Kanzleramt Kali Akte 3, B136-48271
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion“
VIII A 3 / waltFB50330010_00 / vi VIII A3 - FB 5033 - 10/00 MR Preußner - 48 84 - ZOl'in Walter - 22 86 - . September 2000 48 84 Fax: - 23 14 PStD über stO auf dem Dienstweg m.d.B. um Zeichnung der Schreiben zu |. Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 Anforderung KR vom 4. September 2000 I. Vorschlag Kopf: PStD Az.: - wie oben - a) Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse Platz der Republik 1 11011 Berlin . September 2000
Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Namens der Bundesregierung beantworte ich die 0.9. Kleine Anfrage zu den aktuellen Folgen der Kalifusion 1993 wie folgt: Frage 1 „Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31.12.2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen? Wenn ja, welche Regelungen sind das?“ Antwort Der Entscheidung der Europäischen Kommission aus 1993 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 186/38 ff. vom 21. Juli 1994) war bereits zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien Treuhandanstalt und Kali und Salz AG, Kassel verpflichteten, gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rahmenvertrages vom 13.05.1993, für die Dauer von 10 Jahren weder unmittelbar noch mittelbar in Wettbewerb zu dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH, Kassel, zu treten. Nach Artikel 20 Abs. 2 verpflichteten sich die Vertragsparteien, bei der Veräußerung von Anlagen, Einrichtungen oder Beteiligungsrechten dieses Wettbewerbsverbot auf den Erwerber zu übertragen, sofern die erworbenen Aktivitäten geeignet sind, zu Wettbewerbszwecken gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen genutzt zu werden. Frage 2 „Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im besonderen einge- nommen?“
Antwort Die EU-Kommission hat den Vertrag zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Treuhandanstalt und der Kali- und Salz-Beteiligungs AG unter fusions- rechtlichen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten geprüft und genehmigt. Die fusionsrechtliche Genehmigung vom 14. Dezember 1993 erstreckte sich allerdings ausdrücklich nicht auf das Wettbewerbsverbot in Artikel 20 des Rahmenvertrages. Nachdem diese Fusionsentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof am 31. März 1998 aufge- hoben wurde, genehmigte die EU-Kommission die Fusion, nun ohne Einschränkungen, am 9. Juli 1998 erneut. Frage 3 „Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich? Wenn ja, aus welchen Gründen?“ Antwort Die Kommission hat den Vertrag zur Bildung des Gemeinschaftsunternehmens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, das Wettbewerbsverbot ohne Zustimmung der Vertragspartner aufzuheben. Frage 4 „Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5 „Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sanieren?"
Antwort Die Kaligrube in Bischofferode war betriebswirtschaftlich weder in das Konzept des Gemeinschaftsunternehmens integrierbar noch als separates Unternehmen weiterführbar. Die Schließung der Grube war daher nicht zu vermeiden. Frage 6 „Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Kalifusion und der Schließung des bis dahin mit weniger Verlust als K+S Kassel arbeitenden Kaliwerkes Bischofferode vor dem Hintergrund folgender Äußerung eines Ex-Treuhandmanagers im SPIEGEL, Nr. 30/2000: „Nach S. (ein K+S-Vorstand) muss die deutsche Kaliindustrie in eine Hand, weil zwei deutsche Gruppen auf dem Markt sich einen tödlichen Preiskampf liefern würden?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7 „Wird die Bundesregierung angesichts der auch heute noch in Ostdeutschland durch Wirtschaftseinbruch und hohe Arbeitslosigkeit nachwirkenden Folgen aus dem Kalifusions- vertrag darauf dringen, diesen Vertrag in Teilen oder vollständig offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Im Rahmenvertrag haben sich die Parteien dazu verpflichtet, den Vertrag nicht offen zu legen. Es besteht keine Veranlassung und keine rechtliche Möglichkeit, dieser Verpflichtung nicht nachzukommen. Im Übrigen ist der Inhalt des Vertrages zum Teil aus Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie aus dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 13. Wahlperiode (BT-Drs 13/10900) bekannt. Frage 8 „Ist es denkbar, dass die Bundesregierung durch weitere Entwicklungen künftig die Offen- legung des Vertrages in Teilen oder vollständig befürworten wird? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Frage 9 „Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen der existentiellen Bedrohung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode und mit welchen MaßR- nahmen will sie sich im Hinblick auf die o.g. Zusage des Bundeskanzlers für den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze einsetzen?“ Antwort Das Unternehmen wurde von der Treuhandanstalt in 1992 privatisiert. Aus diesem Privatisierungsvertrag lassen sich keine Ansprüche gegenüber der BvS mehr herleiten. Die unternehmerische Verantwortung liegt allein bei den jetzigen Eigentümern. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. zU. PSt D b) Chef des Bundeskanzleramtes Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS zu "Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993" (BT-Drucksache Nr. 14/4033) vom 31. August 2000 1 Mehrabdruck Hiermit übersende ich Ihnen einen Abdruck der Antwort auf die 0.9. Kleine Anfrage. Richtlinien der Politik sind nicht betroffen. zU. PStD
Il. Sachverhalt/Stellungnahme Die Kleine Anfrage der PDS ist vor dem Hintergrund der Reise des Bundeskanzlers in die neuen Bundesländer zu sehen. Der Fusionsvertrag zwischen Kali und Salz AG und Mitteldeutsche Kali AG (MdK) aus 1993 beinhaltet in 8 20 des Rahmenvertrags ein Wettbewerbsverbot, das jedoch von der EU-KOM auch unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Marktstellung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH als mit dem Gemeinsamen Markt sowohl im Hinblick auf den gesamteuropäischen als auch den deutschen Markt vereinbar angesehen wurde. Nachdem DEUSAin wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, wird unter Hinweis auf eine angebliche ungleiche Behandlung gegenüber K+S eine nachträgliche Anhebung der Beihilfen für das Unternehmen verlangt. Dieses Verlangen wurde bereits mehrfach von BMF und BMWi abgelehnt, u.a. auch deshalb weil keine vertraglichen Beziehungen zwischen BvS und DEUSA bestehen. Durch das im Rahmenvertrag der Fusion niedergelegte Wettbewerbsverbot besteht auch nach Ansicht der EU-Kommission keine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Hierfür ausschlaggebend ist die Tatsache, dass DEUSAeher als Vorlieferant denn als Wettbewerber von K+S anzusehen ist. Insofern wird angenommen, dass bei einem Ausscheiden von MdK aus dem Markt, deren Marktanteile K+S zugewachsen wären. Die Schließung von Bischofferode erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen. Alternativen waren mangels geeigneter Kaufinteressenten mit tragfähigen Konzepten nicht ersichtlich. Die Offenlegung des Privatisierungsvertrags zwischen K+S und Treuhand ist ohne Billigung der Vertragspartner ausgeschlossen. Esliegt also nicht im Ermessen der Bundesregierung, den Vertrag ganz oder in Teilen offen zulegen. Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig, inwieweit Möglichkeiten zur Unterstützung des Unternehmens bestehen. Erste Gespräche unter Beteiligung von BK, BMWi, BMF, DEUSA und K+S fanden am 1. September 2000 im BMWi statt. Danach plant K+S eine Übernahme der Anteile an Deusa unter Sicherstellung der Fortführung des Standortes Bleicherode und der Gesellschaft. Ebenso sollen die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden.
FH Vorbehalte der DEUSA Geschäftsführung zur Einsichtnahme von K+Sin ihre Geschäftsgeheimnisse sind inzwischen durch Herausgabe abgestimmter Daten und Einrichtung eines datarooms (hoffentlich) ausgeräumt. Kartellrechtliche Fragen werden von BMWi in Abstimmung mit K+S mit dem Kartellamt geklärt. Referat VIII B4, BMWi und BK haben mitgezeichnet. zU. Preußner di; Referat VIII B4 mit der Bitte um bitte Ergänzung/Anpassung und Mitzeichnung. 3 BMWi BK m.d.B. um Mitzeichnung Preußner
"OEL USt SUnU uu.iu T437SDJSOTD/LUS DEUSA GMBH +49 36338 67183 Sl rgd - = 0 0 0 2 . r e S 2 4 N FF EINGESANGE DNS % dausa” Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH | D-99752 Bleicherode, Nordhäuser Straße 2 Tel.: 0049-3633B-670, Fax: 0049-36338-67103 an ih Bundeskanzleramt al deusa ® Soibergwerke | zu Händen: ° und Aufbereltungs GmbH Herrn Staatsminister IhrAnsprechpartner: R. Schwanitz | | Talerax N “ 030-4000-2958- Teiafax N’! TalefonN; Kaps an 030-4000-2500 . ! Betriebsrat Herr Kauf 036338-67-103 Talefon N": 036338-67-0 Datum: 12.09.2000 Anzahl Selten - 4 incl. Deckblatt; - k=; . i I mins deusa H.rv ' KindUur | I, Sehr geehrter Herr Staatsminister Schwanitz, cm. nu An beiliegend übersendeich Ihnen ein Bersönliches Schreiben zur Übermittlung Du. 'an den Herrn Bundeskanzler. Die entstandene Situation im Unternehmen ar] g veranlasst den Betriebsrat zu dieser außergewöhnlichen Vorgehensweise, die aber gleichzeitig von dem hohenVertrauen in den Bundeskanzler und ihre Persom zeugt. Mit der Bitte um kurzfristige Unterstützung verbleibe ich a RS u Mit freundlichem Glückauf kom Sl: a lack, er ae M m | l ei) Kanu en Si cola; Sehor. e Beiriebsratsvorsitzender Inuche, T7. 9 0 0 1 6 6 a k - 2 0 1 A gi 4 S/T "UN u T "SG E N N A S S N U N Z T F S H W L |. Y LWSIFTZNUNSSANNE " 21:27 BaR2'd3S'2T
-_. vu. u,.- m... - IE YSIYU WIE LUG ee ET T#3 S8S5I54 Brids Se a2 BETRIEBSRAAT DER DEUS A GMBH An den Bundeskanzler der BRD Herrn Gerhard Schröder Bundeskanzleramt : 10178 Berlin ° | Ihra Nachrieht Ihre Zeichen Unasre Zeichen BA«Ka Sieichergde, den 11.09.2000 Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, bezudnehmend auf unser gemeinsames Gespräch ams30. Adler 2000 in Nordhausen em daraus resultierenden Ergebnis, in dem Sie sich zu einem eindeutigen „Ja“ zur Stand brtsicherung der Kaliproduktion in Bleicherode sowie dem Erhalt der Arbeitsplätze :undd der dausa GmbH bekannt haben mussich Ihnen folgenden Zwischenstand mitteilen: 1. N is heute ist es nicht zu einem tragfähigen kurzfristigen Liquiditätskonzeptfür unser nternehmen gekammen. Der Weiterbetrieb konnte nur anlaufen, well durch die Geschäftsführung die '|Warenbestände an den Energieversorger verpfändet wurden und die Gasversorgung für vorerst 10.Tage gesichert wurde. Hierbei ist anzumerken, ‚\dass die Warenbestände ca. den 10-fachen Wert der zugesicherten Energielieferungen ausmachen, Meines Wissens hat das durch ‚das Bundeskanzleramt avisierte Rundtlschgespräch der beteiligten Banken bis heute nicht stattgefunden. Es konnten so auch keine Fortschritte bei der Valutierung der durch den Freistaat Thürlngen ausgereichten Landesbürgschaft erzielt werden. LWISFITZNINSIANNE ' 255 SLT "SUN „v LWISFITZNONSIANNE . 21:27 8a02"d3S ‘el
«12/89/2088 88:18 +49-36338-567183 - . DEUSA GMBH +49 36338 87183 S, 83 BETRIEBSRAT DER DEUSA GMBH « |Statt dessen finden. offensichtlich eine Fülle von privaten Absprachen statt, die nicht zur Transparen2 in der Sache beitragen, sondern es kommt wiederum nur zu Kreditzusagen die einer bedingungslosen Übergabe gleichen. Gleichzeitig wird hierbeidie, in den moderierten Gesprächsrundendurch die deusa gezeigte, Offenheit hemmungslos ausgenutzt und zu unserer Nachteil verwendet, Dies führt'soweit, dass angedroht wird die vorhandenen Kredite zu kündigen. 2. Gtoße Hoffnungen auf ein: langfristiges Konzept setzte der Betriebsrat auf die Gespräche am 31. 08. im Bundeskanzleramt und am 01. 09. im | Bündeswirtschaftsministerium.. Durch die deusa wurden in Vorbereitung auf die Gespräche mit 'Kali und Salz drei unterschiedliche Konzepte zur Diskussion , vgrgeschlagen. Zwei der Konzepte sahen die weitere Eigenständigkeit der deusa vdr, ein Konzept beinhaltete die Übernahme des Unternehmens durch.die K+S. Die Konzepts zur Eigenständigkeit waren nie Gesprächsthema sondern vielmehr die - 100%ige-Übernahme durch die K+$. In diesem Zusammenhang wurde durch die KAS als vertrauensbildende "Maßnahme eine Vorauszahlung für die damals alsstehenden Löhne von 500 TDM geleistet und die Rückzahlung der offen stehenden ca. 550 TDM des ehemaligen 10 Mio, Kredites bis zum Jahresende gestundet. Dies ermöglichte eine sachliche Gesprächsatmosphäre für eine Unternehmensbewertung die derzeit läuft. Parallel hierzu ‘wandte sich der Betriebsrat an die IGBCE mit der Bitte um Unterstützung, die gewährt wurde. Auch hir laufen intensive Gespräche. Wie bereits während der en Gespräche im | Bundesswirtschaftsministerium angesprochen könnte es jedoch zu kartellrechtlichen Problemen kommen, die eine Fusion unmöglich machen. Diese Bedenken habensich im Laufe der Zeit verstärkt. Es erscheint dem Betriebsrat aus diesem Grunde dringend erforderlich auch mit arlderen potentiellen Investoren weiter zu verhandeln. Dies wird jedoch durch die Pdlitik der Banken praktisch verhindert, sodass der Konkurs der Firma unmittelbar bevaretaht. | LWISFTZNONSICNNE 9 N SLT’&UN AV, LWISITZNONSIANNE, . 81:47 8802'd35'21