Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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B4-SEP-2ue0 15:01 BMmWI BLNVIC +49 1888 615 5364 5.803703 A +43 1888 615 5364 a . K+Sist bereit, der deusa die Restforderung von rund 550.000 DM aus dem Darlehen von 1995 zunächst zu stunden. e Das BKamt wird mit dem EnergieversorgungsunternehmenBleicherode (EVB) bzw. mit ihren Muttergesellschaften erneut Kontakt aufnehmen, um die Fortführung der Gasversorgung zu sichern, deusa strebt an, die Verbindlichkeiten gegenüber der EVB bis Ende des Jahres 2000 auf 3 Mio. DM zurückzuführen.. - K+S wiederholt sein im Vorgespräch am 31.08. entwickeltes Angebot, die Geschäftsanteile der deusa mehrheitlich, nach Möglichkeit zu 100 %, zu übernehmen. K + S sichert zu, deusa am Standort Bleicherode fortzuführen und die Beschäftigten zu übernehmen. Falls durch Restrukturierungsmaßnahmen Arbeitsplätze in Bleicherode abgebaut werden müssen, würden den Betroffenen Arbeitsplätze an den anderen K + S-Standorten in Thüringen angeboten werden. Es wird vereinbart, dass deusa umgehend K + S alle relevanten Grundinformationen (dataroom) zur Verfügungstellt, die üblicherweise zur Prüfung, ob ein anderes Unternehmen zu übernehmenist, benötigt werden. K+S wird hierbei auch Ernst & Young einschalten, das bereits eine erste Prüfung der Liquiditätssituation und der wirtschaftlichen Perspektiven von deusa seit dem 28.08.2000 vorgenommenhat. K+s beabsichtigt, die Prüfung in ca. 14 Tagen durchzuführen, um dann nach ca. weiteren 7 Tagen deusa einen Vorschlag zur Übernahme der Anteile zu unterbreiten. - Eine mögliche Übernahmesteht unter dem Vorbehalt derkartellrechtlichen Genehmigung. K +S wird umgehend mit den Bundeskartellamt Kontakt aufnehmen. - StS Dr. Tacke machtdeutlich, dass die Bundesregierung (BKamt, BMWi) auch weiterhin für eine Moderation zur Verfügung steht, wenn dies von den Unternehmen gewünscht wird. l “ Ma ce er Dr. Veltrup Ä Kindler 00904 V-C2-Velinup.dor 04.09.00 VIC-Mi GESAMT SEITEN 83
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Abteilungsleiter 4 Berlin, 4. September 2000 42 -Ka66 en MR Kindler (2420) [ Vfq \ Hausruf: 2400 a TABKKZL\AL\ABT4\GL42\09-01 Deusa.doc F af 1. 1b.Ö& RL S Herrn Chef des Bundeskanzleramtes La BR m Br; Rn eo — A, IN Herrn Bundeskanzler Kopie StM Schwanitz Betr.: Deusa, Bleicherode Im Gespräch StS Tacke mit Geschäftsführung und Betriebsratsvorsitzendem von Deusa sowie dem Vorstand von Kali und Salz (K+S) ist am Freitag letzter Woche eine Verständigung erzielt worden, die voraussichtlich die Fortführung der Produktion sowie den Erhalt der Arbeitsplätze sichern wird. Die Lösung soll darin bestehen, dass Kali und Salz die Deusa übernehmen und die bisherigen Ge- sellschafter, die gleichzeitig die Geschäftsführung inne haben, ausscheiden werden. Öffentliche Mittel werden nicht erforderlich. Die Verständigung steht unter dem Vorbehalt, dass die genauere Prüfung des Unternehmens durch K + S (Due Diligence) die bisherigen Annahmen über die Sanierungsfähigkeit bestätigt und auch keine kartellrechtlichen Hindernisse bestehen. Das Land Thüringen war bei allen Gesprächen beteiligt. Das Bundeskanzleramt (Abteilung 4 und Arbeitsstab n.BL ) hat die Einigung vorbereitet und konnte erreichen, dass die Energielieferungen Anfang dieser Woche vorläufig wieder aufgenommen worden sind. a OR arten
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Im Einzelnen: 1. Die Gespräche mit den Beteiligten haben gezeigt, dass eine Sanierung der Deusa aus eigener Kraft (Bankkredite etc.) nicht möglich ist. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen das Management, das nicht nur mit seinem wichtigsten Abnehmer Kali und Salz in Streit liegt, sondern offensichtlich auch jedes Vertrauen der Banken verloren hat (z. B. wurden erhebliche zusätzliche Verbindlichkeiten verschwiegen). Diese Einschätzung wird auch durch das Land Thüringen geteilt. Die einzige Möglichkeit, die Produktion fortzuführen und die Arbeitsplätze zu retten, liegt in einer Übernahme durch K + S. Diese hat an den Deusa- Produkten (insbes. Kalium- bzw. Magnesiumchlorid) ein klar erkennbares wirtschaftliches Interesse. In den Gesprächen mit Deusa sowie K + S haben wir sorgfältig darauf geachtet, dass sich die Idee einer Übernahme von Deusa „entwickelt“ und nicht der Eindruck entsteht, der „Anschluss“ an K + S werde ihr durch die Bundesregierung aufgenötigt. Wir haben allerdings verdeutlicht, dass für uns der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht. Den Gesellschaftern ging es dagegen erkennbar darum, komfortabel „herausgekauft“ zu werden (Vorstellung: 5 Jeder erhält -— nach Abzug aller Schulden — noch eine Abfindung von Mio. DM!). Betrachtet man objektiv die Ursachen für die Schieflage von Deusa, so war die insbesondere von der Geschäftsleitung initiierte Demonstration bei Ihrem Besuch in Nordhausen eine politische Zumutung! 2. Die bei StS Tacke finalisierte Verständigung besteht aus folgenden Elemen- ten: - K+S prüft innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit einer Übernahme. Durch die Vorfinanzierung von Warenlieferungen wird von K + S die notwendige Liquidität der Deusa gesichert. Hiervon können vor allem die Löhne sowie die laufenden Energielieferungen bezahlt werden.
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-i- - Bundeskanzleramt nutzt seine Kontakte zu den Energieversorgern (gehören im Wesentlichen zu E.ON), um die Stundung aufgelaufener Zahlungsrück- stände zu erreichen. - Parallel zur Due Diligence-Prüfung prüft BMWi die kartellrechtliche Lage und begleitet, soweit erforderlich, die Gespräche mit demKartellamt. Die kartell- rechtlichen Probleme erscheinen uns nach erster Bewertung lösbar. - Alle Arbeitnehmer der Deusa werden übernommen. Soweit Deusa- Beschäftigte im Rahmen notwendiger Umstrukturierungen entbehrlich sein sollten, erhalten sie ein Beschäftigungsangebot für andere, in der Nähe liegende Produktionsstätten vonK + S. - Die gegenseitigen Öffentlichen Angriffe der beiden Unternehmen sowie Aktionen gegenüber der EU-KOM werden eingestellt. - Über den Inhalt der Gespräche wurde vorläufig Vertraulichkeit vereinbart. SI t 1Ei GG 2 G- ® U— ba ; Ben Prof. Dr. Klaus Gretschmann
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2..dl® A m” ” Abteilungsleiter 4 Berlin, 4. September 2000 42 - Ka 66 Hausruf: 2400 MR Kindler (2420) TABKKZL\AL\ABT4\GL42\09-01 Deusa.doc Über Herrn Chefdes Bundeskanzleramtes ompw Hoss A 1 (bei Lesyne ) Est —) _ Herrn Bundeskanzler vor Die Leiterin Kopie StM Schwanitz Betr.: / m x N „ pr bux PÄ Deusa, Bleicherode Iv des Kanzlerbüros 04. Sep. 2009 S, 7 . u Im Gespräch StS Tacke mit Geschäftsführung und Betriebsratsvorsitzendem von Deusa sowie dem Vorstand von Kali und Salz (K+S) ist am Freitag letzter Woche eine Verständigung erzielt worden, die voraussichtlich die Fortführung der Produktion sowie den Erhalt der Arbeitsplätze sichern wird. Die Lösung soll darin bestehen, dass Kali und Salz die Deusa übernehmen und die bisherigen Ge- sellschafter, die gleichzeitig die Geschäftsführung inne haben, ausscheiden werden. Öffentliche Mittel werden nicht erforderlich. Die Verständigung steht unter dem Vorbehalt, dass die genauere Prüfung des Unternehmens durch K + S (Due Diligence) die bisherigen Annahmen über die Sanierungsfähigkeit bestätigt und auch keine kartellrechtlichen Hindernisse bestehen. Das Land Thüringen war bei allen Gesprächen beteiligt. Das Bundeskanzleramt (Abteilung 4 und Arbeitsstab n.BL ) hat die Einigung vorbereitet und konnte erreichen, dass die Energielieferungen Anfang dieser Woche vorläufig wieder aufgenommen worden sind. BH- Goa Bi 66
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Im Einzelnen: 1. Die Gespräche mit den Beteiligten haben gezeigt, dass eine Sanierung der Deusa aus eigener Kraft (Bankkredite etc.) nicht möglich ist. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen das Management, das nicht nur mit seinem wichtigsten Abnehmer Kali und Salz in Streit liegt, sondern offensichtlich auch jedes Vertrauen der Banken verloren hat (z. B. wurden erhebliche zusätzliche Verbindlichkeiten verschwiegen). Diese Einschätzung wird auch durch das Land Thüringen geteilt. Die einzige Möglichkeit, die Produktion fortzuführen und die Arbeitsplätze zu retten, liegt in einer Übernahme durch K + S. Diese hat an den Deusa- Produkten (insbes. Kalium- bzw. Magnesiumchlorid) ein klar erkennbares wirtschaftliches Interesse. In den Gesprächen mit Deusa sowie K + S haben wir sorgfältig darauf geachtet, dass sich die Idee einer Übernahme von Deusa „entwickelt“ und nicht der Eindruck entsteht, der „Anschluss“ an K + S werde ihr durch die Bundesregierung aufgenötigt. Wir haben allerdings verdeutlicht, dass für uns der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht. Den Gesellschaftern ging es dagegen erkennbar darum, komfortabel „herausgekauft“ zu werden (Vorstellung: 5 Jeder erhält -— nach Abzug aller Schulden - noch eine Abfindung von Mio. DM!). Betrachtet man objektiv die Ursachen für die Schieflage von Deusa, so war die insbesondere von der Geschäftsleitung initiierte Demonstration bei Ihrem Besuch in Nordhausen eine politische Zumutung! 2. Die bei StS Tacke finalisierte Verständigung besteht aus folgenden Elemen- ten: - K+S prüft innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit einer Übernahme. Durch die Vorfinanzierung von Warenlieferungen wird von K + S die notwendige Liquidität der Deusa gesichert. Hiervon können vor allem die Löhne sowie die laufenden Enercielieferungen bezahlt werden.
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Be - Bundeskanzleramt nutzt seine Kontakte zu den Energieversorgern (gehören im Wesentlichen zu E.ON), um die Stundung aufgelaufener Zahlungsrück- stände zu erreichen. - Parallel zur Due Diligence-Prüfung prüft BMWi die kartellrechtliche Lage und begleitet, soweit erforderlich, die Gespräche mit dem Kartellamt. Die kartell- rechtlichen Probleme erscheinen uns nach erster Bewertung lösbar. - Alle Arbeitnehmer der Deusa werden übernommen. Soweit Deusa- Beschäftigte im Rahmen notwendiger Umstrukturierungen entbehrlich sein sollten, erhalten sie ein Beschäftigungsangebot für andere, in der Nähe liegende Produktionsstätten vonK + S. - Die gegenseitigen öffentlichen Angriffe der beiden Unternehmen sowie Aktionen gegenüber der EU-KOM werden eingestellt. - Über den Inhalt der Gespräche wurde vorläufig Vertraulichkeit vereinbart. 38 I Ö er Tor A Prof. Dr. Klaus Gretschmann
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VIII A 3 / waltFB50330010_00 / vi VII A3- FB 5033 - 10/00 . September 2000 MR Preußner - 48 84 - ZOl'in Walter - 22 86 - 48 84 Fax: - 23 14 über SstO auf dem Dienstweg m.d.B. um Zeichnung der Schreiben zu |. IF Gen -— lee (EG ni __— Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 Anforderung KR vom 4. September 2000 l. Vorschlag Kopf: PStD Az.: September 2000 - wie oben - a) Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse Platz der Republik 1 11011 Berlin n- 664 06- Ca 66 7
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Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Namens der Bundesregierung beantworte ich die o.g. Kleine Anfrage zu den aktuellen Folgen der Kalifusion 1993 wie folgt: Frage 1 „Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31.12.2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen? Wenn ja, welche Regelungen sind das?" Antwort Der Entscheidung der Europäischen Kommission aus 1993 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 186/38 ff. vom 21. Juli 1994) war bereits zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien Treuhandanstalt und Kali und Salz AG, Kassel verpflichteten, gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rahmenvertrages vom 13.05.1993, für die Dauer von 10 Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH, Kassel, zu treten. Nach Artikel 20 Abs. 2 verpflichteten sich die Vertragsparteien, bei der Veräußerung von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Erwerber zu übertragen, sofern die erworbenen Aktivitäten geeignet sind, zu Wettbewerbszwecken gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen genutzt zu werden. Frage 2 „Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im besonderen einge- nommen?“
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Antwort Die EU-Kommission hat den Vertrag zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Treuhandanstalt und der Kali- und Salz-Beteiligungs AG unter fusions- rechtlichen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmidt. Die fusionsrechtliche Genehmigung vom 14. Dezember 1993 erstreckte sich allerdings ausdrücklich nicht auf das Wettbewerbsverbot in Artikel 20 des Rahmenvertrages. Nachdem diese Fusionsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof am 31. März 1998 aufge- hoben wurde, genehmigte die EU-Kommission die Fusion, nun ohne Einschränkungen, am 9. Juli 1998 erneut. Frage 3 „Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich? Wenn ja, aus welchen Gründen?“ Antwort Die Kommission hat den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Frage 4 „Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5 „Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sarieren”?“
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