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E.Nr, 2691
PR DALE

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"Früher spielte das Gleichsetzen von Sexualität und

Sünde bei Selbstmordhandlungen eine bedeutende Rolle. Seit
etwa 5 Jahren hat diesen Platz eine 'Genußsucht und: Sex-
wellen-Neurose' eingenommen. Sexuelle Leistungsansprüche

und eine mißverständliche Sexualerziehung können von den
relativ unreifen Kindern und Jugendlichen nicht verar-
beitet werden. Die Folgen sind panische Angst und Selbst-
mordhandlungen."

— den zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den /

Aus diesen Ausführüngen des Bündesverfässungsgerichts ergeben sich
auch für Zulässigkeit, Art und Weise von Sexualaufklärungsbeiträgen
in Massenmedien weitreichende Folgerungen.

Zum einen findet. die Auffassung der Bundesprüfstelle von 1967,
Sexualaufklärung in Massenmedien verstoße dann gegen $ 1 GjS, wenn
sie das Elternrecht (Art. 6 GG) verletzt, in diesen Erkenntnissen.
und der höchstrichterlichen Entscheidung ihre Bestätigung. Zum
anderen wird deutlich, Sexualaufklärung in Medien verstößt ins-
besondere dann gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften, wenn sie den verfassungsrechtlich geschützten Intim- und
Sexualbereich von Kindern und Jugendlichen selbst verletzt. - ein
Gesichtspunkt, der nicht deutlich genug hervorgehoben werden kann.
Er sollte Anlaß sein, entsprechende verlegerische Konzeptionen
unter diesem Gesichtspunkt neu zu überprüfen, 56) Hierbei sollten
sie die Ausführungen von Prof, Thomas Oppermann 57) besonders sorg-
fältig beachten,

Die Bundesprüfstelle konnte, wie eingangs der Gründe bereits aus-
geführt, in diesem Verfahren nur den in diesem Heft enthaltenen
Aufklärungsbeitrag an Hand der dargelegten Kriterien beurteilen,
Diese Prüfung ergab:
Der Beitrag ist nach dem GjS nicht zu beanstanden. Dr, med. Martin
‚Goldstein behandelt darin unter seinem Pseudonym Dr, Alexander
Korff die Themen Exhibitionismus und Voyeurismus sachgerecht, Über
diese Themen sollen Kinder nach den Empfehlungen der Kultusminister-
konferenz und den Richtlinien zur schulischen Sexualerziehung früh-
zeitig unterrichtet werden. Redaktion und Dr, Goldstein sollten aber
' auf Vermeidung emotional stimulierender Text- und Bildbeiträge achten,
durch die die Souveränität von Konsumenten und Rezipienten einge-
schränkt oder unterlaufen wird, wie Prof. Dr.Kroeber-Riel in seinem
Buch "Konsumentenverhalten" dargelegt hat. 58) Was dort für Erwachsene
gesagt ist, muß um so mehr für Kinder und Jugendliche gelten,

Rechtsmittelbelehrung S. 36 Stereo n

56) Vel. z.B. die Änderung des Titelbildes des stern magazins Nr,
24 vom 8. Juni 1978 während des Druckes und der Auslieferung.
Dazu: "Sinneswandel". In: Der Spiegel Nr. 24 vom 12.6.1978
8. 19

57) Thomas Oppermann JZ 9/78 S., 289

58) Vgl. Werner Kroeber-Riel: "Konsumentenverhalten", ausführlich
in Fußnote Nr, 1ihzitiert,
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