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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation und Unterlagen zum Sonderangebot "9-Euro-Ticket" und Fahrgastrechten“
Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen.
7. Erstattung
7.1 Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.2 Die Freifahrt wird nachträglich nicht gewährt.
8. Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Be-
förderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17
Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot
„Freie Fahrt für Einserschüler“
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) und die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der
DB Regio AG, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
Das Angebot „Freie Fahrt für Einserschüler“ wird jährlich am ersten Ferienwerktag der Sommer-
ferien in Bayern angeboten. Der jeweilige Aktionszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Internet,
z.B. auf der Seite www.bahn.de/agb veröffentlicht.
3. Fahrkarten
3.1 Das Angebot „Freie Fahrt für Einserschüler“ kann genutzt werden von:
- Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen (Förder-, Grund-, Haupt-, Wirt-
schafts-, Real-, Fachober- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien) in Bayern, die mindes-
tens einen „Einser“ bzw. ein „Sehr gut“ im aktuellen Jahreszeugnis bzw. im Abschlusszeugnis
des aktuellen Jahres vorweisen können, erhalten am ersten Ferien-Werktag der Sommerfe-
rien in Bayern in allen Regelzügen des Nahverkehrs in Bayern freie Fahrt.
- Erstklässler und Schüler bestimmter Schulformen (Waldorfschule) sowie Schüler der Kolleg-
stufen in den Gymnasien und Schüler internationaler Schulen, wenn sie eine sehr gute Beur-
teilung ihrer Leistungen nachweisen können. Diese Schüler erhalten in Bayern keine Noten,
stattdessen werden ihre Leistungen von der Schule schriftlich beurteilt (Verbalgutachten,
Punktesystem) bzw. mit den Noten „A-F“ anstatt „1-6“.
3.2.1 Das Angebot „Freie Fahrt für Einserschüler“ berechtigt zur unentgeltlichen Fahrt in Zügen der
Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bay-
ern.
3.2.2 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarif-
verbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunter-
nehmen durchgeführt werden, gilt das Angebot „Freie Fahrt für Einserschüler“ nur dann, wenn
dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Ver-
kehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt
wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB
oder anderer Gesellschaften.
3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs des Angebots „Freie Fahrt für Einserschüler“ angetreten bzw. beendet werden, sind
Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbe-
reich erforderlich.
3.3 Das Angebot „Freie Fahrt für Einserschüler“ gilt am ersten Ferien-Werktag der Sommerferien in
Bayern von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr für beliebig viele Fahrten.
3.4 Eine Fahrkarte wird nicht ausgegeben. Als Fahrtberechtigung gilt
- ein aktuelles Zeugnis bzw. Verbalgutachten im Original oder Kopie in Verbindung mit
- einem Personal-, Kinder- oder Schülerausweis
- Bei der Fahrkartenkontrolle im Zug sind die vorgenannten Dokumente vorzuzeigen.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
4.1.1 Die Beförderung des unter 3.1 genannten Personenkreises erfolgt unentgeltlich.
4.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist
- bei Fahrten, die nur innerhalb Bayerns stattfinden, eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder
- bei Fahrten, die in andere deutsche Bundesländer führen, eine Fahrradtageskarte Nahver-
kehr.
zu erwerben.
4.2.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mit-
nahme von Fahrrädern in Bayern und Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahr-
ten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemein-
schaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsge-
meinschaft.
5. Fahrtunterbrechung
Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Geltungsdauer beliebig oft gestattet.
6. Wagenklasse
Das Angebot „Freie Fahrt für Einserschüler“ gilt nur in der 2. Wagenklasse.
Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen.
7. Erstattung
Die Freifahrt wird nachträglich nicht gewährt.
Für die Erstattung von Fahrkarten, die irrtümlich für den ersten Ferien-Werktag gelöst wurden,
gelten die Bedingungen der jeweils gelösten Fahrkarte.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
„Freie Fahrt für Sportler“
Gültig ab 15. Dezember 2013
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) und die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der
DB Regio AG, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
Das Angebot Freie Fahrt für Sportler wird unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten
3.1 Das Angebot Freie Fahrt für Sportler kann genutzt werden von
- Teilnehmern einer der in Anlage genannten Sportveranstaltung, die eine auf ihren Namen
lautende Anmeldebestätigung mit sich führen.
- Teilnehmern einer der in Anlage genannten Sportveranstaltung, die eine Startnummer für
diese Veranstaltung mit sich führen.
- Inhabern eines Funktionsshirt/Singlet für eine der in Anlage genannten Sportveranstaltungen.
3.2.1 Das Angebot Freie Fahrt für Sportler berechtigt zur Fahrt auf bestimmten Strecken in Zügen der
Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
3.2.2 Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von
Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahn-
verkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Angebot Freie Fahrt für Sportler nur dann,
wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der
Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen gere-
gelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der
DB oder anderer Gesellschaften.
3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs des Angebots „Freie Fahrt für Sportler“ angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkar-
ten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erfor-
derlich.
3.3 Das Angebot Freie Fahrt für Sportler gilt zur An- und Abreise am Veranstaltungstag und wäh-
rend der Veranstaltung.
3.4 Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung und zusätzlich zur Vorlage
- einer Anmeldebestätigung oder
- einer Startnummer oder
- eines Funktionsshirt/Singlet
- die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
4.1.1 Die Beförderung erfolgt unentgeltlich. Die Freifahrt wird nachträglich nicht gewährt.
4.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder eine Fahrradtageskarte der Pro-
duktklasse C zu erwerben.
4.2.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mit-
nahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme
bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer
Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbun-
des/der Verkehrsgemeinschaft.
5. Fahrtunterbrechung
Fahrtunterbrechungen innerhalb der Geltungsdauer sind beliebig oft gestattet.
6. Wagenklasse
Das Angebot Freie Fahrt für Sportler berechtigt ausschließlich zur Fahrt in der 2. Wagenklasse.
Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen.
7. Erstattung
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsent-
gelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Auf-
wendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs.
2 EVO erfolgt daher nicht.
8.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Er-
werb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
Beförderungsbedingungen und Entgelt für das Aktionsangebot
„Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“
Gültig ab 01. April 2019
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts ande-
res ergibt.
2. Aktionszeitraum
Die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ wird unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten
3.1 Das Angebot „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ kann nur von Gästen der
Toursimusregion Ammergauer Alpen sowie Blaues Land mit elektronischer Gästekarte und dazu
gehörigen gültigen Meldebescheinigungsabschnitt der beteiligten Kommunen genutzt werden.
3.2 Jeder Gast ab 6 Jahren erhält jeweils eine elektronische Gästekarte mit dazugehöriger gültigem
Meldebescheinigungsabschnitt. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte bzw.
ohne Gästekarte unentgeltlich befördert.
3.3 Die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produkt-
klasse C (RB, RE) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern.
3.4 Für Fahrten die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemein-
schaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt
die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ nur dann, wenn dies in einer besonderen
Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. an-
deren Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die
Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaf-
ten.
3.5 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs der „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ angetreten bzw. beendet werden,
sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs für einen
deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr
Nr. 3.2.1) erforderlich.
3.6 Die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ wird als elektronische Gästekarte in Form
einer standardisierten Plastikkarte – individualisiert durch das Logo der ausgebenden Tourismus-
region (Ammergauer Alpen oder Blaues Land) – mit integriertem Chip und eindeutiger, in Klar-
schrift aufgedruckter ID-Nummer ausgegeben.
3.7 Die Ausgabe der elektronischen Gästekarte durch die Beherbergungsbetriebe oder die örtlichen
Touristinformationen wird belegt durch die Ausgabe eines Abschnitts der Meldebescheinigung in
Papierform. Der Ausdruck des Meldebescheinigungsabschnitts enthält folgende Merkmale:
• Name der ausgebenden Tourismusregion (Ammergauer Alpen oder Blaues Land)
• Name des ausgebenden Beherbergungsbetriebes
• ID-Nummer der elektronischen Gästekarte
• Tag der Ankunft
• Tag der Abreise
• Vorname und Name des Gastes
• Gültigkeitsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV / SPNV
3.8 Die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ ist in Kombination mit dem Abschnitt der
Meldebescheinigung während des Aktionszeitraumes für die Dauer des eingetragenen Aufenthal-
tes (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) innerhalb des Geltungsbereichs als Fahrkarte für
beliebig viele Fahrten gültig. Zusätzlich hat sich der Gast durch Vorlage eines gültigen Ausweis-
dokumentes mit Lichtbild zu legitimieren.
4. Beförderungsentgelt für Personen, Hunde und Fahrräder
4.1 Die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ berechtigt zur kostenfreien Fahrt für die
auf der Gästekarte vermerkte Person.
4.2 Die „Gästekarte Ammergauer Alpen und Blaues Land“ berechtigt ausschließlich zur Fahrt in der
2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
4.3 Für die Mitnahme eines Hundes gemäß Nr. 7.3 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Re-
gio). Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifver-
bundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Ver-
kehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
5. Erstattung und Umtausch
Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Sicherung gegen Missbrauch
6.1 Der Verkauf bzw. die Weitergabe von Gästekarten ist nicht gestattet.
6.2 Eine nachträgliche Änderung des eingetragenen Karteninhabers auf dem Meldebescheinigungs-
abschnitt ist nicht zugelassen.
7. Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungs-
entgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8
Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
Beförderungsbedingungen und Entgelt für das Aktionsangebotes
„Gästekarte Ostallgäu“
Gültig ab 15.Dezember 2019
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutsche Bahn AG
(BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
Die Gästekarte Ostallgäu wird unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten
3.2 Das Angebot „Gästekarte Ostallgäu“ kann nur von Gästen mit einer Gästekarte und dazu gehöri-
ger gültigen Meldebescheinigung der beteiligten Kommunen genutzt werden.
3.2 Jeder Gast ab 6 Jahren erhält jeweils eine Gästekarte mit dazugehöriger gültiger Meldebescheini-
gung. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte bzw. ohne Gästekarte unentgelt-
lich befördert.
3.3 Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RB, RE) der Ver-
kehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern.
3.4 Für Fahrten die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemein-
schaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt
die Gästekarte Ostallgäu nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betref-
fenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsun-
ternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
3.5 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs der Gästekarte Ostallgäu angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ers-
ten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs für einen deutschen Streckenabschnitt
nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr Nr. 3.2.1) erforderlich.
3.6 Die „Gästekarte Ostallgäu“ wird als elektronische Gästekarte in Form einer standardisierten Plas-
tikkarte mit integriertem Chip oder in Papierform ausgegeben. Die beiden Varianten (Plastikkarte
und Papier-Gästekarte) sind jeweils individualisiert durch das Logo der ausgebenden Kommune –
und eindeutiger aufgedruckter ID-Nummer.
3.7.1 Die Ausgabe der elektronischen Gästekarte durch den Beherbergungsbetrieb oder die Kurverwal-
tung wird belegt durch die Ausgabe einer Meldebescheinigung in Papierform. Der Ausdruck der
Meldebescheinigung enthält folgende Merkmale:
• Name der ausgebenden Kommune
• Name des ausgebenden Beherbergungsbetriebes
• ID-Nummer der elektronischen Gästekarte
• Tag der Ankunft
• Tag der Abreise
• Vorname und Name des Kurgastes
• Gültigkeitsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV / SPNV
• Eigenhändige Originalunterschrift des Gastes
3.7.2 Die Gästekarte in Papierform beinhaltet zugleich die Meldebescheinigung und enthält folgende
Merkmale:
• Logo der ausgebenden Kommune
• Kartennummer
• Tag der Ankunft
• Tag der Abreise
• Vorname und Name des Kurgastes
• Gültigkeitsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV / SPNV
• Eigenhändige Originalunterschrift des Gastes
3.8.1 Die elektronische Gästekarte Ostallgäu (nach 3.7.1) ist in Kombination mit der Meldebescheini-
gung (in Papierform) während des Aktionszeitraumes für die Dauer des eingetragenen Aufenthal-
tes (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) innerhalb des Geltungsbereichs als Fahrkarte für
beliebig viele Fahrten gültig. Zusätzlich hat sich der Gast durch Vorlage eines gültigen Ausweis-
dokumentes mit Lichtbild zu legitimieren.
3.8.2 Die Gästekarte in Papierform (nach 3.7.2) ist während des Aktionszeitraumes für die Dauer des
eingetragenen Aufenthaltes (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) innerhalb des Geltungsbe-
reichs als Fahrkarte für beliebig viele Fahrten gültig. Zusätzlich hat sich der Gast durch Vorlage
eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild zu legitimieren.
4. Beförderungsentgelt für Personen, Hunde und Fahrräder
4.1 Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt zur kostenfreien Fahrt für die auf der Gästekarte vermerkte
Person.
4.2 Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt ausschließlich zur Fahrt in der 2. Wagenklasse. Ein Über-
gang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
4.3 Für die Mitnahme eines Hundes gemäß Nr. 7.3 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Re-
gio). Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifver-
bundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Ver-
kehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.
5. Erstattung und Umtausch
5.1 Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6. Sicherung gegen Missbrauch
6.1 Der Verkauf bzw. die Weitergabe von Gästekarten ist nicht gestattet.
6.3 Eine nachträgliche Änderung des eingetragenen Karteninhabers in der Meldebescheinigung ist
nicht zugelassen.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungs-
entgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8
Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Er-
werb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).