Zu den rechtlichen Vorgaben für die digitale Visa-Beantragung

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Kurzinformation
Zu den rechtlichen Vorgaben für die digitale Visa-Beantragung

Diese Kurzinformation behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beantragung von
Schengen-Visa sowie nationaler Visa unter dem Aspekt des bisherigen Erfordernisses der persön-
lichen Antragsstellung.

1. _Schengen-Visa

Unionsrechtliche Vorgaben für das Verfahren der Visabeantragung ergeben sich aus dem Visako-
dex in Verordnung (EG) Nr. 810/2009.' Der Anwendungsbereich des Visakodex beschränkt sich
auf Visa für einen geplanten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90
Tagen je Zeitraum von 180 Tagen oder die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der
Flughäfen von Mitgliedstaaten (Art. 2 Nr. 2 Visakodex). Hierunter fallen sog. einheitliche Visa,
die für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gelten, Visa mit räumlich beschränkter
Gültigkeit und Visa für den Flughafentransit (Art. 2 Nr. 3-5 Visakodex). Auf nationale Visa insbe-
sondere für längerfristige Aufenthalte ist der Visakodex nicht anwendbar.

Der Visakodex schreibt eine Antragstellung in Papierform nicht zwingend vor, sondern erlaubt
den Mitgliedstaaten grundsätzlich auch, die Verfahren zur elektronischen Antragstellung und zur
Bearbeitung der Anträge vorzusehen (Art. 10, 11 Visakodex). Bei der Einreichung eines ersten
Antrags muss der Antragsteller grundsätzlich persönlich vorstellig werden. Bei dieser Gelegen-
heit werden ein Lichtbild des Antragstellers und seine Fingerabdrücke digital erfasst (Art. 13
Abs. 2 Visakodex). Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen gilt insbesondere zum Zweck der
Abnahme der Fingerabdrücke (Art. 10 Abs. 1 Visakodex). Ausnahmen gelten u.a. bei Folgeanträ-
gen innerhalb von 59 Monaten, für Kinder unter 12 Jahren, für Staats- und Regierungschefs und
Mitglieder der nationalen Regierung sowie für Monarchen (Art. 13 Abs. 2, 3, 7 Visakodex). Zu-
dem dürfte die Verpflichtung zur Vorlage des Reisedokuments einer rein digitalen Antragstel-

1 Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Vi-
sakodex der Gemeinschaft (Visakodex).

 

PE 6 - 3000 - 053/21, WD - 3000 - 158/21 (23.09.2021) © 2021 Deutscher Bundestag

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lung entgegenstehen (Art. 12 Visakodex). Auch kann im Verlauf der Prüfung eines Antrags in be-
gründeten Fällen eine persönliche Befragung des Antragstellers erforderlich werden: (Art. 21
Abs. 8 Visakodex).?

2. Nationales Visum

Gemäß $ 5 Abs. 1 Nr. 1a, $ 49 Abs. 5 Nr. 5, Nr. 6a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)? sollen zur Klä-
rung der Identität des Ausländers bei der Beantragung eines nationalen Visums Lichtbilder aufge-
nommen und Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies setzt ein persönliches Erscheinen vo-
raus. Die Auslandsvertretung kann von der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
absehen, wenn vom Antragsteller bei Vorlage eines früheren Visumantrags, der nicht länger als
59 Monate zurückliegt, Maßnahmen nach $ 49 Abs. 5 Nr. 5 durchgeführt worden sind.* Die Aus-
nahmen des Art. 13 Abs. 7 Visakodex gelten ebenfalls.’ Das persönliche Erscheinen ist darüber
hinaus nicht zwingend erforderlich, insbesondere für die Sachverhaltsermittlung bzw. Mitwir-
kungspflichten nach $ 82 Abs. 1 AufenthG ist es nicht vorgeschrieben. Es bildet aber regelmäßig
die Grundlage für die Überprüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen gemäß $ 5 Abs. 1 Auf-
enthG®.

3. Fortschritte bei der Digitalisierung von Visa-Angelegenheiten

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Initiative „Einreise in die EU - Online-Vi-
sumantragsverfahren und digitales Visum“’ angekündigt, Ende des Jahres 2021 einen Legislativ-
vorschlag zur Einführung einer digitalen Antragsplattform für Schengen-Visa vorzulegen.l Ferner

ist die Einführung digitaler Visumsticker in Planung. Er
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2 Vgl. hierzu auch Visa Code Handbook I, C[2020) 395 final, S. 28.

3 Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. IS. 162), das zuletzt geän-
dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. IS. 2467).

4 Vgl. Nr. 49.5.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministerium des Innern zum Aufenthaltsgesetz
vom 26. Oktober 2009.

5 Hruschka, in: Kluth/Heusch (Hrsg.), BeckOK Ausländerrecht, 30. Ed. 1.7.2020, $ 49 AufenthG, Rn. 26.1.

6 Auswärtiges Amt, Visumshandbuch, Stand: Mai 2021, S. 66, abrufbar unter: https://www.auswaertiges-
amt.de/blob/207816/86bc1cf8d085561fed2c213a88607115/visumhandbuch-data.pdf.

7 Vgl. allgemein https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/haye-your-say/initiatives/12758-Einreise-in-die-
EU-Online-Visumantragsverfahren-und-digitales-Visum de.
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BD

Fachbereich Europa {PE 6), Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung)
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Nach eigener Aussage strebt die Bundesregierung mittelfristig ein vollständig online-gestütztes
Visumverfahren an, um alle antragsbegründenden Unterlagen papierlos bearbeiten zu können.
Einwanderungsinteressierte sollen ihren Antrag zusammen mit den benötigten Dokumenten on-
line stellen können. Auch Fingerabdrücke und Lichtbild sollen digital eingereicht werden kön-
nen, indem sie mithilfe eines Barcodes auf dem ausgedruckten Antragsformular digital in das
deutsche System zur Bearbeitung von Visumanträgen (RK-Visa) eingelesen werden." Dazu entwi-
ckelt das Auswärtige Amt das sogenannte „Auslandsportal“"?, über das Verwaltungsleistungen
der Auslandsvertretungen (neben Visa z. B. auch Pass, Personalausweis) weitestgehend digital
beantragt werden können. Damit setzt das Auswärtige Amt $ 1 Onlinezugangsgesetz (OZG) um,
wonach Bund und Länder verpflichtet sind, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch
elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

aArK

11 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, 17.06.2019, BT- Druck-
sache 19/10949, 5. 2.

12 Weitere Informationen: Aufbau des Auslandsportals des Bundes, Ein Vorhaben des Auswärtigen Amt, Stand 9.

Juni 2021, abrufbar unter: hitps://www.digital-made-in.de/dmide/vorhaben/auslandsportal-des-bundes-

1794172.

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Fachbereich Europa (PE 6), Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung)
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