wettbewerb zum neuen Gemeinschaftsunternehmen zu treten. Artikel 20 ist aber hier irrelevant, da die deusa bereits 1992 und damit vor Abschluß des Fusionsvertrages privatisiert wurde.) DEUSA8 DOC 24.0.9 BMWi VIA 4 Muldhaup
22-AUG-2B0B 14:33 BMWI BLNVICS +49 A +49 1888 615 5363 5.808712 1888 615 5363 -3- Stellungnahme: Die in dem Schreiben vom 13.01.1999 erhobenen Vorwürfe enthalten im Kern keine neuen Aspekte, die ein Abgehen vonderbisherigen Linie, d. h. Abwehr des Gleichstellungsbegehrens, rechtfertigen würden. Neu ist allenfalls der Vorwurf an die EU, diese habe Details der deusa- Stellungnahme im Genehmigungsverfahren unzureichend berücksichtigt oder sogar falsch wieder- gegeben (s. das Schreiben der deusa an GD IV), Dabei handelt es sich aber aushiesiger Sicht um eher technische Details, die die Entscheidung der EU nicht beeinflussen können. Hierbeiist daran zu erinnern, daß die EU ausdrücklich die Aktivitäten von deusa auf dem relevanten Markt be- rücksichtigt hat. Dies führt aber nach Auffassung der EU gerade nicht zu einer unzulässigen en Wettbewerbsverzerrung, die kausal auf die Fusion zurückzuführen wäre. Diese grundlegende Ein- schätzung der Wettbewerbssituation durch die EU dürfte aber auch bei Berücksichtigung der Kri- tikpunkte der deusa unverändert bestehen bleiben. In einem Antwortschreibensollte darauf hingewiesen werden, daß unverändert kein rechtlicher Anknüpfungspunkt für neue Finanzhilfen existiert. Die BvS ist nicht zu Nachverhandlungen verpflichtet, da alle vertraglichen Beziehungen beendet sind. Auch für eine Gleichstellung auf- grund von Wettbewerbsverzerrungenfindet sich nach der EU-Genehmigung der Fusion kein An- haltspunkt. Diese Position wurde dem Unternehmenin einem Telefonat mit GF Lensch vorab am 24.02.1998 mitgeteilt. Ein von Herrn Lensch gewünschter emeuter Besuch im BMWi konnte von VIC 3 aus terminlichen Gründen nicht vereinbart werden, wird aber auch in Zukunft aufgrund der festgefahrenen Situation als nicht hilfreich erachtet, DEUSAS.DOC 24.02.99 BMWi VI A 4 Mulihztp |
22-AUG-2gOD 14:54 BMWI +49 BLNUICS 1888 615 A +43 1888 615 5363 S.89/12 5363 -A- Antwortentwurf:- Sehr geehrter Herr Krumbein, Sehr geehrter Herr Lensch ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 13. Januar 1999 und das mit Herm Lensch am 24.02.1999 geführte Telefonat sowie Ihr Fax vom 25.02.1999. Sie haben dabei erneut auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten hingewiesen, in denen sich die deusa befindet und fordern mit Verweis auf die Ihrer Auffassung nach ungleiche Behandlung gegenüber der K+S eine nachträgli- che Anhebung von Beihilfen für Ihr Unternehmen. In diesem Zusammenhang führen Sie die Entscheidung der EU-Kommission vom 9. Juli 1998 zur Genehmigung des Kalfusionsvertrages an. Wie Ihnen bereits StS Geil in seinem Schreiben vom 25.09.1998 mitgeteilt hatte, kommt die Europäische Kommission in Ihrer Entscheidung zu dem Ergebnis, daß der Zusammenschluß der Kal und Salz AG mit der MdK mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist. Bei der Bewertung der Wettbewerbssituation hat die EU-Kommission aus- drücklich berücksichtigt, daß die deusa auf dem relevanten Markt für Kali tätig ist. Daß die EU- Kommission den Zusammenschluß der Kali und Salz AG mit der MdK trotz Existenz der deusa genehmigt hat, liegt entscheidend daran, daß die Voraussetzungen für den sog. Einwand derfeh- lenden Kausalität nach wie vor erfüllt sind. Danach kann der Zusammenschluß der Kali und Salz AG mit der MdK nicht als kausal für die Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur angesehen werden, da die MdK ohne die Übernahme aus dem Markt geschieden wäre und die Marktposition der Kali und Salz AG zugewachsen wäre. Eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung durch die Fusion wird damit durch die EU-Kommission verneint. Vor diesern Hintergrund erscheinen mir weitere Bemühungen Ihres Unternehmens, über den Vergleich mit K+S einen Anspruch auf Gleichstellung mit diesem Unternehmenabzuleiten, als nicht hilfreich. Wie StS Geil Ihnen bereits mitgeteilt hatte, besteht aufgrund des inzwischen been- deten Vertrages mit der BvS auch keine Aussicht mehr, im Wege von Nachverhandlungen neuer- liche Finanzhilfen zu erhalten. Aus unserer Sicht fehlt es damit nach wie vor an einem rechtlichen Anknüpfungspunkt für Ihr Gleichstellungsbegehren, so daß zusätzliche Hilfen an die deusa ausge- schlossen sind. Vor diesem Hintergrund vermagich auch nicht die Notwendigkeit für ein weiteres persönliches Gespräch zu sehen. DEUSA8.DOC: 01.02.99 BMW VI A 4 Mulhsep
22-AUG-ZBRR 14:34 BMWI +49 = BLNUIC3 1888 615 A 5363 -5- Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Im Auftrag Dr. Multhaup DEUSA8.DOC 01.03.99 BMWi VI A 3 Mufthaup +49 1888 615 5363 S.18/12
22-AUG-2880 14:34 BMWI BLNUICS A +49 1888 615 53563 S5.11712 +49 1888 615 5363 I: / MH Bundesministernum für Wirtschaft 33123 Bonn, den 5 September 98 Staatssekretär Rud Geil Beauftragter der Bundesregierung VillemomblerStr. 76 Telefon: (0228) 6 15 - 36 26 für die neuen Bundcsländer Telefax: (0228) 6 15 - 44 40 annKramber u RU -.2800 Ab. Klaus-Dieter Lensch - Geschäftsführer - a, ) Ay deusa Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Norcdhäuser Str. 2 99732 Bleicherode Seht vechrter Herr Krumbein. Schr aechrter Fler L.ensch vielen Dank für Ihre Schreiben vom I und 11. Scptember 1998, in denen Sie Ih Gleichstellungsbcgehren mit Bezug aul'das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Kalilusionsvertrag noch cinmal erläutern. Wie Ihnen bekannt ist, war die Genehmigung des Kalifusionsvertrags durch die Europäische Kommission aus dem Jahre 1995 an 31.03.1998 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) aufgehoben worden, Ausschlaggebend hierfür waren weniger inhaltliche als vielmehr formalrechtliche Gründe. Wie Sje dembeiliegenden Auszug aus dem Amtsblatt der EL: entnehmen können, hat die Europäische Kommission nach Ausräumung der Kinwände des EUGH am 9. Juli entschieden, keine Einwände gegen den Zusammenschluß der Kalt und Salz AG (KiS) und der Mitteldeutschen Kal AG (MdK) zu erheben Die Europäische Kommission hat hei Ihrer Entscheidung neben den Auswirkungen au! den gesamteuropäischen Markt gerade auch die spezielle Situation aul’dem deutschen Markt - unter Einschluß der deusa - berücksichtigt. Letztlich kommt die Kommission wie bereits 1995 zum Ergebnis, daß die Fusion mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.
22-AUG-2ueR 14:35 BMWI BLNUICZ +49 A +49 1888 615 5363 5.127112 1888 615 5363 -2- Entscheidendist hierbei die Auffassung der Kommission, daß sich die marktbehertschende Stellung der Kal und Salz AG auch ohne den Zusammenschluß mit der MdK verstärkt hätte, da die MdK ohne Übernahme aus dem Markt ausgeschieden wäre und praktisch ausge- schlossen war, daß ein anderes Unternehmenals Kali und Salz AG die MdK übernehmen konnte. Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 26,08.1998 mitgeteilt habe, waren die zweckgebundenen Beihilfen, die die EU-Kommission im Jahr 1993 genehmigt hat, erforderlich, um das unabdingbare Mindestmaß in der Umstrukturierungsphase zu finanzieren. Eine unzu- lässige Wettbewerbsverzerrung, die ursächlich auf die Fusion und die damit verbundenen notwendigen Anpassungsbeihilfen zurückzuführenist, vermag ich vor diesem Hintergrund nicht zu erkennen. Im Zusammenhang mit dem Investitionsbedarf Ihres Unternehmens verweisen Sie In Ihrem Schreiben auch auf dic mangelnde Fachkenntnis des Ersterwerbers, Herrn Peine, und auf das aus Ihrer Sicht unzureichende Unternehmenskonzept des ursprünglichen Investors. Nach den für die Arbeit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) einschlägigen Regeln sind solche Umstände aber gerade kein Anlaß für Nachverhandlungen. Aufgabe der BvS kann es nämlich ncht sein, fehlgeschlagene unternehmerische Erwartungen oder Mängel, die in der unternehmerischen Verantwortung des Investors liegen, auszugleichen. Beanstandungen an dem Konzept von Herrn Peine hätten Sie bei den Verkaufsverhandlungen mit ihm vorbringen und gegebenenfalls ihm gegenüber auf eine finanziellen Ausgleich dringen müssen. Der BvS können Sie dies nicht entgegenhalten. Da eine Gewährung neuerFinanzhilfen durch die BvS vor diesem Hintergrund nicht möglich ist, sollten jetzt von der deusa andere Möglichkeiten - wie z. B. die Verstärkung von unternehmerischen Kooperationen - geprüft werden, um die Arbeitsplätze in der Region dauerhaft zu sichern. Mit freundlichem Gruß HAN. ge GESAMT SEITEN 12