v0077-16-beschlussintegrierterkommunalerklimaschutzplan

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

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energieeffiziente Beleuchtung (LED) gibt es hieraus neuerdings Fördermittel. Die Stadt Ingolstadt sollte daher fristgerecht prüfen, solche Maßnahmen und die Herstellung von wirksamen Strukturen für das Ziel „Klimaneutrales Ingolstadt 2050“ hieraus zu fördern. Und es sollen kontinuierlich auch andere Programme geprüft werden. Im Nachgang zur Pariser Klimakonferenz und im Zuge der Klimaziele der Bundes- und Landesregierung ist hier sicher einiges zu erwarten, dies sollte aktiv genutzt werden. Die Mittel von 25.000 €, die zunächst für die Beteiligung der Stadt an einer Energieagentur beschlossen waren, die ja nicht zustande kam, können und sollten sofort eingesetzt werden für erste Maßnahmen bzw. konzeptionelle Überlegungen. Wir stellen daher folgenden Antrag: 1.   Die Stadt Ingolstadt erstellt einen integrierten kommunalen Klimaschutzplan „Klimaneutrales Ingolstadt 2050“ mit Zielen, Maßnahmen und Evaluation. Darin sollen alle klimaschutzrelevanten Handlungsfelder und Akteure unserer Stadt einbezogen sein sowie bestehende kommunale Maßnahmen und Programme. 2.   Für den Klimaschutz und die kommunale Energiewende wird ein Klimaschutzmanagement bestellt mit der Querschnittsaufgabe, den Klimaschutzplan „Klimaneutrales Ingolstadt 2050“ zu initiieren und umzusetzen. Dieses ist fachlich und personell angemessen auszustatten. Die Verwaltung macht dazu einen Vorschlag. 3.   Das Klimaschutzmanagement organisiert, begleitet und unterstützt die Beteiligung von Bürgerschaft, Wirtschaft, Vereinen und Institutionen der Stadt. Beschluss: Stadtrat vom 14.04.2016 Daraufhin wird nachstehender interfraktioneller Antrag beschlossen: Mit allen Stimmen: 1. Die Stadt Ingolstadt erstellt einen integrierten kommunalen Klimaschutzplan „Klimaneutrales Ingolstadt 2050“ mit Zielen, Maßnahmen und Evaluation. Darin sollen alle klimaschutzrelevanten Handlungsfelder und Akteure unserer Stadt einbezogen sein sowie bestehende kommunale Maßnahmen. Insbesondere sind auch Einzelprojekte vorzulegen unter Angabe des Ziels, der Zielerreichung, der sozialen Belange und der Kosten. 2. Das Klimaschutzmanagement unter Federführung des Referates VIII organisiert, begleitet und unterstützt die Beteiligung von Bürgerschaft, Wirtschaft, Vereinen und Institutionen der Stadt. 3. Dem Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschüssen ist spätestens bis zum Ende des Jahres 2016 und fortlaufend bei Bedarf, jedenfalls alle zwei Jahre über den Stand der Projektentwicklung und eventuell weitere in Betracht zu ziehende Handlungsfelder zu berichten. Die ursprünglichen Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist hiermit erledigt.
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