bravo-nr-6-u-7-aus-1972-entscheidung-nr-2384
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BRAVO Jugendmagazin“
Pr, 68/72 = en ez zumal ein nicht geringer Teil dieser Leser Snah awLäöhen. #0 und 14 Jahren alt ist, Die Behauptung des Verlages, er habe den Inhalt von MERATON in« zwischen entsprechend den Anregungen von Prof Tobiks Brocher geändert, konnte ebenso dahingestellt ‚bleiben, wie de Behaup- tung von Dr, Golästein, die Redaktion habe seine Beiträge mit Über- und Zwischenüberschriften verschen, für äle er keine Ver entworbung trage, Für die Entscheidung i8b. allein erheblich der Inhalt der beiden Ausgaben, wie er von den.ükech den % schützenden Jugendlichen verstanden wird und welche Hizkaungen dadurch bei ihnen eintreten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann gemäß 58 20 038, 42 vwaö innerhalb cines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll Goschäftsstelle beim VerweltungsgekLcht in Köln, Biumenthal- str. 35, Anfechbungsklage erhoben werden«. Die vorhenige Linle- gung eines Widerspruchs entfällt (8 20 Gj9). Die Infechbungs- klage hat keine mufschiebende Wirkung ($ 20 G38), Gemäß: $ 80 Abs. 5 VuGO kann das Verwaltungsgerickt auf Kuna ‚ie anfsohlon bende Wirkung der Klage anordnen. &: 5 ee eine smanen en ee Auf die sich aus den Urteilen dos BVerwG von 6.10, Marl und vom 11,710,67 - VO 47/67 - £ür die Antragsberechtigven (8 2 DVO GjS ) ergebenden Einschränkungen der Klagebefuguis wird hingewiesen, wihrend entre ai am zen Ne
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