Schriftverkehr zwischen Bischofskonferenz, Kanzleramt und Justizministerium zu Aussagen der Justizministerin 2010
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010“
FR | Bundeskanzleramt
Referat 131
Angelegenheiten des
Bundesministeriums der Justiz und
Bundeskanzleramt. 11012 Berlin für Verbraucherschutz, Justiziariat,
IFG-Koordination
Per Postzustellungsurkunde
Institut für NEIENERIETN HAUSANSCHRIFT Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
POSTANSCHRIFT 11012 Berlin
Auf Fasel 16
55430 Oberwesel teL +49 30 18.4
Fax +49 30 18 400
MAIL x bunc.ce
serrerr Anfragen nach dem Berlin, AP. Februar 2019
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
ız 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 021
sezus Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2018
Sehr
mit E-Mail vom 20. Dezember 2018 beantragten Sie im Auftrag des Instituts für
Weltanschauungsrecht u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG):
„Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc.
zum Zeitpunkt, Inhalt und Ergebnis der folgenden Gespräche, die laut Be-
richt der BILD-Zeitung vom 24. Februar 2010 am Dienstag 23. Februar
2010 im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich
der Katholischen Kirche geführt wurden:
a) Dr. Angela Merkel (Bundeskanzlerin) mit Dr. Robert Zollitsch (Vorsit-
zender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof der Diözese
Freiburg),
SEITEZVON4 b) Dr. Angela Merkel (Bundeskanzlerin) mit Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (Bundesjustizministerin). 2. Weitere Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die im o.g. Zusammenhang stehen: a) Bundeskanzleramt / Bischofskonferenz — Diözese Freiburg, b) Bundeskanzleramt / Bundesjustizministerium. 3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die im 0.g. Zusammenhang vom Bundeskanzleramt an das Presse- und Infor- mationsamt der Bundesregierung, insbesondere an den Chef des BPA und Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, ergangen sind.” Mit Schreiben vom 23. Januar 2019 übersandten Sie die Vollmacht der Trägerin des Instituts für Weltanschauungsrecht (IfW). Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1; Sie erhalten Zugang zu den unter I. genannten Informationen. 5 Für die Bearbeitung des Informationsbegehrens werden 15,00 EUR erhoben. Gründe: Sie erhalten gemäß 8 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes.
SEITE 3VON 4
Lfd. | Aktenzeichen Band Bezeichnung!
Nr. Beschreibung
1 333-25210-Ka7 23.02.2010 Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz an Bundeskanzlerin mit
Anlage: Schreiben des Vorsitzenden der
Deutschen Bischofskonferenz an Bundes-
ministerin der Justiz vom 23.02.2010
2 je 0-Ka7 23.03.2010 Vermerk des Referatsleiters 333 an die Leite-
rin des Kanzlerbüros
333-25210-Ka 7 | 22 25.02.2010 Schreiben der Bundesministerin der Justiz an
Bundeskanzlerin mit Anlage: Schreiben Bun-
desministerin an Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz vom 25.02.2010
4 —
Der Informationszugang zu den oben aufgelisteten Unterlagen erfolgt durch
Sprechzettel für die Regierungspressekonfe-
renz am 24.02.2010
Übersendung einfacher Kopien.
Die Kostenentscheidung beruht auf $ 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren erhoben.
Die Gebühren sind gemäß 8 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Ver-
waltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in
Anspruch genommen werden kann.
Die Gebühren richten sich im Einzelnen 8 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A,
Nr. 2.1 des Gebührenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFG-
GebV). Nach diesen Bestimmungen ist ein Gebührenrahmen von 15,00 EUR bis
zu 125,00 EUR vorgesehen. Die Höhe der konkreten Gebühr bemisst sich in
erster Linie nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall. Zugrunde gelegt werden hierbei
die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis
SEITE 4 VON 4 pauschaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskosten- verordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16). Für die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 60 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 60,00 EUR und 30 Minuten von Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 45,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr Verfahren beläuft sich mithin auf 82,50 EUR. Unter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht und unter der Berück- sichtigung der Anzahl der Dokumente, zu denen Ihnen Zugang gewährt wird, als auch unter Beachtung Ihres journalistischen und öffentlichen Interesses an der Auskunftserteilung, wird die Gebühr auf 15,00 EUR festgesetzt. Sie werden gebeten, die Kosten in Höhe von insgesamt 15,00 EUR unter Angabe des Verwendungszwecks: 1180 0447 9370, „IFG-Antrag 2019, NA 021“ innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle, IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF 1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig - zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schrift- lich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Bundeskanzleramt, Willy-Brandt- Str. 1, 10557 Berlin erhoben werden. Ich weise darauf hin, dass für die vollstän- dige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten von 30,00 EUR anfallen.
auEuR23/0272018 12:12 +49-7 5 & BISCHOFSKONFERENZ FR 5 | +49 76 VE ” Bi Fu \ . DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ DER VORSITZENDE Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB Bundeskanzleramt Wwilly-Brandt-Str. 1 10557 Berlin EL Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Kaiserstrasse 161 53113 Bonn Postanschrift Postfach 29 62 53019. Bonn Ruf 9228-10. Direkt 0228-103 Fax 1 o-mail: k.de AZ: Bonn, den 23, Februar 2010 na | die Frau Bundesministerin der Justiz hat gestern Abend. im „Tagesthemen“-Interview mittels falscher Tatsachenbehauptungen maßlos gegen die katholische Kirche polemisiert. Mein Schreiben an Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger leite ich Ihnen zur Kenntnis zu. Mit freundlichen Grüßen + DE Dr. Robert Zollitsch Erzbischof Anlase 333-25219-Ka-807/4/2@10 Hauptregistratur Bundeskanzleramt
18 12:12 +49-761 N k BISCHOFSKONFERENZ FR s. 82/83
+49 76 1 HOME
DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ
DER VORSITZENDE
Koiseratrasse 161
Frau R 53113 Bonn
Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB "ze
Bundesministerin der Justiz rn
Mohrenstr. 37 530)9 Bonn
10117 Berlin. Ruf 0228-103
Dirckt 0228-103
Fnx
mail: bk.de
Az:
{iT "Bonn, den 23, Fehnaar 2010
Sehr geehrte Frau Ministerin,
- wir sind uns in der Verurteilung sexueller Gewalt gegen Minderjährige einig. Daran wer-
den Sie wohl keinen Zweifel haben und auch nicht an der Integrität der katholischen Bi-
schöfe.
Leider haben Sie gestern Abend im Tagesthemen-Interview mittels falscher Tatsachenbe-
hauptungen maßlos gegen die katholische Kirche polemisiert. Ich erinnere mich keines
zweiten Medienbeitrags eines Regierungsmitglieds der Bundesrepublik, der eine ähnlich
ge .
i. schwerwiegende Attacke gegen die katholische Kirche in Deutschland dargestellt hätte.
Sie haben wörtlich geäußert:
„Bisher war jedenfalls nicht der Eindruck da und ist auch düroh nichts gefestigt worden,
dass bei auch nut dem Verdacht auf Missbrauch hier die Verantwortlichen der ketholischen
Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammen arbeiten, es ist leider bis-
her nicht ersichtlich, dass sie ein aktives Interesse atı wirklich rückhaltloser und lückenlo-
ser Aufklärung gezeigt haben ... und ich erwarte, dass die Verantwortlichen der katholi-
schen Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten,
Hinweise geben, mit aufklären.“
Ich habe gestern. in meinem Statement herausgestellt; dass die staatlichen Behörden so
schnell wie möglich eingeschaltet werden und ‚die Staaisanwaltschaften alle möglichen
Kar Br +49-701 MEN k BISCHOFSKONFERENZ FR 249 761 HN Is Einblicke erhalten. Es findet derzeit eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kirchlichen Stellen und den Eimittlungsbehörden statt, Sie verdrehen auf schlimrne Wejge die Wahr- heit, wenn Sie suggerie tie Ki 1 t 1 Ebenfalls äußern Sie: „Über 120 Missbrauchsfälle allein in den Jetzien wenigen Wochen...“. Das stellt eine der Sache nicht dienliche Dramatisierung dar. Sje kennen die einschlägigen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, die ein eigenes Kapitel über die Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden enthalten. Sie wissen, dass es bei der Aufklärung von Straftaten keinen kirchlichen Sonderweg gibt. Sie wissen, dass sexueller Missbrauch auch im kirchlichen Rechtsbereich ein schweres Delikt ist. Sie wissen, dass die Stantsanwaltschaften bei ihrer Arbeit selbstverständlich unterstützt werden. Sie wissen, dass wir aufs äußerste beschätmt sind über die jüngsten Enthüllungen von zahl- reichen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche. Ich selbst habe mich gestern namens der Deutsche Bischofskonferenz bei allen um Entschuldigung gebeten, denen im kirchlichen Bereich durch dieses, wie ich gesagt. habe, „abscheuliche Verbrechen“ unsägliches Leid zugefügt wurde. Wieso ignorieren Sie meine Erklänıng und vor allem den objektiven Sachverhalt? Schr geehrte Frau Bundesministerin, ich erwarte, dass Sie. innerhalb von 24 Stunden die unrichtigen Passagen Ihres Interviews richtigstellen. Der Frau Bundeskanzlerin schicke ich einen Abdruck dieses Briefes und behalte mir zugleich vor, die Öffentlichkeit zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Robert Zollitsch Erzbischof
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25 Feb_2010 12:23 BMJ_MEN +48 20 ıe sc =-: wir
SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, MdB MOHRENSTRASSE 37
10117 BERLIN
KONDNIMINIITRAIM DED IUSTIZ TELEFON 030 / 18-58
E-MAIL 'bınj,sund.
An die
Bundeskanzlerin der
Bundssrepubiik Deutschland
Frau Dr, Angela Merkel, MdB
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin Berlin, 25. Februar 2010
Per Fax: 030 18 10 HUMMEEEEEEN
Bundeskanzleramt
Posteingang GL33 |
; Ohr 200.)
.
4
Sehr geehrte Frau Merkel,
anliegend darf ich Ihnen meinen an den Vorsitzenden dar Deutschen Bischofskonferenz
geschickten Brief zur Kenntnis zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Aef Yu
4 Anlage
Anett
18-Ka-007/5/2010
stratur Bundeskan? \eramtl
333-252
Hauptresi
2010 12:23 __BMJ MIN “49 30 ı8 50 N =.2 SABINB LREUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, MaB m OHBEHETE ASSR 37 DESMINISTERIN DER JUSTI 10117 BUNDESMINISTERIN DER JUSTIZ oe SAT wid. Selner Exzellenz Herrn Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonfsrenz Erzbischof Dr. Robert Zollitsch Kaiserstraße 181 53113 Bonn Berlin, 25. Februar 2010 Vorab par Fax: 0751 - 37 cc: 030-- 288 : Sehr geehrter Herr Erzbischof Zollitsch, ‘ als Bundesministerin der Justiz Ist es melne Aufgabe, nicht nur tür die Durchsetzung des Gewaltmonopols und Strafanspruchs des Staates, sondern auch für die Einheit der staatlichen Rechtsordnung Zu sorgen. " Lassen Sie mich deshalb festhalten, dass es mir gerade um eine Aufklärung der in Jüngster Zeit gehäuft bekannt gewordenen zahlrsichen Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in kirchlichen Einrichtungen in der Vergangenheit‘ geht, Bsi meinsn Äußerungen bin ich von den Leltlinien der Deutschen Bischofskonferenz ausgsgangen. Dort x nelßt es unter Nummer 7: „In erwiesenen Fällen sexuellen Misspraushs Minderjähriger wird dem Verdächtigten — falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten Ist - zur Selbstanzeige geraten und js.nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert.“ Dies halte ich nicht für ausreichend. Deshalb ‚habe ich an die kathollsche Kirche appelliert, diese Leitlinien zum Vergehen bei sexusliem Missbrauch Minderjähriger vor "allem hinsichtlich “einer höheren Verfahrensneutralität und -transparerız und einer deutlich verbesserten Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehärden zu überarbeiten. Diesa Forderung wird auch innerhalb der katholischen Kirche diskutiert. _ .