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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation und Unterlagen zum Sonderangebot "9-Euro-Ticket" und Fahrgastrechten“
Zeitpunkt hinzukommen.
6.2 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Regio-Ticket „Main- Spessart/Main-
Spessart Plus Frankfurt“ insoweit ungültig.
6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Aus- tausch von
Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahr-
karte.
6. Sonstige Bestimmungen
7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beför- derungsentgelt
im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwen-
dungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs.
2 EVO erfolgt daher nicht.
7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb
und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot
„Regio-Ticket München-Nürnberg“
Gültig 12.12. – 31.12.2021
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten,
soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
„Regio-Tickets München-Nürnberg“ werden ab dem 14. Dezember 2014 unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten und Geltungsbereich
3.1.1 Ein „Regio-Ticket München-Nürnberg“ kann genutzt werden von bis zu fünf gemeinsam reisenden
Personen.
3.1.2 Darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren
unentgeltlich mitgenommen werden.
3.1.3 Kinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich
befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt.
3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person berück-
sichtigt.
3.1.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben wer-
den. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
3.1.6 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten „Regio-
Ticket München-Nürnberg“ muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
3.2.1 Ein „Regio-Ticket München-Nürnberg“ berechtigt zur Fahrt in den Zügen der Produktklasse C (IRE,
RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
3.2.2 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemein-
schaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das
„Regio-Ticket München-Nürnberg“ nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem
betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnver-
kehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesell-
schaften der DB oder anderer Gesellschaften.
3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs eines Regio-Tickets München-Nürnberg angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkar-
ten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erfor-
derlich.
3.3.1 Ein „Regio-Ticket München-Nürnberg“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für
beliebig viele Fahrten, und zwar
- Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
- Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am
15.08.) und am 24.12. und 31.12. bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis
3.00 Uhr des Folgetages.
3.3.2 Soll die erste Fahrt zwischen 0 Uhr und 3 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das „Regio-
Ticket München-Nürnberg“ vor 24 Uhr des Geltungstages erworben werden.
3.3.3 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Regio-Tickets München-Nürnberg sind Fahrkarten
erforderlich bis zu ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreich
wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Regio-Tickets München-Nürnberg sind Fahrkarten
erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer er-
reicht wird.
3.4 Ein „Regio-Ticket München-Nürnberg“ ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des
Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisen-
den Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs zusteigende unmittelbar
nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits
vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Name und Vorname von Kindern nach 3.1.3 Satz 1 sind nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind vorzunehmen
- Bei Regio-Tickets München-Nürnberg aus Fahrkartenautomaten
o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,
- Bei Regio-Tickets München-Nürnberg als online-Ticket zum Selbstausdruck
o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte
- Bei Regio-Tickets München-Nürnberg, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agen-
tur erworben wurden
o für die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
weis nachzuweisen.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
4.1.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Regio-Ticket
1 2 3 4 5
München-Nürnberg
Person Personen Personen Personen Personen
Erwerb an Fahrkar-
tenautomaten und im
23 € 31 € 39 € 47 € 55 €
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personen-
bedienten Verkauf
25 € 33€ 41 € 49 € 57 €
(ausgenommen: Ver-
kauf im Zug)
Erwerb im personen-
bedienten Verkauf in
den Zügen der Pro-
duktklasse C, falls 25,30 € 34,10 € 42,90 € 51,70 € 60,50 €
personenbedienter
Verkauf im Zug statt-
findet1)
1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb am Fahrkartenauto-
maten ausgegeben.
4.1.2 Die Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagen-
klasse ist ausgeschlossen.
4.1.3 Aus bestimmten Anlässen können Regio-Tickets München-Nürnberg unentgeltlich ausgegeben
werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
4.2.1 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Re-
gio).
4.2.2 Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbun-
des oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/
Tarifverbundes bzw. der Verkehrsgemeinschaft.
5. Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von „Regio-Tickets München-Nürnberg“ ist grundsätzlich ausgeschlos-
sen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6. Sicherung gegen Missbrauch
6.1 Die Übertragbarkeit eines Regio-Tickets München-Nürnberg endet, soweit und sobald die Perso-
nendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei
Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und
erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukom-
men.
6.2 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Regio-Ticket München-Nürnberg in-
soweit ungültig.
6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Per-
sonen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt
im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendun-
gen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO
erfolgt daher nicht.
7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb
und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
„Regio-Ticket Werdenfels“
Gültig 12.12. – 31.12.2021
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG
(BB Personenverkehr), und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
„Regio-Tickets Werdenfels“ werden ab dem 14. Dezember 2014 unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten und Geltungsbereich
3.1.1 Ein „Regio-Ticket Werdenfels“ kann genutzt werden von bis zu fünf gemeinsam reisenden Perso-
nen.
3.1.2 Darüber hinaus können bis zu 3 Kindern im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren
unentgeltlich mitgenommen werden.
3.1.3 Kinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich
befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt.
3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person berück-
sichtigt.
3.1.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben wer-
den. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
3.1.6 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten „Regio-
Ticket Werdenfels“ muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
3.2.1 Ein „Regio-Ticket Werdenfels“ berechtigt zur Fahrt in der 2. Klasse in den Zügen der Produktklasse
C (IRE, RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns.
3.2.2 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemein-
schaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das
„Regio-Ticket Werdenfels“ nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betref-
fenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunter-
nehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesellschaften der
DB oder anderer Gesellschaften.
3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs eines Regio-Tickets Werdenfels angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis
zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich.
3.3.1 Ein „Regio-Ticket Werdenfels“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig
viele Fahrten, und zwar
- Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
- Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am
15.08.) und am 24.12. und 31.12. bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis
3.00 Uhr des Folgetages.
3.3.2 Soll die erste Fahrt zwischen 0 Uhr und 3 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Regio-
Ticket Werdenfels vor 24 Uhr des Geltungstages erworben werden.
3.3.3 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels sind Fahrkarten erfor-
derlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht
wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels sind Fahrkarten erfor-
derlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreich
wird.
3.4 Ein „Regio-Ticket Werdenfels“ ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets
Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Per-
sonen haben diese Angaben jeweils vor ihrem Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben
einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Name und Vorname von Kindern nach 3.1.3 Satz 1 sind nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind vorzunehmen
- bei Regio-Tickets Werdenfels aus Fahrkartenautomaten
o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Regio-Tickets Werdenfels als digitales Ticket
o für alle erwachsenen Personen sind die Namen bei der Buchung in das vorgesehene Na-
mensfeld einzugeben und werden vom Buchungssystem auf das Ticket übertragen,
- bei Regio-Tickets Werdenfels, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erwor-
ben wurden
o für die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
weis nachzuweisen.
Für entgeltpflichtige Hunde gemäß Nr. 3.1.4 ist in jeweils eine Zeile das Wort „Hund“ einzutragen.
Bei digitalen Regio-Tickets „Werdenfels“ ist während der Buchung anstatt eines Namens das
Wort „Hund“ in das vorgesehene Namensfeld einzugeben. Ein Identitätsnachweis für den Hund
ist nicht erforderlich.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
4.1.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Regio-Ticket
1 2 3 4 5
Werdenfels
Person Personen Personen Personen Personen
Erwerb an Fahrkar-
tenautomaten und im
23 € 31 € 39 € 47 € 55 €
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personen-
bedienten Verkauf
25 € 33€ 41 € 49 € 57 €
(ausgenommen: Ver-
kauf im Zug)
Erwerb im personen-
bedienten Verkauf in
den Zügen der Pro-
duktklasse C, falls 25,30 € 34,10 € 42,90 € 51,70 € 60,50 €
personenbedienter
Verkauf im Zug statt-
findet 1)
1)
War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb
am Fahrkartenautomaten ausgegeben.
4.1.2 Aus bestimmten Anlässen können Regio-Tickets Werdenfels unentgeltlich ausgegeben werden.
Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
4.2.1 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Re-
gio).
4.2.2 Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbun-
des oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/
Tarifverbundes bzw. der Verkehrsgemeinschaft.
5. Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von „Regio-Tickets Werdenfels“ ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6. Sicherung gegen Missbrauch
6.1 Die Übertragbarkeit eines Regio-Tickets Werdenfels endet, soweit und sobald die Personendaten
(Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.
Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich,
soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
6.2 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Regio-Ticket Werdenfels in-
soweit ungültig.
6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Per-
sonen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt
im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendun-
gen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO
erfolgt daher nicht.
7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb
und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
„Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck“
Gültig ab 13. Dezember 2020
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR & SCIC-NRT für
grenzüberschreitende Fahrten und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, so-
weit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
„Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck“ werden ab dem 01. August 2016 unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten und Geltungsbereich
3.1.1 Ein „Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck“ kann genutzt werden von bis zu fünf gemeinsam rei-
senden Personen.
3.1.2 Darüber hinaus können bis zu 3 Kindern im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren
unentgeltlich mitgenommen werden.
3.1.3 Kinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich
befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt.
3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person berück-
sichtigt.
3.1.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben wer-
den. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
3.1.6 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten „Regio-
Ticket Werdenfels + Innsbruck“ muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
3.2.1 Ein „Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck“ berechtigt zur Fahrt in der 2. Klasse in den Zügen der
Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns auf den im Gel-
tungsbereich genannten Strecken.
3.2.2 Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemein-
schaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das
„Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck“ nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit
dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnver-
kehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesell-
schaften der DB oder anderer Gesellschaften.
3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungs-
bereichs eines Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck angetreten bzw. beendet werden, sind
Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbe-
reich erforderlich.
3.3.1 Ein „Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck“ gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
für beliebig viele Fahrten, und zwar
- täglich von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
3.3.2 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck sind Fahr-
karten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer
erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels sind Fahrkarten erfor-
derlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht
wird.
3.4 Ein „Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck“ ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern
des Tickets Geltungstag, Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die
reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs zusteigende unmit-
telbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht be-
reits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Name und Vorname von Kindern nach 3.1.3 Satz 1 sind nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind vorzunehmen
- bei Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck aus Fahrkartenautomaten
o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck als online-Ticket zum Selbstausdruck
o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte
- bei Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck, die personenbedient im Reisezentrum oder einer
Agentur erworben wurden
o für die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
weis nachzuweisen.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
4.1.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Regio-Ticket Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Werdenfels 1 2 3 4 5
+ Innsbruck Person Personen Personen Personen Personen
Erwerb im Regio-On-
line-Ticketshop unter 28 € 41 € 54 € 67 € 80 €
www.dbregio-shop.de
Erwerb an Fahrkar-
tenautomaten, als
Handy-Ticket und im 28 € 41 € 54 € 67 € 80 €
Internet über
www.bahn.de
Erwerb im personen-
bedienten Verkauf
30 € 43 € 56 € 69 € 82 €
(ausgenommen Ver-
kauf im Zug)
Erwerb im personen-
bedienten Verkauf in
den Zügen der Pro-
duktklasse C, falls 30,80 € 45,10 € 59,40 € 73,70 € 88 €
personenbedienter
Verkauf im Zug statt-
findet. 1)
1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter
betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb am Fahrkartenauto-
maten ausgegeben.
4.1.2 Aus bestimmten Anlässen können Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck unentgeltlich ausgege-
ben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichnet.
4.2.1 Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Re-
gio).
4.2.2 Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbun-
des oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/
Tarifverbundes bzw. der Verkehrsgemeinschaft.
5. Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von „Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck“ ist grundsätzlich ausge-
schlossen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6. Sicherung gegen Missbrauch
6.1 Die Übertragbarkeit eines Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck endet, soweit und sobald die Per-
sonendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei
Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und
erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukom-
men.
6.2 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Regio-Ticket Werdenfels + Inns-
bruck insoweit ungültig.
6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Per-
sonen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt
im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendun-
gen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO
erfolgt daher nicht.
7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Er-
werb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).