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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation und Unterlagen zum Sonderangebot "9-Euro-Ticket" und Fahrgastrechten

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-   Sachsen-Anhalt-Ticket
        -   Thüringen-Ticket
3.3.1   Ein Bayern-Böhmen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig
        viele Fahrten, und zwar
        -   Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages
        -   Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folge-
            tages
        -   An in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen, an sowie am 24. und 31. Dezem-
            ber gilt ein Bayern-Böhmen-Ticket ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr
            des Folgetages
3.3.2   Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforder-
        lich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
        Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erfor-
        derlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht
        wird.
3.4     Ein Bayern-Böhmen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets
        Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden
        Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach
        ihrem Zustieg - unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom
        Verkaufssystem vorgenommen wurde.
        Kinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen.
        Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1.1 sind vorzunehmen
        -   bei Bayern-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten
            o    für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,

        -   bei Bayern-Böhmen-Tickets als digitale Tickets (Online-Ticket zum Selbstausdruck oder
            Handy-Ticket)

            o   der Namenseintrag für alle Reisenden erfolgt bei Buchung automatisch durch das Bu-
                chungssystem,

        -   bei Bayern-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erwor-
            ben wurden,
            o    für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der
                 Fahrkarte und

            o    für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte,

        -   bei Bayern-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden
            o    für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,

        -   bei Bayern-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben
            wurden
            o    für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der
                 Fahrkarte.

        Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
        weis nachzuweisen.
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4.      Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
        Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:

                                                       Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse

             Bayern-Böhmen-Ticket           1             2              3              4               5
                                          Person      Personen       Personen       Personen       Personen

             Erwerb an Fahrkartenau-
             tomaten und im Internet      29,00 €      37,60 €        46,20 €        54,80 €        63,40 €
             über www.bahn.de

             Erwerb im personenbe-
             dienten Verkauf (ausge-
                                          31,00 €      39,60 €        48,20 €        56,80 €        65,40 €
             nommen: Verkauf im
             Zug)

             Erwerb im personenbe-
             dienten Verkauf in Zügen
             der Produktklasse C, falls   31,90 €      41,40 €        50,90 €        60,30 €        69,80 €
             personenbedienter Ver-
             kauf im Zug stattfindet 1)

        1)
          Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld
        geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahr-
        kartenautomaten ausgegeben.

4.1.2   Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1.
        Wagenklasse ist ausgeschlossen.
4.2.1   Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
        C des DB Konzerns ist
        -     bei Fahrten, die nur innerhalb Bayerns stattfinden, eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder
        -     bei Fahrten, die in andere deutsche Bundesländer führen, eine Fahrradtageskarte Nahver-
              kehr zu erwerben.
        Diese sind jeweils gültig für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des Bayern-Böhmen-Tickets.
        Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes ist die Beförderung von nur einem Fahrrad pro
        Person zugelassen.
4.2.2   Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mit-
        nahme von Fahrrädern in Bayern und Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahr-
        ten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemein-
        schaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsge-
        meinschaft.
5.      Erstattung und Umtausch
o       Erstattung und Umtausch von Bayern-Böhmen-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.
o       Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für
        den deutschen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedin-
        gungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6.      Sicherung gegen Missbrauch
6.1     Die Übertragbarkeit eines Bayern-Böhmen-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und
        Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere
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Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit
      weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen..
6.2   Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder
      des Geltungstags wird ein Bayern-Böhmen-Ticket ungültig.
6.3   Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Per-
      sonen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige
      Fahrkarte.
7.    Sonstige Bestimmungen
7.1   Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Bayern um eine Fahrkarte mit erheblich er-
      mäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Er-
      satz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1
      Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
7.2   Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Num-
      mern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Er-
      werb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).
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Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der
                           „Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland“

Gültig ab 1. 4. 2019
1.      Grundsatz
        Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
        Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT
        für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkar-
        ten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.      Aktionszeitraum
        Die „Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland“ werden unbefristet angeboten.
3.      Fahrkarten
3.1     Es werden besondere Fahrkarten als Grenzübergansfahrkarten zwischen den polnischen und
        deutschen Grenzhaltebahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zum Festpreis
        für die einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt für 1 Person ausgegeben.
3.2     Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.3     Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden in Begleitung eines Erwachsenen ohne Fahrkarte un-
        entgeltlich befördert.
3.4     Der Grenzübergangsfahrkarte berechtigt zur Fahrt am aufgedruckten Tag in den Zügen der Pro-
duktklasse C (RE, RB) der DB Regio AG, Regio Nordost (DB) und in Zügen der POLREGIO sp. z o.o
(PR) zwischen den folgenden Streckenabschnitten zwischen:
             Grambow– Szczecin,
             Słubice - Frankfurt (Oder),
             Zasieki - Forst (Lausitz)
             sowie in den Zügen der Koleje Dolnoslaskie S.A. (KD) zwischen Zasieki - Forst (Lausitz)
3.5     Die Grenzübergangsfahrkarte wird ausgegeben:
             in den Zügen der DB durch Kundenbetreuer,
             in Deutschland über stationäre DB-Automaten und in DB-Reisezentren und DB- Agenturen
              außer die Relation Zasieki - Forst,
             in der Zügen der PR/KD durch Kundenbetreuer,
             in Polen an den PR-/KD-Fahrkartenschaltern.
4.      Beförderungsentgelte für Personen und Hunde
4.1     Die Grenzübergangsfahrkarten werden zu den folgenden Festpreisen ausgegeben:

         Verkauf durch die DB                             Preis für die einfache Fahrt
         Grambow – Szczecin                               2,50 €
         Slubice – Frankfurt (Oder)                       1€



         Verkauf durch die PR                             Preis für die einfache Fahrt
         Grambow – Szczecin                               10 PLN
         Slubice – Frankfurt (Oder)                       4 PLN
         Zasieki – Forst (Lausitz)                        4 PLN



            Verkauf durch die KD                          Preis für die einfache Fahrt
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Zasieki – Forst (Lausitz)                    4 PLN


4.2    Für die Beförderung von Hunden ist ebenfalls eine Grenzübergangsfahrkarte zu lösen.
4.3     Die Grenzübergangsfahrkarte gilt in den Zügen der DB Regio und der PR
       nur in der 2. Wagenklasse und bei Vorhandensein einer 1. Wagenklasse auch in dieser.
5.     Umtausch und Erstattung
5.1    Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2    Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt
       eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Un-
       ternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
       Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern
       9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
5.    Sicherung gegen Missbrauch
       Bei der Fahrausweiskontrolle ist in den Zügen ein Zangenabdruck aufzubringen.
7.     Sonstige Bestimmungen
       Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsent-
       gelt im Sinne von § 2 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Auf-
       wendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs.
       2 EVO erfolgt daher nicht.
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Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung der
                                        „OekoCard Luxemburg“

               Gültig ab 12.12. – 31.12.2021

1. Grundsatz


       Es gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) im in-
       nerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten,
       soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2. Fahrkarten


   2.1 Die OekoCards Luxemburg werden nur für grenzüberschreitende Fahrten ab den
        DB- Bahnhöfen von Wittlich bis Igel und den luxemburgischen Bahnhöfen bzw. umgekehrt aus-
       gegeben und berechtigen zur Fahrt in den Zügen der Produktklassen C (RE, RB) der Verkehrs-
       unternehmen des Deutsche Bahn- Konzerns und der CFL sowie in Luxemburg in allen Ver-
       kehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs der Verkehrsunternehmen AVL, CFL, RGTR
       und TICE.

   2.2 Die OekoCards Luxemburg gelten nicht zu Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Re-
       gion Trier (VRT) sowie in den Bussen der regionalen Omnibus-gesellschaften der DB.

   2.3 Zu einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement wird keine unentgeltliche Bahn-
       Card 25 ausgestellt. Die Mitnahme von bis zu 4 Personen an Samstagen ist ausgeschlossen.

   2.4 Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades Mo-Fr vor 09:00 Uhr ist zugelassen.

   2.5 Bestellung/Erwerb

       a) Die OekoCard Monatskarte Luxemburg wird nur als persönliche Monatskarte mit flexib-
          len Geltungsbeginn ausgegeben.
       b) Die OekoCard Monatskarte Luxemburg besteht aus einer kostenlosen Kundenkarte und
          einer Wertmarke (Fahrschein). Die Kundenkarte beinhaltet die persönlichen Informatio-
          nen (Name, Anschrift und Fahrstrecke) sowie eine Kundenkartennummer. Sie ist bei DB
          Verkaufsstellen oder der CFL in Luxemburg nach Vorlage des Nachweises der Beschäf-
          tigung in Luxemburg (Arbeitgeberbescheinigung) bzw. eines amtlichen luxemburgischen
          Ausweisdokumentes erhältlich.
          Die Kundenkarte gilt alleine nicht als Fahrschein. Die dazu gehörige Wertmarke (Fahr-
          schein) kann in Deutschland an DB-Automaten oder DB Verkaufsstellen und in Luxem-
          burg in den Bahnhöfen Luxemburg und Belval-Universite´erworben werden Die Kunden-
          kartennummer ist handschriftlich auf die Wertmarke zu übertragen. Bei Verlust der Kun-
          denkarte wird gegen Vorlage der durch eine Verkaufsstelle der DB bestätigten Arbeitge-
          berbescheinigung einmalig eine „Ersatz“-Kundenkarte ausgestellt.
       c) Die Bestellung der OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement erfolgt auf der
          Grundlage des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins sowie des
          Nachweises der Beschäftigung in Luxemburg bzw. eines amtlichen luxemburgischen Aus-
          weisdokumentes. Die vorgenannten Unterlagen mit Einzugsermächtigung müssen bis zum
          15. des Vormonats beim Abo-Center eingegangen sein. Sie wird vorbehaltlich einer Boni-
          tätsprüfung jeweils zum Monatsersten im Abonnement ausgegeben und gilt ein Jahr. Sie
          verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der entsprechende Nachweis der Be-
          schäftigung dem AboCenter vorliegt bzw. sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des
          Jahres gekündigt wird.


       d) Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem Abo-Center
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unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


           e) Das Entgelt für die OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement ist im Voraus zu ent-
              richten. Das Entgelt kann als Gesamtbetrag oder als Monatsbetrag für jeden Monat gezahlt
              werden; die monatliche Zahlung sowie die Einmalzahlung für die Folgejahre sind nur im
              Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens möglich.

           f)   Im Falle von Änderungen der OekoCard Jahreskarte Luxemburg-Bedingungen wird das
                Verkehrsunternehmen diese dem Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist der Inhaber mit den
                Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wo-
                chen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem Abo-Center kündigen. Macht der Inha-
                ber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingun-
                gen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunter-
                nehmen in seiner Mitteilung den Inhaber jeweils hinweisen.

           g) In Luxemburg wird keine OekoCard Jahreskarte Luxemburg ausgegeben.


3. Preise


   3.1 Die Preise betragen:



                                                         ÖkoCard Jahreskarte - mo- ÖkoCard Jahreskarte - ein-
                           ÖkoCard Monatskarte
                                                             natl. Abbuchung          malige Abbuchung

                       Preis 2. Kl.     Preis 1. Kl.     Preis 2. Kl.    Preis 1. Kl.   Preis 2. Kl.   Preis 1. Kl.

    Igel                      50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Kreuz Konz                50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Trier - Süd               50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Trier Hbf                 50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Pfalzel                   50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Ehrang                    50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Ehrang Ort                50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Quint                     50,70 €         129,60 €         42,25 €       108,00 €     1.296,00 €       507,00 €

    Schweich                  67,20 €         148,20 €         56,00 €       123,50 €     1.482,00 €       672,00 €

    Föhren                    80,60 €         166,80 €         67,17 €       139,00 €     1.668,00 €       806,00 €

    Hetzerath                 87,80 €         182,40 €         73,17 €       152,00 €     1.824,00 €       878,00 €

    Sehlem                    98,40 €         198,00 €         82,00 €       165,00 €     1.980,00 €       984,00 €

    Salmtal                  108,00 €         212,70 €         90,00 €       177,25 €     2.127,00 €     1.080,00 €
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Wittlich Hbf        130,20 €      259,80 €      108,50 €      216,50 €    2.598,00 €    1.302,00 €



    3.2 Die Fahrkarten werden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Mit einer Fahrkarte für
        die 2. Wagenklasse ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen.


    3.3 Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung.


4. Erstattung, Umtausch, Kündigung


    4.1 Erstattung und Umtausch der OekoCard Monatskarte Luxemburg ist ausge-schlossen. Bei
        Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Monatskarten werden nicht
        erstattet.
    4.2 Erstattung und Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist jeweils vor dem ersten
        Geltungstag des neuen Geltungsjahres ohne Bearbeitungsentgelt möglich.
    4.3 Der Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist ab dem ersten Geltungstag in eine
        OekoCard Jahreskarte Luxemburg unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbe-
        reiches zum ersten des Nachmonats möglich, wenn der Antrag auf Änderung spätestens 14
        Tage vor dem neuen Geltungsbeginn beim Abo-Center eingegangen ist. Differenzbeträge
        werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgebende Abo-
        Center. Wird die bisherige OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage
        nach dem Umtauschtermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt ihrer tat-
        sächlichen Rückgabe weiterhin die volle monatliche Rate zu bezahlen. Es wird ein Bearbei-
        tungsentgelt nach den aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von
        Zeitkarten (Nr. 8.2.1) erhoben.
    4.4 Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg kann während der ersten 10 Monate des jeweiligen
        Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es
        gelten die Regelungen nach Nr. 4.5.
    4.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang der Jahres-
        karte beim ausgebenden Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung der Karte
        entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird die OekoCard Jahreskarte Lu-
        xemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, hat der
        Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen
        Raten zu bezahlen.
   4.6 Für den ablaufenden Geltungszeitraum wird der Differenzbetrag zum Preis der OekoCard
       Monatskarte Luxemburg nacherhoben. Im Falle der Einmalzahlung werden der Differenzbe-
       trag zum Monatskartenpreis und der Teil des Preises des noch nicht abgelaufenen Gel-
       tungszeitraums miteinander aufgerechnet; ein Mehrbetrag wird erstattet.
   4.7 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von OekoCards Luxemburg ausgeschlossen.
5. Verlust
       Für eine abhanden gekommene OekoCard Jahreskarte Luxemburg wird einmalig eine Ersatz-
       karte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Abo- Center ausgestellt. Es wird
       ein Bearbeitungsentgelt nach den aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb und die Nut-
       zung von Zeitkarten Nr. 8 erhoben Die Ersatzausstellung einer OekoCard Jahreskarte Luxem-
       burg ist schriftlich beim ausgebenden Abo-Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene
       Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich
       zurückzugeben.
6. Zahlungsverzug
   6.1 Das vertragsschließende Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis fristlos kündi-
       gen, wenn der Inhaber (i) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des
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Monatsbetrages in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Ter-
      mine erstreckt, mit der Zahlung des Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist,
      der mindestens dem Entgelt für zwei Monate entspricht. Wird die Zeitkarte nach Zugang der
      Kündigung nicht unverzüglich an das ausgebende Abo-Center zurückgegeben, hat der Rei-
      sende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Ra-
      ten zu bezahlen.
   6.2 Statt einer Kündigung nach Nr. 6.1 kann das vertragsschließende Verkehrs-unternehmen
       den Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen.
7. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis


       Für Inhaber einer OekoCard Luxemburg gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr
       mit der Maßgabe dass diese bei wiederholten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussver-
       säumnissen ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte je Einzelfall eine Entschä-
       digung in Höhe von 1,50 € für die 2. Wagenklasse und 2,25 € für die 1. Wagenklasse erhalten,
       insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschädigungszahlung erfolgt je-
       weils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch den Betrag von 4 € (Bagatellgrenze) über-
       schreitet. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der Fahrkartenkopie an.
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Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
                            „Prag Spezial one way“ und „Prag Spezial return“
Gültig 12.12. – 31.12.2021
1.        Grundsatz
          Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
          Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die
          GCC-CIV/PRR für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingun-
          gen nichts anderes ergibt.
2.        Aktionszeitraum
          Das Angebot gilt unbefristet.
3.        Fahrkarten und Geltungsbereich
3.1       Das Aktionsangebot „Prag Spezial“ kann von Jedermann genutzt werden.
         Es gilt für Einzelpersonen
         Bis zu drei Kinder im Alter zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren können unentgeltlich mitge-
          nommen werden.
3.2       Kinder nach 3.1 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich be-
          fördert.
3.3       Ein Prag Spezial kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 6 Monate vor seinem ersten Gel-
          tungstag erworben werden.
3.4       Ein Prag Spezial berechtigt zur Fahrt in den Zügen der Produktklasse C (RB/RE) der Verkehrsun-
          ternehmen des DB Konzerns.
          Ein Prag Spezial one way gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine einfa-
          che Fahrt täglich von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages.
          Ein Prag Spezial return gilt ab dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag 15 Tage zur ein-
          maligen Hin- und Rückfahrt.
3.5       Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen.
3.6       Ein Prag Spezial ist nur dann gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen Feld des Tickets Geltungs-
          tag, Name und Vorname des Reisenden eingetragen sind. Die reisende Person hat diese Anga-
          ben vor ihrem Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht be-
          reits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
          Name und Vorname von Kindern nach 3.2 sind nicht einzutragen.
          Die Namenseintragung ist vorzunehmen
          -   bei Prag Spezial aus Fahrkartenautomaten und beim Kauf im Zug
                  o in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte,
          - bei Prag Spezial als online-Ticket zum Selbstausdruck
                  o durch den Buchenden im Vertriebssystem und
          - bei Prag Spezial, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden
                  o in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte
          Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus-
          weis nachzuweisen.
4.        Beförderungsentgelte
4.1       Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt für die einfache Fahrt:



                                                            Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
              Prag Spezial one way
                                                            Regensburg      Nürnberg –      München -
                                                            – Prag          Prag            Prag
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