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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation und Unterlagen zum Sonderangebot "9-Euro-Ticket" und Fahrgastrechten“
- Sachsen-Anhalt-Ticket
- Thüringen-Ticket
3.3.1 Ein Bayern-Böhmen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig
viele Fahrten, und zwar
- Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages
- Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folge-
tages
- An in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen, an sowie am 24. und 31. Dezem-
ber gilt ein Bayern-Böhmen-Ticket ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
des Folgetages
3.3.2 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforder-
lich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erfor-
derlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht
wird.
3.4 Ein Bayern-Böhmen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets
Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden
Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach
ihrem Zustieg - unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Kinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1.1 sind vorzunehmen
- bei Bayern-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten
o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Bayern-Böhmen-Tickets als digitale Tickets (Online-Ticket zum Selbstausdruck oder
Handy-Ticket)
o der Namenseintrag für alle Reisenden erfolgt bei Buchung automatisch durch das Bu-
chungssystem,
- bei Bayern-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erwor-
ben wurden,
o für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der
Fahrkarte und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte,
- bei Bayern-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden
o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Bayern-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben
wurden
o für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der
Fahrkarte.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
weis nachzuweisen.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Bayern-Böhmen-Ticket 1 2 3 4 5
Person Personen Personen Personen Personen
Erwerb an Fahrkartenau-
tomaten und im Internet 29,00 € 37,60 € 46,20 € 54,80 € 63,40 €
über www.bahn.de
Erwerb im personenbe-
dienten Verkauf (ausge-
31,00 € 39,60 € 48,20 € 56,80 € 65,40 €
nommen: Verkauf im
Zug)
Erwerb im personenbe-
dienten Verkauf in Zügen
der Produktklasse C, falls 31,90 € 41,40 € 50,90 € 60,30 € 69,80 €
personenbedienter Ver-
kauf im Zug stattfindet 1)
1)
Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahr-
kartenautomaten ausgegeben.
4.1.2 Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1.
Wagenklasse ist ausgeschlossen.
4.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist
- bei Fahrten, die nur innerhalb Bayerns stattfinden, eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder
- bei Fahrten, die in andere deutsche Bundesländer führen, eine Fahrradtageskarte Nahver-
kehr zu erwerben.
Diese sind jeweils gültig für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des Bayern-Böhmen-Tickets.
Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes ist die Beförderung von nur einem Fahrrad pro
Person zugelassen.
4.2.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mit-
nahme von Fahrrädern in Bayern und Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahr-
ten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemein-
schaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsge-
meinschaft.
5. Erstattung und Umtausch
o Erstattung und Umtausch von Bayern-Böhmen-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.
o Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für
den deutschen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedin-
gungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6. Sicherung gegen Missbrauch
6.1 Die Übertragbarkeit eines Bayern-Böhmen-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und
Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere
Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit
weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen..
6.2 Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder
des Geltungstags wird ein Bayern-Böhmen-Ticket ungültig.
6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Per-
sonen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige
Fahrkarte.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Bayern um eine Fahrkarte mit erheblich er-
mäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Er-
satz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1
Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Er-
werb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der
„Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland“
Gültig ab 1. 4. 2019
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT
für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkar-
ten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
Die „Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland“ werden unbefristet angeboten.
3. Fahrkarten
3.1 Es werden besondere Fahrkarten als Grenzübergansfahrkarten zwischen den polnischen und
deutschen Grenzhaltebahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zum Festpreis
für die einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt für 1 Person ausgegeben.
3.2 Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.3 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung eines Erwachsenen ohne Fahrkarte un-
entgeltlich befördert.
3.4 Der Grenzübergangsfahrkarte berechtigt zur Fahrt am aufgedruckten Tag in den Zügen der Pro-
duktklasse C (RE, RB) der DB Regio AG, Regio Nordost (DB) und in Zügen der POLREGIO sp. z o.o
(PR) zwischen den folgenden Streckenabschnitten zwischen:
Grambow– Szczecin,
Słubice - Frankfurt (Oder),
Zasieki - Forst (Lausitz)
sowie in den Zügen der Koleje Dolnoslaskie S.A. (KD) zwischen Zasieki - Forst (Lausitz)
3.5 Die Grenzübergangsfahrkarte wird ausgegeben:
in den Zügen der DB durch Kundenbetreuer,
in Deutschland über stationäre DB-Automaten und in DB-Reisezentren und DB- Agenturen
außer die Relation Zasieki - Forst,
in der Zügen der PR/KD durch Kundenbetreuer,
in Polen an den PR-/KD-Fahrkartenschaltern.
4. Beförderungsentgelte für Personen und Hunde
4.1 Die Grenzübergangsfahrkarten werden zu den folgenden Festpreisen ausgegeben:
Verkauf durch die DB Preis für die einfache Fahrt
Grambow – Szczecin 2,50 €
Slubice – Frankfurt (Oder) 1€
Verkauf durch die PR Preis für die einfache Fahrt
Grambow – Szczecin 10 PLN
Slubice – Frankfurt (Oder) 4 PLN
Zasieki – Forst (Lausitz) 4 PLN
Verkauf durch die KD Preis für die einfache Fahrt
Zasieki – Forst (Lausitz) 4 PLN
4.2 Für die Beförderung von Hunden ist ebenfalls eine Grenzübergangsfahrkarte zu lösen.
4.3 Die Grenzübergangsfahrkarte gilt in den Zügen der DB Regio und der PR
nur in der 2. Wagenklasse und bei Vorhandensein einer 1. Wagenklasse auch in dieser.
5. Umtausch und Erstattung
5.1 Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern
9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
5. Sicherung gegen Missbrauch
Bei der Fahrausweiskontrolle ist in den Zügen ein Zangenabdruck aufzubringen.
7. Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsent-
gelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Auf-
wendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs.
2 EVO erfolgt daher nicht.
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung der
„OekoCard Luxemburg“
Gültig ab 12.12. – 31.12.2021
1. Grundsatz
Es gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) im in-
nerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten,
soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Fahrkarten
2.1 Die OekoCards Luxemburg werden nur für grenzüberschreitende Fahrten ab den
DB- Bahnhöfen von Wittlich bis Igel und den luxemburgischen Bahnhöfen bzw. umgekehrt aus-
gegeben und berechtigen zur Fahrt in den Zügen der Produktklassen C (RE, RB) der Verkehrs-
unternehmen des Deutsche Bahn- Konzerns und der CFL sowie in Luxemburg in allen Ver-
kehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs der Verkehrsunternehmen AVL, CFL, RGTR
und TICE.
2.2 Die OekoCards Luxemburg gelten nicht zu Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Re-
gion Trier (VRT) sowie in den Bussen der regionalen Omnibus-gesellschaften der DB.
2.3 Zu einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement wird keine unentgeltliche Bahn-
Card 25 ausgestellt. Die Mitnahme von bis zu 4 Personen an Samstagen ist ausgeschlossen.
2.4 Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades Mo-Fr vor 09:00 Uhr ist zugelassen.
2.5 Bestellung/Erwerb
a) Die OekoCard Monatskarte Luxemburg wird nur als persönliche Monatskarte mit flexib-
len Geltungsbeginn ausgegeben.
b) Die OekoCard Monatskarte Luxemburg besteht aus einer kostenlosen Kundenkarte und
einer Wertmarke (Fahrschein). Die Kundenkarte beinhaltet die persönlichen Informatio-
nen (Name, Anschrift und Fahrstrecke) sowie eine Kundenkartennummer. Sie ist bei DB
Verkaufsstellen oder der CFL in Luxemburg nach Vorlage des Nachweises der Beschäf-
tigung in Luxemburg (Arbeitgeberbescheinigung) bzw. eines amtlichen luxemburgischen
Ausweisdokumentes erhältlich.
Die Kundenkarte gilt alleine nicht als Fahrschein. Die dazu gehörige Wertmarke (Fahr-
schein) kann in Deutschland an DB-Automaten oder DB Verkaufsstellen und in Luxem-
burg in den Bahnhöfen Luxemburg und Belval-Universite´erworben werden Die Kunden-
kartennummer ist handschriftlich auf die Wertmarke zu übertragen. Bei Verlust der Kun-
denkarte wird gegen Vorlage der durch eine Verkaufsstelle der DB bestätigten Arbeitge-
berbescheinigung einmalig eine „Ersatz“-Kundenkarte ausgestellt.
c) Die Bestellung der OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement erfolgt auf der
Grundlage des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins sowie des
Nachweises der Beschäftigung in Luxemburg bzw. eines amtlichen luxemburgischen Aus-
weisdokumentes. Die vorgenannten Unterlagen mit Einzugsermächtigung müssen bis zum
15. des Vormonats beim Abo-Center eingegangen sein. Sie wird vorbehaltlich einer Boni-
tätsprüfung jeweils zum Monatsersten im Abonnement ausgegeben und gilt ein Jahr. Sie
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der entsprechende Nachweis der Be-
schäftigung dem AboCenter vorliegt bzw. sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des
Jahres gekündigt wird.
d) Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem Abo-Center
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
e) Das Entgelt für die OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement ist im Voraus zu ent-
richten. Das Entgelt kann als Gesamtbetrag oder als Monatsbetrag für jeden Monat gezahlt
werden; die monatliche Zahlung sowie die Einmalzahlung für die Folgejahre sind nur im
Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens möglich.
f) Im Falle von Änderungen der OekoCard Jahreskarte Luxemburg-Bedingungen wird das
Verkehrsunternehmen diese dem Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist der Inhaber mit den
Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wo-
chen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem Abo-Center kündigen. Macht der Inha-
ber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingun-
gen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunter-
nehmen in seiner Mitteilung den Inhaber jeweils hinweisen.
g) In Luxemburg wird keine OekoCard Jahreskarte Luxemburg ausgegeben.
3. Preise
3.1 Die Preise betragen:
ÖkoCard Jahreskarte - mo- ÖkoCard Jahreskarte - ein-
ÖkoCard Monatskarte
natl. Abbuchung malige Abbuchung
Preis 2. Kl. Preis 1. Kl. Preis 2. Kl. Preis 1. Kl. Preis 2. Kl. Preis 1. Kl.
Igel 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Kreuz Konz 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Trier - Süd 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Trier Hbf 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Pfalzel 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Ehrang 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Ehrang Ort 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Quint 50,70 € 129,60 € 42,25 € 108,00 € 1.296,00 € 507,00 €
Schweich 67,20 € 148,20 € 56,00 € 123,50 € 1.482,00 € 672,00 €
Föhren 80,60 € 166,80 € 67,17 € 139,00 € 1.668,00 € 806,00 €
Hetzerath 87,80 € 182,40 € 73,17 € 152,00 € 1.824,00 € 878,00 €
Sehlem 98,40 € 198,00 € 82,00 € 165,00 € 1.980,00 € 984,00 €
Salmtal 108,00 € 212,70 € 90,00 € 177,25 € 2.127,00 € 1.080,00 €
Wittlich Hbf 130,20 € 259,80 € 108,50 € 216,50 € 2.598,00 € 1.302,00 €
3.2 Die Fahrkarten werden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Mit einer Fahrkarte für
die 2. Wagenklasse ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen.
3.3 Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung.
4. Erstattung, Umtausch, Kündigung
4.1 Erstattung und Umtausch der OekoCard Monatskarte Luxemburg ist ausge-schlossen. Bei
Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Monatskarten werden nicht
erstattet.
4.2 Erstattung und Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist jeweils vor dem ersten
Geltungstag des neuen Geltungsjahres ohne Bearbeitungsentgelt möglich.
4.3 Der Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist ab dem ersten Geltungstag in eine
OekoCard Jahreskarte Luxemburg unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbe-
reiches zum ersten des Nachmonats möglich, wenn der Antrag auf Änderung spätestens 14
Tage vor dem neuen Geltungsbeginn beim Abo-Center eingegangen ist. Differenzbeträge
werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgebende Abo-
Center. Wird die bisherige OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage
nach dem Umtauschtermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt ihrer tat-
sächlichen Rückgabe weiterhin die volle monatliche Rate zu bezahlen. Es wird ein Bearbei-
tungsentgelt nach den aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von
Zeitkarten (Nr. 8.2.1) erhoben.
4.4 Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg kann während der ersten 10 Monate des jeweiligen
Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es
gelten die Regelungen nach Nr. 4.5.
4.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang der Jahres-
karte beim ausgebenden Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung der Karte
entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird die OekoCard Jahreskarte Lu-
xemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, hat der
Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen
Raten zu bezahlen.
4.6 Für den ablaufenden Geltungszeitraum wird der Differenzbetrag zum Preis der OekoCard
Monatskarte Luxemburg nacherhoben. Im Falle der Einmalzahlung werden der Differenzbe-
trag zum Monatskartenpreis und der Teil des Preises des noch nicht abgelaufenen Gel-
tungszeitraums miteinander aufgerechnet; ein Mehrbetrag wird erstattet.
4.7 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von OekoCards Luxemburg ausgeschlossen.
5. Verlust
Für eine abhanden gekommene OekoCard Jahreskarte Luxemburg wird einmalig eine Ersatz-
karte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Abo- Center ausgestellt. Es wird
ein Bearbeitungsentgelt nach den aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb und die Nut-
zung von Zeitkarten Nr. 8 erhoben Die Ersatzausstellung einer OekoCard Jahreskarte Luxem-
burg ist schriftlich beim ausgebenden Abo-Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene
Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich
zurückzugeben.
6. Zahlungsverzug
6.1 Das vertragsschließende Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis fristlos kündi-
gen, wenn der Inhaber (i) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des
Monatsbetrages in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Ter-
mine erstreckt, mit der Zahlung des Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist,
der mindestens dem Entgelt für zwei Monate entspricht. Wird die Zeitkarte nach Zugang der
Kündigung nicht unverzüglich an das ausgebende Abo-Center zurückgegeben, hat der Rei-
sende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Ra-
ten zu bezahlen.
6.2 Statt einer Kündigung nach Nr. 6.1 kann das vertragsschließende Verkehrs-unternehmen
den Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen.
7. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
Für Inhaber einer OekoCard Luxemburg gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr
mit der Maßgabe dass diese bei wiederholten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussver-
säumnissen ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte je Einzelfall eine Entschä-
digung in Höhe von 1,50 € für die 2. Wagenklasse und 2,25 € für die 1. Wagenklasse erhalten,
insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschädigungszahlung erfolgt je-
weils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch den Betrag von 4 € (Bagatellgrenze) über-
schreitet. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der Fahrkartenkopie an.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
„Prag Spezial one way“ und „Prag Spezial return“
Gültig 12.12. – 31.12.2021
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die
GCC-CIV/PRR für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingun-
gen nichts anderes ergibt.
2. Aktionszeitraum
Das Angebot gilt unbefristet.
3. Fahrkarten und Geltungsbereich
3.1 Das Aktionsangebot „Prag Spezial“ kann von Jedermann genutzt werden.
Es gilt für Einzelpersonen
Bis zu drei Kinder im Alter zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren können unentgeltlich mitge-
nommen werden.
3.2 Kinder nach 3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich be-
fördert.
3.3 Ein Prag Spezial kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 6 Monate vor seinem ersten Gel-
tungstag erworben werden.
3.4 Ein Prag Spezial berechtigt zur Fahrt in den Zügen der Produktklasse C (RB/RE) der Verkehrsun-
ternehmen des DB Konzerns.
Ein Prag Spezial one way gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine einfa-
che Fahrt täglich von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages.
Ein Prag Spezial return gilt ab dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag 15 Tage zur ein-
maligen Hin- und Rückfahrt.
3.5 Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen.
3.6 Ein Prag Spezial ist nur dann gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen Feld des Tickets Geltungs-
tag, Name und Vorname des Reisenden eingetragen sind. Die reisende Person hat diese Anga-
ben vor ihrem Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht be-
reits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Name und Vorname von Kindern nach 3.2 sind nicht einzutragen.
Die Namenseintragung ist vorzunehmen
- bei Prag Spezial aus Fahrkartenautomaten und beim Kauf im Zug
o in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte,
- bei Prag Spezial als online-Ticket zum Selbstausdruck
o durch den Buchenden im Vertriebssystem und
- bei Prag Spezial, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden
o in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
weis nachzuweisen.
4. Beförderungsentgelte
4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt für die einfache Fahrt:
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
Prag Spezial one way
Regensburg Nürnberg – München -
– Prag Prag Prag