Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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Be - Bundeskanzleramt nutzt seine Kontakte zu den Energieversorgern (gehören im Wesentlichen zu E.ON), um die Stundung aufgelaufener Zahlungsrück- stände zu erreichen. - Parallel zur Due Diligence-Prüfung prüft BMWi die kartellrechtliche Lage und begleitet, soweit erforderlich, die Gespräche mit dem Kartellamt. Die kartell- rechtlichen Probleme erscheinen uns nach erster Bewertung lösbar. - Alle Arbeitnehmer der Deusa werden übernommen. Soweit Deusa- Beschäftigte im Rahmen notwendiger Umstrukturierungen entbehrlich sein sollten, erhalten sie ein Beschäftigungsangebot für andere, in der Nähe liegende Produktionsstätten vonK + S. - Die gegenseitigen öffentlichen Angriffe der beiden Unternehmen sowie Aktionen gegenüber der EU-KOM werden eingestellt. - Über den Inhalt der Gespräche wurde vorläufig Vertraulichkeit vereinbart. 38 I Ö er Tor A Prof. Dr. Klaus Gretschmann
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VIII A 3 / waltFB50330010_00 / vi VII A3- FB 5033 - 10/00 . September 2000 MR Preußner - 48 84 - ZOl'in Walter - 22 86 - 48 84 Fax: - 23 14 über SstO auf dem Dienstweg m.d.B. um Zeichnung der Schreiben zu |. IF Gen -— lee (EG ni __— Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 Anforderung KR vom 4. September 2000 l. Vorschlag Kopf: PStD Az.: September 2000 - wie oben - a) Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse Platz der Republik 1 11011 Berlin n- 664 06- Ca 66 7
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Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Namens der Bundesregierung beantworte ich die o.g. Kleine Anfrage zu den aktuellen Folgen der Kalifusion 1993 wie folgt: Frage 1 „Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31.12.2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen? Wenn ja, welche Regelungen sind das?" Antwort Der Entscheidung der Europäischen Kommission aus 1993 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 186/38 ff. vom 21. Juli 1994) war bereits zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien Treuhandanstalt und Kali und Salz AG, Kassel verpflichteten, gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rahmenvertrages vom 13.05.1993, für die Dauer von 10 Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH, Kassel, zu treten. Nach Artikel 20 Abs. 2 verpflichteten sich die Vertragsparteien, bei der Veräußerung von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Erwerber zu übertragen, sofern die erworbenen Aktivitäten geeignet sind, zu Wettbewerbszwecken gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen genutzt zu werden. Frage 2 „Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im besonderen einge- nommen?“
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Antwort Die EU-Kommission hat den Vertrag zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Treuhandanstalt und der Kali- und Salz-Beteiligungs AG unter fusions- rechtlichen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmidt. Die fusionsrechtliche Genehmigung vom 14. Dezember 1993 erstreckte sich allerdings ausdrücklich nicht auf das Wettbewerbsverbot in Artikel 20 des Rahmenvertrages. Nachdem diese Fusionsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof am 31. März 1998 aufge- hoben wurde, genehmigte die EU-Kommission die Fusion, nun ohne Einschränkungen, am 9. Juli 1998 erneut. Frage 3 „Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich? Wenn ja, aus welchen Gründen?“ Antwort Die Kommission hat den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Frage 4 „Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5 „Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sarieren”?“
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Antwort Die Kaligrube in Bischofferode war betriebswirtschaftliich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als separates Unternehmen weiterführbar. Die Schließung der Grube war daher nicht zu vermeiden. Frage 6 „Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Kalifusion und der Schließung des bis dahin mit weniger Verlust als K+S Kassel arbeitenden Kaliwerkes Bischofferode vor dem Hintergrund folgender Äußerung eines Ex-Treuhandmanagers im SPIEGEL, Nr. 30/2000: „Nach S. (ein K+S-Vorstand) muss die deutsche Kaliindustrie in eine Hand, weil zwei deutsche Gruppen auf dem Markt sich einen tödlichen Preiskampf liefern würden“? Antwort Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7 „Wird die Bundesregierung angesichts der auch heute noch in Ostdeutschland durch Wirtschaftseinbruch und hohe Arbeitslosigkeit nachwirkenden Folgen aus dem Kalifusions- vertrag darauf dringen, diesen Vertrag in Teilen oder vollständig offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Im Rahmenvertrag haben sich die Parteien dazu verpflichtet, den Vertrag nicht offen zu legen. Es besteht keine Veranlassung und keine rechtliche Möglichkeit, dieser Verpflichtung nicht nachzukommen. Im Übrigen ist der Inhalt des Vertrages zum Teil aus Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie aus dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiode (BT-Drs 13/10900) bekannt. Frage 8 „Ist es denkbar, dass die Bundesregierung durch weitere Entwicklungen künftig die Offen- legung des Vertrages in Teilen oder vollständig befürworten wird? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
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Frage 9 „Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen der existentiellen Bedrohung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode und mit welchen Maß- nahmen will sie sich im Hinblick auf die o.g. Zusage des Bundeskanzlers für den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze einsetzen?“ Antwort Das Unternehmen wurde von der Treuhandanstalt in 1992 privatisiert. Aus diesem Privatisierungsvertrag lassen sich keine Ansprüche gegenüber der BvS mehr herleiten. Die unternehmerische Verantwortung liegt allein bei den jetzigen Eigentümern. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. zU. PSt D b) Chef des Bundeskanzleramtes Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Hiermit übersende ich Ihnen einen Abdruck der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage. Richtlinien der Politik sind nicht betroffen. Zt), PStD
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Il. Sachverhalt/Stellungnahme Die Kleine Anfrage der PDS ist vor dem Hintergrund der Reise des Bundeskanzlers in die neuen Bundesländer zu sehen. Der Fusionsvertrag zwischen Kali und Salz AG und Mitteldeutsche Kali AG (MdK) aus 1993 beinhaltet in & 20 des Rahmenvertrags ein Wettbewerbsverbot, das jedoch von der EU-KOM auch unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Marktstellung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH als mit dem Gemeinsamen Markt sowohl im Hinblick auf den gesamteuropäischen als auch den deutschen Markt vereinbar angesehen wurde. Nachdem DEUSAin wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, wird unter Hinweis auf eine angebliche ungleiche Behandlung gegenüber K+S eine nachträgliche Anhebung der Beihilfen für das Unternehmen verlangt. Dieses Verlangen wurde bereits mehrfach von BMF und BMWi abgelehnt, u.a. auch deshalb weil keine vertraglichen Beziehungen zwischen BvS und DEUSA bestehen. Durch das im Rahmenvertrag der Fusion niedergelegte Wettbewerbsverbot besteht auch nach Ansicht der EU-Kommission keine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Hierfür ausschlaggebend ist die Tatsache, dass DEUSA eher als Vorlieferant denn als Wettbewerber von K+S anzusehen ist. Insofern wird angenommen, dass bei einem Ausscheiden von MdK aus dem Markt, deren Marktanteile K+S zugewachsen wären. Die Schließung von Bischofferode erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen. Alternativen waren mangels geeigneter Kaufinteressenten mit tragfähigen Konzepten nicht ersichtlich. Die Offenlegung des Privatisierungsvertrags zwischen K+S und Treuhand ist ohne Billigung der Vertragspartner ausgeschlossen. Esliegt also nicht im Ermessen der Bundesregierung, den Vertrag ganz oder in Teilen offen zulegen. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. Erste Gespräche unter Beteiligung von BK, BMWi, BMF, DEUSA und K+S fanden am 1. September 2000 im BMWi statt. Danach plant K+S eine Übernahme der Anteile an Deusa unter Sicherstellung der Fortführung des Standortes Bleicherode und der Gesellschaft. Ebenso sollen die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden.
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wre Vorbehalte der DEUSA Geschäftsführung zur Einsichtnahme von K+Sin ihre Geschäftsgeheimnisse sind inzwischen durch Herausgabe abgestimmter Daten und Einrichtung eines datarooms (hoffentlich) ausgeräumt. Kartellrechtliche Fragen werden von BMWi in Abstimmung mit K+S mit dem Kartellamt geklärt. Referat VIII B4, BMWi und BK haben mitgezeichnet. zU. Preußner z. Referat VIII B 4 mit der Bitte um bitte Ergänzung/Anpassung und Mitzeichnung. 3 BMWi BK m.d.B. um Mitzeichnung Preußner
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87-SEP-2a00 14:07 BMWI BLN UI Ci +49 1888 615 5364364 S,02,03 Datum / Date 07.09,00 Seiten / Pages Telefax / Telecopy 2 An/To Von /From BMWi K+S AKTIENGESELLCHAFT Abt. / Dept. Abt, / Dept, Recht und Versicherungen Name Name Dr. Bernard Veltrup Andreas Goebel Telefax-Nr. Telefax-Nr. 030/2014-5364 E-Mail . Telefon /Phone 0561/301-3122 0561/301-2470 E-Mail Sollte nicht alles lesbar sein. bitten wir um Rückruf. Please, call us, if illegible. DEUSA . Sehr geehrter Herr Dr. Veltrup, mit dem Inhalt des Entwurfs für den Verma rk über das Gespräch am 01.09.2000 sind wir im wesentlichen einverstanden. Der Vermerk sollte jedoch zum Ausdruck ringen, dass unsere Bereitschaft, zur kurz- fristigen Abmilderung der Liquiditätsschwi rigkeiten der DEUSA beizutragen, zeitlich verknüpft war mit der Bereitschaft der DEUSA-Gesellschafter, ernsthaft über eine Ver- äußerung ihrer Geschäftsanteile zu verharldeln. Wir bitten daher, den Text nach „Als wichtigste Ergebnisse dieses Gesprächs werden . festgehalten:" wie folgt umzustellen (inhalt! iche Änderungen/Ergänzungen sind durch Unterstreichung gekennzeichnet): ” 1. K+S geht auf das im Vorgesp räch am 31.08.2000 von den DEUSA- Gesellschaftem entwickelte Angebot, die Geschäftsanteile der DEUSA mehrheitlich, nach Möglichke tzu 100 %, zu übernehmen, ein. K+S erklärt, dass eine Übernahme der Ga schäftsanteile nur in Fragekommt, wenn sich für den Standort Bleiche ode aufgrund einer bei DEUSA durchzufüh- renden Due Diligence eine w rtschaftliche Perspektive ergibt. Falls nach einer Übernahme durch K+S durch Restrukturierungsmaßnahmen Ar- beitsplätze in Bleicherode ab ebaut werden müssen, würden den Betrof- fenen Arbeitsplätze an den anderen K+S-Standorten in Thüringen ange- boten werden. Es wird vereinbart, dass DEUSA umgehend K+$ alle relevanten Grundin- formationen (dataroom) zur fung, ob ein anderes Untern erfügung stellt, die üblicherweise zur Prü- ehmenzuübernehmenist, benötigtwerden.
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07-SEP-2022 Seite 2 14:97 BMWI BLN VI Ci DEUSA wird hierbei Ernst & +49 1888 615 5354364 5.903,03 Young einschalten, das bereits eine erste Prüfung der Liquiditätssituation und der wirtschaftlichen Perspektiven von DEUSA seit dem 28.08.2000 |vorgenommen hat. K+S beabsichtigt, die Prüfung in ca. 14 Tagen durchzuführen, um dann nach ca. weiteren 7 Tagen D USA einen Vorschlag zur Übernahme der Anteile zu unterbreiten. Eine mögliche Übernahmesteht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung. K+S wird mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministe- riums umgehend nach Vorliegen der.relevanten DEUSA-Daten mit dem Bundeskartellamt Kontakt aufnehmen. 2. Der unmittelbare Liquiditätsbedarf der DEUSA beträgt - so die Ge- schäftsführung - rund 2.000.000,—- DM (ca. 800.000, -- DM Lohnzahlungen und 1.200.000,— DM Verbindlichkeiten an die Energieversorger). K+S ist bereit, sich während der Zeit der Due Diliaence und anschließen- der Verhandlungen über einen Anteilserwerb an der Deckung dieses Li- auiditätsbedarf zu beteiligen. [Dazu wird vereinbart: - K+S zahlt die Kaliliefetungen der DEUSA nach wöchentlicher Rechnungslegung. | K+S gewährt DEUSA als Vorauszahlung für die Kalilieferungen ein Darlehen von 500.000) — DM zu banküblichen Zinsen, das spätes- tens Ende des Jahres |2000fällig wird. Das Darlehen wird auf ein Konto der DEUSA beilder Sparkasse Nordhausen überwiesen. 7VN3089. 58 - K+S ist bereit, der DEUSA die Restforderung von rund 550.000,—- DM aus dem Darlehen von 1995 zunächst zu stunden. Das Bundeskanzleramt. wird mit dem Energieversorgungsunternehmen Bleicherode (EVB) bzw. mit ihren Muttergesellschaften erneut Kontakt aufnehmen, um die Fortführung der Gasversorgung zu sichern, DEUSA strebt an, die Verbindlichkeiten gegenüber der EVB bis Ende des Jahres 2000 auf 3.,000.000,-- DM zurückzuführen. 3. Staatssekretär Dr. Tacke macht deutlich, dass die Bundesregierung (Bun- deskanzleramt, Bundeswirtsehaftsministerium) auch weiterhin für eine . Moderation zur Verfügung steht, wenn dies von den Unternehmen ge- wünscht wird." Mit freundlichen Grüßen K+S AKTIENGESELLSCHAFT - Recht und Versicherungen — ’ \ \ ebel GESAMT SEITEN 83
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