bravo-nr-49-24-11-1977-nichtindizierung-e-2691-vom-13-4-1978
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BRAVO Jugendmagazin“
E.Nr, 2691 PR DALE “ - 35 - "Früher spielte das Gleichsetzen von Sexualität und Sünde bei Selbstmordhandlungen eine bedeutende Rolle. Seit etwa 5 Jahren hat diesen Platz eine 'Genußsucht und: Sex- wellen-Neurose' eingenommen. Sexuelle Leistungsansprüche und eine mißverständliche Sexualerziehung können von den relativ unreifen Kindern und Jugendlichen nicht verar- beitet werden. Die Folgen sind panische Angst und Selbst- mordhandlungen." — den zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den / Aus diesen Ausführüngen des Bündesverfässungsgerichts ergeben sich auch für Zulässigkeit, Art und Weise von Sexualaufklärungsbeiträgen in Massenmedien weitreichende Folgerungen. Zum einen findet. die Auffassung der Bundesprüfstelle von 1967, Sexualaufklärung in Massenmedien verstoße dann gegen $ 1 GjS, wenn sie das Elternrecht (Art. 6 GG) verletzt, in diesen Erkenntnissen. und der höchstrichterlichen Entscheidung ihre Bestätigung. Zum anderen wird deutlich, Sexualaufklärung in Medien verstößt ins- besondere dann gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, wenn sie den verfassungsrechtlich geschützten Intim- und Sexualbereich von Kindern und Jugendlichen selbst verletzt. - ein Gesichtspunkt, der nicht deutlich genug hervorgehoben werden kann. Er sollte Anlaß sein, entsprechende verlegerische Konzeptionen unter diesem Gesichtspunkt neu zu überprüfen, 56) Hierbei sollten sie die Ausführungen von Prof, Thomas Oppermann 57) besonders sorg- fältig beachten, Die Bundesprüfstelle konnte, wie eingangs der Gründe bereits aus- geführt, in diesem Verfahren nur den in diesem Heft enthaltenen Aufklärungsbeitrag an Hand der dargelegten Kriterien beurteilen, Diese Prüfung ergab: Der Beitrag ist nach dem GjS nicht zu beanstanden. Dr, med. Martin ‚Goldstein behandelt darin unter seinem Pseudonym Dr, Alexander Korff die Themen Exhibitionismus und Voyeurismus sachgerecht, Über diese Themen sollen Kinder nach den Empfehlungen der Kultusminister- konferenz und den Richtlinien zur schulischen Sexualerziehung früh- zeitig unterrichtet werden. Redaktion und Dr, Goldstein sollten aber ' auf Vermeidung emotional stimulierender Text- und Bildbeiträge achten, durch die die Souveränität von Konsumenten und Rezipienten einge- schränkt oder unterlaufen wird, wie Prof. Dr.Kroeber-Riel in seinem Buch "Konsumentenverhalten" dargelegt hat. 58) Was dort für Erwachsene gesagt ist, muß um so mehr für Kinder und Jugendliche gelten, Rechtsmittelbelehrung S. 36 Stereo n 56) Vel. z.B. die Änderung des Titelbildes des stern magazins Nr, 24 vom 8. Juni 1978 während des Druckes und der Auslieferung. Dazu: "Sinneswandel". In: Der Spiegel Nr. 24 vom 12.6.1978 8. 19 57) Thomas Oppermann JZ 9/78 S., 289 58) Vgl. Werner Kroeber-Riel: "Konsumentenverhalten", ausführlich in Fußnote Nr, 1ihzitiert,