mad-angels-inde-1315-v-1982
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungs-, Folgeindizierungs- und vorzeitige Listenstreichungsentscheidungen zu Filmen“
Pr. 372/82 No Die Anwendung von Gewalt gegenüber Menschen wird in keiner Szene des Filmes kritisch in Frage gestellt, sondern sie erscheint immer als das einzige, sicherste und erfolgreichste Mittel zur Lösung von Konfliktsituationen. Wer nicht freiwillig Erpressungsgelder zahlt, wird erschossen. Wer nicht freiwillig Geschlechtsverkehr ausübt, wird vergewaltigt usw. Auf diese Weise muß der jugendliche Zuschauer zu der Überzeugung kommen, er könne sich nur mit Gewalt durchsetzen. Der Film ist offenbar geeignet, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden, und war aus diesem Grunde gemäß $ 15a 6jS zu indizieren. Für die offenbare Eignung zur Jugendgefährdung genügt eine gewöhnliche nor- male Jugendgefährdung, wenn sie nur klar und für den unvoreingenommenen Be- trachter zweifelsfrei zutage tritt. 3) Die jugendgefährdende Wirkung der verfahrensgegenständlichen Video-Cassette ist zweifelsfrei erkennbar. Ähnlich wie pornographische Handlungsabläufe als offensichtlich sittlich schwer jugendgefährdend vom Gesetzgeber angesehen werden (vgl. $6 Nr. 2 G6jS), weil der Jugendliche vor Beeinträchtigung seiner seelischen Entwicklung und sozialen Orientierung geschützt werden soll, so sind auch Filme der vor- liegenden Art von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten, da zweifelsfrei fest- steht, daß diese Filme Jugendliche in ihrer sozialen Orientierung beein- trächtigen. Eir Film, der wie der verfahrensgegenständliche, unter Ausklam- merung aller senstigen menschlichen Bezüge gewalttätige Handlungen aneinander- reiht, und dabei, ohne daß darüber hinaus kaum irgendwelche weiteren Handlungs- sequenzen erkernbar wären, nur auf das lüsterne Interesse des Zuschauers an gewalttätigen Quälerien abzielt, ist offenbar geeignet, Kindern und Jugend- lichen jede Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit und vor der Würde des Menschen z. nehmen, und damit offenbar jugendgefährdend. Rechtsbehelfsbelehrung Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieser Entscheidung zu beantragen, darüber in dem 12er Gremium erneut zu entscheiden ($ 15a Abs. 4, $ 9 6jS). Sie können aber auch - ebenfalls innerhalb eines Monats - schrift- lich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Verwaltungsgericht in Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erheben. Unabhängig von diesen beiden Möglichkeiten ist aufgrund der obigen Entschei- dung die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung in die Liste erfolgt und die Bekanntmachung der Eintragung im Bundesanzeiger veranlaßt. Das Verwaltungs- gericht in Köln kann auf Antrag die vorläufige Aussetzung der Vollziehung anordnen. 3) VG Köln Urteil vom 22.5.79 - Az.: 10 K 1990/78