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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BRAVO Jugendmagazin

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Zu den ständigen Serien in "BRAVO" gehört seit Jahren die "Foto Love Story".
Sie ist immer wieder anderen Themen gewidmet. In Heft 26/84 ff. wurde der
Dfagenkonsın Jugendlicher unter dem Titel "Treffpunkt Fixerbrücke" vorge-
stellt. Astrid verliebt sich in einen "echt netten Typ", der - sie ahnt

es, nicht - Fixer ist. Ein Rendezvous der beiden platzt, weil sich Bernd
noch schnell einen "Schuß setzt". Für die "hunderte von Einstichen" am Arm
schämt sich "Bernd".

Das Stadtjugendamt Kassel hält die Folgen der "Foto Love Story - Treffpunkt
Fixerbrücke" in "BRAVO",Heft 26 vom 21.6.1984, für drogenverherrlichend
und/oder verharmlosend und damit für Jugendgefährdend im Sinne von

$ 1 Abs. 1 6jS. Es bittet um rasche Indizierung. Zur Begründung führt das
Stadtjugendamt Kassel aus:

In der Ausgabe Nr. 26 der Jugendzeitschrift "Bravo" befindet sich

auf den Seiten 52 - 55 eine Bildgeschichte mit dem Titel "Bravo-Foto-
Love-Story" - Untertitel "Treffpunkt Fixer-Brücke", Auf der Seite

55 wird auf den gezeigten Bildern Nr. 12 - 15 ein junger Mann ge-
zeigt, der zunächst Vorbereitungen trifft, Heroinpulver aufzulösen
und in einer Spritze aufzuziehen, bei Bild Nr. 15 wird gezeigt, wie
er sich dieses Heroin in der Armvene injiziert.

Die zu den Bildern gehörenden Texte geben eine detailgetreue An-
leitung, wie dieses Heroin aufgelöst werden muß, wie die dazu ge-
hörige Dose erhitzt werden muß, damit das darauf befindliche Heroin
flüssig wird und wie anschließend dieses flüssige Heroin in einer
Spritze aufgezogen wird.

Im Text zu Bild Nr. 12 wird als zusätzliche Information mit ange-
geben, daß zu dem Heroin Zitronensaft zugefügt werden sol], wei]
dies desinfizierend wirkt. Dieser Hinweis wird ausdrücklich mit
einem Ausrufungszeichen versehen. ne en

Wir sind der Meinung, daß hier unmittelbar Anleitung zum Gebrauch
von Heroin gegeben wird.

Mit einer solchen Anleitung werden nach unserer Auffassung Kinder
und Jugendliche in höchstem Maße sittlich gefährdet, da es nicht

auszuschließen ist, daß es hier durch besagte Anleitung zu Nach-

ahmungen kommen kann.

Erst durch die genaue Anweisung wird der bislang Unbedarfte in
die Lage versetzt, das Wissen zu erreichen, wie Heroin zu be-
nutzen und zu injizieren ist.

Da in diesem Bildbericht außerdem jegliche kritischen Anmerkungen
fehlen, wird zusätzlich die Droge Heroin verharmlost bzw. für
deren Anwenduna öffentlich geworben.

Nach unserer Auffassung ist hier eine Aufnahme gemäß & 15 a (ver-
einfachtes Verfahren) gegeben, da zumindest die Voraussetzung nach
& 1 (Begriff der Jugendgefährdenden Schrift) GjS gegeben ist.
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Der bevollmächtigte Rechtsanwalt des Bauer Verlages beantragt, den Indi-
zierungsantrag abzuweisen, hilfsweise nach $ 2 GjS wegen Geringfügigkeit
von der Indizierung abzusehen.

Seinen Antrag hat er in der mündlichen Verhandlung ausführlich begründet.
Er wies insbesondere auf folgendes hin: Der Artikel enthalte keine Drogen-
verherrlichung oder -verharmlosung. Ein solcher Heftinhalt würde der
Verlagspolitik des Bauer Verlages absolut widersprechen. Es sei geplant
gewesen, im gleichen Heft Nr. 26 der Zeitschrift "BRAVO" einen weiteren
vertiefenden und problematisierenden Artikel zu dieser Thematik zu ver-
öffentlichen. Dies sei jedoch am damaligen Druckerstreit gescheitert.
Diese Foto-Love-Story solle der Abschreckung vor Drogenkonsum dienen.

Daß dieses Ziel erreicht werde, würde sich auch aus den Leserbriefen
ergeben, die er in der mündlichen Verhandlung überreichte. Die Ausfüh-
rungen des Gutachters Prof. Dr. Kampe seien nicht überzeugend. Es handele
sich lediglich um apodiktische Behauptungen. Sollte man die Jugendgefähr-
dung dieses Artikels bejahen, so sei sie gering und das Heft längst vom
Markt verschwunden, so daß nach $ 2 GjS von der Indizierung abgesehen
werden müsse.

Im Auftrag des Vorsitzenden der Bundesprüfstelle trug Herr Prof. Dr. phil.
Helmut Kampe, Frankfurt, ein Gutachten in der mündlichen Verhandlung zu
der Frage vor, ob der Beitrag "Treffpunkt Fixerbrücke" in Heft 26/84
geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren,

weil der Drogenkonsum durch Kinder und Jugendliche verherrlicht oder
zumindest verharmlost werde. Prof. Kampe bejahte diese Fragen mit näherer
Begründung.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den
Inhalt der Akte und des "BRAVO" Heftes 26/84 Bezug genommen.

Gründe

Das "BRAVO" Heft 26/84 war antragsgemäß zu indizieren. Wie das antragstellende
Jugendamt der Stadt Kassel mit Antrag vom 29.6.1984 überzeugend dargelegt

hat und vom Gutachter bestätigt wurde, ist die Bildergeschichte

"Treffpunkt Fixerbrücke" in Heft 226 vom 21.6.1984 auf den Seiten 52 bis 55
drogenverharmlosend Die Drogenverherrlichung oder -verharmlosung ist nach

$ 1 Abs. 1 Satz 1 GjS jugendgefährdend. Denn der Anspruch von Kindern und
Jugendlichen auf Entwicklung zu:sozialethisch reifen Persönlichkeiten

wird verletzt. Aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse steht
fest, daß auch der Genuß angeblich welcher Drogen wichtige Sozialisations-
prozesse jugendlicher Konsumenten stört. Der Drogenkonsum führt zu erheblicher
Realitätsverkennung, Initiativverlust und zum Verlust sozialethischer Ent-
scheidungskompetenz.

Daß der vom Stadtjugendamt Kassel beantragte Beitrag diese Wirkung bei Jugend-
lichen erreichen kann, ist nach den vorliegenden wissenschaftlichen Er-
kenntnissen im Sinne des GjS wahrscheinlich.
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Nach den Erkenntnissen der Psychophysiologie und der Vererbungsforschung kann
davon ausgegangen werden, daß menschliches Verhalten sowohl durch Reizreak-
tionsbeziehungen, die aufgrund emotionaler Reize automatisch ablaufen, als
auch durch willentliches Verhalten, d.h. durch ein von Bewußtseinsprozessen
gelenktes Handeln gesteuert wird. Deshalb können Medien durch systematische
Ausnutzung der ererbten Reaktionsmuster eines Menschen und/oder durch
systematische Anwendung lerntheoretischer Prinzipien, den Orientierungs- und
Wertfindungsprozeß ihrer Rezipienten (Leser, Hörer, Seher) erheblich beein-
flussen (Werner Kroeber-Riel "Konsumentenverhalten", Franz Vahlen Verlag,
München 1975, S. 399 ff.). Das gilt vor allem für die 10-17jährigen Rezipien-
ten. Bei diesen besteht infolge Loslösung vom Elternhaus und der Notwendig-
keit, eine selbständige Wertorientierung aufzubauen und soziale wie personale
"Identität" zu gewinnen, eine besondere Empfänglichkeit gegenüber medial
vermittelten Verhaltensmustern und Orientierungshilfen. Nach lerntheoretischen
Erkenntnissen kommt dabei dem "Lernen am Modell" besonders große Bedeutung
zu. Modelle oder Vorbilder für Verhaltensweisen liefern nicht nur Menschen

im Alltag, sondern auch Darstellungen von Personen in Filmen, Büchern,
Illustrierten und Zeitungen. Nahezu alle Untersuchungen zum "Lernen am
Modell" unterstreichen, daß durch Beobachten relativ leicht gelernt wird,

so daß die generalisierende Annahme, daß auch gedruckte Texte und Bilder
Lernprozesse in Gang setzen, die zur Zeit beste Hypothese ist (Herbert Selg
"Über massenmediale Gewaltdarstellungen" in Heft 3 der Schriftenreihe der
Bundesprüfstelle, Bonn 1972, S. 11 ff. Bauer/Selg "Gewaltdarstellungen im
Fernsehen - kennen wir die Folgen? BPS-Report 5/1981. Herbert Selg
"Irreführungen über die Wirkungen von Gewaltdarstellungen" im BPS-Report
4/1984, S. 9 f.). Dabei sind Illustrationen keineswegs mehr nur veran-
schaulichendes Beiwerk zum Text, es ist beinahe umgekehrt. Sie sind zur
eigentlichen Nachricht geworden, die der Text höchstens ergänzt.

Entscheidend ist allein die tatsächliche Gestaltung des Heftes "Der traurige
Schein des Glücks in: Visuelle Kommunikation", herausgegeb en von K. Ehmer,
Verlag DuMont Schauberg, Köln 1971).

In der Bildergeschichte werden für Kinder und Jugendliche in emotional an-
sprechender Weise das Fix-Ritual gezeigt und detaillierte Anweisungen für
die Zubereitung und Verabreichung einer Heroinjektion gegeben. Zu Bild 12
wird wider besseres Wissen von den Autoren behauptet, Zitronenzusatz zum
Heroin wirke desinfizierend. Zu Bild 13 werden fast alle notwendigen Utensi-
lien für die Heroinzubereitung (Fixerbesteck) vorgeführt und darüberhinaus
das "Aufkochen" der Lösung genau beschrieben. Bild 14 zeigt das Aufziehen
der Spritze in emotional erregender Weise und Bild 15 schließlich zeigt

die Selbstinjektion mit anschließender Selbstzufriedenheit. Während der
ganzen Geschichte werden wichtige Begriffe aus der Sondersprache der Drogen-
süchtigen erläutert. Die Hauptfigur, der Fixer Bernd, wird als anziehend

und attraktiv dargestellt. Kinder unter den "BRAVO"-Lesern werden neugierig
gemacht und zur Nachahmung verleitet. Es findet an keiner Stelle der Bilder-
geschichte oder des Heftes eine Problematisierung des als harmlos darge-
stellten Drogenkansıms statt. Dabei kann dahingestellt bleiben, nh dies
beabsichtigt war oder dem Druckerstreik zum Opfer qaefallen ist.

Das GjS kennt nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BVerwGE 39,197) keine
Indizierung von Teilen von Zeitschriften. Deshalb war das Heft 26/84 insge-
samt zu indizieren.
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