Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 2167 FFH-Gebiet Börnicker Feldmark

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2934-302  112      Lenzen-Wustrower Elbniederung               Rotbauchunke                                    A 3552-303 397       Lietzen/Döbberin                            Rotbauch unke 3551-302 66        Lietzener Mühlental                         Rotbauch unke                                   B 3048-301 344       Lindhorst                                   Rotbauch unke                                   B 2943-301 287       Lindower Rhin und Fristower Plagge          Rotbauchunke 2947-304 345       Lübbesee                                    Rotbauch unke 2847-325 726        Lübbesee Ergänzung                         Rotbauch unke 4247-303 282        Lugkteichgebiet                            Rotbauchunke 3050-303 435        Lunower Hölzchen                                         Rotbauchnke 2638-301 203       Marienfließ                                               Rotbauchnke 3551-301 67   Matheswall/Schmielensee                          Rotbauchunke                                    B 3551-325  734       Matheswall/Schmielensee Ergänzung          Rotbauchunke 2849-302  137       Melzower Forst                             Rotbauchunke 4446-301 495        Mittellauf der Schwarzen Elster            Rotbauchunke 4345-303  629       Mittellauf der Schwarzen Elster Ergänzung Rotbauchunke 3754-303  215       Mittlere Oder                              Rotbauchunke 3045-301  31        Moncapricesee                              Rotbauchunke 3649-303  559       Müggelspreeniederung                       Rotbauch unke 3450-309  396       Müncheberg                                 Rotbauchunke 3450-320  738      Müncheberg Ergänzung                       lRotbauchunke 3149-302  138       Niederoderbruch                                                        Rotbauchnke 3339-301  117       Niederung der Unteren Havel/Gülper See Rotbauchunke 3148-301  74        Nonnenfließ-Schwärzetal                    Rotbauch unke 3845-307  609       Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach           Rotbauchunke 3243-301  463       Oberes Rhinluch                            Rotbauchunke 3243-303  674       Oberes Rhinluch Ergänzung                  Rotbauchunke 3352-301  635       Oderaue Kienitz                            Rotbauchunke. 3453-301  547       Oderinsel Kietz                                                                Rotbauchnke 3954-301  349       Oder-Neiße                                 Rotbauchunke 3553-308  607       Oder-Neiße Ergänzung                       Rotbauchunke. 3252-301  111       Odervorland Gieshof                        Rotbauchunke.                                   B 3151-301  387     Oderwiesen Neurüdnitz                        Rotbauchunke                                    B 3653-302  114       Oderwiesen nördlich Frankfurt              Rotbauchunke-                                   B -- 3852-303  165    Oelseniederung mit Torfstichen                Rotbauchunke                                    ä 3049-303  346 Parsteinsee                                      Rotbauchunke                                    A 3747-304  166       Pätzer Hintersee                           Rotbauchunke                                    c 4549-303  372       Peickwitzer Teiche                         Rotbauchunke                                    D 4152-302  224       Peitzer Teiche                                                                 Rotbauchnke 2950-303  439       Pinnow                                     Rotbauchunke                                    B 3149-303  139      Plagefenn                                                          Rotbauchnke 2847-304  147      Platkowsee-Netzowsee-Metzelthin             Rotbauchunke 3853-303  474       Pohlitzer Mühlenfließ                      Rotbauch unke                                   c 2948-304  140     Poratzer Moränenlandschaft                   Rotbauch unke                                   c 4547-303  509      Pulsnitz und Niederungsbereiche             Rotbauch unke                                   B 3138-303  353       Quitzöbler Dünengebiet                                                 Rotbauchnke 2943-302  290       Rheinsberger Rhin und Hellberge            Rotbauchunke                                    D Rheinsberger Rhin und Hellberge 3043-302  666 Ergänzung                                        Rotbauch unke                                   c 3450-302  142 Ruhisdorfer Bruch                                Rotbauch unke 2752-302336         Salveytat                                  Rotbauchunke                                    c 4248-305  283       Sandteichgebiet                            Rotbauchunke Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft - 4149-302  280      Lichtenauer See                             Rotbauchunke 2652-301  101      Schwarzer Tanger                                                        Rotbauchnke 4649-303 ,373       Schwarzwasserniederung                     Rotbauchunke
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Qrv, 1.41AK e I eo-ovc Anm. evu      Schweinitzer Fließ                                                           Rotbauchun ke 2848-304           457      Schwemmpfuhl                                                                 Rotbauchunke                          D 3850-301           250      Schwenower Forst                                                             Rotbauchunke                          c 3850-303           715      Schwenower Forst Ergänzung                                                   Rotbauchunke                          B 4249-302           170      Seeser Bergbaufolgelandschaft                                                Rotbauchunke                          c 2945-302           367      Seilershofer Buchheide                                                                     Rotbauchnke             D Sergen-Katlower Teich- und 4252-301           225      Wiesenlandschaft                                                             Rotbauchunke                          c 4549-302           369      Sorgenteich                                                                  Rotbauchunke                            c 3651-303           651      Spree                                                                        Rotbauchunke                          c 2849-304           261      Steinhöfel-Schmiedeberg-Friedrichsfelde                                      Rotbauchunke                            c 3450-303           144                                                                          Stoberal Rotbauchunke                          B 3951-301           223      Stockshof - Behlower Wiesen                                                  Rotbauch unke                         B 2845-301           320      Stolpseewiesen-Siggelhavel                                                   Rotbauchunke                          D 274-30 136      Stromgewässer                                                                Rotbauchunke                          c 2849-303           146      Suckower Haussee                                                             Rotbauchunke 4352-301           230      Talsperre Spremberg                                                          Rotbauchunke                          D Tannenbusch und Teichlandschaft Groß 4248-304           279      Mehßow                                                                       Rotbauch unke                         c 4548-302           377      Teichgebiet Kroppen-Frauendorf                                                                         Rotbauchnke B 4350-301           171                                       Teichlandschaft Buchwäldchen-Muckwar        Rotbauchunke                          c 3150-302           235      Tongruben Neuenhagen                                                                           Rotbauchnke         c 2945-303           426      Tornow                                                                       Rotbauchunke                          B 3248-302           267      Trampe                                                                       Rotbauchunke                          c 3552-301           68       Treplin-Alt Zeschdorfer Fließtal                                                               Rotbauchnke         c 2834-301           356      Untere Löcknitzniederung                                                     Rotbauchunke                          B 2833-302           358      Untere Rhinowwiesen                                                          Rotbauchunke                          c 2951-302           150      Unteres Odertal                                                              Rotbauchunke                          c 3752-302                184 Unteres Schlaubetal                                                          Rotbauchunke                          D 3949-301           52       Unterspreewald                                                               Rotbauchunke                          c 4150-303           331      Vetschauer Mühlenfließ - Teiche Stradow                                      Rotbauchunke                          c 3348-301           614      Weesower Luch                                                                Rotbauchunke                          B 3048-302           347      Werbellinkanal                                                               Rotbauch unke                         c 2833-301           110      Werder Besandten                                                             Rotbauchunke                          B 2933-301           108      Werder Kietz                                                                 Rotbauchunke                            B 2934-304           109      Werder Mödlich                                                               Rotbauchunke                          B 2934-305           720      Werder Mödlich Ergänzung                                                     Rotbauchunke                          B 4145-301           382      Wiepersdorf                                                                  Rotbauchunke                          c 4049-301           60       Wiesenau                                                                     Rotbauchunke                          c 2945-301           338      Zehdenicker - Mildenberger Tonstiche                                         Rotbauchunke                          C — 3449-303           519      Zimmersee                                                                    Rotbauchunke
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Kleine Anfrage 2415 Anlage (zu Frage 8) FP 810: Extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen auf Grünland durch Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung Fördervoraussetzungen Die Dauergrünlandfläche oder die sonstigen Flächen befinden sich im ersten Antragsjahr in der für Brandenburg und Berlin nach Aspekten des Natur-, Gewässer- und Moorschutz festgelegten Kulisse und sind als förderfähig ausgewiesen. Ein Bestätigungsvermerk der zuständigen Naturschutzbehörde ist einmalig vom Antragsteller für den 5jährigen Verpflichtungszeitraum der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Förderverpflichtungen a) Verzicht auf wendende und lockernde Bodenbearbeitung (kein Pflügen, Grubbern oder Scheiben), b) Verzicht auf das Ausbringen von mineralischen Stickstoffdüngemitteln. Sonstige Bestimmungen a)   Auf den Flächen der Maßnahmen Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung und Beweidung mit Schafen ist eine entzugsorientierte mineralische Düngung mit P, K, Mg, Kalk und Mikronährstoffen zulässig, wenn die aktuellen Bodenuntersuchungsergebnisse die Unterschreitung der Gehaltsklasse C ausweisen. Das Bodenuntersuchungsergebnis (nicht älter als 24 Monate) ist vorzulegen. b)   Der Zuwendungsempfänger / die Zuwendungsempfängerin nutzt das Dauergrünland oder die sonstigen Flächen im Verpflichtungszeitraum mindestens einmal bis 15. Oktober durch Beweidung und/oder Mand mit Beräumung des Mähgutes. c)   Der Zuwendungsempfänger / die Zuwendungsempfängerin nimmt im Verpflichtungszeitraum auf den beantragten Flächen keine der folgenden Maßnahmen vor: - Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, - Beregnung, - Meliorationen. Die zuständige Behörde für Pflanzenschutz kann die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ausnahmsweise genehmigen, wenn der Verzicht auf die Anwendung hinsichtlich der Flächennutzung zu unangemessenen Ergebnissen führen würde. Der Zuwendungsempfänger / die Zuwendungsempfängerin hat die Pflicht die Grünlandnarbe durch eine schonende Bewirtschaftung zu erhalten. Bei der Nutzung des Dauergrünlandes durch Beweidung und/oder Mand ist ein mittlerer jährlicher Tierbesatz von mindestens 0,3 RGV je ha Hauptfutterfläche des Betriebes nachzuweisen. Eine Kombination mit einzelnen Maßnahmen unter Punkt D 2 ist gemäß Kombinationstabelle zulässig. Sofern es aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich ist, kann ggf. ein Nutzungsplan vereinbart werden, dessen Einhaltung durch die für Naturschutz zuständige Stelle zu bestätigen ist.
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h)   Die Ausbringung von festen oder flüssigen Gärresten aus Biogasanlagen oder das Ausbringen von Biogasgülle auf beantragten Schlägen ist erlaubt, soweit die Ausbringung organischer und organisch-mineralischer Düngemittel einschließlich Weidegang 100 kg N / ha nicht übersteigt, Höhe der Zuwendung Grundförderung Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung 140 Euro je ha und Jahr und zusätzlich a) 50 Euro je ha und Jahr für den Verzicht auf jegliche Düngung oder b) 80 Euro je ha und Jahr für die Beweidung mit Schafen oder c) 85 Euro je ha und Jahr für den Verzicht auf jegliche Düngung und die Beweidung mit Schafen FP 850: Pflege extensiver Obstbestände Fördervoraussetzungen Der Obstbaumbestand darf (bezogen auf die Parzelle, ha) 40 Bäume je ha nicht unter- und 100 Bäume je ha nicht überschreiten. Förderverpflichtungen Die Zuwendungsempfänger führen die beiden folgenden Maßnahmen durch: a) einen Erhaltungsschnitt im 1. oder 2. Verpflichtungsjahr und b) eine regelmäßige, jährliche Bewirtschaftung bzw. Pflege unter und zwischen den Bäumen durch mindestens einmalige Mand oder Beweidung bis spätestens zum 15. Juni. c) Sonstige Bestimmungen a)  Für die Personen, die Schnittmaßnahmen durchführen, ist der Nachweis einer fachlichen Qualifikation vorzulegen (z. B. entsprechende Berufsausbildung, Lehrgangsbescheinigung, Teilnahmebescheinigung an einem Schnittkurs, Baumwart). b)   Die Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraums ist nicht zulässig. c)  Sollte eine Nachpflanzung vorgenommen werden, ist für eine gute Entwicklung der Jungbäume zu sorgen. Dabei dürfen nur Bäume nachgepflanzt werden, die eine Mindeststammhöhe von 1,40 m erwarten lassen (Hochstämme). d)  Der Zuwendungsempfänger / die Zuwendungsempfängerin nimmt im Verpflichtungszeitraum auf den beantragten Flächen keine der folgenden Maßnahmen vor: - Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, - Beregnung, - Meliorationen. Die zuständige Behörde für Pflanzenschutz kann ausnahmsweise genehmigen, dass Pflanzenschutzmittel im jeweiligen Jahr des Verpflichtungszeitraums angewendet werden dürfen, wenn der Verzicht auf die Anwendung zu unangemessenen Ergebnissen führen würde. Das gilt z.B. für die Bekämpfung von Giftpflanzen. Höhe der Zuwendungen 6,50 Euro je gepflegten Baum
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