ifg-bk-scholz-republica_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BK Scholz auf "re:publica"“
Wir würden uns sehr freuen, Olaf Scholz, als treuen Begleiter der re:publica, auch in seinem neuen Amt auf unserer Bühne begrüßen zu dürfen. Herzliche Grüße +: e-puöiica.com ml RE or e-publica.com> re:publica 22 — „Any Way the Wind Blows“ 08.-10. Juni 2022 | #rp22 | re-publica.com <http://re-publica.com/> Twitter <https;//twitter.com/republica> | Instagram <https://www.instagram.com/re_publica/> | Facebook <https://www.facebook.com/republica/> | LinkedIn <https://www.linkedin.com/company/re-publica/> | YouTube <https;//www.youtube.com/republica> republica GmbH | Schönhauser Allee 6/7 | 10119 Berlin HRB 137440 B | AG Berlin-Charlottenburg | Geschäftsführer: Andreas Gebhard, Johnny Haeusler
De Büro Thef EBK Referat 621 RL‘in Kirsten Rulf‘ Telnr.: 2721 Bearbeiterin Franziska Weindauer air Telnr.: 2734 621 - 14216 Re 001 NA 002 Berlin, 10.05.2022 Über Frau Referatsleiterin 621 KRulf 11.5. Frau Gruppenleiterin 62 HZ 11.5. Herrn Abteilungsleiter 6 BM 12/5 Herrn Chef des Bundeskanzleramtes f Z Be Frau Leiterin Kanzlerbüro Betr.: Vorbereitung für Ihre Keynote-Rede auf der re:publica 2022 am 09. Juni 2022 3 hier: Gestaltung des Slots Referate 011 und 014 haben mitgezeichnet. I. Votum Vv Billigung des. Gestaltungsvorschlags ll. Sachverhalt Der Bundeskanzler hat zugesagt, an der re:publica 2022 am 09. Juni 2022 teilzunehmen. Die Gestaltung des rd. „30-minütigen ‚Slots von 14.30 bis 15 Uhr ist dem Kanzleramt überlassen. Die ‚re:publica“ i ist eine der weltweit größten Konferenzen zur digitalen Gesellschaft und findet dieses Jahr wieder in Präsenz unter dem Motto „Any Way the Wind Blows“ stattt. Die re:publica zeichnet sich überlichweise durch eher interaktive und innovative ‚Gesprächsformate aus. Aufgrund des interaktiven Charakters der Konferenz sollte der Slot nicht ausschließlich mit einer Rede belegt sein, sondern dialogisch gestaltet werden. Daraus ergibt sich der folgende Vorschlag für die Gestaltung des 30- minütigen Slots:
ea: > Kurzer Impuls des Bundeskanzlers (max. 10 Minuten, möglichst frei, anhand von Stichpunkten/Kernthesen) > Moderiertes Gespräch: BK mit Moderatorin (ca. 20 Minuten) Inhalt des kurzen me und dem ae en RT Fee a der Tokennande Selen wie etwa Dosinformation und ‚Cyberangriffe und Abschottungsbemühungen im Internet t durch Russland und China: außerdem wie digitale Technologien von diesen Akteuren gezielt als Machtinstrument eingesetzt und missbraucht werden. Der BK könnte seine integrative und vermittelnde Rolle betonen, z.B. als G7 Präsident (3 Wochen ‚vor dem Gipfel in EImau). Und er könnte eine sich dadurch derzeit intensivierende Kooperation mit anderen internationalen Partnern in diesem Bereich vorstellen, z.B. USA, Indien und Japan, u.a. im Rahmen des Trade and Technology Council, der Declaration for the Future of the Internet, dem G7 Digital Track, und WTO mit dem Ziel die globale Natur des Internets zu erhalten und Demokratien weltweit zu stärken. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bemühungen von Seiten der EU und Deutschlands, die eigene digitale Souveränität zu stärken, um Vulnerabilitäten zu vermeiden oder zu lindern. Außerdem versuchen wir mit BMDV abzusprechen, die nationale Digitalstrategie im Umfeld des Auftritts ins Kabinett zu bringen. 7 Für die Moderation des Gesprächs kämen zum Beispiel Linda Zervakis ) \V (Nachrichtensprecherin und Fernsehmoderatorin) oder Lea ea Steinacker ai in Frage. il. Bewertung Die re:publica bietet sich für eine erste größere Rede des Bundeskanzlers zu digitalen Themen an und gibt ihm die Gelegenheit, ein digitalpolitisches Narrativ zu framen, das sich durch kommende Auftritte.des Bundeskanzlers bis zum Digitalgipfel im Dezember ziehen könnte. Franziska Weindauer
Dot. I Von: Rulf, Kirsten An: BEE 9 =: ubiica.com" Cc: Weindauer, Franziska; 621 Betreff: Besuch des Bundeskanzlers bei der re:publica 2022 Datum: Dienstag, 3. Mai 2022 09:58:09 Anlagen: image001.pnq ; um 000000 ae Lieber Herr Beckedahl, Entschuldigen Sie, dass es ein paar Tage länger gedauert at als gedacht, aber jetzt haben wir einen Timeslot mit dem Büro des Kanzlers vereinbart: Kanzler Scholz kommt am 9. Juni von 14.30 bis 15.30 Uhr zur re:publica für 40 Minuten. Wir hoffe, dass passt gut für Sie und ich habe meine Kollegin Franziska Weindauer hier reinkopiert, die den Termin von unserer Seite betreut und Ihr point of contact ist. Viele Grüße und wir freuen uns sehr! Kirsten Rulf Kirsten Rulf . Leiterin des Referats „Grundsatzfragen der Digitalpolitik“ Bundeskanzleramt Tel.: +49 30 18400-2721 E-Mail: Kirsten.Rulf@bk.bund.de Twitter: @KirstenRulf BKAMT_Logo Klein a
R Bundeskanzleramt x BETREFF AZ BEZUG Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Postzustellungsurkunde Herrn Sebastian Erb c/o taz Friedrichstraße 21 10969 Berlin Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 132 Ihre Anfrage vom 7. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Erb, HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TE FAX MAIL un Referat 123 Justiziariat; IFG-Koordination; Behördlicher Datenschutz, Beschwerdestelle AGG Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin 11012 Berlin +49 30 18 400 - 0 +49 30 18 400 - 1819 poststelle@bk.bund.de Berlin, 5. Januar 2023 mit E-Mail vom 7. Juli 2022 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informati- onsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei Ihnen vorliegenden Dokumente in Zusammenhang mit dem Auftritt von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Digitalkonferenz "re:publica 22" am 9. Juni 2022. Darunter fällt insbesondere: - Sämtliche schriftliche Kommunikation und Absprachen (E-Mails, Post, etc.) mit den Organisator*innen der Veranstaltung - Sämtliche internen Dokumente zur Planung bzw. Vor- und Nachbereitung des Veranstaltungs-Termins - Sämtliche schriftliche Kommunikation (E-Mails, Post, inkl. etwaiger Ver- träge) mit der Moderatorin Linda Zervakis vor und nach der Veranstaltung.“
SEITE 2 VON 4 Auf Ihren Antrag vom 7. Juli 2022 ergeht im Anschluss an unseren ersten Teilbe- scheid vom 10. Oktober 2022 folgende Schlussentscheidung: $ 1 Abs. 1 IFG gewährt gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist auf die bei der Behörde vor- Sie erhalten Zugang zu den unter | aufgeführten Dokumenten. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt (II). Für die Bearbeitung des Informationsbegehrens werden Kosten in Höhe von 60,00 EUR erhoben. handenen Informationen beschränkt. Gründe Auf Ihren Antrag erhalten Sie Zugang zu nachfolgenden aufgeführten Dokumen- ten, soweit nicht einzelne Passagen geschwärzt wurden: Lfd | Aktenzeichen Datum des | Bezeichnung/Beschreibung | Anmerkungen - Dokuments Nr. 1 621 - 14703 Di 003 19.05.2022 | Mail von BKAmt an Seiden- stücker Management 2 621 - 14703 Di 003 02.06.2022 | Mail von Seidestücker Ma- 85Abs.1S.1 nagement an BKAmt IFG 3 621-14703 Di 003 23.06.2022 | Mail von Seidenstücker Ma- 85Abs.1S. 1 nagement an BKAmt IFG Der Zugang wird durch Übersendung einer einfachen Kopie als Anlage zu diesem Bescheid gewährt.
SEITE 3VON 4
In den Dokumenten Ifd. Nr. 2 und 3 wurden vereinzelt personenbezogene Daten
Dritter geschwärzt.
Die Dokumente betreffen inhaltlich die Übersendung des Angebots und der Rech-
nung von Frau Linda Zervakis durch eine Mitarbeiterin des Seidenstücker Mana-
gements. Der Weitergabe der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterin wurde
von Seiten des Managements nicht zugestimmt und wir gehen von Ihrem Einver-
ständnis mit den vereinzelten Schwärzungen personenbezogener Daten aus.
Hinsichtlich der in der folgenden Übersicht aufgeführten Dokumente wird der Infor-
mationszugang abgelehnt:
Lfd | Aktenzeichen Datum des | Bezeichnung/Beschreibung | Anmerkungen
- Dokuments
Nr.
4 621-14703 Di 003 02.06.2022 | Angebot von Frau Linda Zer- | 86 Satz2 IFG
vakis c/o Seidenstücker Ma-
nagement
Rechnung durch Frau Linda 86 Satz2 IFG
Zervakis c/o Seidenstücker
5 621-14703 Di 003 23.06.2022
Management
$ 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur, wenn und soweit keine Ver-
sagungsgründe nach 88 3 ff. IFG vorliegen. Dies ist in Bezug auf die Dokumente
Ifd. Nrn. 4 und 5 der Fall. Der Informationszugang ist zu versagen.
Nach $ 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Demnach liegt ein Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnis vor, wenn Tatsachen, die im Zusammenhang mit
einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personen-
kreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berech-
SEITE 4 VON 4 tigtes Interesse hat (BVerfGE 115, 205). Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse lie- gen ebenfalls vor, wenn durch eine Bekanntgabe der Informationen dem Unter- nehmen ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird. Die Dokumente, Ifd. Nr. 4 und 5 enthalten vollständig Informationen, die Auswirkungen auf die Wettbe- werbsfähigkeit des Unternehmens haben könnten, wenn diese öffentlich bekannt werden. Daher ist ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt worden. Eine Einwil- ligung für eine Herausgabe der Dokumente ist durch das Unternehmen nicht ge- geben worden. Es ist von der informationspflichtigen Stelle keine Abwägung vor- zunehmen. Der Informationszugang ist daher zu versagen. Die Kostenentscheidung beruht auf $ 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kosten erhoben. Die Gebühren sind gemäß 8 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Ver- waltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren richten sich im Einzelnen nach $ 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 2.2 des Gebührenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), da ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß $ 8 IFG durchzuführen war. Nach diesen Bestimmungen ist ein Gebührenrahmen von 30,00 EUR bis zu 500,00 EUR vorgesehen. Die Höhe der konkreten Gebühr bemisst sich in erster Linie nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall. Zugrunde gelegt werden hierbei die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis pau- schaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskosten-verord- nung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16). Für die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 60 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 60,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr Verfahren beläuft sich mithin auf 60,00 EUR.
SEITE 5 VON 4 Unter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht und der Anzahl der Ihnen zugänglich gemachten Dokumente sowie der Prämisse, die antragstellende Person durch die Gebührenfestsetzung weder in unzumutbarer Weise zu belasten noch ein grobes Missverhältnis zu dem Wert der mit der Gebühr abgegoltenen Leistung herzustellen, wird die Gebühr auf 60,00 EUR festgesetzt. Sie werden gebeten, die Kosten in Höhe von insgesamt 60 EUR unter Angabe des Verwendungszwecks: innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle, IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig - zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundeskanzleramt erhoben werden. Ich weise darauf hin, dass für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs eine Gebühr in Höhe von mindestens 30,00 Euro anfällt.
Ä -. I, HM 3 $ re | Fr & Am 19.05.2022 um 13:58 schrieb Weindauer, Franziska <Franziska.Weindauer@bk.bund.de>: Sehr geehrte Frau Zervakis, sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchten wir Sie anfragen für eine Moderation auf der diesjährigen re:publica hier in Berlin am 9.6.2022. Konkret geht es um eine 30-minütige Session des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Olaf Scholz (um vsl. 14:30 Uhr). Olaf Scholz wird zunächst einen 10-minütigen Impulsvortrag halten, dem sich ein moderiertes Gespräch anschließen soll. Für die Moderation dieses Gesprächs würden wir Sie gerne gewinnen. Inhaltlich soll es um die sich verändernde globale digitale Weltordnung gehen, den zunehmenden Missbrauch digitaler Technologien für z.B. Cyberattacken und Desinformationskampagnen oder auch zur Kontrolle der eigenen Bürgerinnen und Bürger. Und darum, wie Deutschland und Europa sich hier nach innen und außen aufstellen müssen, um dem wirkungsvoll zu begegnen. Die inhaltliche Vorbereitung mit Ihnen würden wir natürlich eng begleiten. Für eine möglichst baldige Rückmeldung wären wir Ihnen dankbar und würden uns freuen, wenn es klappt! Viele Grüße Franziska Weindauer Franziska Weindauer Referat 621 „Grundsatzfragen der Digitalpolitik“ Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin