bravo-nr-26-1984-indizierung-e-3411
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BRAVO Jugendmagazin“
Pr. 353/84 -3- Zu den ständigen Serien in "BRAVO" gehört seit Jahren die "Foto Love Story". Sie ist immer wieder anderen Themen gewidmet. In Heft 26/84 ff. wurde der Dfagenkonsın Jugendlicher unter dem Titel "Treffpunkt Fixerbrücke" vorge- stellt. Astrid verliebt sich in einen "echt netten Typ", der - sie ahnt es, nicht - Fixer ist. Ein Rendezvous der beiden platzt, weil sich Bernd noch schnell einen "Schuß setzt". Für die "hunderte von Einstichen" am Arm schämt sich "Bernd". Das Stadtjugendamt Kassel hält die Folgen der "Foto Love Story - Treffpunkt Fixerbrücke" in "BRAVO",Heft 26 vom 21.6.1984, für drogenverherrlichend und/oder verharmlosend und damit für Jugendgefährdend im Sinne von $ 1 Abs. 1 6jS. Es bittet um rasche Indizierung. Zur Begründung führt das Stadtjugendamt Kassel aus: In der Ausgabe Nr. 26 der Jugendzeitschrift "Bravo" befindet sich auf den Seiten 52 - 55 eine Bildgeschichte mit dem Titel "Bravo-Foto- Love-Story" - Untertitel "Treffpunkt Fixer-Brücke", Auf der Seite 55 wird auf den gezeigten Bildern Nr. 12 - 15 ein junger Mann ge- zeigt, der zunächst Vorbereitungen trifft, Heroinpulver aufzulösen und in einer Spritze aufzuziehen, bei Bild Nr. 15 wird gezeigt, wie er sich dieses Heroin in der Armvene injiziert. Die zu den Bildern gehörenden Texte geben eine detailgetreue An- leitung, wie dieses Heroin aufgelöst werden muß, wie die dazu ge- hörige Dose erhitzt werden muß, damit das darauf befindliche Heroin flüssig wird und wie anschließend dieses flüssige Heroin in einer Spritze aufgezogen wird. Im Text zu Bild Nr. 12 wird als zusätzliche Information mit ange- geben, daß zu dem Heroin Zitronensaft zugefügt werden sol], wei] dies desinfizierend wirkt. Dieser Hinweis wird ausdrücklich mit einem Ausrufungszeichen versehen. ne en Wir sind der Meinung, daß hier unmittelbar Anleitung zum Gebrauch von Heroin gegeben wird. Mit einer solchen Anleitung werden nach unserer Auffassung Kinder und Jugendliche in höchstem Maße sittlich gefährdet, da es nicht auszuschließen ist, daß es hier durch besagte Anleitung zu Nach- ahmungen kommen kann. Erst durch die genaue Anweisung wird der bislang Unbedarfte in die Lage versetzt, das Wissen zu erreichen, wie Heroin zu be- nutzen und zu injizieren ist. Da in diesem Bildbericht außerdem jegliche kritischen Anmerkungen fehlen, wird zusätzlich die Droge Heroin verharmlost bzw. für deren Anwenduna öffentlich geworben. Nach unserer Auffassung ist hier eine Aufnahme gemäß & 15 a (ver- einfachtes Verfahren) gegeben, da zumindest die Voraussetzung nach & 1 (Begriff der Jugendgefährdenden Schrift) GjS gegeben ist.
Pr. 353/84 -4- Der bevollmächtigte Rechtsanwalt des Bauer Verlages beantragt, den Indi- zierungsantrag abzuweisen, hilfsweise nach $ 2 GjS wegen Geringfügigkeit von der Indizierung abzusehen. Seinen Antrag hat er in der mündlichen Verhandlung ausführlich begründet. Er wies insbesondere auf folgendes hin: Der Artikel enthalte keine Drogen- verherrlichung oder -verharmlosung. Ein solcher Heftinhalt würde der Verlagspolitik des Bauer Verlages absolut widersprechen. Es sei geplant gewesen, im gleichen Heft Nr. 26 der Zeitschrift "BRAVO" einen weiteren vertiefenden und problematisierenden Artikel zu dieser Thematik zu ver- öffentlichen. Dies sei jedoch am damaligen Druckerstreit gescheitert. Diese Foto-Love-Story solle der Abschreckung vor Drogenkonsum dienen. Daß dieses Ziel erreicht werde, würde sich auch aus den Leserbriefen ergeben, die er in der mündlichen Verhandlung überreichte. Die Ausfüh- rungen des Gutachters Prof. Dr. Kampe seien nicht überzeugend. Es handele sich lediglich um apodiktische Behauptungen. Sollte man die Jugendgefähr- dung dieses Artikels bejahen, so sei sie gering und das Heft längst vom Markt verschwunden, so daß nach $ 2 GjS von der Indizierung abgesehen werden müsse. Im Auftrag des Vorsitzenden der Bundesprüfstelle trug Herr Prof. Dr. phil. Helmut Kampe, Frankfurt, ein Gutachten in der mündlichen Verhandlung zu der Frage vor, ob der Beitrag "Treffpunkt Fixerbrücke" in Heft 26/84 geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, weil der Drogenkonsum durch Kinder und Jugendliche verherrlicht oder zumindest verharmlost werde. Prof. Kampe bejahte diese Fragen mit näherer Begründung. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Akte und des "BRAVO" Heftes 26/84 Bezug genommen. Gründe Das "BRAVO" Heft 26/84 war antragsgemäß zu indizieren. Wie das antragstellende Jugendamt der Stadt Kassel mit Antrag vom 29.6.1984 überzeugend dargelegt hat und vom Gutachter bestätigt wurde, ist die Bildergeschichte "Treffpunkt Fixerbrücke" in Heft 226 vom 21.6.1984 auf den Seiten 52 bis 55 drogenverharmlosend Die Drogenverherrlichung oder -verharmlosung ist nach $ 1 Abs. 1 Satz 1 GjS jugendgefährdend. Denn der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Entwicklung zu:sozialethisch reifen Persönlichkeiten wird verletzt. Aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse steht fest, daß auch der Genuß angeblich welcher Drogen wichtige Sozialisations- prozesse jugendlicher Konsumenten stört. Der Drogenkonsum führt zu erheblicher Realitätsverkennung, Initiativverlust und zum Verlust sozialethischer Ent- scheidungskompetenz. Daß der vom Stadtjugendamt Kassel beantragte Beitrag diese Wirkung bei Jugend- lichen erreichen kann, ist nach den vorliegenden wissenschaftlichen Er- kenntnissen im Sinne des GjS wahrscheinlich.
Pr, 353/84 -5_ Nach den Erkenntnissen der Psychophysiologie und der Vererbungsforschung kann davon ausgegangen werden, daß menschliches Verhalten sowohl durch Reizreak- tionsbeziehungen, die aufgrund emotionaler Reize automatisch ablaufen, als auch durch willentliches Verhalten, d.h. durch ein von Bewußtseinsprozessen gelenktes Handeln gesteuert wird. Deshalb können Medien durch systematische Ausnutzung der ererbten Reaktionsmuster eines Menschen und/oder durch systematische Anwendung lerntheoretischer Prinzipien, den Orientierungs- und Wertfindungsprozeß ihrer Rezipienten (Leser, Hörer, Seher) erheblich beein- flussen (Werner Kroeber-Riel "Konsumentenverhalten", Franz Vahlen Verlag, München 1975, S. 399 ff.). Das gilt vor allem für die 10-17jährigen Rezipien- ten. Bei diesen besteht infolge Loslösung vom Elternhaus und der Notwendig- keit, eine selbständige Wertorientierung aufzubauen und soziale wie personale "Identität" zu gewinnen, eine besondere Empfänglichkeit gegenüber medial vermittelten Verhaltensmustern und Orientierungshilfen. Nach lerntheoretischen Erkenntnissen kommt dabei dem "Lernen am Modell" besonders große Bedeutung zu. Modelle oder Vorbilder für Verhaltensweisen liefern nicht nur Menschen im Alltag, sondern auch Darstellungen von Personen in Filmen, Büchern, Illustrierten und Zeitungen. Nahezu alle Untersuchungen zum "Lernen am Modell" unterstreichen, daß durch Beobachten relativ leicht gelernt wird, so daß die generalisierende Annahme, daß auch gedruckte Texte und Bilder Lernprozesse in Gang setzen, die zur Zeit beste Hypothese ist (Herbert Selg "Über massenmediale Gewaltdarstellungen" in Heft 3 der Schriftenreihe der Bundesprüfstelle, Bonn 1972, S. 11 ff. Bauer/Selg "Gewaltdarstellungen im Fernsehen - kennen wir die Folgen? BPS-Report 5/1981. Herbert Selg "Irreführungen über die Wirkungen von Gewaltdarstellungen" im BPS-Report 4/1984, S. 9 f.). Dabei sind Illustrationen keineswegs mehr nur veran- schaulichendes Beiwerk zum Text, es ist beinahe umgekehrt. Sie sind zur eigentlichen Nachricht geworden, die der Text höchstens ergänzt. Entscheidend ist allein die tatsächliche Gestaltung des Heftes "Der traurige Schein des Glücks in: Visuelle Kommunikation", herausgegeb en von K. Ehmer, Verlag DuMont Schauberg, Köln 1971). In der Bildergeschichte werden für Kinder und Jugendliche in emotional an- sprechender Weise das Fix-Ritual gezeigt und detaillierte Anweisungen für die Zubereitung und Verabreichung einer Heroinjektion gegeben. Zu Bild 12 wird wider besseres Wissen von den Autoren behauptet, Zitronenzusatz zum Heroin wirke desinfizierend. Zu Bild 13 werden fast alle notwendigen Utensi- lien für die Heroinzubereitung (Fixerbesteck) vorgeführt und darüberhinaus das "Aufkochen" der Lösung genau beschrieben. Bild 14 zeigt das Aufziehen der Spritze in emotional erregender Weise und Bild 15 schließlich zeigt die Selbstinjektion mit anschließender Selbstzufriedenheit. Während der ganzen Geschichte werden wichtige Begriffe aus der Sondersprache der Drogen- süchtigen erläutert. Die Hauptfigur, der Fixer Bernd, wird als anziehend und attraktiv dargestellt. Kinder unter den "BRAVO"-Lesern werden neugierig gemacht und zur Nachahmung verleitet. Es findet an keiner Stelle der Bilder- geschichte oder des Heftes eine Problematisierung des als harmlos darge- stellten Drogenkansıms statt. Dabei kann dahingestellt bleiben, nh dies beabsichtigt war oder dem Druckerstreik zum Opfer qaefallen ist. Das GjS kennt nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BVerwGE 39,197) keine Indizierung von Teilen von Zeitschriften. Deshalb war das Heft 26/84 insge- samt zu indizieren.