Schäden durch streng geschützte Tierarten

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Landtag Brandenburg                                         Drucksache 6/7377 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2935 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7150 Schäden durch streng geschützte Tierarten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die aktuellen Diskussionen um die Wiederansiedlung des Wolfs in Deutschland haben auch die wirtschaftlichen Schäden und Verluste für die unmittelbar Betroffenen durch die anderen streng geschützten Wildtierarten Biber, Kormo- ran und Fischotter in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt. Die Landespolitik reagiert darauf mit Förderprogrammen zur Finanzierung von Schutz- maßnahmen und andere Maßnahmen. Dazu zählen der Ausgleich von Schäden bei den betroffenen Unternehmen, tierartspezifische Verordnungen, die Einrichtung zentraler Ma- nagements, die Erarbeitung landesweiter Managementpläne u.a. für diese geschützten Tierarten. Auch die Information der Bevölkerung zu den Lebens- und Verhaltensweise der besonders streng geschützten Tierarten wird durch Fördermittel ermöglicht. Die Brisanz der positiven Bestandsentwicklung der genannten vier Tierarten entsteht auch durch die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber jagdlichen Maßnahmen zur Bestandsregulierung. Die Entwicklung der Wolfspopulation zeigt, dass mit Zuwachsra- ten von bis zu 30 % je Jahr, die Konflikte und die damit verbundenen Kosten steigen wer- den. Die Kosten und die Verluste für diese gesamtgesellschaftlich erwünschte Wiederansied- lung streng geschützter Tierarten müssen die Kommunen im ländlichen Raum durch Um- verteilung von Fördermittel im Bereich der ländlichen Entwicklung tragen. Aber auch die betroffenen Bauern, Fischer und Teile der Bevölkerung im ländlichen Raum leiden unter den Verlusten, die in der Regel durch Entschädigungen nicht voll ausgeglichen werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Durch den Fragesteller wird der Eindruck erweckt, die Landesregierung führe aktiv Wiederansiedlungsmaßnahmen zugunsten des Wolfes in Brandenburg durch. Dies ist unzutreffend. Alle in der Anfrage aufgeführten heimischen Arten haben sich aufgrund verbesserter Umweltbedingungen vermehrt bzw. sind eigen- ständig nach Brandenburg zurückgekehrt. Biber, Fischotter und Wolf sind nach dem Bun- desnaturschutzgesetz streng geschützte Arten, der Kormoran ist eine besonders ge- schützte Art. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich von Schäden, die durch be- sonders oder streng geschützte Tierarten entstehen, besteht nicht. Zur Steigerung der Ak- zeptanz für wildlebende Tierarten werden von der Landesregierung aber präventive Maß- nahmen gefördert. Entstandene Schäden durch den Wolf werden ausgeglichen. Eingegangen: 14.09.2017 / Ausgegeben: 19.09.2017
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Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 6/7377 Frage 1: Wie hat sich die Population der streng geschützten Tierarten Wolf, Biber, Kormo- ran und Fischotter seit 2010 in Brandenburg entwickelt (bitte Bestandszahlen je Jahr mit Angabe der Quelle)? Frage 2: Welche Bestandsentwicklung erwartet die Landesregierung bei den genannten Tierarten bis 2020 (bitte Anzahl Bestandszuwachs/-rückgang der Tierarten je Jahr Ge- samtstückzahl der Population mit Quelle)? Zu Frage 1 und 2: Kormoran: Angaben zur Entwicklung des Brutbestandes werden auf Grundlage der Brandenburgi- schen Kormoranverordnung (BbgKorV) durch die Staatliche Vogelschutzwarte in Zusam- menarbeit mit dem Landesfischereiverband erhoben. 2010   2011    2012    2013   2014     2015    2016    2017 Brutpaare 2.515     1.887   1.731   1.841  1.827    1.540   1.446   1.320 Kolonien 15         12      10      12     11       9       9       10 Wolf: In Brandenburg erfolgte der erste Nachweis eines Wolfspaares 2007 im äußersten Südos- ten des Landes. 2009 gab es den ersten Reproduktionsnachweis für Brandenburg. Seit- dem hat sich der Wolf in Brandenburg mit Schwerpunkt Südbrandenburg kontinuierlich ausgebreitet. Die derzeit nachgewiesenen Wolfsrudel sind in Anlage 1 abgebildet. Fischotter: Für den Fischotter liegen keine Individuenzahlen vor. Biber: Im Land Brandenburg leben ca. 3.300 - 3.500 Tiere. Da die künftigen Einflussfaktoren auf die Populationen nicht bekannt sind, kann eine Aus- sage zur Bestandsentwicklung bis 2020 bei den genannten Tierarten nicht getroffen wer- den. Frage 3: Welche Schadensarten treten je Tierart in welcher Anzahl und Schadenshöhe (€) jährlich seit 2010 auf? Zu Frage 3: Durch Kormoran und Fischotter entstehen Fraßschäden an Fischen. Hinsicht- lich der konkreten Bezifferung der Schadenshöhe pro Schadensfall und Jahr durch Kormo- ran und Fischotter in Teichwirtschaften und Seenfischereibetrieben liegen der Landesre- gierung keine Informationen vor. Beim Wolf kommt es zu Übergriffen auf Nutztiere mit Tötungs- und Verletzungsfolge. Der gewährte Schadensausgleich ist in der Antwort zu Frage 7 dargestellt. Durch den Biber können Schäden durch Eingrabungen in Deiche und Dämme sowie durch Vernässungen von Grundflächen entstehen. Zur Schadenshöhe liegen der Landesregie- rung keine Informationen vor. -2-
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Landtag Brandenburg                                                     Drucksache 6/7377 Frage 4: Wer sind die Betroffenen der Schäden unter 3 (bitte geordnet nach Landwir- ten/Fischern, Privatpersonen, Vereinen- u. Verbänden, Land u. Kommunen, u.a.)? Zu Frage 4: Fraßschäden durch den Kormoran und Fischotter entstehen in erster Linie den Teichwirten, werden aber auch von Erwerbsfischern an Flüssen und Seen benannt. Durch Übergriffe des Wolfes auf Nutztiere sind Nutztierhalter im Haupt- und Nebenerwerb sowie Hobbytierhalter betroffen. Schäden durch den Biber können sowohl privaten Personen als auch Gebietskörperschaf- ten entstehen. Frage 5: Für welche der genannten Tierarten sind tierartspezifische Verordnungen bzw. VO mit tierartspezifischen Inhalten, Richtlinien u.a. der Landesregierung bzw. Kommunen zum Umgang mit diesen geschützten Tierarten in Kraft bzw. in der Bearbeitung (bitte mit Jahr der Erstveröffentlichung und Quellenangabe)? Zu Frage 5: Für Kormoran und Biber: Die aktuelle Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt (Brandenburgische Kormo- ranverordnung - BbgKorV, GVBl. Teil II/13 - Nr. 72 vom 27.09.2013) ist seit dem 27.09.2013 gültig. Die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Brandenburgische Biberverordnung - BbgBiberV) ist seit dem 7. Mai 2015 gültig (GVBL.II/15, Nr.21). Für den Umgang mit Wölfen mit für den Menschen problematischem Verhalten wird an einer sogenannten Wolfsverordnung gearbeitet. Frage 6: In welcher Höhe wurden seit 2010 jährlich Fördermittel und Mittel für Schadens- prävention mit tierartspezifischem Gegenstand aus öffentlichen Kassen an welche Emp- fänger ausgezahlt (bitte geordnet nach Empfänger: Landwirte/Fischer, Privatpersonen, Vereine- u. Verbände, Land u. Kommune, u.a.)? Zu Frage 6: Fischotter: Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei erfolgte in den Jahren 2011 und 2012 eine Zuwendung in Höhe von 10.529 € an ein teichwirtschaftliches Einzelunternehmen zur Prävention von Schäden durch den Fischotter. Wolf: Für präventive Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren wurden in Brandenburg in den Jahren 2010 bis heute (Stand Juni 2017) insgesamt 879.860 € Fördermittel eingesetzt. 2010      2011     2012       2013       2014         2015      2016      2017 (Stand Ju- ni) 9.257     55.647   145.899    115.368    119.659      136.586   211.154   87.860 € €         €        €          €          €            €         € -3-
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 6/7377 Biber: Seit 2010 wurden insgesamt für die Prävention vor Biberschäden 910.856 € eingesetzt. Die Mitteilung personenbezogener Daten steht einer vorgesehenen elektronischen Veröf- fentlichung der Beantwortung der Kleinen Anfrage gemäß § 58 Abs. 4 GO LT entgegen. Frage 7: In welcher Höhe wurden seit 2010 jährlich Entschädigungen bzw. Schadenersatz mit tierartspezifischem Gegenstand aus öffentlichen Kassen an welche Empfänger ausge- zahlt (bitte geordnet nach Empfänger: Landwirte/Fischer, Privatpersonen, Vereine- u. Ver- bände, Land u. Kommune, u.a.)? Zu Frage 7: Entschädigungszahlungen sind nur für Schäden durch den Wolf vorgesehen. Die Mitteilung personenbezogener Daten steht einer vorgesehenen elektronischen Veröf- fentlichung der Beantwortung der Kleinen Anfrage gemäß § 58 Abs. 4 GO LT entgegen. 2010       2011     2012     2013      2014     2015     2016      2017       (Stand April) 20.545     15.158   9.101    4.233     12.714   13.625   45.057    16.595 € €          €        €        €         €        €        € Frage 8: Für welche der o.g. streng geschützten Tierarten besteht ein Managementplan bzw. ist ein Managementplan in Bearbeitung (bitte mit Jahr der Veröffentlichung und Kos- ten für die Erstellung)? Frage 9: Für welche der streng geschützten Tierarten besteht darüber hinaus ein tier- artspezifisches Management bzw. ist ein solches geplant (bitte mit Standort, Projektträger und Kosten)? Zu Frage 8 und 9: Brandenburg hat einen Wolfsmanagementplan, der von der Landesre- gierung im Dezember 2010 veröffentlicht wurde und eine Gültigkeit von 2013 - 2017 be- sitzt. Managementpläne für weitere streng geschützte Tierarten sind nicht geplant. Frage 10: Für welche der streng geschützten Tierarten besteht eine tierartspezifische In- formationsstelle bzw. sind solche geplant (bitte mit Standort, Projektträger und Kosten für Investition und laufenden Betrieb)? Zu Frage 10: Für keine streng geschützte Tierart besteht bisher eine solche Informations- stelle. Geplant ist ein Wolfsinformationszentrum mit Herdenschutzstelle in Groß-Schönebeck in der Trägerschaft der Wildpark Schorfheide gGmbH. Der Einrichtung wurden hierzu Mittel aus der Richtlinie „Natürliches Erbe“ in Höhe von 956.505 € bewilligt. Anlage/n: 1. Anlage 1 -4-
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Wolfsnachweise in Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern I a 2017 Uckermark n                             2016 Prignitz                                                                   1994 2015 1991                               1 2015 1991 Sachsen-Anhalt                                                                                                   2014 Oberhavel Ostprignitz-Ruppin                                                                                 Polen Wolfsvorkommen Nr.                 in Brandenburg Gebiet                                                                                             Barnim 1      Kyritz-Ruppiner Heide 2      Lehnin                                                                           2017 3      Görzke                                                                                             1991 Havelland                                                                  1991 4      Göritz-Klepzig              l                                                                          1993 5      Sperenberg 6      Jüterbog                                       Brandenburg                                                                       Märkisch-Oderland Land Berlin 7      Wirchensee                                      an der Havel 8      Lieberoser Heide                                                                                                                           IV 9      Bärenklau                                                   2013                             2015                         III 2012 10     Forst Hohenbucko                                       2012        2014 2016 Potsdam 2014                                   Frankfurt (Oder) 11     Babben                                                         2015     2016 2017 12     Teichland                                                          2016                                2017 2                25 2011   3 2014                                                                                   19 13     Hornow 18 2012          2016 14     Großräschen                   b           2014                                                                                20 2016 15     Grünhaus                          2013 2016             Potsdam-           2012            5 23                      Oder-Spree 16     Ruhlander Heide                                                    2010                                                      2017                        2000         2017 Mittelmark          6    2017 17     Zschorno                          m                                                                                                                   7 2013                  V 2013                    2015 2016                                                                                                   20112016 18     Müllrose 21 4                                                                                22 2016 19     Sauen                                                                            2016                         Dahme- 2015 20     Storkow                                                                                                     Spreewald 2014        2014 Teltow-Fläming c                                        2015 21     Baruth                                                                                                                2016 8                  9   2014 2007                                                            2016 22     Siegadel                                                                               2015 2017           2013 2016                Cottbus 23     Märkisch Buchholz                                                                                10                      2013 12 2017 24     Seese                                                                                                           2016              24 2017 2011 25     Dobbrikow                                                                d Elbe-Elster                    11 2011                 2016 2016                                                       2013      2010 2014 2006 Ober-          2017Spree- Suchräume      in Brandenburg 13 Nr.            Gebiet II                                        2017 2012 Nr.               Gebiet                                                          spree- 14                                         17 wald-               Neiße 2012 I      Jännersdorfer Heide           IV      Briesen                                                                                                     2017 Lausitz 2011 II     Prösa                         V       Treuenbrietzen 15 o        g III    Hangelsberg                                                                 2016                                2015            2014 2016                    f k                             16 Wolfsvorkommen         grenzübergreifend*                                                                      2014 Nr.            Gebiet               Nr.               Gebiet                                                                          h a      Lübtheener Heide*             h      Hohenbocka* e b      Altengrabow *                 j      Raschütz*                                                          j                                            Sachsen c      Glücksburger Heide*           k      Gorischheide* d      Annaburger Heide*             l      Klietzer Heide* e      Königsbrücker Heide*          m      Hoher Fläming* f      Seenland*                     n      Kalißer Heide* g      Spremberg*                    o      Neustadt* *Vorkommen werden in benachbarten Bundesländern monitiert und bewertet. 0           15          30                      60 km Territoriale Wolfsvorkommen in Brandenburg und grenzübergreifend gefangen                                     Status unklar Die Territorien sind nur schematisch dargestellt. geschossen                                   Wolfsrudel / grenzübergreifend Stand:                        07.2017 sonstige Todesursache                        einzelne Tiere, Paar                                   Datenquelle:                  LfU, LUPUS, STIER, TROST, TERRA TYPICA, unbekannte Todesursache                      Suchraum                                                                             WOLFSBEAUFTRAGTE BRB Karte:                        LfU - N3 überfahren                                    Wald                                                  Geobasisdaten:                GeoBasis-DE/LGB 2017
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