bravo-nr-6-u-7-aus-1972-entscheidung-nr-2384

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BRAVO Jugendmagazin

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zumal ein nicht geringer Teil dieser Leser Snah awLäöhen. #0 und
14 Jahren alt ist,
Die Behauptung des Verlages, er habe den Inhalt von MERATON in«
zwischen entsprechend den Anregungen von Prof Tobiks Brocher
geändert, konnte ebenso dahingestellt ‚bleiben, wie de Behaup-
tung von Dr, Golästein, die Redaktion habe seine Beiträge mit
Über- und Zwischenüberschriften verschen, für äle er keine Ver
entworbung trage, Für die Entscheidung i8b. allein erheblich
der Inhalt der beiden Ausgaben, wie er von den.ükech den %
schützenden Jugendlichen verstanden wird und welche Hizkaungen
dadurch bei ihnen eintreten.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann gemäß 58 20 038, 42 vwaö innerhalb
cines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll
Goschäftsstelle beim VerweltungsgekLcht in Köln, Biumenthal-
str. 35, Anfechbungsklage erhoben werden«. Die vorhenige Linle-
gung eines Widerspruchs entfällt (8 20 Gj9). Die Infechbungs-
klage hat keine mufschiebende Wirkung ($ 20 G38), Gemäß: $ 80
Abs. 5 VuGO kann das Verwaltungsgerickt auf Kuna ‚ie anfsohlon
bende Wirkung der Klage anordnen.

   
 

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Auf die sich aus den Urteilen dos BVerwG von 6.10, Marl
und vom 11,710,67 - VO 47/67 - £ür die Antragsberechtigven
(8 2 DVO GjS ) ergebenden Einschränkungen der Klagebefuguis
wird hingewiesen,

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