Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
23/88/2880 16:24 +493-36338-67183 een VITA 4 DEUSA GMBH BLEICHER,.: +49 36338 67193 N N TEN ET a 398M0308 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 09/07/1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses nit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M_ 308 - KALI + SALZ/MDK/TREUHAND) gemaess der Verordnung (EWG) Nr: 4064/89 des Rates (Nur. der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt nr. C 275 vom 03/09/1998 S. 0003 Anzdge der nationalen Umsetzungsmaßnahmen ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 09/07/1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit.dgm Gemeinsamen Markt (Fall [V/M.308 - KALI + SALZ / MDK / TREUHAND) getan der Verondnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die g$druckte Fassung der Entscheidungist bei den Verkaufsstellen des Amtes fuer Veroeffentlichungen der Eyropaeischen Gemeinschaften. OEFFENTLICHE VERSION FUSIQNSVERFAHREN ARTIKEL 6{1)(b) ENTSCHEIDUNG Au diebeteiligten Parteien u Sehr a Damen undHerren, Betrifl en Fall Nr. IV/M.308- KalitSalz/MdK/Treuhand :. VervallstaendigteAnmeldungvom 8. Juni 1993gemaessArtikel4derYerbrgnung(EWG)Nr. 4064/89 des Rätes (Fusionskontrollverordnung) I Amii14. Juli. 1993erhielt die Kommission die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens, wonach die Kält- und Steinsalzaktivitaeten der Kali und Salz AG und.der Mitteldeutschen Kali AG (MdK)) in einern|‘Gemeinschaftsunternehmen von Kali und Salz AG und Treuhandanstalt (Treuhand) T mengefasst‚werdensollterl Kommission hatte den angemeldeten Zusammenschluss am 14. Dezember1923 unter der setzung, dass die von den Parteien abgegebenen Zusagen erfuellt werden,fuer vereinbar mut dem „Gemeinsamen.Markt erklaert [ABl. Nr. L 186 vom 21.07.1994, S. 38). 3, Der] EuropaeischeGerichtshofbat diese Entscheidung am 31. Maerz 1998 insgesarnt aufgehoben (EuGH, Urteil vom 31. Maerz 1998, verbundene Rs.C-68/94 und C-30/95, Franzoesische Republik _ u.a/Kopmmission (noch nicht veroeffentlicht)]. Am 8. Juni 1998 haben.diebeteiligten Unternehmenalle relevahten: Informationenfuer eine emeute Pruefung des angemeldeten Zusammenschlüsses eingereicht. Demeätsprechend begann die Frist fuer eine erneute Pruefung nach Artikel 10 Absatz 5 der Fusiorlskontrollverordnung-am 9. Juni 1998. 4. NadhPruefung der vervollstaendigten Anmeldung hat de Kommissionfestgestellt, dass das angerrieldete Vorhaben keinenAnlass zu ernsthaften Bedenkenhinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gememsamen Markt und demFunktionieren des EWR-Abkommens gibt. I. DIEPARTEIEN UND DAS VORHABEN "57 Kal] und Salz AG, eine Tochtergesellschaft der BASF AG, war im wesentlichenin den Produktbereichen.Kali, Spezialsorten, Industrieprodukte auf Kahi- und Salzbass, taetig.\|In:der:MdKwaren die Kal- Salz sowie Entsorgung _ und Steinsalzaktivitaetend Alleinige-AKtionaerin der MdK war die Treuhand, eine Anstalt des oeffentlichen Rechts, deren Aufgabe| es war|, die frueheren staatlichen Betriebe der ehemaligen DDR wettbewerblich zu strukturieren und zu privatisiorem.. E
23/98/2889 16:24 +49-36338-67183 +49 a ee 1 N 36338 . „4 .DEUSA GMBH BLEICHER,. 67193° 3 wurdenach derEntscheidung der Kommission vorhe. Desekiker ntsprechend der Anmeldung vollzogen. Die ehemalige MdK Aktengesellschaft = ist in eine Er Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (GmbH) umgewandelt worden. In diese Gesellschaft brachte Kal und Salz AG hre Kali- und Steinsalzaktivitaeten ein, waehrend die Treuhand eine Bareinlase leistete. Die &ma der MdK wurde in Kal = und Salz GmbH (K+S), die der Kali und Salz AG in Kali und Salz Beteiligungs Aktiengesellschaft (K+S Beteiligungs AG) geaend ert. K+S Beteiligungs AG ist mit_5] % an K+S beteiligt, waehrend die Treuhand, nunmehr Bundesanstalt fuer vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), 49% der Anteile haelt. I. ZUSAMMENSCHLUSS 7. Die Kommission hatte in ihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1993 festgestellt, dass das a MdK GmbH, nunmehrK+S, von seinenMuttergeseilschaftengemeinsam Kont olliert wurde [ABl. Nr. L 186 vom 21.07.1994, S. 39, Randnr. 7.], Auf Grundlage der damaligen vertraglichen Regelungen zwischen den Muttergesellschaften verfuegte Kali und Salz AG zwar ueber 51% Her Stimmrechte und sollte nach dem zugrundeliegenden Rahmenvertrag auch die unternehmerische Fuehnung uebernehmen. Die Treuhand verfuegte jedoch ueber Zusummungsrechte fuer eine Reihe von marktrelevanten Entscheidungen. Darueber hinaus hatten die Parteien gemeinsam einen detaillierten “ Geschaeftsplan fuer die kommenden fuenf Jahre aufgestellt, der der Treuhand bei wesentlichen Abweichungen von den darin vorgesehenen Massnahmen ein Vetorecht einraeumte. Die der Treuhand Insgesamt eingeraeumten Zustimmungsrechte. gingen weit ueber den normalen Minoritaetenschutz hinaus und gewaehrten ihr einen mitbestimmenden Einfluss auf das Marktverhalten des Gemeinschaftsunternehmens. 8. Mittlerweile hat die Treuhand bzw. ihre Rechtsnachfolgenn BVS keinen mitbestimmenden Einfluss mehrjauf die Geschaeftspolitik der K+S und uebt auch keine Kontrolle mehr ueber sie aus. Der Geschaeftsplanist zum 31.Dezember 1997 ausgelaufen. Mit Auslaufen des Geschaeftsplansiendeteriäuch einfather Mehrheit allein beschlossenwerden. Seit.1. Januar 1998 wird K+S daher allein’ von derK+S Vry1%"nliarlk iger - Beteiligungs AG kontrolliert, die ihrerseits von der BASF AG ueber ihre Tochter Guano Werke GmbH = * “die Vetorechte der Treuhand fuer die dort sowie in Ziffer 12.3 des "Rahmenvertrages” genannten "“ geschaeftspolitischen Entscheidungen. Diese koennen nunmehr von der K+S Beteiligungs:AG mit il kontrplliert wird. Zwar hat die BASE AGihre mittelbare Beteiligung an der K+S Beteiligungs AG zwischenzeitlich‘ auf 49,5% gesenkt. Sie verfuegt jedoch nach wie vor ueber eine gesicherte Hauptversammlungsmehrheit: | » | MI. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG- ea | | = ')9. Dit Kommissionhatte in ihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1995 festgestellt, dass der beabsichtigte Zusammenschluss die Voraussetzungen von Artikel 1 Absatz 2 der m Fusidnskontrollverordnung fuer eine gemeinschaftsweite Bedeutung erfuellt und in den. RBEORB © - Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung faellt [a.a.0. (Fussnote 1), Randnrn. 9, 10]. Die Entsdheidung der Kommussion ist insoweit nicht angefochten worden. Die Frage der Zustaendigkeit der Komtoission bedarf deshalb keiner neuerlichen UEberpruefung. Insoweit ist auf den Zeitpunkt:der urspruenglichen Anmeldung adzustellen. 3 a Berner, IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT 10. Nachdem der Europaeische Gerichtshof die Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1993 am 31. Maerz 1998 aufgehoben hat, beginnen gemaess Artikel 10 Absatz 5 der Fusidnskontrollverordnung die in der Verordnung fuer die Pruefung des angemeldeten Zusammenschlusses festgelegten Fristen von neuem. Fucr die ermeute weltbewerbliche Beurteilung st andets als firer die Frage, ob der angemeldete Zusammenschluss in den Anwendungsbereich der Fusidnskontrollverordnung faellt, nicht auf den Zeitpunkt der urspruenglichen Anmeldung abzustellen. Vielmehr ist Insoweit der Ist-Zustand massgeblich. Die Kommission hat daher zu pruefen, ob der ——ZusammmenschhussmGestalt-der-mittterweile veruollstaendigten Anmeldungauf der Goundlageder . rin = > | ar aktüdllen Marktverhaeltnisse und insbesondere der derzeitigen Marktstellung der beteiligten Unternehmer: = vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt st. &. Sächlich relevante Maerkte 11. DieKommission hatte in hrer ' Entscheidung vom 14. Dezember 1993 festgestellt, dassder ABER: "= endBERdil * TE N?
23/88/2688 16:24 .+49-369338-67183 __-.... 4 DEUSA GMBH BLEICHER ann: Zusammenschluss m wesentlichen die Produktbereiche Kaliprodukte fuer die La ndwirtschaft (K20-Gehaltbis 62%), Kaliprodukte fuer industrielle Anwendungen (Indust riekali, K2O-Gehalt von mehr als 62%), Magnesiumprodukte und Salz betraf [a.a .O, (Fussnote 1), Randnr. 1 1]. Fuer die Bereiche Indu$triekali und Salzprodukte ging die Kommission davon aus, da ss der Zusammenschluss nicht zur en S e n ö l A un c, Sa E X em D ic h In de n ausDeutschlandund ausserhalbande verfuegbarwarenTaRn en 5 L Sn Magnesiumprodukte betraf, hatte die Kommission Festgest It, d | d | ( t gestellt, dass der zusammengefasste ni S Marktanteil zwar darauf hindeutetete, dass das zusammengeschlossene Unternehmen auf diese m Speztalmarkt eine marktbeherrschende Stellung haben wuerde [a.a.0. (Fussnote 1), Randnr. 69]. Sie war jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zusammenschluss nicht ursaechlich fuer diese Marktstellung war, da die Marktanteile von MdK auf dem Markt fuer Magnesiumprodukte in Deutschland ebenso wie die en von MdK aufdem deutschenKalimarkt bei einem Ausscheiden derMdK aus dernMarkt der Kal und Salz AG zugefallen waeren [a.a.0. (Fussnote 1), Randnr. 78]. Gleiches haette auchbei Annahme eines gemeinschaftsweiten Marktes fuer Magnesiumprodukte gegolten, da aufdiesem Spezalmarkt auch gemeinschaftsweit im wesentlichen nur Kali und Salz AG und MdK taetig waren. In den Produktbereichen Industrickali, Salz und Magnesiumprodukte haben sich zwischenzeitlich keine wesentlschen Veraenderungen ergeben, die zu einer anderen Beurteilung durch die Kommission fuehren koensiten. Die folgenden Eroerterungen beschraenken sich daher auf den Bereich Kaliprodukte fuer die Landwirtschaft. 12. Kal ist ein Mineralduenger, der entweder unmittelbar in der Landwirtschaft Verwendungfindet oder zusaramen mit anderen Pflanzennaehrstoffen, insbesondere Stickstoffund Phosphat, insogenannten Mehrnaehrstoffduengemitteln in den Boden gebracht wird. Aus dem untertage abgebauten kaltümhaltigen Rohsälz wird im Wege der Weiterverarbeitung die marktfaehige Standardware Kalturmchloridgewonnen. Diesejwird einerseitsfuer. das Mischen mit anderen Naehrstoffen verwandt undist somit en. Vorprodukt fuer die Herstellung von Mehmaehrstoffduengemitteln. Andererseits werden aus. dieserStandardware durch nachgeschaltete: GranulierungsprozesseGranulate gewonnen, die ganz ueberwiegend’zur direkten Anwendung n der Landwirtschaft verwendet werden. Wie die Kommission.in ihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1993 dargelegt hatte, sind Kali-Granulat und Standardwaredemselben relevanten eherBIT Produktmarkt zuzuordnen[a.a.0, (Fussnote 1), Randar. 12 ff] Es besteht Jaher einrelevanter Märkt fuer Kali, der die Kalilieferungen:fuer unmittelbare Anwendungin der Landwirtschaft und‘füer die Herstellung von Mehrnaehrstoffduengerumfasst. B. Rabumlich relevante Maerkte u : | a 13. Die Kommission: war'in ihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1993 zu demErgebnisgelangt, dass fer landwirtschaftlich genutzte Kalsprodukte von zwei getrennten raeumlich. relevanten Mäerkten . *uszußehen war, und zwar dem Markt fuer Deutschland und dem Markt fuer die EG ausserhalb : 3 Deutschlands. Der EG-Markt ausserhalb Deutschlands war - und ist auch heute noch - durch.einen * erhebhchen Handelsaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gekennzeichnet, was.nach -: Auflassung der Kommission auf die im wesentlichen Bamogenen Weftbewerbsbedingungen n der uebriden Gemeinschaft ausserhalb Deutschlands zumeckzufuehren war [a.a.O0. (Fussnote-1), Randnrn. 35 bis 44]. Demgegenueber gab es keine nennenswerten Importe von Kal in den deutschen Markt. Nach den Feststellungen der Kommission wardie besondere im Gegensatz zu der in anderen EG-Mitgliedsstaaten steherlde Situation des deutschen Kalimarktes darauf zurueckzufuehren, dass in Deutschlandtraditionell magnesiumhaltige Produkte eingesetzt werden, die nur aus deutscher Produktion zur Verfuegung steben. Danehen bestanden langfristig gewachsene Lieferanten- und Kundenbeziehungen der deutschen Anbieter zu ihren Abnehmern sowe m Binblick auf die hohen Transportkosten in Deutschland. logistische Vorteile der ogrtlichen Hersteller wegen der raeumlichen NacheIhrer Bergwerke und Vertriebsstuetzpunkte zur: 14. Af Grundlage der aktualisierten AngabenderParteien fuer die Jahre 1994 bis 1997 ist nach wie vor davon|auszugehen, dass der deutsche Markt fuer Kali fuer auslaendische Anbieter nur schwer zugaenglich ist. Wie die nachfolgende UEbersicht:belegt, sind die Importe aus Frankreich, Englandund: Spanier:in. ix den deurschen Markt von 1,04% im Jahr 1994auf lediglich 5,64 % im Jahr 1997gestiegen? here ERREr 2. E33: Ken
23/88/2888: -16:24 —-—.+49-36338-67183 e das:staelsche eterungen.gehen _ 4 DEUSA GMEH BLEICHER, UnternehmenDead Sea Works Ltd. (DSW) K2 O nach Deutschland. Diese“ jedoch ausschliesslich an das deutsche DSW Tochterunterne hmen Amfert, das Mehrnaehrstoffduengemittel herstellt. Wie die Kommission bereits in ihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1993 festgestellt hatte, snd die Lieferungen von DSW an Am fert zum Eigenverbrauch bestimmt und gelangen nicht auf den Markt [a.a.O. (Fussnote l), Randnr. 32] ‚;, KtS; Frankreich SCHA; England CPL; Spanen Coposa, Gesamt 1994; K20O in t[Aus der obigen Tabelle wurden saemtliche X 2 O-Angabenals Geschaeftsgeheimnis entfernt] ” MAln %[ Ausder obigen Tabelle wurden saemtliche Marktanteile als Gescha eftsgeheimnisentfernt und durdh Bandbreiten ersetzt], Deutlich ueber 90 % ; Deuslich unter 10 °%%; Deutlich unter 10 %; , ’ 1995; K2O in t MA in %; Deutlich ueber 90 %; Deutlich unter 10 %; Deutlich unter 10 %; Deutlich unter 10 %; . 1998; K20 nt. & Deutlich ueber 90 %; Deujlich unter 10 %; Deutlichunter 10 %; Deutlichunter 10 %; 1997, K2O. int MAln%; iR Deutlich ueber 90 %, Deutllich. unter 10 %; ') Deutlich unter 10 Ya; ; 5-75: Weitere Unternehmensind nach Kenntnis der Kommission auf’dem deutschen Markt fuer Kali - jedenfalls in bedeutenderem Umfang - nicht taetig. Zwar foerdert auch das Unternehmen deusa .. 9 Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH(DEUSA), Bleicherode, seit Mitte 1994 Kaliumchlorid in Deutschland. DEUSA baut allerdings Kalsalze nicht wie K+S bergmaennisch ab, sondern gewinnt. .. Maghesiumchlorid m Solungsverfahren. Die gefoerderte Salzloesung enthaelt neben Magnestumchlorid. u.a. auch Kaliumchlorid. DEUSA veraeussert einen Grossteil des gefoerderten Kaliumchlorids feucht an K+S| Die uebrigen Mengen werden im regionalen Umfeld von DEUSA an kleinere Haendler vor allem. Agrarhandelsgenossenschaften abgegeben oder exportiert. Nach Angaben der Parteien bereitet K+S das Kalyumchlorid in ihrem Werk Bergmannssegen Hugo in Trocknungsanlagen zu marktfaehiger Standardware auf, um es dann teils als Vorprodukt fuer die Herstellung von Thomaskali einzusetzen oder teils zu Kali-Granulat weiterzuverarbeiten. DEUSA ist daher auf dem relevanten Markt fuer landwirtschaftlich genutztes Kal 16. Der deutsche Markt fuer Kal Zwafst nur in geringem Umfang taetig. ist fuer auslaendische Anbieter nach wie vor nur schwer zugaenglich. es dem franzoesischen Kalproduzenten SCPA gelungen, seinen Marktanteil im deutschen Markt allein Uhnstand Dieser ___ Sicht aus mr auf, —varp357s Fahrt 33 mehr 1997 zu-steigern- istjedoch der Kommission nicht ausreichend, um eine vonihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1993 abweichende Beurteilung des raeumlch relevanten Marktes zu rechtfertigen, zumal die gesteigerten Aktipitaeten von SCPA in Deutschland auch eine Gegenreaktion aufden von K+S mittlerweile eingeriöhteten eigenen Vertrieb in Frankreich sein duerften: DerMarktanteil von K+S lag 1997 bei 94%. Ar © Ei ;
=+23/ 8842988: =16:24 +49--36338- 67183. Fu 3 DEUSA GMBHBLEICHER, = a N +49 96338 eraa. ..KrSiverfuegtdaher nach wie vor ueber eine quasi-monopolistische Stellung aufdem deutschen Markt; ° "was Naraufzurueckzufuehrenist, dass K+S wegen der raeumlichen Naeheihrer Bergw erke und Vertpebsstuetzpunkte zu den derttschen Abnehmemweiterhin erhebliche logistische Vo rte ile gegenueber Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten hat. Darueber hinaus duerften auch die traditionelle Praeferenzbei den deutschen Abnehmern fuer magnesiumhaltige Kaliduenger sowie die Ansprueche der Abnehmer an Liefarzuverlaessigkeit und Einhaltung gewohnter Qualitastsstandards nach wie vor als faktische Marktzurrittschranken wirken. 17. Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass fuer landwirtschaftlich genutzte Kaliprodukte nach wie vor von zwei getrennten raeumlich relevanten Maerkten auszugehen ist, und zwar dem Markt fuer Deutschland und dem Markt fuer die EG ausserhalb Deutschlands. C. Beurteilung 1. Deutschland 18. Die Kommission hatte in ihrer Entscheidung vom 14. Dezember 1993 festgestellt, dass nach dem beab$ichtigten Zusammenschluss die bestehende marktbeherrschende Stellung der Kali und Salz AG auf dem Heutschen Markt fuer landwrtschaftlich genutztes Kal verstaerkt sein wird, der beabsichtigte | Zusammenschluss jedoch nicht kausal fuer diese Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur ist. Der ’ Europaeische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung die Einschaetzung der Kommission insoweit bestaptigt. 19. Auf Grundlage der aktualisierten Angaben der Parteien st nach wie vor davon auszugehen, dass der menschluss auf dem deutschen Markt fuer ren ch genutztes Kal zu einer faktischen - ausscheiden wuerde, (arktposition des erworbenen Unternehmensim Falle seines Ausscheidens aus dern Markt dem endenUnternehmenzuwachsen wüerde, = ine-weniger wettbewerbsschaedliche Erwerbsaltemative gibt. e Kommissionist im Rahmen ihrererneuten:Pruefung zu der Auffassunggelangt,das die | ssetzungeri fuer dem Einwand derfehlenden Kausalitaet nach wie vorerfuellt'sind. Dabei gehtdie. Komrmhission davon aus, dass eine erneuteUEberpruefung.der Frage, ob die Voraussetzungen füer eine Samiefungsfusion auch auf der Grundlage der heutigenSituation erfuellt waeren, faktisch nur eingeschraenkt moeglichist. Die 1993 beabsichtigte Zusammenfassung-der-Kal- und Steinsalzaktivitaeten der Kali und Salz AG und der MdK in einem Gemeinschaftsuntemehmen von Kali und Saz AGund Treulland, die m damaligen Zeitpunkt als Samerungsfusion angesehen werden konnte, fuehrte zur Schhedssung von ewigen Betrieben, andere wurden zusammengelegt. Marketing und Vertrieb wurden zenträlisiert und die Hauptverwaltung des im Wege der Restrukturierung entstandenen Unternehmens K+S wurde nach Kassel verlegt. Das produktive Vermoegen der damaligen Kal und Salz AG und das der MdK) aber auch die Verwaltungen wurden so miteinander verschmolzen, dass sie heute als eine neue wirtsdhaftliche Einheit anzusehen sind. Diese neue wirtschaftliche Einheit kaan heute nicht mehr in eine der damaligen Kal und Salz AG und eine.der damaligen MdK entsprechende wirtschaftliche Einheit aufgefteilt.werden. Anders als die Beurteilung der Wettbewerbssituation kanr daher die Frage der ——— tehlenden Rausaltaet nur nachdem Zeitpunktdesiamatsbeabsichtigten Zursammenschlusses-beurteilt = werddn, a) Ausscheiden von MdK aus dem Markt. 21. Alch aus heutiger Sicht waere MdK, aufsich.allein gestellt, nicht lebensfaehig gewesen. Wie die Kommissioninhrer Entscheidungvont.14. Dezember 1935"dargelegthatte, befand sichMdKin.einer:
+4936338 67183 I rn =. wirtschaftlich aeusserst kritischen Lage, trotz eines bereits erfo lgten Kapaziaetsabbaus vonei eirneun Drittel des] Ausgangsbestandes von 1990waren die Kalikapazitaeten nur zu etw a 50% ausgelastet. MdK. machte exarbitante Verluste, die zum einen auf groesstenteils veraltete Anlagen mit entsprechenden ueberhoehten Produktionskosten, hohen Personalbestand und mangelnde Lagerkapazitaet zurueckzufuehren waren, Ei Sen zum anderen Folge eines ganz erheblichen Absatzrueckgangs waren, der insbesond ere durch den SE Wepbruch der Maerkte in Osteuropa verursacht war. Der Absatz der MdK war jedoch auch auf dem E: deu schen Markt ganz erheblich zurueckgegangen, da nach der Wiedervereinig ung praktisch keine = Lieferungen mehr in die alten Bundeslaender erfolgt waren. Zudem fehlte MdK ein lestungsfaehiger = Vertriebsapparat. Ohne die Verlustabdeckung durch die Treuhand haette MdK damals nicht = weslergefuehrt werden koennen. ' 22. Angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage, in der sich das Unternehmen 199 3 befand, muss davon ausgegangen werden, dass MdK auf sich allein gestellt auf Dauer weiterhin Verluste erwirtscha ftet haette, und zwar selbst dann, wenn MdK von der Treuhand die gleichen Finanzmitte l zu Sanerungszwecken zur Verfuezung gestellt worden waeren, wie sie im Rahmen des beabsichtigten Zusämmenschlusses vorgesehen waren. Anhaltspunkte dafuer, dass eine langfristige Sanierung der Md K ‚ohnd de UEbernahme durch einen privaten industriellen Partner mit der notwendigen .' Mankgementerfahrung und unter Realisierung von Synergieeffekten moeglich gewesen waere, liegerr auch aus heutiger Sicht nicht vor. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass nach wie vor davon auszugehenst, dass MdK ohne UEbernahme durch ein Privatunternehmen aus dem Markt ausgeschieden waere. b) Zuwachs der Marktposition von MdK an Kal und Salz AG 23. Auch aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Marktposition von MdK auf dem deutschen Markt bei deren. Ausscheiden aus:dem Markt Kal und Salz AG zufallen waere. Wie sich. aus der oben dargestellten Marktanteilsuebersichtergibt (Ziffer 14) blieb der deutsche Kalimarkt auch‘;in den Jahre nach|1993 weitgehend:abgeschottet, c) Alternative’Erwerber N 24, Nach den intensiven Emittlungen.der Kommissionwar ausgeschlossen, dass en alternativerEra der Gesamtheit odereines wesentlichenTeils derMdK durchein anderes Unternehmenals. de RAe Kal d SalzAG inBetracht‚kam. Dennkeinanderes Unternehmenhaettedie BIEchogeen er ‚)beab ehtigthat,K+S S durchUEbeniahmederAnteilederK+S BeteiligungsAGzu erwerben,war : ” Gegehstand dieses Vorhabensdasm Wege der Restrukturierung aus der Verschmelzung der damaligen „Kali Und Salz AG und’MdK' geschaffene neue Unternehmen K+S. Dies spricht jedoch nicht dafuer, dass’ ' Potash Corporation of Saskatchewan Inc. als alternativer Erwerber fuer MdK zur Verfuegung gestanden. Ze haettd, zumal das Unternehmen1993 zwar Interesse an einer WEbernahme gezeigt hatte, diesbezuegliche FE Verh ndlungen mit der Treuhandjedoch nicht ueber die Anfangsphasehinausgegangen waren. 2. Gemeinschaft ausser Deutschland 25. Fyer den Markt fuer landwrtschaftlich genutztes Kal in der Gemeinschaft ausser Deutschland war die Kommission in hrer Entscheidung vom 14. Dezember 1995 zu dem Ergebnis gelangt, dass der enschluss zur Entstehung eines marktbeherrschenden Duopols zwischen Kali und Salz AG/MdK- und Societ€ commerctiale des Potasscs et de 'Azote (SCPA ), dem mit dem Kalivertrieb betrauten Tochterunternehmen des franzoesischen Konzerns Entreprise Miniere et Chimique (EMC),fuehren wuerde. Nach Auffassung der Kommission war das Angebot ausserhalb der Gruppe Kal und Salz AG/MdK und SCPA zersplittert und die uebrigen Anbieter nicht in der Lage, hinreichenden Wertbewerbsdruck auf den zusammengefassten Marktanteil des Duopols von ca. 60% auszuueben. Die und dass sah Kommission wätermmtrerkebficheAntaltspunktetafuer Kat zwischen Sr ASAHER- einerseits und SCPA andererseits aufgrund der besonderen Merkmale dcs Kalimarktes, des Verhaltens von Kali und Salz AG und SCPAin der Vergangenheit und vor allem wegen der zwischen Kalt und Salz AG undSCPA bestehenden aussergewoehnlich engen Verflechtungen kein wirksamer Wettbewerb bestehenwuerde:Dienee le VerflechtungenzwischenKaliundSalzAG’und:SA“8 =:
23/98/2088 Y 16:24. . +49-36338- -67193 . ee & ä DEUSA GMBH BLEICHERSHTET +49 36338 67183 Fe fle//Namen die sich. ueber einen langen Zeitraum erstreckten, bestandenin der gemeinsamen Kontrolle eines Gemeinschaftsunternehmens in Kanada (Potacan), der Zusammenarbeit in dern Exportkartell Kali Export GmbH in Wien, das den Absatzvon Kaliprodukten seiner Mitglieder ausserhalb der Gemeinschaft eh koprdirserte und an dem Kali und Salz AG, EMC/SCPA, MdK und Coposa mit jeweils 25% beteiligt waren-sowie n den langjaehngen Lieferbeziehungen zwischen Kali und Salz AG und SCPA,die dazu fughrten, dass bis dato nahezu alle Lieferungen von Kali und Salz AG nach Frankreich ueber SCPA vertrieben wurden [a.a.O. (Fussnote 1), Randnrn.5] bis 62]. 26| Der Europaeische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 31. Maerz 1998 entschieden, dass die Kammssion in der angefochteggen Entscheidung nicht hinreichend nachgewiesen hat, dass der Zusammenschluss zur Entstef@ing einer gemeinsamen beberrschenden Stellung zwischen Kali und Salz AG/MdK und SCPA fuehren werde, durch die wirksamer Wettbewerb auf dem relevanten Markt erHeblich behindert werde [EUGH, Urteil vom 31. Maerz 1998, verbundene Rs.C-68/94 und C-30/95, Franzoesische Republik u.a./Kommission (noch nicht veroeffentlicht)]. Insbesondere hat der Gerichtshof festgestellt, dass die engen Verflechtungen zwischen Kal und Salz AG und SCPA weniger bedeutend waren als von der Kommission behauptet und dass die Abwesenheit von wirksamem Wettbewerb „ zwischen Kal.und Salz AG und SCPAnicht hinreichend begruendet war. Zudemist der Gerichtshof zu ) dern Ergebnis gelangt, dass die Kommissionin ihrer Entscheidung dem Wetrbewerbsdruck anderer Anbieter nicht hinreichend Rechnung getragen hat. Der Gerichtshof hat die Entscheidung deshalb insgesamt aufgehoben. 27.\Im Rahmen der erneuten Prueßung des Zusammenschlusses st die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass der Zusammenschluss nicht zur Entstehung eines marktbeherrschenden Duopols zwischen K+S und SCPA auf dem Markt fuer landwirtschaftlich genutztes Kali in der Gemeinschaft ausser tschland:fuehrenwrd. AufEnd der a Angaben der Parteien hatte K#S im Jahr -meinschaftausserDeutschlandfuerdasJahr1997nachdenAngabenderParteienAlgende Mafktanteilsvert eilung: K2.0 int [Aus derobigenTabellewurdensaemtlicheK 2 Ö-Angabenals ln entfernt]; "am MA:n % | E+8 5331,45 wi ah # SCPA;;, 14,6 7 Dr era lgarBe! Coposa; ; 14,= rn CPL, 13, 6:5 Andere;; 114i DSW: ; 12,67 Jordanien; ; 3,41 Kanada; , 4,71 ee GUB; ;3,33 23 Aus dieser UEbersicht ergibt sich, dass der von K+S und SCP& gemeinsam gehaltene Anteil nur noch 46 % betraegt. Darucber hinaus bestehen die engen Verflechtungen zwischen Kalilund Salz AG und scha, aufde sich die Kommission seimerzeit bei der wettbewerblichenBeurteilung des beabsichtigten Zusammenschlusses insbesondere gestuetzt hatte, nicht mehr. Entsprechend ihrer gegenueber der Kommission abgegebenen Zusage st K+S nach dem Zusammenschluss durch ene eigene Vertriebsorganisation auf dem franzoesischen Markt als unabhaengiger Wettbewerber taetig geworden. Seitdem hat K+S seinen Absatz nach Angaben der Parteien n Frankreich von [Als Geschaeftsgeheimnis entfernt; unter 25.000 t] Jahr 1994 auf [Als Geschaeftsgeheimnis entfernt; ueber 200.000 t] K2 O im Jahr 1997 gesteigert und auch SCPAliefert nunmehr zum ersten Mal n begrenztem Umfange Kal n den deutschen Markt.Zwar wardieinder nunmehr aufgehobener Entscheriunmgtieraufertegte Kormrüssion Bedingung eines Austritts von K+S aus dem Exportkartell von dein Gericht der Ersten Instanz bs zur endgueltigen Gerichtsentscheidung ausgesetzt worden. Das Exportkartell st inzwischen gleichwohl auf freimilliger Basis aufgeloest und die Kal Export GmbH liquidiert worden. Schliesslichhat K+S am 3. Maarz 1995seinesortigeBeteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmenin Kanadaan das Maar = ee er
23/88/2888 16:24 +49-35338-67183 4 DEUSA GMBH BLEICHER, +49 36338 67183 „% \ File:///Nanen Unternehmen Potash Corporation of Saskatchewan Inc. verkauft. Nach allem kommt die Annahmeeines marktbeherrschenden Duopols n der heutigen Stuation nicht in Betracht. INS}\o | Angesichts der oben dargelegten Marktstruktur auf dem Markt der Gemeinschaft ausser Deutschland kahn auch ncht davon ausgegangen werden, dass K+S allein ueber eine beherrschende Stellung auf diesem Markt verfuegt. V.ISCHLUSS 30| Aus diesen Gruenden hat die Kommission beschlossen, dem angemeldeten Zusammenschluss nicht zu widersprechen und ibn fuer vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen zu erklaeren. Diese Entscheidung beruht aufArtikel 6 (1) b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 deg EWR-Abkommens. Fuer die Kommission ll z Ehe "