Schriftverkehr zwischen Bischofskonferenz, Kanzleramt und Justizministerium zu Aussagen der Justizministerin 2010

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010

/ 15
PDF herunterladen
FR | Bundeskanzleramt

Referat 131
Angelegenheiten des
Bundesministeriums der Justiz und
Bundeskanzleramt. 11012 Berlin für Verbraucherschutz, Justiziariat,
IFG-Koordination

Per Postzustellungsurkunde

    

Institut für NEIENERIETN HAUSANSCHRIFT Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
POSTANSCHRIFT 11012 Berlin

Auf Fasel 16

55430 Oberwesel teL +49 30 18.4
Fax +49 30 18 400
MAIL x bunc.ce
serrerr Anfragen nach dem Berlin, AP. Februar 2019

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
ız 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 021

sezus Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2018

Sehr

mit E-Mail vom 20. Dezember 2018 beantragten Sie im Auftrag des Instituts für
Weltanschauungsrecht u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG):

„Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc.
zum Zeitpunkt, Inhalt und Ergebnis der folgenden Gespräche, die laut Be-
richt der BILD-Zeitung vom 24. Februar 2010 am Dienstag 23. Februar
2010 im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich
der Katholischen Kirche geführt wurden:

a) Dr. Angela Merkel (Bundeskanzlerin) mit Dr. Robert Zollitsch (Vorsit-
zender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof der Diözese

Freiburg),
1

SEITEZVON4

b) Dr. Angela Merkel (Bundeskanzlerin) mit Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger (Bundesjustizministerin).

2. Weitere Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails,

SMS etc., die im o.g. Zusammenhang stehen:

a) Bundeskanzleramt / Bischofskonferenz — Diözese Freiburg,

b) Bundeskanzleramt / Bundesjustizministerium.

3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails, SMS etc., die
im 0.g. Zusammenhang vom Bundeskanzleramt an das Presse- und Infor-
mationsamt der Bundesregierung, insbesondere an den Chef des BPA und

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, ergangen sind.”

Mit Schreiben vom 23. Januar 2019 übersandten Sie die Vollmacht der Trägerin

des Instituts für Weltanschauungsrecht (IfW).

Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung:

1; Sie erhalten Zugang zu den unter I. genannten Informationen.
5 Für die Bearbeitung des Informationsbegehrens werden 15,00 EUR
erhoben.
Gründe:

Sie erhalten gemäß 8 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgenden Informationen des

Bundeskanzleramtes.
2

SEITE 3VON 4

 
     
   
    
  

Lfd. | Aktenzeichen Band Bezeichnung!
Nr. Beschreibung
1 333-25210-Ka7 23.02.2010 Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz an Bundeskanzlerin mit
Anlage: Schreiben des Vorsitzenden der
Deutschen Bischofskonferenz an Bundes-
ministerin der Justiz vom 23.02.2010
2 je 0-Ka7 23.03.2010 Vermerk des Referatsleiters 333 an die Leite-
rin des Kanzlerbüros
333-25210-Ka 7 | 22 25.02.2010 Schreiben der Bundesministerin der Justiz an
Bundeskanzlerin mit Anlage: Schreiben Bun-
desministerin an Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz vom 25.02.2010
4 —

Der Informationszugang zu den oben aufgelisteten Unterlagen erfolgt durch

    
      
   

 

 
  

Sprechzettel für die Regierungspressekonfe-
renz am 24.02.2010

     

Übersendung einfacher Kopien.

Die Kostenentscheidung beruht auf $ 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind gemäß 8 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Ver-
waltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in
Anspruch genommen werden kann.

Die Gebühren richten sich im Einzelnen 8 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A,
Nr. 2.1 des Gebührenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFG-
GebV). Nach diesen Bestimmungen ist ein Gebührenrahmen von 15,00 EUR bis
zu 125,00 EUR vorgesehen. Die Höhe der konkreten Gebühr bemisst sich in
erster Linie nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall. Zugrunde gelegt werden hierbei

die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis
3

SEITE 4 VON 4

pauschaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskosten-
verordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16).

Für die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 60 Minuten von Mitarbeitern des
höheren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 60,00 EUR und 30 Minuten
von Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von
45,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr
Verfahren beläuft sich mithin auf 82,50 EUR.

Unter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung
der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht und unter der Berück-
sichtigung der Anzahl der Dokumente, zu denen Ihnen Zugang gewährt wird, als
auch unter Beachtung Ihres journalistischen und öffentlichen Interesses an der
Auskunftserteilung, wird die Gebühr auf 15,00 EUR festgesetzt.

Sie werden gebeten, die Kosten in Höhe von insgesamt 15,00 EUR unter Angabe
des Verwendungszwecks: 1180 0447 9370, „IFG-Antrag 2019, NA 021“ innerhalb
eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle, IBAN: DE 38 8600 0000
0086 0010 40, BIC: MARKDEF 1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale
Leipzig - zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schrift-
lich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-
Str. 1, 10557 Berlin erhoben werden. Ich weise darauf hin, dass für die vollstän-
dige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten von 30,00 EUR
anfallen.
4

auEuR23/0272018 12:12 +49-7 5 & BISCHOFSKONFERENZ FR
5 | +49 76 VE
”
Bi
Fu \
. DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ
DER VORSITZENDE
Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel MdB
Bundeskanzleramt
Wwilly-Brandt-Str. 1
10557 Berlin

EL

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Kaiserstrasse 161
53113 Bonn

Postanschrift
Postfach 29 62
53019. Bonn

Ruf 9228-10.

Direkt 0228-103

Fax 1

o-mail: k.de

AZ:

Bonn, den 23, Februar 2010

na | die Frau Bundesministerin der Justiz hat gestern Abend. im „Tagesthemen“-Interview
mittels falscher Tatsachenbehauptungen maßlos gegen die katholische Kirche polemisiert.
Mein Schreiben an Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger leite ich Ihnen zur Kenntnis zu.

Mit freundlichen Grüßen

+ DE

Dr. Robert Zollitsch
Erzbischof

Anlase

333-25219-Ka-807/4/2@10
Hauptregistratur Bundeskanzleramt
5

18 12:12  +49-761 N k BISCHOFSKONFERENZ FR s. 82/83

+49 76 1 HOME

DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ
DER VORSITZENDE

Koiseratrasse 161

Frau R 53113 Bonn
Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB "ze
Bundesministerin der Justiz rn
Mohrenstr. 37 530)9 Bonn
10117 Berlin. Ruf 0228-103
Dirckt 0228-103
Fnx
mail: bk.de
Az:
{iT "Bonn, den 23, Fehnaar 2010
Sehr geehrte Frau Ministerin,
- wir sind uns in der Verurteilung sexueller Gewalt gegen Minderjährige einig. Daran wer-
den Sie wohl keinen Zweifel haben und auch nicht an der Integrität der katholischen Bi-
schöfe.

Leider haben Sie gestern Abend im Tagesthemen-Interview mittels falscher Tatsachenbe-
hauptungen maßlos gegen die katholische Kirche polemisiert. Ich erinnere mich keines
zweiten Medienbeitrags eines Regierungsmitglieds der Bundesrepublik, der eine ähnlich

ge .

i. schwerwiegende Attacke gegen die katholische Kirche in Deutschland dargestellt hätte.
Sie haben wörtlich geäußert:

„Bisher war jedenfalls nicht der Eindruck da und ist auch düroh nichts gefestigt worden,
dass bei auch nut dem Verdacht auf Missbrauch hier die Verantwortlichen der ketholischen
Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammen arbeiten, es ist leider bis-
her nicht ersichtlich, dass sie ein aktives Interesse atı wirklich rückhaltloser und lückenlo-
ser Aufklärung gezeigt haben ... und ich erwarte, dass die Verantwortlichen der katholi-
schen Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten,
Hinweise geben, mit aufklären.“

Ich habe gestern. in meinem Statement herausgestellt; dass die staatlichen Behörden so
schnell wie möglich eingeschaltet werden und ‚die Staaisanwaltschaften alle möglichen
6

Kar

Br

+49-701 MEN k BISCHOFSKONFERENZ FR

249 761 HN
Is

Einblicke erhalten. Es findet derzeit eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kirchlichen
Stellen und den Eimittlungsbehörden statt, Sie verdrehen auf schlimrne Wejge die Wahr-
heit, wenn Sie suggerie tie Ki 1 t 1
Ebenfalls äußern Sie: „Über 120 Missbrauchsfälle allein in den Jetzien wenigen
Wochen...“. Das stellt eine der Sache nicht dienliche Dramatisierung dar.

Sje kennen die einschlägigen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, die ein eigenes
Kapitel über die Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden enthalten.
Sie wissen, dass es bei der Aufklärung von Straftaten keinen kirchlichen Sonderweg gibt.
Sie wissen, dass sexueller Missbrauch auch im kirchlichen Rechtsbereich ein schweres
Delikt ist. Sie wissen, dass die Stantsanwaltschaften bei ihrer Arbeit selbstverständlich

unterstützt werden.

Sie wissen, dass wir aufs äußerste beschätmt sind über die jüngsten Enthüllungen von zahl-
reichen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche. Ich selbst habe
mich gestern namens der Deutsche Bischofskonferenz bei allen um Entschuldigung
gebeten, denen im kirchlichen Bereich durch dieses, wie ich gesagt. habe, „abscheuliche
Verbrechen“ unsägliches Leid zugefügt wurde. Wieso ignorieren Sie meine Erklänıng und
vor allem den objektiven Sachverhalt?

Schr geehrte Frau Bundesministerin, ich erwarte, dass Sie. innerhalb von 24 Stunden die
unrichtigen Passagen Ihres Interviews richtigstellen.

Der Frau Bundeskanzlerin schicke ich einen Abdruck dieses Briefes und behalte mir
zugleich vor, die Öffentlichkeit zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Zollitsch
Erzbischof
7

Lian Fer
| Ernten f Zohan a ee ar Sa
aAenue ı Anus A IR nit dis u
zer a gt get kn
As u Aue ah morgen |
Da zchelnite King vo Sale nen
A BmT ee m. ©. a per |
de Attrade mhtn e
| Dam in gfede I mt ol Ihe
wu en Trklennt enzuglu Ir
lin könde bunkigm ud vn yTn
oa ae ip nr
Du Bet me get zengeh en

Mit he a Lan pe,
8

25 Feb_2010 12:23 BMJ_MEN +48 20 ıe sc =-: wir
SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, MdB MOHRENSTRASSE 37
10117 BERLIN

KONDNIMINIITRAIM DED IUSTIZ TELEFON 030 / 18-58
E-MAIL 'bınj,sund.

An die

Bundeskanzlerin der
Bundssrepubiik Deutschland
Frau Dr, Angela Merkel, MdB

Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin Berlin, 25. Februar 2010

Per Fax: 030 18 10 HUMMEEEEEEN

     
 

Bundeskanzleramt
Posteingang GL33 |

; Ohr 200.)

 
  

.
4

Sehr geehrte Frau Merkel,

anliegend darf ich Ihnen meinen an den Vorsitzenden dar Deutschen Bischofskonferenz
geschickten Brief zur Kenntnis zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Aef Yu

4 Anlage

 

Anett

18-Ka-007/5/2010

stratur Bundeskan? \eramtl

333-252
Hauptresi
9

2010 12:23 __BMJ MIN “49 30 ı8 50 N =.2

SABINB LREUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, MaB m OHBEHETE ASSR 37
DESMINISTERIN DER JUSTI 10117
BUNDESMINISTERIN DER JUSTIZ oe

  

SAT wid.

Selner Exzellenz

Herrn Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonfsrenz

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch

Kaiserstraße 181

53113 Bonn Berlin, 25. Februar 2010

Vorab par Fax: 0751 - 37
cc: 030-- 288

:

Sehr geehrter Herr Erzbischof Zollitsch,

‘

als Bundesministerin der Justiz Ist es melne Aufgabe, nicht nur tür die Durchsetzung des
Gewaltmonopols und Strafanspruchs des Staates, sondern auch für die Einheit der
staatlichen Rechtsordnung Zu sorgen. "

Lassen Sie mich deshalb festhalten, dass es mir gerade um eine Aufklärung der in Jüngster
Zeit gehäuft bekannt gewordenen zahlrsichen Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger in kirchlichen Einrichtungen in der Vergangenheit‘ geht, Bsi meinsn
Äußerungen bin ich von den Leltlinien der Deutschen Bischofskonferenz ausgsgangen. Dort

x nelßt es unter Nummer 7: „In erwiesenen Fällen sexuellen Misspraushs Minderjähriger wird
dem Verdächtigten — falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten Ist
- zur Selbstanzeige geraten und js.nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert.“ Dies
halte ich nicht für ausreichend.

Deshalb ‚habe ich an die kathollsche Kirche appelliert, diese Leitlinien zum Vergehen bei
sexusliem Missbrauch Minderjähriger vor "allem hinsichtlich “einer höheren
Verfahrensneutralität und -transparerız und einer deutlich verbesserten Zusammenarbeit mit
den staatlichen Strafverfolgungsbehärden zu überarbeiten. Diesa Forderung wird auch
innerhalb der katholischen Kirche diskutiert.

_ .
10

Zur nächsten Seite