Vergabe von Familienpässen

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Landtag Brandenburg                                Drucksache 6/3490 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1388 der Abgeordneten Kristy Augustin der CDU-Fraktion Drucksache 6/3381 Vergabe von Familienpässen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1388 vom 21.01.2016: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist jährlich Herausgeber des Familienpasses des Landes Brandenburgs. Zur Überprüfung ist eine Darstellung der Angebote und deren Nutzung unabdingbar. Ich frage die Landesregierung: 1.     Wie viele Familienpässe werden jährlich durch das Land Brandenburg her- ausgegeben und wie viele Pässe werden tatsächlich verkauft (mit der Bitte um tabellarische Auflistung nach Landkreisen seit der Einführung)? 2.     Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Vergabe der Familienpässe? 3.     Welche konkreten Kosten sind mit der Vergabe des Familienpasses verbun- den (mit der Bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Titel)? 4.     Erhalten Kooperationspartner einen finanziellen Ausgleich vom Land Bran- denburg für deren Vergünstigung gegenüber dem Inhaber eines Familienpas- ses? Wenn ja in welchem Umfang? 5.     Welche Personengruppen können den Familienpass erwerben und sind die Pässe personengebunden? 6.     Erfolgt durch das Land Brandenburg eine konkrete Evaluierung über die tat- sächliche Nutzung der einzelnen Angebote? 7.     Welche weiteren Angebote bietet das Land Brandenburg, insbesondere für einkommensschwache Familien, zur selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit und Erholung? Befinden sich weitere Angebote in der Planung? Wenn ja, wel- che?
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Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Familienpässe werden jährlich durch das Land Brandenburg her- ausgegeben und wie viele Pässe werden tatsächlich verkauft (mit der Bitte um tabel- larische Auflistung nach Landkreisen seit der Einführung)? zu Frage 1: Angaben zur Auflagenhöhe und den jährlichen Verkaufszahlen seit Einführung des Familienpasses im Jahr 2006 enthält die nachfolgende Übersicht. Eine Aufschlüsse- lung der verkauften Pässe nach Landkreisen liegt nicht vor. Pro-      2006/ 2007/ 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ jekt-     2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 jahr                                                                         (Stan d: 01/16 ) Aufla-    35.00 10.00 15.00 18.00 18.00 19.00 30.00 36.00 38.00 38.00 ge        0       0      0        0     0        0       0      0       0    0 Ver-      5.138 5.773 10.55 12.24 11.55 11.51 22.06 29.18 30.29 29.10 kauf                     2        7     3        8       9      8       1    5 Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Vergabe der Familienpässe? zu Frage 2: Der Familienpass Brandenburg ist eine Maßnahme des Familien- und Kinderpoliti- schen Programms der Landesregierung. Für die Erbringung der Dienstleistung „Her- stellung und Vertrieb des Familienpasses“ wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein öffentlicher Auftrag vergeben. Rechtsgrundlagen sind hierfür die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL-A), die Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Brandenburg und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) unter Beachtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes und der Frauenför- derverordnung des Landes Brandenburg. Frage 3: Welche konkreten Kosten sind mit der Vergabe des Familienpasses ver- bunden (mit der Bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Titel)? zu Frage 3: Für die Dienstleistung „Herstellung und Vertrieb des Familienpasses“ sind im Dop- pelhaushalt 2015/2016 bei Kapitel 07 080 Titel 526 65 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 320.000 Euro eingestellt.
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Frage 4: Erhalten Kooperationspartner einen finanziellen Ausgleich vom Land Bran- denburg für deren Vergünstigung gegenüber dem Inhaber eines Familienpasses? Wenn ja in welchem Umfang? zu Frage 4: Die Kooperationspartner erhalten keinen finanziellen Ausgleich. Frage 5: Welche Personengruppen können den Familienpass erwerben und sind die Pässe personengebunden? zu Frage 5: Jede Familie kann den Familienpass für eine Schutzgebühr von 2,50 Euro bei den Vertriebspartnern in Brandenburg erwerben oder online bestellen. Jene Familienmitglieder oder kinderbetreuenden Personen, für die der Pass gelten soll, werden auf der Rückseite des Passes eingetragen. Der ausgefüllte und unter- schriebene Pass ist nicht übertragbar. Frage 6: Erfolgt durch das Land Brandenburg eine konkrete Evaluierung über die tatsächliche Nutzung der einzelnen Angebote? zu Frage 6: Der beauftragte Dienstleister für die Herstellung und den Vertrieb des Familienpas- ses, die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH, führt jährlich Befragungen aller Anbieter über die Nutzung ihrer jeweiligen Angebote durch. Die Ergebnisse die- ser Befragungen bildeten seit Einführung des Passes eine wichtige Arbeitsgrundlage für dessen Weiterentwicklung. MASGF und TMB kamen überein, diese Vorgehens- weise beizubehalten und dadurch den administrativen Aufwand bei den Anbietern so gering wie möglich zu halten. Aus Sicht der Landesregierung spricht die kontinuierliche Steigerung von 150 Ange- boten (2006) auf aktuell 626 Angebote (2015), die von familienfreundlichen Unter- nehmen und Einrichtungen rabattiert werden, für sich. Frage 7: Welche weiteren Angebote bietet das Land Brandenburg, insbesondere für einkommensschwache Familien, zur selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit und Erholung? Befinden sich weitere Angebote in der Planung? Wenn ja, welche? zu Frage 7: Das MASGF unterstützt im Rahmen des Familien- und Kinderpolitischen Programms den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen mit einem finanziellen Zuschuss. Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind hierfür jährlich 300.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme soll in den kommenden Jahren weitergeführt werden.
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