Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
Im Einzelnen: 1. Die Gespräche mit den Beteiligten haben gezeigt, dass eine Sanierung der Deusa aus eigener Kraft (Bankkredite etc.) nicht möglich ist. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen das Management, das nicht nur mit seinem wichtigsten Abnehmer Kali und Salz in Streit liegt, sondern offensichtlich auch jedes Vertrauen der Banken verloren hat (z. B. wurden erhebliche zusätzliche Verbindlichkeiten verschwiegen). Diese Einschätzung wird auch durch das Land Thüringen geteilt. Die einzige Möglichkeit, die Produktion fortzuführen und die Arbeitsplätze zu retten, liegt in einer Übernahme durch K + S. Diese hat an den Deusa- Produkten (insbes. Kalium- bzw. Magnesiumchlorid) ein klar erkennbares wirtschaftliches Interesse. In den Gesprächen mit Deusa sowie K + S haben wir sorgfältig darauf geachtet, dass sich die Idee einer Übernahme von Deusa „entwickelt“ und nicht der Eindruck entsteht, der „Anschluss“ an K + S werde ihr durch die Bundesregierung aufgenötigt. Wir haben allerdings verdeutlicht, dass für uns der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht. Den Gesellschaftern ging es dagegen erkennbar darum, komfortabel „herausgekauft“ zu werden (Vorstellung: 5 Jeder erhält -— nach Abzug aller Schulden — noch eine Abfindung von Mio. DM!). Betrachtet man objektiv die Ursachen für die Schieflage von Deusa, so war die insbesondere von der Geschäftsleitung initiierte Demonstration bei Ihrem Besuch in Nordhausen eine politische Zumutung! 2. Die bei StS Tacke finalisierte Verständigung besteht aus folgenden Elemen- ten: - K+S prüft innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit einer Übernahme. Durch die Vorfinanzierung von Warenlieferungen wird von K + S die notwendige Liquidität der Deusa gesichert. Hiervon können vor allem die Löhne sowie die laufenden Energielieferungen bezahlt werden.
-i- - Bundeskanzleramt nutzt seine Kontakte zu den Energieversorgern (gehören im Wesentlichen zu E.ON), um die Stundung aufgelaufener Zahlungsrück- stände zu erreichen. - Parallel zur Due Diligence-Prüfung prüft BMWi die kartellrechtliche Lage und begleitet, soweit erforderlich, die Gespräche mit demKartellamt. Die kartell- rechtlichen Probleme erscheinen uns nach erster Bewertung lösbar. - Alle Arbeitnehmer der Deusa werden übernommen. Soweit Deusa- Beschäftigte im Rahmen notwendiger Umstrukturierungen entbehrlich sein sollten, erhalten sie ein Beschäftigungsangebot für andere, in der Nähe liegende Produktionsstätten vonK + S. - Die gegenseitigen Öffentlichen Angriffe der beiden Unternehmen sowie Aktionen gegenüber der EU-KOM werden eingestellt. - Über den Inhalt der Gespräche wurde vorläufig Vertraulichkeit vereinbart. SI t 1Ei GG 2 G- ® U— ba ; Ben Prof. Dr. Klaus Gretschmann
2..dl® A m” ” Abteilungsleiter 4 Berlin, 4. September 2000 42 - Ka 66 Hausruf: 2400 MR Kindler (2420) TABKKZL\AL\ABT4\GL42\09-01 Deusa.doc Über Herrn Chefdes Bundeskanzleramtes ompw Hoss A 1 (bei Lesyne ) Est —) _ Herrn Bundeskanzler vor Die Leiterin Kopie StM Schwanitz Betr.: / m x N „ pr bux PÄ Deusa, Bleicherode Iv des Kanzlerbüros 04. Sep. 2009 S, 7 . u Im Gespräch StS Tacke mit Geschäftsführung und Betriebsratsvorsitzendem von Deusa sowie dem Vorstand von Kali und Salz (K+S) ist am Freitag letzter Woche eine Verständigung erzielt worden, die voraussichtlich die Fortführung der Produktion sowie den Erhalt der Arbeitsplätze sichern wird. Die Lösung soll darin bestehen, dass Kali und Salz die Deusa übernehmen und die bisherigen Ge- sellschafter, die gleichzeitig die Geschäftsführung inne haben, ausscheiden werden. Öffentliche Mittel werden nicht erforderlich. Die Verständigung steht unter dem Vorbehalt, dass die genauere Prüfung des Unternehmens durch K + S (Due Diligence) die bisherigen Annahmen über die Sanierungsfähigkeit bestätigt und auch keine kartellrechtlichen Hindernisse bestehen. Das Land Thüringen war bei allen Gesprächen beteiligt. Das Bundeskanzleramt (Abteilung 4 und Arbeitsstab n.BL ) hat die Einigung vorbereitet und konnte erreichen, dass die Energielieferungen Anfang dieser Woche vorläufig wieder aufgenommen worden sind. BH- Goa Bi 66
Im Einzelnen: 1. Die Gespräche mit den Beteiligten haben gezeigt, dass eine Sanierung der Deusa aus eigener Kraft (Bankkredite etc.) nicht möglich ist. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen das Management, das nicht nur mit seinem wichtigsten Abnehmer Kali und Salz in Streit liegt, sondern offensichtlich auch jedes Vertrauen der Banken verloren hat (z. B. wurden erhebliche zusätzliche Verbindlichkeiten verschwiegen). Diese Einschätzung wird auch durch das Land Thüringen geteilt. Die einzige Möglichkeit, die Produktion fortzuführen und die Arbeitsplätze zu retten, liegt in einer Übernahme durch K + S. Diese hat an den Deusa- Produkten (insbes. Kalium- bzw. Magnesiumchlorid) ein klar erkennbares wirtschaftliches Interesse. In den Gesprächen mit Deusa sowie K + S haben wir sorgfältig darauf geachtet, dass sich die Idee einer Übernahme von Deusa „entwickelt“ und nicht der Eindruck entsteht, der „Anschluss“ an K + S werde ihr durch die Bundesregierung aufgenötigt. Wir haben allerdings verdeutlicht, dass für uns der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht. Den Gesellschaftern ging es dagegen erkennbar darum, komfortabel „herausgekauft“ zu werden (Vorstellung: 5 Jeder erhält -— nach Abzug aller Schulden - noch eine Abfindung von Mio. DM!). Betrachtet man objektiv die Ursachen für die Schieflage von Deusa, so war die insbesondere von der Geschäftsleitung initiierte Demonstration bei Ihrem Besuch in Nordhausen eine politische Zumutung! 2. Die bei StS Tacke finalisierte Verständigung besteht aus folgenden Elemen- ten: - K+S prüft innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit einer Übernahme. Durch die Vorfinanzierung von Warenlieferungen wird von K + S die notwendige Liquidität der Deusa gesichert. Hiervon können vor allem die Löhne sowie die laufenden Enercielieferungen bezahlt werden.
Be - Bundeskanzleramt nutzt seine Kontakte zu den Energieversorgern (gehören im Wesentlichen zu E.ON), um die Stundung aufgelaufener Zahlungsrück- stände zu erreichen. - Parallel zur Due Diligence-Prüfung prüft BMWi die kartellrechtliche Lage und begleitet, soweit erforderlich, die Gespräche mit dem Kartellamt. Die kartell- rechtlichen Probleme erscheinen uns nach erster Bewertung lösbar. - Alle Arbeitnehmer der Deusa werden übernommen. Soweit Deusa- Beschäftigte im Rahmen notwendiger Umstrukturierungen entbehrlich sein sollten, erhalten sie ein Beschäftigungsangebot für andere, in der Nähe liegende Produktionsstätten vonK + S. - Die gegenseitigen öffentlichen Angriffe der beiden Unternehmen sowie Aktionen gegenüber der EU-KOM werden eingestellt. - Über den Inhalt der Gespräche wurde vorläufig Vertraulichkeit vereinbart. 38 I Ö er Tor A Prof. Dr. Klaus Gretschmann
VIII A 3 / waltFB50330010_00 / vi VII A3- FB 5033 - 10/00 . September 2000 MR Preußner - 48 84 - ZOl'in Walter - 22 86 - 48 84 Fax: - 23 14 über SstO auf dem Dienstweg m.d.B. um Zeichnung der Schreiben zu |. IF Gen -— lee (EG ni __— Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 Anforderung KR vom 4. September 2000 l. Vorschlag Kopf: PStD Az.: September 2000 - wie oben - a) Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse Platz der Republik 1 11011 Berlin n- 664 06- Ca 66 7
Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Namens der Bundesregierung beantworte ich die o.g. Kleine Anfrage zu den aktuellen Folgen der Kalifusion 1993 wie folgt: Frage 1 „Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31.12.2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen? Wenn ja, welche Regelungen sind das?" Antwort Der Entscheidung der Europäischen Kommission aus 1993 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 186/38 ff. vom 21. Juli 1994) war bereits zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien Treuhandanstalt und Kali und Salz AG, Kassel verpflichteten, gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rahmenvertrages vom 13.05.1993, für die Dauer von 10 Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH, Kassel, zu treten. Nach Artikel 20 Abs. 2 verpflichteten sich die Vertragsparteien, bei der Veräußerung von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Erwerber zu übertragen, sofern die erworbenen Aktivitäten geeignet sind, zu Wettbewerbszwecken gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen genutzt zu werden. Frage 2 „Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im besonderen einge- nommen?“
Antwort Die EU-Kommission hat den Vertrag zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Treuhandanstalt und der Kali- und Salz-Beteiligungs AG unter fusions- rechtlichen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmidt. Die fusionsrechtliche Genehmigung vom 14. Dezember 1993 erstreckte sich allerdings ausdrücklich nicht auf das Wettbewerbsverbot in Artikel 20 des Rahmenvertrages. Nachdem diese Fusionsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof am 31. März 1998 aufge- hoben wurde, genehmigte die EU-Kommission die Fusion, nun ohne Einschränkungen, am 9. Juli 1998 erneut. Frage 3 „Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich? Wenn ja, aus welchen Gründen?“ Antwort Die Kommission hat den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Frage 4 „Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5 „Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sarieren”?“
Antwort Die Kaligrube in Bischofferode war betriebswirtschaftliich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als separates Unternehmen weiterführbar. Die Schließung der Grube war daher nicht zu vermeiden. Frage 6 „Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Kalifusion und der Schließung des bis dahin mit weniger Verlust als K+S Kassel arbeitenden Kaliwerkes Bischofferode vor dem Hintergrund folgender Äußerung eines Ex-Treuhandmanagers im SPIEGEL, Nr. 30/2000: „Nach S. (ein K+S-Vorstand) muss die deutsche Kaliindustrie in eine Hand, weil zwei deutsche Gruppen auf dem Markt sich einen tödlichen Preiskampf liefern würden“? Antwort Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7 „Wird die Bundesregierung angesichts der auch heute noch in Ostdeutschland durch Wirtschaftseinbruch und hohe Arbeitslosigkeit nachwirkenden Folgen aus dem Kalifusions- vertrag darauf dringen, diesen Vertrag in Teilen oder vollständig offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Im Rahmenvertrag haben sich die Parteien dazu verpflichtet, den Vertrag nicht offen zu legen. Es besteht keine Veranlassung und keine rechtliche Möglichkeit, dieser Verpflichtung nicht nachzukommen. Im Übrigen ist der Inhalt des Vertrages zum Teil aus Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie aus dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiode (BT-Drs 13/10900) bekannt. Frage 8 „Ist es denkbar, dass die Bundesregierung durch weitere Entwicklungen künftig die Offen- legung des Vertrages in Teilen oder vollständig befürworten wird? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Frage 9 „Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen der existentiellen Bedrohung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode und mit welchen Maß- nahmen will sie sich im Hinblick auf die o.g. Zusage des Bundeskanzlers für den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze einsetzen?“ Antwort Das Unternehmen wurde von der Treuhandanstalt in 1992 privatisiert. Aus diesem Privatisierungsvertrag lassen sich keine Ansprüche gegenüber der BvS mehr herleiten. Die unternehmerische Verantwortung liegt allein bei den jetzigen Eigentümern. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. zU. PSt D b) Chef des Bundeskanzleramtes Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Hiermit übersende ich Ihnen einen Abdruck der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage. Richtlinien der Politik sind nicht betroffen. Zt), PStD