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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftgutanordnung“
Anlage 4 Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung #zumVorg; im Auswärtigen Dienst Zustellungen Z-5 Jahre M Hauptgruppe 5 (V isaangelegenheiten) Einstufung siehe auch Beitrag im Visumhandbuch (Aufbewahrung und Speicherung) Etikettenprüfungen (Niederschriften) Z - 10 Jahre Gebührenregister Z-5 Jahre Gebührenbuchseiten (Durchschriften) Z-5 Jahre Manuelle Listen in V isaangelegenheiten Z -2 Jahre Nationale Visa (grundsätzlich im Ermessen der AV) e nach Ablauf der Geltungsdauer des Visums Z -2 Jahre e nach Versagung, Aufhebung, Annullierung des Visums Z - 5 Jahre e nach der Rücknahme des Visumantrags Z - 2 Jahre Quittungsbuch Z -5 Jahre Schengenvisa Z- mind. 1 Jahr "unechte Jahresvisa'' Z- mind. 1 Jahr Vernichtungsverhandlungen e Visumetiketten Z - 10 Jahre e Visumvorgänge Z -5 Jahre Verpflichtungserklärungen (VE), siehe auch VHB Beitrag VE e Durchdruck der Originalerklärung Z - 10 Jahre e Kopien der vorlegten Nachweise, sofern erforderlich Z - 10 Jahre Visaentscheidung mit Rechtsbehelf Z -mind. 1, max. 2 Jahre Visaregister Z - 10 Jahre Hauptgruppe 6 (Kultur) | Einstufung Kulturpolitische Akten D - 10 Jahre Schriftverkehr in Einzelfragen Z-5 Jahre (Zuwendungen und sonstige kultur-politische Einzelmaßnahmen, z. B. Studienreisen, Gruppenreisen im Rahmen des Gästeprogramms, 9 Stand: 20.07.2022
Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung Passakten und Passregister Personenstandsrecht Rechtshilfeersuchen Rechtsschutzfälle (für NS-Verurteilte, Haftfälle s.o.) Rückführung und Familienzusammenführung von deutschen Staatsangehörigen und Volksdeutschen aus Osteuropa Sonstige konsularische Einzelfälle Sozialhilfe für Deutsche im Ausland Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Sterbefälle Unterhaltssachen Urkunden e Urkundensammlung e Beschaffung von Urkunden Vaterschaftsanerkennungen e allgemein, Anträge, einschl. Schriftverkehr (Emails, Vorlage von Nachweisen) zu den Anträgen auf Vaterschaftsanerkennungen e Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen (Ausfertigung für die AV), siehe Urkundensammlung Verkehrsunfälle Vernichtungsverhandlungen e von Passvordrucke Verpflichtungserklärungen (VE), siehe auch VHB Beitrag VE e Durchdruck der Originalerklärung e Kopien der vorlegten Nachweise, sofern erforderlich Verträge jeder Art Warnlisten über Betrüger, Schwindler und Hochstapler e Fälle mit Medienecho e andere Fälle Wiedergutmachungsfälle (Entschädigungen) Anlage 4 (= siehe DA Passrecht . im Auswärtigen Dienst siehe DA Personenstandsrecht zZ -5 Jahre D - 10 Jahre Z -5 Jahre Z-5 Jahre Z -5 Jahre siehe DA StA-Recht Z-5 Jahre Z-5 Jahre D - 10 Jahre Z-5 Jahre Z- 5 Jahre D - 10 Jahre Z -5 Jahre . Z - 10 Jahre Z - 10 Jahre Z - 10 Jahre D - 10 Jahre Z - 10 Jahre Z- 5 Jahre Z-5 Jahre Stand: 20.07.2022
Anlage 4 Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung #zumVorga Bescheinigungsregister i Beurkundungsregister Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten Eheverträge e allgemeiner Schriftverkehr einschl. Vorlage von Nachweisen e Beurkundung von Eheverträgen (Ausfertigung für die AV) siehe Urkundensammlung Eide, Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen e allgemeiner Schriftverkehr einschl. Vorlage von Nachweisen e Beurkundung von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen (Ausfertigung für die AV) siehe Urkundensammlung Erbscheine (Anträge auf Ausstellung von Erbscheinen) und Erbauseinandersetzungen, siehe Nachlassangelegenheiten Forderungssachen Fundsachen Grundsatzakten Recht (soweit nicht nur von der Zentrale übersandte Informationen; z.B. auch Jahrestage von Großschadensereignissen Haftfälle e von herausgehobener Bedeutung (politische Bedeutung, Medienecho) e andere Haftfälle Heimführungen u. sonstige Hilfeleistungen nach $$ 5, 6 KG Konsularische Einzelfälle (mit Anrufung von Gerichten) Kriegsopferversorgung (soweit es sich um den bei der Weiterleitung von Anträgen und der Zustellung von Bescheiden oder Benachrichtigungen entstehenden Schriftwechsel handelt) Lastenausgleich Legalisationen (Anträge und Erledigungsschreiben dazu) Nachlassangelegenheiten e allgemein, Anträge, einschl. Schriftverkehr (Emails, Vorlage von Nachweisen) zu Nachlassangelegenheiten e Beurkundung von Anträgen in Nachlassangelegenheiten (Ausfertigung für die AV) siehe Urkundensammlung im Auswärtigen Dienst Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z - 5 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre D - 10 Jahre Z-5 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre D - 10 Jahre Z - 5 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z -5 Jahre Z-5 Jahre Z -5 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre Stand: 20.07.2022
Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung :e ohne herausgehobene Bedeutung (z.B. Reisen von Angehörigen nachgeordneter Behörden, Routineschriftgut) Presseberichte Überflug- und Landegenehmigungen Hauptgruppe 4 (Außenwirtschaft, Entwicklungspolitik, Europäische Integration, Naturwissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung) ) Handelsauskünfte (z. B. Bezugsquellennachweis, Vertreternachweis, Beschwerden gegen Firmen, Handelsforderungen) Kleinstprojekte, Unterlagen Projekte der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit, der kirchlichen und privaten Entwicklungshilfe und der Aus- und Fortbildung von Ausländern in oder aus Entwicklungsländern Sonstige Einzelfälle in wirtschaftlichen Angelegenheiten (z. B. Beantwortung von Anfragen und Anträgen), soweit sie eine nur begrenzt über die Gegenwart hinausgehende Bedeutung haben Wirtschafts-, entwicklungs- und europolitische Vorgänge ausgenommen: Schriftgut von offensichtlichem Zeitwert (z. B. periodische Handelsbilanzanalysen, Berichte über die Konjunkturentwicklung während eines bestimmten Zeitraums u. dgl.) Hauptgruppe 5 (Recht, ohne Visaangelegenheiten) Adoption e allgemeiner Schriftverkehr einschl. Vorlage von Nachweisen e Beurkundung von Anträgen in Adoptionsangelegenheiten (Ausfertigung für die AV) siehe Urkundensammlung Auskünfte einfacher Art (z. B. über Arbeits- und Lebensverhältnisse im Gastland, Einwanderungsmöglichkeiten, Reise- und Fremdenverkehr, Anschriften oder Verbleib von Personen) Bescheinigungen Anlage 4 (C-- Z-5 Jahre > im Auswärtigen Dienst Z-5 Jahre Z-5 Jahre Einstufung Z-5 Jahre Z-5 Jahre siehe Leitfaden zu RES 4-40 Z -5 Jahre Z-5 Jahre D - 10 Jahre Z-5 Jahre Einstufung Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z -5 Jahre Z -5 Jahre Stand: 20.07.2022
Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung Bauunterhalt (in angemieteten oder bundeseigenen Liegenschaften) Beschaffungen (Materialbestellungen) Chiffrier- und Fernmeldeangelegenheiten e Funklizenzen, Miet- und Wartungsverträge für Fernmeldeeinrichtungen e allgemein Dienstwohnungen (Übergabe- oder Rücknahmeverhandlungen) nach letzter Rückgabe der Dienstwohnung an die Verwaltung Eigentum (An- bzw. Verkauf - Vertragsunterlagen inkl. aller Anlagen, Urkunden, Grundbucheintragungen, etc.) Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen: e Urkundliche Unterlagen zu Kassensachen e Generelle Haushaltsangelegenheiten, e Zuweisung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln Kurierreiselisten und Schriftverkehr über einzelne Sendungen Liegenschaften e Dienstwohnungen, Kanzleien, Residenzen, Übergangsliegenschaften e _Anmietungen von Residenzen und Kanzleien und Dienstgebäuden e Anmietung von weiteren Dienstwohnungen Organisationsangelegenheiten (Grundsatz) ” Vernichtungsverhandlungen zu Schriftgut Zahlstellenunterlagen Hauptgruppe 3 (Politik) Politische Akten e mit herausgehobener Bedeutung soweit das Gastland (z.B. innenpolitische Ereignisse von besonderer Bedeutung, bilaterale politische Beziehungen, eigene Aktivitäten der AV, Großschadens - ereignisse) oder die Organisation (bei Ständigen Vertretungen an Internationalen Organisationen) betroffen ist e ohne Bezug zum Gastland (z.B. von der Zentrale übersandte Informationen allgemeiner Art) Anlage 4 = im Auswärtigen Dienst Z-5 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z-5 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z - 30 Jahre Z-5 Jahre Z -5 Jahre siehe ABestB -— HKR Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z-5 Jahre Z-5 Jahre (nach Auslaufen des Mietvertrages) D - 10 Jahre Z - 10 Jahre siehe Z BestAV Einstufung D - 10 Jahre Z-5 Jahre Stand: 20.07.2022
Anlage 4 Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung #zumVorgar AUFBEWAHRUNGSFRISTEN IM EINZELNEN: Hauptgruppe 1 (Personal) Allgemeine Personalangelegenheiten Ausbildung, Fortbildung Beihilfen Besoldung Bewerbungen Dienstaufsichtsbeschwerden Dienstortbezogene Grundakten (,„Personalnebenakten“) der Entsandten und Praktikanten Disziplinarangelegenheiten Honorarkonsularbeamte Personalakten der lokal Beschäftigen Personal bei internationalen Organisationen Reise- und Umzugskosten e Unterlagen allgemein e zahlungsbegründende Enlerlasen (s.$ 131 Abs. 2 BBG) Hauptgruppe 2 (Organisation und Verwaltung) Ausstattung: e mit Kunstgegenständen (antikem Mobiliar, Orient und exotischen Handknüpfteppichen, Wandschmuck und dgl.) und Leihgaben e mit Möbeln, Geräten, Dienstkraftfahrzeugen, Büchern Baumaßnahmen (auch technische Installationen) e für Dokumentation der Baumaßnahme, Pläne, Urkunden, Baugenehmigungen, Bescheinigungen, Herstellerunterlagen zu Bauteilen und Geräten e nur für begleitenden Schriftverkehr — in Abhängigkeit der Maßnahme im Auswärtigen Dienst Einstufung Z -5 Jahre Z -5 Jahre Z -5 Jahre Z -5 Jahre Z -5 Jahre Z -5 Jahre siehe RES 11-14 Z -5 Jahre - 10 Jahre siehe RES 11-14 D - 10 Jahre Z -5 Jahre Z - 6 Jahre Einstufung D - 10 Jahre Z -5 Jahre D - 10 Jahre Z-5 Jahre Stand: 20.07.2022
Anlage 4 Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung #zumVor im Auswärtigen Dienst Neuanträge in Pass- und Personalausweisangelegenheiten werden bis aus Weiteres unter Beachtung des Leitfadens zur Speicherung von Daten und Dokumenten im Pass-/Personalausweisverfahren in RK-Pass digitalisiert. Voranträge werden nur im Rahmen des Neuantrags in RK-Pass digitalisiert (siehe RE zur Digitalisierung von Passakten). Dabei sind nur die Dokumente der (Papier-) Voranträge einzuscannen, die für den aktuellen Antrag relevant sind. Die digitalisierten Dokumente sind anschließend zu vernichten. ®e Visaangelegenheiten (RK-Visa) Visaantragsunterlagen werden bis auf Weiteres, wie im VHB-Beitrag Antragsformulare — Aufbewahrung und Speicherung dargestellt, in Papierform aufbewahrt, gemäß den Aufbewahrungsfristen in der Anlage. Dies gilt auch für die über das Auslandsportal ab 20.06.2022 elektronisch eingereichten Visaantragsunterlagen. Erst wenn es möglich sein wird, Antragsunterlagen vollständig elektronisch ein zureichen und in ein elektronisches Ablagesystem zu überführen, das auch die gesetzlichen Speicher- und Löschfristen berücksichtigt, wird die Papierablage abgelöst. Honorarkonsularbeamten und Honorarkonsularbeamtinnen: Z10onorarkonsularbeamten und Honorarkonsularbeamtinnen: Für die Aktenführung von Honorarkonsularbeamten und Honorarkonsularbeamtinnen gelten die in der Dienstanweisung HK (Anlage 2 zu RES 20-77) beschriebenen Grundsätze zur Dokumentation und den Aufbewahrungsfristen. | Haushalts-, Kassen,- und Rechnungswesen: Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen gelten die in den ABestB-HKR (Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes) dargestellten Regelungen. Die nachfolgende Übersicht der Aufbewahrungsfristen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient als Orientierungshilfe für die Festlegung der Fristen an den Auslandsvertretungen. 3 Stand: 20.07.2022
Anlage 4 Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung #zumVorgar im Auswärtigen Dienst III. Aufbewahrungsfristen an den Auslandsvertretungen (AVs) - Die Aufbewahrungsfrist an den AVs für Papiervorgänge unterteilt sich in zwei Wertstufen: Dokumente mit Zeitwert (Z): mit einer Mindestaufbewahrungszeit von 5 Jahren. Dokumente mit Dauerwert (D): mit einer Mindestaufbewahrungszeit von 10 Jahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind diese Dokumente dem Politischen Archiv anzubieten. In der E-Akte entfällt die Aufteilung in Zeit-und Dauerwert. Die Aufbewahrungsfrist und Transferfrist wird bei Anlegung einer Akte als Metadatum durch Auswahl der voreingestellten Jahre festgesetzt. Mit dem Abschluss der Bearbeitung beginnt automatisch die Beachtung der Aufbewahrungsfrist sowie der parallel laufenden Transferfrist. Bei Dokumenten mit Zeitwert (Z) kann in der E-Akte die Aussonderungsart dieser Vorgänge auf „Vernichten“ eingestellt werden. Bei Dokumenten mit Dauerwert (D) ist in der E-Akte mindestens die Aussonderungsart „Bewerten“ einzustellen. Rechts-und Konsularangelegenheiten: Die für Rechts- und Konsularangelegenheiten zuständigen Organisationseinheiten an den Auslandsvertretungen erheben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im staatsangehörigkeits-, namens- und personenstandsrechtlichen Bereich personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Aus dem Grundsatz der Datenminimierung ergibt sich die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung, welche Unterlagen und Dokumente im Rahmen der Anträge im staatsangehörigkeits-, personenstands- und namensrechtlichen Bereich im Laufe des Verfahrens gespeichert werden dürfen. Die Vorschriften zur Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumenten in RK-Angelegenheiten finden sich in den entsprechenden Dienstanweisungen und für Visaangelegenheiten im Visumhandbuch (VHB): e Staatsangehörigkeitsangelegenheiten DA Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: siehe Ziffer 9.3 DA StAR. Da die Auslandsvertretung in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht die entscheidende Behörde ist, sondern die Anträge an das zuständige BVA weiterleitet, sind keine vollständigen Kopien der Antragsunterlagen aufzubewahren. In der Regel ist es ausreichend, wenn das Weiterleitungsschreiben und eine Kopie des Antragsformulars ohne Anlagen in der Vertretung verbleiben. e _Personenstands- und Namensangelegenheiten DA Personenstands- und Namensrecht (DA PStR /NamR): siehe Kapitel G e _Pass- und Personalausweisangelegenheiten (RK-Pass) DA Pass- und Personalausweisangelegenheiten: siehe Kapitel 13 Für RK-Pass wird derzeit die Schnittstelle zur E-Akte pilotiert. Erst nach Abschluss dieser Pilotierung wird eine Entscheidung zur Ablage der Unterlagen zu Pass- und Personalausweisangelegenheiten in der E-Akte getroffen. 2 Stand: 20.07.2022
Anlage 4
Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung #zumVorga
im Auswärtigen Dienst
Aufbewahrungsfristen von Dokumenten
I. Grundsätzliches
Die Aufbewahrungsfrist gibt an, wie lange Dokumente nach abschließender Bearbeitung noch
aufbewahrt werden müssen. Die Fristen werden in der E-Akte auf Vorschlag des Registrators/der
Registratorin von der Organisationseinheit bzw. AV mit Rücksicht auf geltende Rechts- und
Verwaltungsvorschriften beim Anlegen der Akten festgesetzt. Sofern die Aufbewahrungsfrist nicht
gesetzlich bestimmt ist, richtet sich ihre Dauer nach dem Bearbeitungsinteresse und der
Wirtschaftlichkeit. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob und wie lange ein Vorgang aus
datenschutzrechtlichen Gründen aufbewahrt werden darf.
Für die in der E-Akte enthaltenen Dokumente ist neben der Auswahl der voreingestellten
Aufbewahrungsfrist und Transferfrist eine Aussonderungsart beim Anlegen des Vorgangs zu
vergeben. Aussonderungsarten (siehe auch Anlage 1 Handbuch zur DA Doku, Ziffer 2.8) sind:
A: Archivwürdig B: Bewerten U: Unbewertet V: Vernichten
Standardeinstellung für die Aussonderungsart ist „Bewerten“. Die Aussonderungsart darf nur in
„Vernichten“ geändert werden, wenn im Inland im Fristenkatalog ein Kreuz in der Spalte „Nicht an
das Zwischenarchiv“ vermerkt ist und im Ausland, wenn es sich um Schriftgut von Zeitwert „Z“
handelt.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Dokumente entsprechend der Aussonderungsart an
das Politische Archiv abgegeben oder vernichtet.
II. Aufbewahrungsfristen in der Zentrale
Die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut in der Zentrale werden in einem Fristenkatalog
festgelegt. Dieser wird von der Arbeitseinheit mit Referat 117 abgestimmt. Das Formular
Fristenkatalog ist auf der SharePoint-Seite zur Dokumentation und Aktenführune eingestellt.
Fristenkatalog
Akten- Aufbewah- | Nicht an das
zeichen ! Aktenbetreff? rungsfrist | Zwischen- Bemerkungen *
in Jahren archiv ’
1 Stand: 20.07.2022