auszugggounderggo12abs-2002
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftgutanordnung“
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8. Kommunikation mit externen Stellen
Dokumente, die als layoutgetreuer Ausdruck und gegen Änderungen geschützt beim
Adressaten ankommen sollen, sollten (auch innerhalb des BMAS) im PDF-Format übersandt
werden. Damit externe Adressaten die absendende Stelle leicht erkennen, sollte die E-Mail
nach der Grußformel mit einer sogenannten Signatur abgeschlossen werden, die folgende
Angaben enthält:
Vorname Nachname
Funktion (optional)
Organisationseinheit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Straße, PLZ, Ort
Tel. und Fax sowie E-Mail-Adresse der Organisationseinheit bzw. persönliche E-Mail-
Adresse
Bei der Kommunikation mit externen Stellen ist grundsätzlich die E-Mail-Adresse der
Organisationseinheit als Absenderangabe anzugeben. Wird die persönliche E-Mail-Adresse
verwendet, ist die organisationsbezogene E-Mail-Adresse zusätzlich anzugeben. Wenn eine
E-Mail durch eine andere Person als den/die Verfasser/in versendet wird (z. B. Sekretariat),
ist dies kenntlich zu machen.
Um die persönlichen und allgemeinen Daten deutlich zu unterscheiden, wird nach den
Vorgaben des Corporate Designs der Bundesregierung zur E-Mail-Signatur
(www.styleguide.bundesregierung.de) nach der optionalen Angabe der Funktion ein
Unterstrich (Hochstelltaste + Bindestrich) in die Signatur eingefügt. Die Anschrift ist vom
Ministerium mit einer Leerzeile abgesetzt. Die E-Mail-Signatur sollte in der Systemschrift
Verdana in 10 pt und der Schriftfarbe Grau angelegt werden. Um einen barrierefreien
Kontrast zu gewährleisten, sollte folgendes benutzerdefinierte Grau gewählt werden:
Mustersignatur 1 (ausschließlich E-Mail-Adresse der Organisationseinheit):
Tommi Tester
___________
Referat Xy2 „Referatsbezeichnung“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rochusstr. 1, 53123 Bonn
Tel: 0228 99 527-9876
Fax: 0228 99 527-9877
E-Mail: Xy2@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de
Mustersignatur 2 (persönliche E-Mail-Adresse und E-Mail-Adresse der
Organisationseinheit):
Maxi Muster
Referatsleiterin
____________
Referat Xy1 „Referatsbezeichnung“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Tel: 030 18 527-1234
Fax: 030 18 527-1235
E-Mail (pers.): maxi.muster@bmas.bund.de
E-Mail: Xy1@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de
Bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden oder fremdsprachigen Stellen sollte die
Signatur zusätzlich in englischer Sprache verfasst sein. Dabei sind die Übersetzungen des
englischen Organigramms zu nutzen.
Ergänzend kann bei Bedarf folgender Hinweis auf das Bürgertelefon des BMAS angefügt
werden:
Bürgertelefon des BMAS
Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr
Rente 030 221911-001
Unfallversicherung/Ehrenamt 030 221911-002
Arbeitsmarktpolitik und -förderung 030 221911-003
Arbeitsrecht 030 221911-004
Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs 030 221911-005
Infos für behinderte Menschen 030 221911-006
Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa 030 221911-007
Mitarbeiterkapitalbeteiligung 030 221911-008
Informationen zum Bildungspaket 030 221911-009
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service:
E-Mail info.gehoerlos@bmas.bund.de
Fax 030 221911-017
Gebärdentelefon
gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
9. IT-Sicherheit und Datenschutz
Sensible personenbezogene und sonstige vertrauliche Daten sind durch geeignete
Sicherheitsprodukte vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Insbesondere bei der
Versendung sind geeignete Verschlüsselungsprodukte entsprechend dem Schutzbedarf der
Daten zu verwenden. Je nach Verschlüsselungsprodukt sind die schützenswerten
Informationen grundsätzlich in einer gesonderten Datei, die mit einem Kennwortschutz zu
versehen ist, zu versenden. Die absendende Stelle hat das Kennwort sowie die notwendigen
Einzelheiten zum Entschlüsseln dem Adressaten in geeigneter Weise mitzuteilen. Die
Verwendung eines Office-Kennwortes ist kein ausreichender Schutz.
Zu dienstlichen Zwecken erhobene bzw. verarbeitete Daten sollen im Hinblick auf die
Datensicherheit nur in Ausnahmefällen an E-Mail-Adressen außerhalb des IVBB - z. B. an die
private E-Mail-Adresse - weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung von Personaldaten oder
von Daten, die "VS - Nur für den Dienstgebrauch" oder höher eingestuft sind, an private E-
Mail-Adressen ist untersagt.
Weitere Einzelheiten und eine Liste geeigneter Verschlüsselungsprodukte können der
Richtlinie zur sicheren Nutzung von Informationstechnik im BMAS entnommen werden.
Darüber hinaus sind alle Vorgaben und Dienstvereinbarung zum sicheren Einsatz von
Informationstechnik in der jeweils gültigen Fassung im Intranet im IT-Portal ->
Informationssicherheit -> Vorgaben im BMAS zusammengestellt.
10. Mitzeichnungen und Umfang von Dokumenten
Eilige Mitzeichnungen oder Mitzeichnungen zwischen dem Bonner und Berliner Dienstsitz
sollen per E-Mail oder per Fax eingeholt werden, um die Abstimmung von Vorlagen zu
beschleunigen und den mehrfachen Transport von Vorlagen zwischen den Dienstsitzen zu
vermeiden. Auf handschriftliche (z.B. bereits vorliegende Mitzeichnungen) oder sonstige
relevante, aber nicht in Dateiform beigefügte Informationen ist in der E-Mail hinzuweisen. Das
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Beteiligungsschreiben nebst Anlagen ist an die E-Mail-Adresse der zu beteiligenden
Organisationseinheit zu senden.
Die Zahl der im Anhang beigefügten Dokumente soll auf das notwendige Maß beschränkt
werden. Auch hierbei soll darauf hingewiesen werden, für welche Empfänger welcher Anhang
von Bedeutung ist. Die Anzahl der einem elektronischen Dokument beigefügten Anlagen soll
im Anschreiben aufgeführt werden, um den Adressaten eine Überprüfung zu ermöglichen.
Werden Dokumente versandt, um Änderungen von Textentwürfen unter mehreren
Adressaten abzustimmen, sollen die vorgesehenen Änderungen der Entwürfe in geeigneter
Weise im Dokument kenntlich gemacht werden (Änderungsmodus). Bei umfangreichen
Texten ist anzugeben, zu welchen Punkten die Beteiligung erfolgt. Die Erkennbarkeit und
Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Änderungen der beteiligten Organisationseinheiten obliegt
der federführenden Organisationseinheit. Die Mitzeichnung kann mit Namenskürzel in der
Mitzeichnungsleiste des übersandten Dokuments oder als E-Mail-Antworttext erfolgen. Die
per E-Mail gegebene Mitzeichnung ist auszudrucken und zum Vorgang zu nehmen.
11. Form und Fristen
Auf einzuhaltende Fristen für die Bearbeitung eines Vorgangs ist z. B. durch Fettdruck oder
eine andere Schriftgröße gesondert hinzuweisen. Der Ablauf einer einseitig gesetzten
Verschweigensfrist darf - insbesondere bei kurzen Fristen und Beteiligung außerhalb der
Dienstzeiten - nicht als Zustimmung gewertet werden.
12. Keine doppelte Versendung
Grundsätzlich erfolgt keine parallele Versendung von Vorgängen per E-Mail und in
Papierform. Ist eine parallele Versendung (z. B. aus gesetzlichen Erfordernissen) erforderlich,
ist in der E-Mail ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.
13. Verteilerlisten
Werden mit Einverständnis mehrerer Adressaten E-Mail-Verteiler eingerichtet, ist nach
Möglichkeit eine federführende Organisationseinheit zu bestimmen, die auch für die
kontinuierliche Aktualisierung des E-Mail-Verteilers zentral zuständig ist (zentrale
Administration). Jede Adressatin und jeder Adressat des Verteilers meldet Änderungen der
eigenen E-Mail-Adresse der zentralen Administration und erhält Mitteilungen über
Änderungen bei anderen Adressaten.
Ist mit Einverständnis mehrerer Adressaten ein E-Mail-Verteiler ohne zentrale Administration
eingerichtet, soll jede Adressatin und jeder Adressat die Übermittlung von Änderungen
ihrer/seiner E-Mail-Adresse an alle Adressaten des Verteilers veranlassen. Der Grundsatz
organisations- oder funktionsbezogener Adressierung gilt auch für E-Mail-Verteiler.
14. Briefentwürfe bei Vorlagen an die Leitung
Briefentwürfe, die Teil einer Leitungsvorlage sind, sind als Word-Dokumente per E-Mail an
die Mail-Adressen der jeweiligen Abteilung im globalen Adressbuch („Ant-Ent-I“ für Entwürfe
der Abteilung I, „Ant-Ent-II“ für Entwürfe der Abteilung II usw.) zu senden, sobald sie als
Vorlage die Abteilung verlassen. Diese Mail-Adressen sind ausschließlich für
Antwortentwürfe zu verwenden. Die Betreff-Zeile in der E-Mail ist unbedingt auszufüllen.
B. Spezielle Regelungen für den E-Mail-Verkehr mit anderen Behörden
1. Adressaten und Absender
Ist die federführende Zuständigkeit nicht mit Sicherheit bekannt bzw. eine organisations- bzw.
funktionsbezogene Adresse nicht eingerichtet, ist die E-Mail an die (elektronische) Poststelle
der Empfängerbehörde zu senden. Ist hingegen die Zuständigkeit bekannt, aber keine
organisationsbezogene Adresse vorhanden, ist die personenbezogene Adresse der Leitung
der zuständigen Organisationseinheit zu verwenden.
Die Federführung in jedem angeschriebenen Ressort soll sich eindeutig ergeben. Dies kann
dadurch geschehen, dass im Adressfeld unter "An:" nur eine einzelne Organisationseinheit
als Adressat pro Ressort genannt wird. Die anderen Adressaten im gleichen Ressort würden
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-8- in diesem Fall lediglich unter „Cc:” angeschrieben. Bei einer solchen Adressierung entfällt für die unter „Cc:” angeschriebenen Adressaten die Verpflichtung, auf Grund der Mail ohne weiteres selbstständig tätig zu werden; eine Adressierung in der mit „Cc:” bezeichneten Zeile entspricht bei Anschreiben in Papierform einer unter dem Begriff „nachrichtlich“ aufgeführten Adresse. Die Nennung der (auch nachrichtlich beteiligten) Empfänger im Adressfeld eines als Anlage beigefügten Anschreibens soll mit dem im Adressfeld der E-Mail genannten Empfänger übereinstimmen. 2. Beteiligungen und Umfang von Dokumenten Bei der Versendung von umfangreichen Dokumenten soll im Anschreiben darauf hingewiesen werden, welches Ressort und ggf. welche Arbeitseinheit dort zu welchen Teilbereichen des Dokuments beteiligt wird. Der Kreis der Adressaten sollte so eng wie möglich gefasst werden.