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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation und Unterlagen zum Sonderangebot "9-Euro-Ticket" und Fahrgastrechten

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Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte
                                      „IRE-Berlin-Hamburg-Ticket“

Gültig 12.12. – 31.12.2021
1.       Grundsatz

         Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
         Bahn AG (BB Personenverkehr), die Besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB
         Regio AG, die Bedingungen des Aktionsangebots „Sitzplatzreservierung in den IRE-Zügen zwi-
         schen Berlin und Hamburg Hbf“, die Bedingungen des Aktionsangebots „Fahrradstellplatzreser-
         vierung in den IRE-Zügen zwischen Berlin und Hamburg Hbf“ sowie die Bedingungen für den
         Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen
         nichts anderes ergibt.
2.       Aktionszeitraum

         Das Aktionsangebot IRE-Berlin-Hamburg-Ticket wird bis unbefristet angeboten.
3.       Fahrkarten

3.1      Das Aktionsangebot IRE-Berlin-Hamburg-Ticket kann von 1 Person mit beliebig vielen eigenen
         Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkindern“) genutzt werden.
3.2      Familienkinder nach Nr. 3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte un-
         entgeltlich befördert. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.3      Das Aktionsangebot IRE-Berlin-Hamburg-Ticket berechtigt zur Fahrt in den direkten IRE-Zügen
         zwischen Berlin und Hamburg Hbf.
3.4      Für Fahrten, die außerhalb des Geltungsbereichs des Aktionsangebots IRE-Berlin-Hamburg-Ti-
         cket angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahr-
         planmäßigen Haltebahnhof des IRE erforderlich.
3.5      Das Aktionsangebot IRE-Berlin-Hamburg-Ticket gilt zur Hinfahrt an dem auf der Fahrkarte ange-
         gebenen Geltungstag. Die Rückfahrt muss an einem ausgewählten Tag erfolgen und spätestens
         am 15. Tag nach dem auf der Fahrkarte angegebenen ersten Geltungstag der Hinfahrt beendet
         sein.
3.6      Eine Fahrtunterbrechung ist nicht zulässig.
4.       Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
4.1    Beförderungsentgelt 2. Klasse für eine Person montags bis donnerstags (auch wenn es sich
dabei um Feiertage handelt) auf der Relation



                                                                   Erwerb vor     Erwerb im
                                Relation
                                                                   Fahrtantritt     Zug1

                                                                    Einfache       Einfache
                     Zwischen                            und
                                                                     Fahrt           Fahrt

                                                       Stendal2
                                                   Salzwedel
      Berlin (Ostbahnhof, Hbf, Zoologischer
                                                       Uelzen       17,90 €         19,90 €
            Garten) / Berlin Spandau2
                                                   Lüneburg
                                                 Hamburg-Har-
253

Rathenow
               Hamburg-Harburg /
                                                      Salzwedel            17,90 €          19,90 €
                  Hamburg Hbf
                                                       Stendal


1 War bei Fahrtantritt weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter be-
triebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb vor Fahrtantritt ausgegeben.
2
  Das Beförderungsentgelt einer Fahrkarte zum Normalpreis für Züge der Produktklasse C zwischen Berlin-Spandau
und Stendal über Rathenow beträgt für einfache Fahrt 19,80 €, für Hin- und Rückfahrt 39,60 € [Beförderungsentgelte
bei Kauf am Fahrkartenautomaten]

4.2      Beförderungsentgelt 2. Klasse für eine Person freitags bis sonntags auf der Relation

                                                                         Erwerb vor       Erwerb im
                                Relation
                                                                         Fahrtantritt       Zug1

                                                                          Einfache         Einfache
                     Zwischen                            Und
                                                                           Fahrt             Fahrt

                                                       Stendal2
                                                      Salzwedel
      Berlin (Ostbahnhof, Hbf, Zoologischer
                                                        Uelzen             20,90 €          23,00 €
            Garten) / Berlin Spandau2
                                                      Lüneburg
                                                   Hamburg-Har-


                                                      Rathenow
               Hamburg-Harburg /
                                                      Salzwedel            20,90 €          23,00 €
                  Hamburg Hbf
                                                       Stendal



1
  War bei Fahrtantritt weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeig-
neter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb vor Fahrtan-
tritt ausgegeben.
2
  Das Beförderungsentgelt einer Fahrkarte zum Normalpreis für Züge der Produktklasse C zwischen Ber-
lin-Spandau und Stendal über Rathenow beträgt für einfache Fahrt 19,80 €, für Hin- und Rückfahrt 39,60
€ [Beförderungsentgelte bei Kauf am Fahrkartenautomaten]


4.2      Für die Mitnahme eines Fahrrads ist eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu erwerben. Die Mit-
         nahme von Fahrrädern in den direkten IRE-Zügen zwischen Berlin und Hamburg Hbf ist reservie-
         rungspflichtig. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Besonderen Bedingungen für die
         Fahrradmitnahme der DB Regio AG sowie die Bedingungen des Aktionsangebots Fahrradstell-
         platzreservierung in den IRE-Zügen zwischen Berlin und Hamburg Hbf.

5.       Erstattung und Umtausch
5.1      Vor dem ersten Geltungstag der Fahrkarte IRE-Berlin-Hamburg-Ticket wird der gezahlte Fahr-
         preis gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich erstattet.
254

Ab dem ersten Geltungstag der Hinfahrt wird eine nicht zur Fahrt benutzte Fahrkarte unter Abzug
       eines Bearbeitungsentgeltes gemäß Nr. 4.1.1 der Beförderungsbedingungen für Personen durch
       die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erstattet.
5.2    Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 han-
       delt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen
       durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).

6.     Sonstige Bestimmungen
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gel-
ten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
255

B
           Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
                                        „Kurkarte Chiemgau“

Gültig ab 15. Dezember 2013
1.     Grundsatz

       Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
       Bahn AG (BB Personenverkehr) und die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der
       DB Regio AG, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.     Aktionszeitraum

       Das Angebot Kurkarte Chiemgau wirdbis zum 21.03.2021 angeboten.
3.     Fahrkarten

       Das Angebot Kurkarte Chiemgau kann genutzt werden von
       Urlaubern mit Kurkarte, die in den teilnehmenden Gemeinden gemeldet sind
       Die Kurkarte Chiemgau wird an Urlauber (nur Personen) ausgegeben, die in den Beherbergungs-
       betrieben im Bereich der teilnehmenden Gemeinden übernachten.
3.3    Die Kurkarte Chiemgau ist während des Aktionszeitraumes für die Dauer des auf der Kurkarte
       eingetragenen Urlaubsaufenthaltes (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) als Fahrkarte gültig.
3.4    Die Kurkarte Chiemgau berechtigt zur Fahrt auf bestimmten Strecken in ausgewählten Zügen der
       Südostbayernbahn innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.
3.5    Die Kurkarte gilt dabei für alle eingetragenen Personen als Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle
       ist auf Aufforderung die Identität der eingetragenen erwachsenen Personen durch einen amtli-
       chen Lichtbildausweis nachzuweisen.
3.6    Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
       bereichs des Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab
       dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Be-
       förderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr Nr. 3.2.1) erforderlich.
4.     Beförderungsentgelt für Personen, Hunde und Fahrräder
4.1    Der Preis der Kurkarte Chiemgau wird von den teilnehmenden Gemeinden festgelegt.
4.2    Die Kurkarte Chiemgau berechtigt zur unentgeltlichen Fahrt für die auf der Kurkarte vermerkte
       Anzahl von Personen. Die Freifahrt wird nachträglich nicht gewährt.
4.3    Für die Mitnahme eines Hundes gemäß Nr. 7.3 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
       C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4    Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in den Zügen der Produkt-
       klasse C des DB Konzerns ist ein gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern oder eine Fahrradtages-
       karte der Produktklasse zu erwerben.
5.     Fahrtunterbrechung
       Fahrtunterbrechungen innerhalb der Geltungsdauer sind beliebig oft gestattet.
6.     Wagenklasse
       Das Angebot „Kurkarte Chiemgau“ berechtigt zur Fahrt ausschließlich in der 2. Wagenklasse. Der
       Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen.
7.     Erstattung und Umtausch
256

Umtausch oder Erstattung der Kurkarte Chiemgau durch die DB Regio AG ist ausgeschlossen.
     Ein Umtausch oder eine Erstattung erfolgt ausschließlich durch die ausgebende Gemeinde.
     Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt
     eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die
     Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
8.   Sonstige Bestimmungen
     Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
     mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Er-
     werb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
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Beförderungsbedingungen für das Aktionsangebot
                                „Kurkarte Waging / Taching“

1.    Grundsatz

        Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deut-
        schen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die besonderen Bedingungen für die Fahr-
        radmitnahme der DB Regio AG, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts
        anderes ergibt.

2.      Aktionszeitraum

        Das Angebot „Kurkarte“ wird unbefristet angeboten.

3.      Fahrkarten

3.1     Das Angebot „Kurkarte“ kann genutzt werden von:

        touristische Gäste und Geschäftsreisende (soweit diese Kurbeitrag bezahlen) sowie
         sonstige Gäste, die über eine gültige „Kurkarte“ der Gemeinde Waging, Aschau und
         Taching verfügen. Die Kurkarte gilt dabei für alle eingetragenen Personen als Fahr-
         schein.
3.2.1 Das Angebot „Kurkarte“ berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der
      Verkehrsunternehmen des DB Konzerns im Geltungsbereich.

3.2.2 Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich inner-
      halb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen an-
      derer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Angebot „Kurkarte“
      nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-
      /Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen
      oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regi-
      onalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.

3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des
      Geltungsbereichs des Angebots „Kurkarte“ angetreten bzw. beendet werden, sind Fahr-
      karten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungs-
      bereich erforderlich.

3.3     Die Kurkarte ist für die Dauer des auf der Gästekarte eingetragenen Urlaubsaufenthaltes
        (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) für die unter 3.6 angegebene Personenzahl
        innerhalb des Geltungsbereichs als Fahrkarte gültig.

3.4     Nachweis der Berechtigung:

            •   Urlauber mit einer gültigen Kurkarte der Gemeinde Waging, Aschau und Taching.
                Die Reisenden mit einer Kurkarte müssen sich durch einen amtlichen Lichtbild-
                ausweis legitimieren können

4.      Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder

4.1.1 Die Beförderung ist kostenlos.

4.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Pro-
      duktklasse C des DB Konzerns ist eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder eine Fahrradta-
      geskarte der Produktklasse C zu erwerben.
258

4.2.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose
      Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahr-
      radmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes
      oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Ver-
      kehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft.

5.    Fahrtunterbrechung

      Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Geltungsdauer beliebig oft gestattet.

6.    Wagenklasse

      Das Angebot „Kurkarte“ gilt nur in der 2. Wagenklasse.

      Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen.

7.    Erstattung

      Die Freifahrt wird nachträglich nicht gewährt. Irrtümlich gelöste Fahrkarten werden nicht
      erstattet.

      Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt,
      erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Perso-
      nen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).

8.    Sonstige Bestimmungen

8.1   Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförde-
      rungsentgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der er-
      forderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1
      Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.

8.2   Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten
      die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingun-
      gen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
259

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
                                    „LEGOLAND-Ticket Günzburg“

Gültig ab 23. März 2013
1.     Grundsatz
       Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
       Bahn AG (BB Personenverkehr), die Besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB
       Regio AG, die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für
       den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedin-
       gungen nichts anderes ergibt.


2.     Aktionszeitraum
       Das Angebot gilt jeweils an den Öffnungstagen des Freizeitparks LEGOLAND® Deutschland in
       Günzburg bis auf Weiteres.


3.     Fahrkarten
3.1    Das Angebot „LEGOLAND-Ticket Günzburg“ kann von jedermann (nur Personen) genutzt wer-
       den.
3.2    Das Angebot gilt für Züge der Produktklasse C (S-Bahn, IRE, RE, RB) der Verkehrsunternehmen
       des DB Konzerns in Bayern und Baden-Württemberg.
3.3    Für Fahrten außerhalb Bayerns und Baden-Württemberg und für Fahrten, die in Zügen anderer
       Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein LEGOLAND-Ticket Günzburg nur
       dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden anderen Eisenbahnver-
       kehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der
       Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.


4.     Beförderungsentgelt für Personen, Hunde und Fahrräder
4.1.   Reisende lösen eine Fahrkarte 2. Klasse für eine einfache Fahrt zum Normalpreis zum Tarif-
       punkt „Günzburg LEGOLAND“.
       Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre fahren in Begleitung ihrer Eltern oder eines Elternteils
       bzw. ihrer Großeltern oder eines Großelternteils nach Nr. 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenver-
       kehr unentgeltlich.
       Alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen den halben Normalpreis.
       Weitere Ermäßigungen (z. B. BahnCard-Rabatt) werden nicht gewährt.
4.2.   Die Fahrkarten der Hinfahrt berechtigen in Verbindung mit der Eintrittskarte für das LEGOLAND
       zur unentgeltlichen Rückfahrt zum Abgangsbahnhof der Hinfahrt. Auf Verlangen muss die Ein-
       trittskarte auf der Rückfahrt bei der Fahrkartenkontrolle im Zug vorgezeigt werden.
4.3.   Die Fahrkarten gelten nur in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die
       1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
4.4.   Es besteht ein regelmäßiger Bustransfer zwischen dem Bahnhof Günzburg und dem LEGO-
       LAND. Besucher mit einer Fahrkarte der beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem
       Zielbahnhof „Günzburg LEGOLAND“ können die Busse nutzen, ohne ein zusätzliches Busticket
       zu erwerben.
4.5.   Für die Mitnahme eines Hundes gemäß Nr. 7.3 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
       C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
260

4.6.   Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in den Zügen der Produkt-
       klasse C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrrad-Fahrkarte zu erwerben.
4.7.   Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mit-
       nahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg.

5.     Erstattung und Umtausch
5.1    Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2    Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
       eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
       ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).


6.     Sonstige Bestimmungen
6.1    Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsent-
       gelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Auf-
       wendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs.
       2 EVO erfolgt daher nicht.
6.2    Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
       mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
261

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte für das Aktionsangebot
                                         „Oberallgäu-Ticket“

Gültig ab 09. Dezember 2018
1.   Grundsatz
     Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn
     AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.   Aktionszeitraum
     Das Angebot gilt unbefristet.
3.   Fahrkarten
3.1 Es gibt die folgenden Fahrscheinarten:
        -   Tageskarten, gültig ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgeta-
            ges.
        -   Urlaubskarten, gültig wahlweise für 4 Tage, 7 Tage und 14 Tage. Innerhalb dieser Geltungs-
            dauer sind die Urlaubskarten gültig von 0.00 Uhr des ersten Geltungstages bis 3:00 Uhr des
            auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
3.1 Das Angebot Tagesticket “Oberallgäu-Ticket“ kann von jedermann genutzt werden.
3.2 Das Angebot Urlaubskarte „Oberallgäu-Ticket“ kann von Reisenden genutzt werden, die im Besitz
    einer gültigen Allgäu-Walser-Card (elektronische Gästekarte) sind. Die Urlaubskarte „Oberallgäu-
    Ticket“ wird auf die elektronische Gästekarte gebucht. Die Buchung wird mit einer Bescheinigung in
    Papierform (Quittung) belegt. Die Kombination von elektronischer Gästekarte und der Quittung gel-
    ten zusammen als Fahrausweis.
3.3 Kinder von 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre fahren mit der Tageskarte “Oberallgäu-Ticket“ und
    Urlaubskarte “Oberallgäu-Ticket“ in Begleitung eines Elternteils unentgeltlich.
3.4 Hunde, jeglicher Art, dürfen unentgeltlich mit der Tageskarte “Oberallgäu-Ticket“ und Urlaubskarte
    “Oberallgäu-Ticket“ mitgenommen werden.
3.5 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
    Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt
    werden, gilt das Oberallgäu-Ticket nur dann, wenn dies in einer
    besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft
    bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
    Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
    regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
3.6 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb
     des Geltungsbereichs eines Oberallgäu-Tickets angetreten bzw. beendet
     werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen
     Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
4.   Beförderungsentgelte für Personen
4.1 Das Beförderungsentgelt für eine Person beträgt bei den:
        Tageskarten

                 Netz 1 od. 2           Erm. Preis             9,50 EUR
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