Die Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unveröffentlichte Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes“
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Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 130/24 Seite 2 Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 130/21 Abschluss der Arbeit: 30. Juni 2021 Fachbereich: WD3:; Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassun Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie Mitglieder des Deutschen Bundestages 8 des Deutschen Bundestages, eines seiner in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung: Arbeiten der Wissense ;haftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. u

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 3 - 3000 - 130/21 1. Fragestellung Es wurde gefragt, welche Änderungen bzw. Regelungen es hinsichtlich der Amtsausstattung für ehemalige Bundespräsidenten seit den Rücktritten der Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff in den Jahren 2010 bzw. 2012 gab. 2. Amtsausstaltlung Nach $ 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG)' erhält ein Bundespräsident, der mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitli- chen Gründen aus seinem Amt ausscheidet, einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge. Das Gesetz wurde zuletzt 2009 geändert. Bislang erhalten die ehemaligen Bundespräsidenten zudem durch das Bundespräsidialamt Büro- räume, eine Büroleitung und weiteres Personal sowie ein personenbezogenes Dienstkraftfahrzeug mit Chefkraftfahrer auch zur privaten Nutzung.’ Die Amtsausstattung dient insbesondere der Wahr- nehmung repräsentativer Aufgaben, die ehemaligen Bundespräsidenten aufgrund einer Fortwirkung ihrer früheren Stellung als Staatsoberhaupt zukommen. Die Amtsausstattung ehemaliger Bundes- präsidenten unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Die erforderlichen Mittel für die Gewährung der Aıntsausstattung werden jährlich in den Haushalt des Bundespräsidialamts eingestellt. 3. Änderungen durch den Haushaltsausschuss Gemäß Art. 110 GG hat der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber das Budgetrecht. Die Beratung des jährlichen Haushaltsentwurfs findet im Haushaltsausschuss des Bundestages statt. Dieser befasste sich im November 2012 mit der Amtsausstattung zukünftiger Bundespräsidenten und beschloss hierzu erstmalig folgende Regelungen‘? 1 Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. IS. 160) geändert worden ist. nD BT-Drs. 18/10200, 5. 244. 3 A-Drs. 17(8)5763 (nen).

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seile 4 WD 3 - 3000 - 130/21 Im März 2019 befasste sich der Haushaltsausschuss erneut u.a. mit der Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten und beschloss hierzu:* A-Drs. 19(8)3301.
