bravo-poster-nr-12-1975-indizierung-e-1159-v
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BRAVO Jugendmagazin“
Pr. 4/76 | ENGE Daß es sich bei diesen Bildern um die Darstellung sadomaso- chistischer Praktiken handelt, kann nach den Bildtexten nicht zweifelhaft sein, Sie lauten: 1. "Aus Liebe zu ihrem Freund Ren&(Udo Kier) läßt die 0. (Corine Clery) Foltern über sich ergehen." 2, "Entblößt, gefesselt und hilflos wird die O0. zur Augenweide von Männern von SETLORTSGRNER ausgepeitscht." 3, "Zum Schluß wehrt sich die O0. nicht mehr gegen die perversen Verführer. Sie spielt mit bei ihren Festen." Erschwerend im Sinne der Jugendgefährdung ist dabei, daß durch die Reihenfolge und Anordnung der Bilder und Texte bei jugendlichen Rezipienten: der Eindruck erweckt wird, sadistische Behandlungen von Frauen hätten "Erfolg". Denn zum Schluß spielten sie bei solchen "Festen" mit. Was dann noch durch das ganzseitige Poster des Paares auf Seite 5 unterstrichen wird, indem ganz deutlich Lederpeitsche und Ringe als Symbole für sadistische Betätigung und sinnliche Zufriedenheit des Paares fotographisch geschickt zum Aus- druck gebracht werden. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob und wie der Film oder entsprechende Bilder bei der Filmwerbung beurteilt sind. Hier steht ausschließlich das zur Indizie- rung beantragte Heft zur Diskussion. Die Indizierung war aber auch gemäß $ 1 und $ 15a GjS anzu- ordnen,. wenn entgegen vorstehender Argumentation der sado- masochistische Charakter.der Seiten " und 5 nicht bejaht wird, Dies aus folgenden Gründen: Die Zeitschrift stellt ihren - vor allem jugendlichen Lesern - hier einen Film vor, dessen dominierende Intention es ist, | jenes Grundmuster von Gewalttätigkeit gegenüber. Menschen an einem Beispiel nachzuzeichnen und in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen, das die Unterjochung, Willensberaubung und Pervertierung zum Zweck der schrankenlosen Machtausübung - 7 -
Pr.4/76 rn zum Ziel hat. Dabei wird diese Intention des Filmes,insbesonde- re die’ i Perversitäten in günstigem Licht erscheinen zu lassen, durch die ausgewählten Bilder und ihre Aufmachung noeh unter- strichen, Erschwerend im Sinne der Jugendgefährdung kommt hin- zu, daß im Text solche Filme verniedlicht werden, indem sie als "erotische Scheinwelt, sonst nichts" dargestellt werden,und indem einem weitverbreiteten falschen Klischee Vorschub geleistet ‘wird, daß "Filme vom Schlag der 'Geschichte der 0.' für_Menschen giemacht (sind), die im Kino nichts anderes erleben wollen, 5. als einen Schock, Den bekommen sie auch", wobei 'unterschlagen wird, daß solche Filme für labile Jugendliche und im Sinne des Sadomasochismus "Empfängliche" Anschauungs- und Lernmaterial darstellen, Offenbare sozialethische Begriffsverwirrung geht von diesen Beiträgen des Heftes auch deshalb aus, weil die als "Titelauf- macher" benutzte Hauptdarstellerin all jenen als Identifikations- muster dient, die nach dem Motto zu handeln bereit sind "erlaubt ist alles (einschließlich der Übernahme sadomasochistischer Rollen in Filmen), Hauptsache die Kasse stimmt, privat bleib! ich rein und fein und bekomme noch einen Millionär als Ehemann", Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, "ob jugendverrohen-. de und pornographische Filme gemäß $ 184 StGB in Wort und Bild in dieser Form in einer Druckschrift besprochen werden dürfen,;konnte dahingestellt bleiben, da dieser Film, die "Ge- schichte der 0.",von den Staatsanwaltschaften nicht als porno- graphisch eingestuft worden ist, Dessenungeachtet bleibt es nach dem GjS in höchstem Maße bedenklich, daß eine Jugendzeitschrift, einen Film, der für Jugendliche nicht freigegeben worden ist, und dessen Vorlage, das Buch "Die Geschichte der 0.",rechts- : kräftig von der Bundesprüfstelle indiziert worden ist, in dieser Art und Weise herausstellt und das Interesse vieler Jugend- licher für den Besuch des Filmes weckt, , ohne dabei darauf hinzuweisen, daß der Film für Jugendliche nicht freigegeben. und das Buch indiziert ist. Rechtsbehelfsbelehrung 5. Blatt 8 |