Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen und zur Änderung weiterer Gesetze

Waffenrechts-Reform (Stand: 09.01.2023)

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Referentenentwurf Waffenrechts-Reform

/ 50
PDF herunterladen
- 19 - Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

Fallzahl Zeitaufwand pro | Sachkosten pro Fall | Zeitaufwand (in | Sachkosten (in Tsd.
Fall (in Minuten) (in Euro) Stunden) Euro)
em | | ee |

 

Die Wohlverhaltensfristen in 8 5 WaffG werden um 5 Jahre erhöht. Das bedeutet, dass nun
Verurteilte nach 15 statt 10 Jahren und Mitglieder verbotener Vereine erst nach 10 statt 5
Jahren wieder als zuverlässig im Sinne des 8 5 WaffG gelten und somit wieder eine Waffe
erwerben, besitzen und führen dürfen. Der Erfüllungsaufwand entfällt in den 5 Jahren, in
denen sie keinen Antrag stellen können.

Ausgehend von 750 000 Waffenscheinbesitzerinnen und -besitzern nach dem Nationalen
Waffenregister zum Dezember 2021 und 700.000 Verurteilten pro Jahr (Fachserie 10,
Reihe 3, 2021, Seite 16), deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 0,84 % (700 000 /
83 000 000) beträgt, kann von 6 300 Personen (750 000 * 0,0084) ausgegangen werden,
welche 5 Jahre länger keinen Antrag stellen können. Da Waffenscheine maximal drei Jahre
gültig sind, ist im Zeitraum von 5 Jahren mit 2 Anträgen pro Person zu rechnen, also bei
insgesamt 12 600 Personen. Die Zahl der Verbote von Vereinen fällt dagegen nicht ins
Gewicht und wird vernachlässigt. Da Waffenbesitzkarten usw. nur einmal erworben werden
müssen, sorgen höhere Wohlverhaltensfristen nur für eine zeitliche Verschiebung der Be-
antragung dieser nach hinten, weshalb diese Fälle nicht mitbetrachtet werden.

Da die Sachkunde und Feststellung der persönlichen Eignung nur einmal erfolgen muss,
handelt es sich bei den höheren Wohlverhaltensfristen hier ebenso nur um eine zeitliche
Verzögerung, weshalb nur der Aufwand für das Stellen des Antrags berücksichtigt wird.
Dieser beträgt nach Bürgervorgabe 5 52 Minuten und verursacht 3,10 Euro Sachkosten
(der verhältnismäßig kleine Anteil an Großen Waffenscheinen wird dabei vernachlässigt).

Bei 12 600 Fällen pro Jahr ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger somit ein verrin-
gerter Zeitaufwand von insgesamt etwa 10 920 Stunden (12 600 * 52 / 60) und Ersparnisse
in Höhe von insgesamt rund 39 000 Euro (12 600 * 3,1).

Vorgabe 5: Erlangung eines Kleinen Waffenscheins; $ 10 Absatz 4 WaffG i. V. m. $ 58
Absatz 25 und 26

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Fallzahl ufwand pro Sachkosten pro Fall ufwand (in | Sachkosten (in Tsd.
Fern ef

| 312 as | 10 | zoo | 100 000 | 300

 

Nach dem neuen BEZ 58 Absatz 25 ist jeder, in dessen Besitz sich eine Schreckschuss-,
Reizstoff- oder Signalwaffe befindet (SRS-Waffen), bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025
verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und einen Kleinen Waf-
fenschein zu beantragen, bei dem fortan auch die Sachkunde nachgewiesen werden muss
(8 58 Absatz 26). Dies gilt nicht für Personen, die eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder
Signalwaffe bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben. 8 10 Absatz 4 Satz 4 schreibt
nun auch einen Kleinen Waffenschein für Armbrüste vor.

Es wird angenommen, dass die Anzeigepflicht zusammen mit der Beantragung des Kleinen
Waffenscheins geschieht und keinen gesonderten Erfüllungsaufwand verursacht.

Der Zeit- und Sachkostenaufwand setzt sich maßgeblich aus dem Einreichen des amts-
oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige Eignung (vgl.
Bürgervorgabe 3), der Sachkundeprüfung, der Antragstellung selbst sowie der Anfahrt zur
Waffenbehörde zusammen. Für den Sachkundelehrgang ist nach eigenen Recherchen und
19

- 20 -          Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

der Auskunft einer Waffenbehörde mit Kosten von etwa 250 Euro sowie mit einem Zeitauf-
wand von 16 Stunden zu rechnen. Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins wird
laut Zeitwerttabelle der Bürgerinnen und Bürger gemäß dem Leitfaden zur Ermittlung und
Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (nachfol-
gend nur als „Leitfaden“ bezeichnet), Seite 53, ein Zeitaufwand von insgesamt 30 Minuten
pro Fall veranschlagt. Dies beinhaltet: sich mit der gesetzlichen Verpflichtung vertraut ma-
chen (5 Minuten), Informationen sammeln und zusammenstellen (5 Minuten), Formulare
ausfüllen (15 Minuten) und Informationen an die zuständige Stelle übermitteln (5 Minuten).
Bei Genehmigung durch die Behörde ist gemäß den Ausführungen in Bürgervorgabe 2 die
Waffenerlaubnis vor Ort abzuholen. Waffenbehörden sind auf Kreisebene angesiedelt, so-
dass gemäß Leitfaden, Seite 58, den Bürgerinnen und Bürgern im Schnitt 22 Minuten Fahrt-
zeit und 3,10 Euro Sachkosten entstehen. Pro Fall ergibt das zusammen einen Zeitaufwand
von 1 312 Minuten (300 + 960 + 30 + 22; etwa 22 Stunden) sowie 453,10 Euro Sachkosten
(200 + 250 + 3,1).

Die Zahl derer, die einen Waffenschein beantragen werden, ist schwer zu bestimmen. Ende
2021 gab es nach Auskunft des Nationalen Waffenregisters 740 174 Erlaubnisse für einen
Kleinen Waffenschein, also für Personen, die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
führen dürfen. Es wird angenommen, dass die gleiche Anzahl an Personen Schreckschuss-
, Reizstoff- und Signalwaffen im Besitz hat, wofür bislang kein Waffenschein benötigt wurde.
Diese Personenzahl muss, um die Waffen legal behalten zu dürfen, einen Kleinen Waffen-
schein nachholen. Erwartet wird, dass einige von diesen Personen bereits über eine andere
waffenrechtliche Erlaubnis und so bereits über ein Zeugnis über die geistige Eignung ver-
fügen und einen Sachkundenachweis. Nach eigener Berechnung aus der Bundestags-
drucksache 19/8022 verfügt jede Waffeninhaberin und jeder Waffeninhaber über etwa 3
Erlaubnisse, weshalb die Fallzahl hier durch drei genommen wird (740 174 / 3 = rund
250 000). Laut einer befragten Waffenbehörde ist anzunehmen, dass alle Personen, die
aktuell im Besitz einer Waffe sind und im Jahr 2000 bereits 18 Jahre alt waren und somit
zum Erwerb einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe berechtigt waren, angeben
werden, die Waffe schon vor dem Jahr 2000 erlangt zu haben. Dies träfe also auf alle Per-
sonen ab 40 Jahren zu. Da keine Informationen darüber vorliegen, wie alt Waffenbesitze-
rinnen und Waffenbesitzer sind, wird angenommen, dass die Hälfte der Waffenbesitzerin-
nen und Waffenbesitzer 40 Jahre und älter sind, sodass die Fallzahl halbiert werden kann
(250 000 / 2 = 125 000). Außerdem müssen alle Besitzerinnen und Besitzer von der Recht-
sänderung erfahren. Da hier von einem normkonformen Verhalten ausgegangen werden
kann, ist aber anzunehmen, dass sich alle Betroffenen über die aktuelle Rechtslage infor-
mieren. Von den verbleibenden rund 125 000 wird erwartet, dass 90 % einen Waffenschein
nachholen und 10 % die Waffe(n) abgeben werden. Somit ergibt sich rechnerisch eine Fall-
zahl von gerundet 110 000 (740 174 * 0,33 * 0,5 * 0,9).

Im Deutschen Schützenbund gibt es 1,35 Millionen Sportschützinnen und -schützen und 8
diesbezügliche olympische Disziplinen, wobei in einer dieser Disziplinen Armbrüste zum
Einsatz kommen, sodass mit rund 169 000 Armbrustschützinnen und -schützen zu rechnen
ist. Nach Aussage eines Armbrusthändlers gibt es rund 1,75 Millionen Armbrüste in
Deutschland (https://www.youtube.com/watch?v=2t6R4CUDcuQ; Minute 3:55), wobei jede
Waffenbesitzerin und jeder Waffenbesitzer im Schnitt 5,65 Waffen hat (siehe Bürgervor-
gabe 7), was unter der Annahme, dass es alles gleiche Waffen sind, rund 310 000 Arm-
brustschützinnen und -Schützen ergibt. Als Mittel wird von 240 000 Armbrustschützinnen
und -schützen ausgegangen. Davon 90 % (wie oben) ergeben etwa 215 000 nachzuho-
lende Kleine Waffenscheine. Zusammen mit den 110 000 nachzuholenden Waffenscheinen
aufgrund der SRS-Waffen ist mit insgesamt 325 000 Fällen zu rechnen.

Bei insgesamt 325 000 Fällen ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger ein einmaliger
Zeitaufwand für das Nachholen des Waffenscheins von gerundet 7,1 Millionen Stunden
(325 000 * 1 312 / 60). Hinzu kommen einmalige Sachkosten in Höhe von insgesamt rund
147,3 Millionen Euro (325 000 * 453,1).
20

-21- Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

 
  
      
   

   

   

Fallzahl neue Waf- | Zeitaufwand pro | Sachkosten pro Fall | Zeitaufwand (in | Sachkosten (in Tsd.
fenscheine / Verlän- | Fall (in Minuten) (in Euro) Stunden) Euro)

gerung

Gemäß der Änderung des & 10 Absatz 4 WaffG erfordert nun auch der Erwerb und Besitz
von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen einen Kleinen Waffenschein statt nur das
Führen dieser. Für den Waffenschein wird zudem künftig der Nachweis der Sachkunde
verlangt (Änderung in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 2).

Dabei gibt es zwei Fallzahlen zu berücksichtigen. Die eine richtet sich nach der erstmaligen
Beantragung, bei welcher mehr Unterlagen erforderlich sind als bei der zweiten Fallzahl,
welche bei den Wiederholungsprüfungen zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung alle
drei Jahre anzuwenden ist.

Zur Ermittlung der Fallzahl für die erstmalige Beantragung werden folgende Annahmen ge-
troffen. Zunächst für die SRS-Waffen: Nach Bürgervorgabe 3 gibt es bislang 67 000 erst-
malige Anträge auf eine waffenrechtliche Erlaubnis pro Jahr. Um zu ermitteln, wie viele
Kleine Waffenscheine aufgrund der geplanten Gesetzesänderung jährlich neu beantragt
werden, wird der Anteil der bisherigen Kleinen Waffenscheine zu allen bisherigen waffen-
rechtlichen Erlaubnissen ins Verhältnis gesetzt, was etwa einem Viertel entspricht (siehe
Bundestagsdrucksache 19/8022). Allerdings fallen die unten genannten Kosten bei ge-
schätzt Zweidrittel der Personen weg, da sie bereits eine andere Waffenerlaubnis haben
(vgl. einmaliger Erfüllungsaufwand). Da von den übrigen Personen viele aufgrund der
neuen Erfordernis eines Kleinen Waffenscheins mit Sachkundeprüfung und Zeugnis über
die geistige Eignung vom Erwerb einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe abse-
hen könnten, wird die Fallzahl erneut halbiert. Das ergibt etwa 2.800 neue Waffenscheine
im Jahr (67 000 * 0,25 * 0,33 * 0,5).

Im Bereich der Armbrüste wird die Zahl der vermuteten Armbrustschützinnen und -schützen
von 240 000 herangezogen und durch die Zahl der Jahre des möglichen Besitzes geteilt,
was 3 810 ergibt (240 000 / 63 (= 81 Jahre Lebenserwartung minus Altersgrenze von 18
Jahren)). Aufgrund der höheren Hürden zum Halten der Armbrüste wird die Fallzahl halbiert
und entspricht etwa 1 900. Zusammen mit den 2 800 Kleinen Waffenscheinen bezüglich
SRS-Waffen wird hier die Fallzahl 4 700 genutzt.

Hier entstehen, wie unter dem einmaligen Erfüllungsaufwand geschildert, Zeitaufwände
und Sachkosten, was multipliziert mit der Fallzahl gerundet 103 000 Stunden (4 700 * 1 312
/ 60) sowie 2,13 Millionen Euro Sachkosten (4 700 * 453,1) ergibt.

Die zusätzliche Fallzahl bei den Wiederholungsprüfungen ergibt sich aus den 325 000 Fäl-
len des einmaligen Erfüllungsaufwands addiert mit der steigenden Anzahl an Personen mit
einem Kleinen Waffenschein von 4 700 pro Jahr. Zur pragmatischen Berechnung wird für
das Jahr 2026 von rund 344 000 Fällen ausgegangen (325 000 + 4 * 4 700), die alle drei
Jahre geprüft werden müssen, also im jährlichen Schnitt 115 000 mal.

Für die Beantragung einer Verlängerung des Kleinen Waffenscheins werden gemäß dem
Leitfaden, Seite 53, 20 Minuten geschätzt: Formulare ausfüllen (15 Minuten) und Informa-
tionen an die zuständige Stelle übermitteln (5 Minuten). Da die Antragstellenden bereits das
Zeugnis über die geistige Eignung sowie die Sachkundeprüfung eingereicht haben und sich
schon zuvor in die Rechts- und Beantragungssystematik eingearbeitet haben, entfallen hier
die Schritte, wie sie noch unter dem einmaligen Erfüllungsaufwand auftauchen. Bei Geneh-
21

-22- Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

migung durch die Behörde ist gemäß den Ausführungen in Bürgervorgabe 2 die Waffener-
laubnis vor Ort abzuholen (wie unter dem einmaligen Erfüllungsaufwand 22 Minuten Fahrt-
zeit und 3,10 Euro Sachkosten). Pro Fall ergibt das zusammen einen Zeitaufwand von 42
Minuten und 3,10 Euro Sachkosten. Multipliziert mit der Fallzahl ergeben sich 80 500 Stun-
den (115 000 * 42 / 60) und 357 000 Euro Sachkosten (115 000 * 3,1).

Vorgabe 6: Nachweis beim Betreten eines Schießstands; $ 27 Absatz 2a WaffG

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

   
  

    
   
 
 

    

Fallzahl Kontrollen / | Zeitaufwand pro | Sachkosten pro Fall
Fall (in Minuten) (in Euro)

Personen, die auf Schießstände gehen wollen, müssen eine waffenrechtliche Erlaubnis o-
der bei erlaubnisfreien Waffen ein Nichtzutreffen eines Waffenverbots nachweisen. Im zwei-
ten Fall müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Waffenbehörde einen Nachweis beantra-
gen, welcher ein Jahr lang gültig ist.

Zeitaufwand in | Sachkosten (in Tsd.
Stunden) Euro)

     

    

  
  

Ausgehend von 1,35 Millionen Sportschützinnen und -schützen, wovon schätzungsweise
die Hälfte regelmäßig Schießstände besucht (700 000), ist wiederum anzunehmen, dass
die Hälfte nur erlaubnisfreie Schusswaffen nutzt (51,4 % der bei Verurteilten beschlag-
nahmten Schusswaffen sind erlaubnisfrei), sodass 350 000 Personen nachweisen müssen,
dass kein Verbot vorliegt. Von den 700 000 Besucherinnen und Besuchern wird angenom-
men, dass sie 40 Mal im Jahr einen Schießstand aufsuchen, was insgesamt 28 Millionen
Besuchen im Jahr entspricht.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen daheim ihren Nachweis einpacken und diesen mit der
Waffe im Schießstand vorzeigen. Für diesen Prozess werden 20 Sekunden geschätzt. Dies
sollte auch jedes Mal nötig sein, da theoretisch neue Waffen mitgebracht werden könnten,
das Personal wechseln kann und das Heraussuchen einer vor Ort hinterlegten Kopie länger
dauern müsste als das Vorzeigen der mitgebrachten Dokumente. Dies ergibt insgesamt
einen Zeitaufwand von etwa 156 000 Stunden (23 000 000 * 0,3333 / 60).

350 000 Personen müssen sich jährlich einen Nachweis, dass sie über kein Waffenverbot
verfügen, bei der Waffenbehörde besorgen (vgl. Bürgervorgabe 2). Dazu benötigen sie 6
Minuten vor Ort (siehe Verwaltungsvorgabe 12) sowie 22 Minuten Fahrtzeit und 3,10 Euro
Sachkosten (siehe Bürgervorgabe 5). Dies ergibt rund 163 000 Stunden (350 000 * 28/60)
und 1,085 Millionen Euro Sachkosten (350 000 * 3,1).

Vorgabe 7: Abgabe von Waffen; $ 58 Absatz 28 WaffG

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Fallzahl Zeitaufwand pro Sachkosten pro Fall | Zeitaufwand (in Sachkosten (in Tsd.
Fall (in Minuten) (in Euro) Stunden) Euro)

Mit der Regelung in Absatz 28 wird eine erneute bundesweite Waffen- und Munitionsam-
nestie im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 aufgenommen. Ziel der Regelung ist es, die
Zahl der sich in Umlauf befindlichen illegalen Waffen zu verringern, wodurch ein wahrnehm-
barer Beitrag zur inneren Sicherheit geleistet werden kann. Hinzu kommen die Personen,
welche über eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe verfügen und lieber die
22

-23- Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

Waffe abgeben als einen Kleinen Waffenschein samt Sachkundeprüfung nachzuholen (vgl.
Absatz 25 und 26 WaffG).

Die Fallzahl lässt sich wie folgt herleiten: Im Zuge der Waffenamnestie im Jahr 2009 wurden
bundesweit ca. 200 000 Waffen abgegeben. Laut eigener Recherchen wurden im Rahmen
der Waffenamnesie 2017/2018 deutlich weniger Waffen abgegeben als erwartet. So betrug
die Zahl der 2009 in Niedersachsen abgegebenen Waffen etwa 26 600, während es
2017/2018 nur noch etwa 9 600 waren. Dies entspricht in etwa einem Anteil von nur 36 %.
Anhand dieses Fallbeispiels lässt sich für Deutschland, ausgehend von den ursprünglich
geschätzten 200 000 abgegebenen Waffen, eine Fallzahl von 72 000 (200 000 * 0,36) be-
rechnen. Da Waffenbesitzerinnen und -besitzer jedoch gemäß eigener Berechnungen an-
hand der Bundestagsdrucksache 19/8022 über 5,65 Waffen(-teile) verfügen, ist bei der Ab-
gabe aller Waffen nur 12 743 Besuche bei Waffenbehörden notwendig (72 000 / 5,65).
Hinzu kommt die Abgabe von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Armbrüs-
ten. Dabei können die Berechnungsgrundlagen des einmaligen Aufwands aus Bürgervor-
gabe 5 genutzt werden. Wie dort beschrieben, entscheiden sich 10 % für die Abgabe der
Waffen und es wird auch angenommen, dass jeder über 5,65 Waffen dieser Art verfügt, die
alle abgegeben werden. Daraus ergeben sich in etwa 2 162 zusätzliche Fälle für die SRS-
Waffen (740 174 * 0,33 * 0,5 * 0,1 / 5,65) und 30 973 für die Armbrüste (1 750 000 Arm-
brüste * 0,1 / 5,65). Zusammen ergibt das rund 45 000 Waffenrückgaben.

Für die Fahrt zur Waffenbehörde fallen wie bei Bürgervorgabe 5 im Schnitt 22 Minuten und
3,10 Euro Sachkosten an und außerdem für die Abgabe der Waffen und die Aufnahme von
Waffen- und Personaldaten durch die Behörde 76,5 Minuten (30 Minuten für die erste Waffe
— vgl. Bundestagsdrucksache 18/11239, Seite 37 — und weitere 10 für die Dokumentation
für die weiteren 4,65 Waffen). Für die 45 000 Fälle ergeben sich für die Bürgerinnen und
Bürger daraus gerundet ein laufender Zeitaufwand von 74 000 Stunden (45 000 * (22+76,5)
/ 60) und Sachkosten in Höhe von 140 000 Euro (45 000 * 3,1).

b. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft nach Vorgaben

Das Konzept zur Erhöhung der Transparenz über den Umstellungsaufwand für die Wirt-
schaft sowie zu dessen wirksamer und verhältnismäßiger Begrenzung wurde durch die Be-
stimmung der Erfüllungsaufwandskategorien angewandt.

Im Folgenden wird die Schätzung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft für die einzelnen
Vorgaben dargestellt.

Vorgabe 1: Zulassung kriegsähnlicher Waffen; $ 2 Absatz 6 i. V. m. $ 58 Absatz 24
WaffG

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Fallzahl Zeitaufwand Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten Sachkosten
pro Fall (in Mi- | Stunde (in | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)
nuten) Euro)

Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 4682

Dies ist die spiegelbildliche Vorgabe zu Bürgervorgabe 1. Entsprechend geht das Ministe-
rium hier davon aus, dass sich 40 % der 225 000 Waffen in den Händen von Unternehmen
befinden. In 90 000 (225 000 * 0,4) Fällen sind also Anträge auf Einstufung und nach 8 40
Absatz 4 Gelbmarkierungen notwendig.

        
     

 

  

Der Zeitaufwand für die Beantragung der Einstufung wird auf 60 Minuten und für die Bean-
tragung gemäß $ 40 Absatz 4 auf 45 Minuten geschätzt (siehe Bürgervorgabe 1). Für die
Gelbmarkierung werden 2,5 Minuten für die Bestellung und das Auftragen der Farbe auf
23

- 24 - Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

die Waffe geschätzt sowie 1,5 Euro Sachkosten für die Farbe. Der Unterschied zur Bürger-
vorgabe rührt aus einer größeren Bestellmenge, Routinearbeiten und der Mehrfachver-
wendbarkeit der gekauften Farbe (Divisor 5,65 — vergleich Bürgervorgabe 7). Pro Fall fallen
so 107,5 Minuten und 1,5 Euro Sachkosten an. Der Lohnsatz wird gemäß Leitfaden Seite
59 aus den Durchschnittsangaben der Wirtschaftsabschnitte A (Jagd), G (Handel) und R
(Unterhaltung/Erholung) gebildet und beträgt 28,20 Euro.

Insgesamt ergibt das 4,547 Millionen Euro Personalkosten (90 000 * 107,5 / 60 * 28,2),
135 000 Euro Sachkosten (90 000 * 1,5) und zusammengenommen einen Erfüllungsauf-
wand von 4,682 Millionen Euro. Die Kategorie des einmaligen Erfüllungsaufwands betrifft
zu 95 % eine einmalige Informationspflicht und zu 5 % die Anpassung von Produkten, Fer-
tigungsprozessen und Beschaffungswegen.

Vorgabe 2: Kontrollen beim Betreten eines Schießstands; $ 27 Absatz 2a WaffG
Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands:

Fallzahl Zeitaufwand Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten
pro Fall (in Mi- | Stunde in Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)
TE BEE

| 28 000 000 | 000 000 ar | 757

= _ = EEE EEE (in Tsd. Euro) BBELZEE ——

Personen, die auf Schießstände gehen wollen, müssen eine waffenrechtliche Erlaubnis o-
der bei erlaubnisfreien Waffen ein Nichtzutreffen eines Waffenverbots nachweisen.

       

Ausgehend von 1,35 Millionen Sportschützinnen und -schützen wird angenommen, dass
die Hälfte regelmäßig Schießstände besucht. Von diesen 700 000 Besucherinnen und -
besuchern wird angenommen, dass sie 40 Mal im Jahr einen Schießstand aufsuchen, was
insgesamt 28 Millionen Besuchen im Jahr entspricht.

Das Vorzeigen der Waffe und der Erlaubnis dafür bzw. des Nachweises, dass kein Verbot
vorliegt, sollte jedes Mal nötig sein, da theoretisch neue Waffen mitgebracht werden könn-
ten, das Personal wechseln kann und das Heraussuchen einer vor Ort hinterlegten Kopie
länger dauern müsste als das Vorzeigen der mitgebrachten Dokumente. Für diese Kontrol-
len werden 15 Sekunden geschätzt. Als Lohnsatz werden 32,20 Euro angesetzt (Leitfaden
Seite 59 aus dem Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung). Dies ergibt insgesamt einen
Erfüllungsaufwand von 3,757 Millionen Euro (28 000 000 * 0,25 / 60 * 32,2).

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung nach Vorgaben
Im Folgenden wird die Schätzung des Erfüllungsaufwands der Verwaltung für die einzelnen
Vorgaben dargestellt. Lohnsätze berechnen sich nach dem Leitfaden Seite 63.

Vorgabe 1: Zulassung kriegsähnlicher Waffen; $ 2 Absatz 6 i. V. m. $ 58 Absatz 24
WaffG

Einmaliger Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fall Fe Minuten) | Stunde (i Burn n Euro) Fall ee Eur) Fe Tsd. Ey Ka Tsd. Euro)

| 020 | 200

Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro)

 

Dies ist die Spiegelvorgabe zu Bürger- und Wirtschaftsvorgabe 1. Es geht also um 225 000
Waffeneinstufungen und Antragsbearbeitungen nach 8 40 Absatz 4.
24

-25- Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

Der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Einstufung wird vom BKA auf 220 Minuten ge-
schätzt. Dabei erfolgen u. a. diese Arbeitsschritte: Vorgang inhaltlich und im Vorgangsbe-
arbeitungssystem erfassen, Vollständigkeit des Antrags prüfen, Eingangsbestätigung ver-
senden, Kriegswaffenähnlichkeit prüfen, Bescheid erstellen, Qualitätssicherung, Reinschrift
erstellen und versenden, Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Waffenbehörde verständi-
gen, Kostenbescheid erstellen sowie haushaltsmäßige Abrechnung. Da die Einstufung au
ohne aufwändige Vorlage der Waffe erfolgen kann, wird damit nicht gerechnet, was erneute
Aufwände des BKA bedeuten würde. Die Bearbeitung des $ 40 Absatz 4 wird vom BKA auf
180 Minuten geschätzt. Dabei erfolgen u. a. diese Arbeitsschritte: Vorgang inhaltlich und im
Vorgangsbearbeitungssystem erfassen, Vollständigkeit des Antrags prüfen, Eingangsbe-
stätigung versenden, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Ausnahmegenehmigung inklusive Kos-
tenbescheid erstellen, Qualitätssicherung, Reinschrift erstellen und versenden, Waffenbe-
hörde verständigen, haushaltsmäßige Abrechnung, ÖWS-Erfassung und Übertragung in
das NWR sowie Übernahme des Vorgangs in die dauerhafte waffenrechtliche Überwa-
chung des BKA. Zusammen ergibt das einen Zeitaufwand von 400 Minuten pro Fall. Die
Aufgabe wird nach dem BKA in gleichen Teilen vom mittleren und gehobenen Dienst wahr-
genommen, was einem Lohnsatz von 40,15 Euro entspricht.

Insgesamt ergibt das einen Erfüllungsaufwand von rund 60,2 Millionen Euro (225 000
* 400 / 60 * 40,15). Ein laufender Aufwand wird nicht erwartet, weil Waffenhersteller
und -verkäufer vermutlich keine Waffen verkaufen werden, welche als kriegsähnlich
eingestuft werden würden.

Vorgabe 2: Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung; $ 4 Absatz 3
i. V. m. $ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 und $ 6 Absatz 1 Satz 3 WaffG

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Abfragen der Waffenbehörden bei der Prüfung der Zu-
verlässigkeit ($ 5 WaffG) und persönlichen Eignung (8 6 WaffG) vor. Waffenbehörden müs-
sen im Rahmen dieser Prüfung ihre Abfragen nun nicht mehr nur an die örtlichen Polizei-
dienststellen richten, sondern an die zuständige Behörde der Landespolizei oder der zent-
ralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes und zusätzlich bei der
Bundespolizei (BPOL), beim Zollkriminalamt (ZKA) sowie den Polizeidienststellen und Ge-
sundheitsämtern der Wohnsitze, bei denen die Betroffenen in den letzten 5 Jahren ange-
meldet waren. Es wird angenommen, dass die Abfragen bezüglich Zuverlässigkeit und per-
sönlicher Eignung keinen doppelten Aufwand darstellen.

Einmaliger Erfüllungsaufwand der Länder:

Fallzahl Zeitaufwand pro | Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten
Fall (in Minuten) | Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)

Die Abfragen wurden bislang vorwiegend automatisiert vorgenommen. Die zusätzlichen an-
zufragenden Behörden sollten in die IT-Anwendung aufgenommen werden können, sodass
kein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand entsteht. Allerdings muss die IT dafür einma-
lig umgestellt werden. Nach Schätzung einer Waffenbehörde kostet dies 1 500 Euro pro
Waffenbehörde. Bei 541 Waffenbehörden ergibt das insgesamt einen Erfüllungsaufwand
von gerundet 800 000 Euro (541 * 1 500).

 
 
     

 
 

Laufender Erfüllungsaufwand der Länder:

Fallzahl ee pro ohne Sachkoste Personalkosten Sachkoste
ern ns ee

| ano | 000 I 800
25

-26 - Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

mama mean | sm |

Die Abfragen bei den Polizeidienststellen und Gesundheitsämtern der Wohnsitze der letz-
ten 5 Jahre können hingegen nicht systematisch eingepflegt werden, sondern die entspre-
chenden Stellen müssen recherchiert und eigens angeschrieben werden. Von einer Waf-
fenbehörde wird dafür ein Zeitaufwand von 20 Minuten pro Fall geschätzt. Die Aufgabe wird
in 80 % der Fälle im mittleren Dienst (in eher ländlichen Regionen) und zu 20 % im geho-
benen Dienst (in eher städtischen Regionen) ausgeführt. Nach dem Leitfaden, Seite 63,
ergeben sich daraus für die Kommunalebene im Mittel ein Lohnsatz von 35,64 Euro.

Für die Fallzahlberechnung werden 955 767 Waffentteil)besitzerinnen und Waffent(teil)be-
sitzer in Deutschland zum Stand 31.01.2019 (laut Bundestagsdrucksache 19/8022, NWR)
herangezogen. Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind gemäß $ 4 Absatz 3
WaffG mindestens nach Ablauf von drei Jahren erneut zu überprüfen. Somit ist eine jährli-
che Fallzahl von gerundet 320 000 durchgeführten Prüfungen anzunehmen. Im Jahr 2017
lag die Umzugsquote in Deutschland bei 12,5 %.' Innerhalb von 5 Jahren liegt die Wahr-
scheinlichkeit eines Umzuges also bei durchschnittlich 62,5 %, sodass von 200 000 mal 2
(Polizeidienststellen und Gesundheitsämter) zusätzlich zu befragenden Behörden pro Jahr
ausgegangen werden kann. Angenommen wird, dass von den insgesamt 400 000 Nach-
richten eine Hälfte postalisch, mit einem Euro Versandkosten, und die andere Hälfte digital,
ohne zusätzliche Kosten, erfolgt (Sachkosten pro Fall 0,5 Euro).

In Summe ergibt das Personalkosten in Höhe von gerundet 4,8 Millionen Euro (400 000 *
20 / 60 * 35,64) und Sachkosten in Höhe von 200 000 Euro (400 000 * 0,5), was insgesamt
einem Erfüllungsaufwand von fünf Millionen Euro entspricht.

Vorgabe 3: Mehraufwand der IT für die Fachverfahrensentwicklung und Systembe-
treuung bei ZKA und BPOL im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit und der per-
sönlichen Eignung sowie der Nachberichtspflicht; $ 4 Absatz 3 i. V. m. $ 5 Absatz 5
Satz 1 Nummer 3 und $ 6 Absatz 1 Satz 3 sowie $ 6a WaffG

Einmaliger Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl Zeitaufwand pro | Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten
Fall (in Minuten) | Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)

Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro)

 

Beim ZKA entsteht nach eigener Aussage durch die geplante Änderung des Waffengeset-
zes (vgl. Verwaltungsvorgaben 1 und 6) in Bezug auf die bestehenden IT-Systeme (ADA
und ZSKA) ein Aufwand für die Entwicklung. Die bestehenden Systeme müssen definiert,
mit den Beteiligten abgestimmt und implementiert werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe
geht das ZKA von einer Stelle im gehobenen Dienst für maximal ein Jahr (eine Stelle = 200
Arbeitstage * 8 Stunden * 60 Minuten = 96 000 Minuten; Lohnkosten 46,50 Euro gemäß
Leitfaden, Seite 63) sowie von maximal 150 000 Euro Sachkosten für IT-Speicherkapazitä-
ten aus. Mangels weiterer Informationen wird mit dem gleichen Aufwand beim der BPOL
gerechnet, also die Fallzahl 2 gewählt. Daraus ergeben sich ein Personalaufwand von rund
150 000 Euro (2 * 96 000 / 60 * 46,5), 300 000 Euro Sachkosten (2 * 150 000) und damit
insgesamt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 450 000 Euro.

Laufender Erfüllungsaufwand des Bundes:

1 Für die Vorgabe zur „Verarbeitung einer Anmeldung“ wurde auch die Anzahl der Personen ermittelt, die 2017
umgezogen sind. Dies ergab 10,3 Mill. Personen, also 12,5 % der Gesamtbevölkerung. OnDea:
2015091110071401.
26

-27- Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40
Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten
Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)

Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro)

 
 

 
  

Zeitaufwand pro
Fall (in Minuten)

Beim ZKA entsteht durch die geplante Änderung des Waffengesetzes in Bezug auf die be-
stehenden IT-Systeme (ADA, ZSKA) Aufwand für die Wartung und technische Weiterent-
wicklung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden. Hierfür erwartet das ZKA eine
Stelle im gehobenen Dienst pro Jahr (vgl. einmaliger Aufwand). Mangels weiterer Kennt-
nisse wird der gleiche Aufwand auch für das BPOL angenommen, weshalb die Fallzahl 2
gewählt wird. Daraus ergibt sich ein laufender Erfüllungsaufwand von rund 150 000 (2 *
96 000 / 60 * 46,5).

  

Fallzahl

 

Vorgabe 4: Antworten des BPOL und des ZKA an die Waffenbehörden im Rahmen
der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung; $ 4 Absatz 3 i. V. m.
$ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 und $ 6 Absatz 1 Satz 3 WaffG

Bei dieser Vorgabe handelt es sich um die Spiegelvorgabe zur Verwaltungsvorgabe 2, also
um die Antworten auf die Anfragen der Waffenbehörden. Da Bundes- und Landesaufwand
getrennt dargestellt werden müssen, wird hier zunächst nur der Bundesaufwand ausgewie-
sen und in Verwaltungsvorgabe 5 der Landesaufwand. Außerdem wird hier auch der Bun-
desaufwand in Verbindung mit Bürgervorgabe 5 und Verwaltungsvorgabe 10 angesetzt.

Einmaliger Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl Zeitaufwand pro | Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten
Fall (in Minuten) | Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)
mm | 2 | a | oe |

Durch das einmalige Nachholen eines Kleinen Waffenscheins aufgrund von 8 58 Absatz 25
wird, wie in Bürgervorgabe 5, eine Fallzahl von 110 000 angesetzt, welche aber aufgrund
der 2 betroffenen Behörden verdoppelt werden muss (220 000 Fälle). Nach Auskunft des
ZKA benötigt die Beantwortung einer Anfrage einer Waffenbehörde im Rahmen der Prüfung
der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung 2 Minuten. Die Aufgabe wird zu einem Drittel
vom gehobenen Dienst und zu zwei Dritteln vom mittleren Dienst ausgeführt. Dies ergibt
gemäß demLeitfaden, Seite 63, einen Lohnsatz auf Bundesebene von 38,03 Euro. Gleiche
Parameter werden für die BPOL angenommen. Das ergibt insgesamt Personalkosten von
gerundet 280 000 Euro (220 000 * 2 / 60 * 38,03).

 
 
     

 
 

Laufender Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl Zeitaufwand pro | Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten
Fall (in Minuten) | Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)
m | 2 | a | ||

Wie in Verwaltungsvorgabe 2 beschrieben, finden jährlich 320 000 Prüfungen statt. Da auf
Bundesebene je Prüfung eine Abfrage an das ZKA und das BPOLP geht, ergibt das eine
jährliche Zahl von 640 000 Antworten. Außerdem kommen durch die Änderung des & 10
Absatz 4 WaffG pro Jahr 42 800 neue Beantragungen von Kleinen Waffenscheinen hinzu
(vgl. Bürgervorgabe 5), die wiederum wegen der 2 betroffenen Behörden mal zwei genom-
men werden müssen, was gerundet weitere 85 000 Fälle, also insgesamt 725 000 Fälle

 
      

Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro)
27

-28- Bearbeitungsstand: 09.01.2023 10:40

ergibt. Der Zeit- und Lohnansatz wird aus dem einmaligen Erfüllungsaufwand übernommen.
In Summe ergeben sich gerundet 920 000 Euro Erfüllungsaufwand (725 000 * 2/60 *
38,03).

Vorgabe 5: Antworten der Polizeistellen und Gesundheitsbehörden der Länder an die
Waffenbehörden im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen
Eignung; $ 4 Absatz 3 i. V. m. $ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 und $ 6 Absatz 1 Satz 3
WaffG

Bei dieser Vorgabe handelt es sich um die Spiegelvorgabe zur Verwaltungsvorgabe 2, also
um die Antworten auf die Anfragen der Waffenbehörden. Da Bundes- und Landesaufwand
getrennt dargestellt werden müssen, wird hier nur der Landesaufwand ausgewiesen und in
Verwaltungsvorgabe 4 der Bundesaufwand.

Einmaliger Erfüllungsaufwand der Länder:
Fallzahl Zeitaufwand pro | Lohnsatz pro | Sachkosten pro | Personalkosten | Sachkosten

Fall (in Minuten) | Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)
BEE SEE HE EEE HERE Zu EB

Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro)

 
  
 

 
  
 

Äquivalent zum einmaligen Aufwand der Verwaltungsvorgabe 2 wird hier für die 375 Ge-
sundheitsbehörden eine IT-Umrüstung in Höhe von 1 500 Euro berechnet. Daraus ergibt
sich ein Erfüllungsaufwand von 563 000 Euro (375 * 1 500).

Die zuständigen Behörden der Landespolizei, der zentralen Polizeidienststelle oder des zu-
ständigen Landeskriminalamtes der Betroffenen werden nicht erfasst, weil angenommen
wird, dass sich der Erfüllungsaufwand nicht verändert, weil zuvor stattdessen die zuständi-
gen Polizeidienststellen befragt worden sind.

Laufender Erfüllungsaufwand der Länder:
Fall (in Minuten) | Stunde (in Euro) | Fall (in Euro) (in Tsd. Euro) (in Tsd. Euro)
nn | |: | en
Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro)

Hier liegt, wie in Verwaltungsvorgabe 2, eine Fallzahl von 400 000 vor. Aufgrund der Ein-
zelanfragen und der Notwendigkeit einer sicheren Versendung an eine seriöse Quelle der
sensiblen Antworten wird von einer postalischen Antwort ausgegangen (Sachkosten je Fall
1 Euro). Gemäß dem Leitfaden wird von Aufgaben mit einem Umfang von 11 Minuten pro
Fall ausgegangen: formelle Prüfung und Daten sichten (5 Minuten), abschließende Infor-
mationen aufbereiten und Bescheid erstellen (5 Minuten) und Daten übermitteln (1 Minute).
Aufgrund der einfachen Komplexität und fehlender Informationen wird hier der mittlere
Dienst als ausführende Kraft vermutet, was auf Kommunalebene einem Lohnsatz von 33,40
Euro entspricht. Für das Porto fällt je Fall ein Euro an.

In Summe ergeben sich ein Personalaufwand von gerundet 2,4 Millionen Euro (400 000 *
11/60 * 33,4), 400 000 Euro Sachkosten (400 000 * 1) und damit insgesamt ein Erfüllungs-
aufwand von 2,8 Millionen Euro.

Vorgabe 6: Anordnung des persönlichen Erscheinens für die Waffenerlaubnis; $ 4
Absatz 5 WaffG
28

Zur nächsten Seite