anlage9-handreichung-reg-april-2020-geschwrzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftgutanordnung“
JE Seit diesem Zeitpunkt werden Papierakten für Fördervorgänge nur noch als Service geführt, wenn die Verwendungsnachweisprüfung durch das BVA erfolgen soll. In Einzelfällen kann auf besonderen Wunsch weiterhin als Serviceaufgabe eine Papierakte ge- führt werden. Kennzeichnung der Hybridakten In den Metadaten ist zu vermerken, wenn eine Hybridakte bzw. ein Hybridvorgang angelegt wurde: Vorgang --> 115-1521-02001702 = 115-1521-02/001°02 +9 Historie % Rofaronzen 116-1521-0200102° —— (© Vorgangs (0) 9 115-1521-02/001 : EEE Angelegt am: 08.122015 -] 8% Adressen --(Z Manueller Bsarbeitungsnachweis Frankiermaschine Neopost 15-350 “ Aufbew: weitere Unterlagen außerhalb des VBS. z.dA -Datum‘ Aktenplaneintrag der übergeordneten Akte Betreff der übergeordneten ‚Akte: Pastgebühren / Frankiermaschinen ler und Neopost Aussonderungs- verfahren Sonstige Informationen zum Vorgang: N” Nur referateinterner Zuunft Die Papierteile sind entsprechend zu kennzeichnen. Bei geringen Ablagemengen können die Unterlagen mehrerer Vorgänge in einem Pendelhefter zn. Zr: gesammelt abgelegt werden. Die Sammelmappe wird entsprechend be- er ee een ö zeichnet: Fa ee en Z. B.: Bei nicht umfänglichen Sitzungsun- terlagen können die einzelnen Sitzungen eine eigene Vorgangsbezeichnung bekom- men. In der Papierakte sind dann mehrere Vorgänge hintereinander abgeheftet.
ul Für nicht scannbare Dokumente wird ein Stellvertreterdokument erstellt und in den Metadaten der Verbleib des Originals im Feld „Sonstige Informationen zum Dokument“ dokumentiert. VE RE Ai nr = DEUTSCHER MUSIKRAT m Fehveryehung, bökunng I Euren seereeretien SnRHurrrnnernne ande inne Anger dos Prapinbernn gm. ara met vn ses Yet nennt Diane ern Hanne Habe Luingmanr und Kadapen m Arneehttuerät, SER EHER EEE es... 3. Größe von Vorgängen im VBS Zur besseren Übersicht und Handhabung der E-Akte sollen elektronische Vorgänge grundsätz- lich nicht mehr als 50 Dokumente enthalten. ll. Grundzüge der Veraktung von Dokumenten 1. Grundsatz Grundsätzlich sollen die Dokumente direkt im Vorgang veraktet und die E-Mails als bloße Transportbehälter nicht mit abgelegt werden (zum Vergleich: Laufmappen wurden früher auch nicht mit abgeheftet). Dies erspart den Nutzenden einige Klicks und die Vergabe der Metada- ten ist in der Regel konkreter. Ausnahme ist, wenn es dem/der Registratorin wichtig erscheint, einen Nachweis über die Her- kunft der Dokumente zu führen. Dann kann eine Transport-E-Mail wenigstens als Text-Datei mit veraktet werden. Einige Referate verwenden die E-Mail für Abstimmungsprozesse und möchten diese dann zu dem Vorgang nehmen. Angehängte Dokumente können in der E-Mail verbleiben, wenn diese in den Metadaten aufgeführt werden können und damit suchbar sind. Das ist in der Regel nur bei maximal 2-3 Anlagen möglich. Hier ist es wichtig, dass die Anlagen über die Metadaten gefunden werden können. Wenn viele Dokument in einer E-Mail versendet werden, die eng zusammenhängen (z. B. Sit- zungsprotokolle mit Anlagen), kann die E-Mail als Gesamtdokument abgelegt werden. In die Metadaten sind dann Hinweise auf die angefügten Dokumente aufzunehmen. Eine doppelte Veraktung (E-Mail komplett und Anlagen separat), wie bei dem nachstehenden Beispiel von einer Terminvorbereitung ist nicht erforderlich.
| 1] ] schriftstück... | Brief-... _r | Betreff/Fremdbetreff B 2018 01.11.2018 Mail an ]- Terminvorbereitung: 11.11.18 in München - Teilnahme a] B 2018 01.11.2018 Anlage 2 zu 2018 O 2018 01.11.2018 Anlage 1 zu 2018 @ 2018 01.11.2018 Anlage 3 zu 2018 oO 2018 01.11.2018 Anlage 4 zu 2018 O 2018 01.11.2018 Anlage 5 zu 2018 a 2018 01.11.2018 Anlage 6 zu 2018 Bei der Ablage von Zuwendungs-, Vertragsunterlagen kann es allerdings ratsam sein, die Do- kumente einer E-Mail zusätzlich separat abzulegen. Dies dient der Übersichtlichkeit und schnellen Findbarkeit von wichtigen Schriftstücken. Genauso können einzelne Dokumente von hoher Wichtigkeit in einem Bearbeitungsfall enthal- ten sein, die separat zusätzlich veraktet werden sollten. Hier sind beispielsweise Grundsatzdo- kumente der EU, Verträge u. Ä. zu nennen. 2. Posteingangsstücke Bei Posteingangsstücken, die im Original aktenrelevant sind, sollte auf dem Originaldokument beim ersten Eintreffen in der Registratur die Schriftstücknummer, zusammen mit dem Aktenzei- chen, vermerkt werden. So kann die jeweilige Sachbearbeitung sofort sehen, dass das Schrift- stück bereits elektronisch erfasst wurde. 3. Postausgänge Bei Postausgängen wird empfohlen in die Metadaten, einfach die Signatur der Poststelle ein- zufügen, nachdem die Poststelle das Dokument versendet hat. Dadurch ist es der Registratur jederzeit möglich nachzuhalten, wann ein Postausgang das Haus verlassen hat. Hierfür ist das Feld „Sonstige Informationen“ zu nutzen. Beispiel Postausgang: Schrifistucktyp ERTTTETE - | Detcitvo * Betref/Fremadbetrerff an BVA, 49084 Osnabrück, Schr v 24.08 201 3ezug/F remdbezug | Anzahl der Anlagen | Fremdes Geschäftszeichen | 3rief-/Erstellungsdatum |77]24.08.2017 -] Eingangs-/Abgangsdatum 724.08 2017 r ANE-Nummer [ Nummer Leitungsregistratur: | Sonstige Informationen um Dokument‘ Versandt mit Anlagen. PA 24 08 2017 4. Veraktung von verschachtelten Mails (Mail in Mail) Die direkte Veraktung von Mails in Mails soll nicht erfolgen, da dies bei der Archivierung zu Problemen führt. Mails in Mails sind aufzulösen. Die Anlagen der E-Mail sind zwischen zuspei- chern und anschließend separat in das VBS zu übernehmen. Genaues Vorgehen siehe Reg- Info 2/2014 Ziffer 3
MM 5. Veraktung von Hyperlinks und ZIP-Dateien Die Veraktung von E-Mails, die Hyperlinks enthalten, ist nicht sinnvoll, da die Hyperlinks in der Regel nur eine befristete Zeit funktionieren. Die über den Link erreichbaren Daten müssen heruntergeladen und separat veraktet werden, wenn diese aktenrelevant sind. Die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Fachreferate sind zu informieren und gehalten, die Daten in entsprechender Form (Screenshot/PDF) der Regist- ratur zuzuleiten. E-Mails, die ZIP-Dateien enthalten, dürfen nicht im VBS veraktet werden. Die Dokumente, die in einer ZIP-Datei enthalten sind, sind einzeln im jeweiligen Vorgang abzulegen Ill. Pflege der Metadaten im VBS 1. Grundlagen zu den Metadaten Die Pflege der Metadaten ist wichtig für die Nutzung des VBS und hier insbesondere bei der Suche von Dokumenten. Es ist zu beachten, dass Dritte wie z. B. der BRH oder auch neue Kolleginnen und Kollegen sich anhand der „Metadaten“ schnell einen Überblick über den Inhalt eines Vorganges erarbeiten können müssen. Die Mindestangaben sind: - Betreff/Fremdbetreff Die Reihenfolge - bei Einzeleinsendenden Nachname, Vorname, Ot <—. ist wegen der - Brief-/Erstelldatum Suchfähigkeit wichtig - Eingangsdatum - Nr. L-Reg bzw. St-Büros z. B. 444/19 (sofern vorhanden) Ein Schwerpunkt liegt bei dem Feld „Betreff/Fremdbetreff“. Der Betreff ist so zu wählen, dass der Inhalt des Dokuments schnell erfasst werden kann. Hier helfen die Frageworte „Wer, wann, was, wo und ggf. wie“. Beispiel für einen Beschaffungsvorgang: Vorgangsbezeichnung: Beschaffung vor I [J Schriftstücknum... | Betreff/Fremdbetreff 201188665 2011740774 2011740772 2011736451 201179651 201175716 201179719 BO a E BO BO E
Beispiel für einen Zuwendungsfall: Bezeichnung des Vorgangs „Zuwendung DRK 2012 Politische Bildung“ Schriftstücknum... | Betreff/Fremdbetreff 2013731946 2013731947 2012/86617 2011757946 2011759362 2011726924 2. Datenschutz bei der Bezeichnung von Dokumenten/Verwendung von perso- nenbezogenen Daten (insbes. Namen) Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit dieser neuen Verordnung wurde der Datenschutz in der EU auf einen einheitlichen Standard gebracht. Gemäß Art. 6 Absatz 2 der neuen DSGVO i. V .m. 8 3 BDSG (neu) ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn „die Verarbeitung ... zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen (Anm: das ist hier das BMFSFJ) liegen- den Aufgabe, oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertra- gen wurde, erforderlich ist“. Dies bedeutet für die Veraktung, dass nur Dokumenten veraktet werden dürfen, für die das BMFSFJ zuständig ist. Sogenannte Irrläufer dürfen damit nicht im VBS abgelegt werden. Sollte dies dennoch mal erfolgt sein, sind diese Dokumente umgehend aus dem VBS-Aktenbereich in den „Weglegebereich“ zu verschieben. In diesen Fällen ist ein Bearbeitungszweck nicht gege- ben und die Dokumente müssen in den „Weglegebereich“ geschoben werden. Genauso ist mit anonymen Eingaben zu verfahren. Es dürfen auch nur die Unterlagen veraktet werden, die für die Bearbeitung des Geschäftsvor- falles nötig sind. Die also aktenrelevant sind. Weitere Informationen zur Aktenrelevanz enthält das Haus-Info zum Digitalen Schriftverkehr vom 25.03.2019 im Teil B. Weiterhin ist bei personenbezogenen Daten zu unterscheiden, ob die Daten wie bei Briefen oder Teilnehmenden-Listen im gescannten Dokument enthalten sind oder in den Metadaten erfasst wurden und damit leicht suchbar sind. Im letzteren Fall ist ein strengerer Maßstab anzu- legen. Bei der Bezeichnung von Dokumenten ist daher darauf zu achten, dass grundsätzlich keine Namen von Personen in die Metadaten aufzunehmen sind. Dies gilt insbesondere für Personen, die für Träger, Verbände, Behörden oder andere Organisationen tätig sind, da sie hier als Funk- tionsträger und nicht als Privatperson handeln. Hiervon zu unterscheiden sind Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern (Einzeleinsender) und Abgeordneten (MdB oder MdL). Minister(innen), Staatssekretäre etc. können ebenfalls nament- lich aufgeführt werden.
| Schriftstückn... | Brief-/.. _* | Betreff/Fremdbetreff 2014/20755 20.03.2014 201420756 20.03.2014 20147472 23.01.2014 20136692 11.06.2013 201377152 22.01.2013 2013/7153 18.01.2013 2010/27623 10.12.2010 2010726876 09.12.2010 A074 23.01.2010 3. Überflüssige Zahlen und Zeichen im Feld „Betreff/Fremdbetreff“ Teilweise enthalten die Dokumentenbezeichnungen im Feld „Betreff/Fremdbetreff“ eine Ziffern- folge, die das Datum in englischer Schreibweise wiedergibt. In einigen Fachreferaten werden Dokumente so im Laufwerk „H“ abgespeichert, um dort eine chronologische Sortierung der Do- kumente zu erreichen. Im VBS steht das Metadaten-Feld „Brief-/Erstelldatum“ zur Verfügung, es ist immer auszufüllen. In der erweiterten Ansicht des Explorers kann danach sortiert werden. Zur Übersichtlichkeit und einer besseren Nutzung der Suchfunktionen ist die Ziffernfolge aus dem Metadatenfeld zu lö- schen. 7 Name Brief-/Erstellungsda 4 2013/39835 30.04.2013 «4 2013/36319 23.04.2013 4 2013/30845 28.03.2013 «4 2013/25972 21.03.2013 ER EED Ebenfalls aus dem Betreffsfeld zu löschen sind Bearbeitungshinweise (aus dem Mailbetreff), die einen Termin oder Eilbedürftigkeit vorgegeben haben. D 7 | Name Brief-/Erstellungsda Betreff/Fremdbetreff I & 201313997 25.01.2013 A & 2013708 13.12.2012 4 & 2012/7112448 12.12.2012 A & 2019707 13.11.2012 3 «& 201282288 29.08.2012 EG & 201280336 21.08.2012 3 «& 201239952 12.06.2012 EN «& 201257800 12.06.2012 FM % 201257801 12.06.2012 @) « 201257802 12.06.2012 4 & 20123578 11.06.2012 «4 201257799 11.06.2012 4. Nachweis des Verbleibs von Dokumenten im Vertretungsfall Zu den Metadaten gehört auch das Feld "Sonstige Informationen". In diesem Feld sollten Be- sonderheiten eingetragen werden, die für die Nachvollziehbarkeit und den Verbleib der Doku- mente von Interesse sind. Dies kann insbesondere in Vertretungssituationen wichtig sein. Hier sollte festgehalten werden, was mit einem Posteingang passiert ist. Dies erleichtert vor allem der Person, die vertreten wurde, nach Rückkehr nachzuvollziehen, wo sich der entspre- chende Posteingang befinden müsste. Dieses Vorgehen ist besonders wichtig, wenn wichtige Papierdokumente in die Referate gegeben werden.
Beispiel Posteingang: Schriftstücktyp Posteingang = i Dateityp | Outiook-Mail (MSG) FKZ: 2513GVG200 Anlagen: Schlussrechnung,Schlussrechnung BMFSF.J Bezug/Fremdbezug Anzahl der Anlagen 2 Fremdes Goschäftszeichen [ Brief-/Erstellungsdatum [7125 01.2017 -] Eingangs-/Abgangsdatum 7125.01.2017 | AE-Nummer Nummer Leitungsregistratur [ Sonstige Informationen | vg heute per Mail an zum Dokument Original heute an Fre Original in Papierakt In diesem Beispiel lässt sich klar nachvollziehen, wann das Schriftstück in elektronischer Form und wann es in Originalform weitergeleitet wurde. Außerdem ist gut erkennbar, was mit dem Original nach Rückgabe in die Registratur passiert ist. Dies ist im Falle von Nachfragen wichtig. Aus Datenschutzgründen sind die personenbezogenen Einträge nach Rückkehr in die Regist- ratur zu löschen. IV. Aktenabgabe 1. Aufstellung der Abgabelisten für die Zwischenarchive Das Bundesarchiv hat gebeten, bei der Aufstellung der Abgabelisten (vgl. Anlage 7 Registratu- rrichtlinie) einige Punkte zu beachten, damit eine einfache Weiterverarbeitung im Bundesarchiv gewährleistet ist: Für jede Abgabe einer Organisationseinheit ist ein Vorblatt zu erstellen und die Word-Tabellen sind einfach zu befüllen. Hierbei bitte e keine Sonderzeichen benutzen, keine anderen Formatierungen der Zeilenumbrüche eingeben, Daten mit einer laufenden Nummer versehen, keine leeren Zeilen oder Absätze einfügen, Rechtschreibfehler vermeiden. Um eine korrekte Bereitstellung der Liste sicherzustellen, hilft die Kanzlei und schaut die Listen vor Übersendung an das Bundesarchiv auf die Einhaltung der Formatierungsanforderungen durch. Die beiden nötigen Vordrucke (Vorblatt + Listenteil) wurden in ein Word-Dokument zusammen- gefasst. Dieses ist im DokumentenCenter Reiter „Innerer Dienst“ eingestellt.
- 10 - 2. Aktenabgabe/Bemessung der Aufbewahrungsfristen Bei Aktenabgabeverfahren ist ein besonderes Augenmerk auf die Bemessung der Aufbewah- rungsfristen zu legen. Die Aufbewahrungsfristen regelt § 19 der Registraturrichtlinie. Hiernach bestimmt sich die Aufbewahrungsfrist allein nach dem Bearbeitungsinteresse und der Wirtschaftlichkeit. Beide Motive sind gegeneinander abzuwägen. Der historische Wert ist für die Fristbemessung unerheblich. Wichtige rechtliche und verwaltungspraktische Gesichtspunkte des Bearbeitungsinteresses sind: a) Grad der Zuständigkeit Ist das Ministerium federführend oder nur beteiligt? Ist die aktenführende Stelle innerhalb des Ministeriums federführend oder nur beteiligt? Falls die eigene Stelle nur beteiligt ist und auf die Akten der federführenden Stelle zurückgreifen kann, reicht eine Frist von höchstens 10 Jahren aus. b) Vorbereitung von Vorschriften oder Verwaltungsvollzug Werden Rechtsvorschriften vorbereitet und fortgeschrieben, reichen im Regelfall 20 Jahre aus. Bei Verwaltungsvorschriften kann die Frist noch verkürzt werden. Besteht nur ein Verwal- tungsvollzug, genügen oft 10 Jahre. c) Sicherung von Rechten und Pflichten Sind Rechte und Pflichten der Behörde oder Dritter nachzuweisen? d) Bedeutung für die weitere behördliche Arbeit Besitzt der Bearbeitungsgegenstand Präzedenzcharakter für die Bearbeitung anderer Fälle? Hat er sogar grundsätzliche Bedeutung? e) Art des Schriftguts Im Unterschied zu den Einzelsachakten genügen kürzere Fristen für Sammelsachakten und viele Sondersachakten. Weglegesachen: 1 Jahr. Die Wirtschaftlichkeit ist wegen der Aufbewahrungskosten zu berücksichtigen. Daher sind Fristen so kurz wie fachlich vertretbar zu bemessen. Bei gleichartigem Schriftgut kann durch einheitliche Fristsetzung der Arbeitsaufwand verringert werden. Sofern keine gesetzlichen Vorgaben für Aufbewahrungsfristen gelten (z.B. bei Personalakten), sind diese durch die fachlich zuständige Organisationseinheit im Zusammenwirken mit der Re- gistraturkraft festzusetzen. Dem zuständigen Bearbeiter sind die auszusondernden Akten vor- zulegen, der dann die Frist schriftlich festsetzt. Nähere Erläuterungen zur Festsetzung von Aufbewahrungsfristen finden Sie im Intranet auf der Seite „Registratur“. Gerne leisten die Registraturleitungen Hilfestellung bei der Fristenbemes- sung. Bei Unterlagen von Einzeleinsendern/Bürgeranfragen ist aus Gründen des Datenschutzes eine Aufbewahrungsfrist von max. 5 Jahren vorzusehen (siehe oben Ziffer III 2). In Einzelfällen kann eine längere Aufbewahrungsfrist festgesetzt werden. Die Vorgangsinhalte/Dokumente sind nach Ablauf der Frist aus dem System zu löschen. Die Löschung der Vorgangsinhalte ist zu dokumentieren (siehe. Vordruck im DokumentenCenter Reiter „Innerer Dienst“).
- 11 -
V. Organisatorisches
1. Fristenüberwachung im VBS/Wiedervorlagen
Da es in Vertretungsfällen immer wieder vorgekommen ist, dass „Wiedervorlagen“ nicht fristge-
recht erfolgt sind, sollen diese künftig über den WinDesk gesteuert werden. So kann sicherge-
stellt werden, dass auch Vertreterinnen und Vertreter Wiedervorlagen berücksichtigen können.
Bitte verfahren Sie zukünftig entsprechend den beigefügten Anleitungen zur Wiedervorlage von
Akten (Anlage 2) bzw. Dokumenten (Anlage 3).
Die Anlagen finden Sie in der Reg-Info 1/2017 Anlagen 2 und 3.
2. Umorganisationen/Umschreibung der Papierakten
Im Nachgang von Umorganisationen ist zu prüfen, ob alle entsprechenden Papierakten den
Weg in die neuen Referate bzw. Registraturen gefunden haben. Gleichzeitig sind die Beschrif-
tungen der Papierakten zu aktualisieren. Zur Vereinfachung der Umschreibung der Papierakten
können Aufkleber verwendet werden, die die Kanzlei/der Dokumentenservice auf Anfrage er-
stellt.
Muster:
Referatsbezeichnung seit 28.01.2019
Z25
bis 27.01.2019 Referat 115 (davor 104)
3. Formblatt zur Übergabe von Papierakten/-vorgängen
Zur Vereinfachung der Übergabe von Papierakten und Papiervorgängen im Zuge von Umorga-
nisationen stellen wir Ihnen das Formblatt „Aktenübergabe“ zur Verfügung (siehe Dokumenten-
Center Reiter „Innerer Dienst“).
Informationen zu organisatorischen Änderungen des Referats sollten jeweils unter 1560 … ab-
gelegt werden.
VI. Umgang mit Verschlusssachen (VS) in der Registratur
Entsprechend ihres Geheimhaltungsgrades wird bei VS-Dokumenten unterschieden zwischen
STRENG GEHEIM,
wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann,
GEHEIM,
wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann,
- 12 - VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. (vgl. § 3 Verschlusssachenanweisung (VSA)) Grundsätzlich gilt: „Kenntnis nur, wenn nötig!“ Dokumente, die VS – VERTRAULICH ODER höher eingestuft sind, sind nicht in das VBS und auch nicht in die Papierakte zu fügen. Hierfür ist die VS-Registratur zuständig. Dokumente, die die Signatur VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) tragen, dürfen hingegen im VBS und in den Papierakten veraktet werden. Betroffene Vorgänge im VBS sind abzusperren, sodass nur ein referatsinterner Zugriff möglich ist. Dokument und der betreffende Vorgang sowie gegebenenfalls auch die Akte sind in den Meta- daten kenntlich zu machen. Es soll das Kürzel „VS-NfD“ vorne im Betreff eingefügt werden. Screenshot: Eine Kennzeichnung der betroffenen Papierakten ist nach der VSA nicht erforderlich. Allerdings sind auch die eingestuften Papierdokumente nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ent- sprechenden Referats herausgegeben werden. Die VS-Registratur in Bonn betreuen Herr Schremmer und Frau Blaß, in Berlin erfolgt dies durch Herrn Damaske. Bei Unklarheiten können Sie sich an eine dieser Personen wenden. Bezüglich weiterer Informationen wird auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesmi- nisteriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift des BMI zum materiellen Geheimschutz (VS-Anweisung – VSA) vom 10. August 2018) und insbesondere auf die Anlagen IV und V verwiesen.