Die Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten

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io Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten

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Wissenschaftliche Dienste Sachstand

WD 3 - 3000 - 130/24 Seite 2

Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten

Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 130/21
Abschluss der Arbeit: 30. Juni 2021
Fachbereich:

WD3:; Verfassung und Verwaltung

    
   

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WD 3 - 3000 - 130/21

 

1. Fragestellung

Es wurde gefragt, welche Änderungen bzw. Regelungen es hinsichtlich der Amtsausstattung für
ehemalige Bundespräsidenten seit den Rücktritten der Bundespräsidenten Horst Köhler und
Christian Wulff in den Jahren 2010 bzw. 2012 gab.

2.  Amtsausstaltlung

Nach $ 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG)' erhält ein
Bundespräsident, der mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitli-
chen Gründen aus seinem Amt ausscheidet, einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge. Das Gesetz
wurde zuletzt 2009 geändert.

Bislang erhalten die ehemaligen Bundespräsidenten zudem durch das Bundespräsidialamt Büro-
räume, eine Büroleitung und weiteres Personal sowie ein personenbezogenes Dienstkraftfahrzeug
mit Chefkraftfahrer auch zur privaten Nutzung.’ Die Amtsausstattung dient insbesondere der Wahr-
nehmung repräsentativer Aufgaben, die ehemaligen Bundespräsidenten aufgrund einer Fortwirkung
ihrer früheren Stellung als Staatsoberhaupt zukommen. Die Amtsausstattung ehemaliger Bundes-
präsidenten unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Die erforderlichen Mittel für die Gewährung
der Aıntsausstattung werden jährlich in den Haushalt des Bundespräsidialamts eingestellt.

3. Änderungen durch den Haushaltsausschuss

Gemäß Art. 110 GG hat der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber das Budgetrecht. Die Beratung des
jährlichen Haushaltsentwurfs findet im Haushaltsausschuss des Bundestages statt. Dieser befasste
sich im November 2012 mit der Amtsausstattung zukünftiger Bundespräsidenten und beschloss
hierzu erstmalig folgende Regelungen‘?

 

1 Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
1100-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009
(BGBl. IS. 160) geändert worden ist.

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BT-Drs. 18/10200, 5. 244.

3 A-Drs. 17(8)5763 (nen).
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Im März 2019 befasste sich der Haushaltsausschuss erneut u.a. mit der Amtsausstattung ehemaliger
Bundespräsidenten und beschloss hierzu:*

A-Drs. 19(8)3301.
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