totenchor-der-knochenmaenner-inde-1384-v-1982-geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zur Herausgabe von Indizierungs-Bescheiden“
Pr. 541/82 A. Bei einer Leichenöffnung sind blutige Teile erkennbar. Dann wieder kommt es zu einer brutalen und lang andauernden Prügelei zwischen dem Neffen und dem Diener Iwan. Sie würgen sich, boxen, Iwan greift mit dem Messer an, schlagen sich blutig, schließlich schießt der Neffe, um Iwan zu vertreiben, Abgesehen davon, daß die Rolle Iwans völlig unklar ist, dient die Schlägerei ausschließlich dazu, Gewalt in epischer Breite darzustellen. Weder Gründe noch Folgen dieses Handelns sind erkennbar. Die Schlägerei entsteht un- vermittelt, wird lang ausgetragen und endet mit wilden Ver- wünschungen Iwans gegen den Neffen. Wenige Augenblicke später greift Igor den Neffen an. Wieder kommt es zu einem, diesmal allerdings kürzeren Kampf. Auch hier geht es nur darum, den Kampf an sich zu zeigen. Weshalb Igor so handelt, bleibt im Dunkeln. Abgesehen von den Prügelszenen erscheinen immer wieder ekelhafte Tote mit Wunden usw. im Bild, Als die Gräfin erwürgt wird, sieht man eine schattenhafte Gestalt, deren Hände sich um den Hals der Gräfin legen. Kurz darauf wird der Neffe angefallen, ohne daß der Täter erkennbar wäre. Igor wird da- durch umgebracht, daß sein Versteck verschlossen wird und er nicht mehr heraus kann. Nachdem mehr oder weniger normale Menschen Gewalt ausgeübt haben, treten sogenannte lebende Leichen auf und verfolgen den Neffen und Doris und versetzen sie in Angst, Der lebend tote Igor greift an, Scheußlich aussehend ist er nicht zu bremsen, bis der Neffe ihm im Kampf den Kopf abschlägt, was genau sichtbar gemacht wird. Schließ- lich verfolgen zwei lebende Tote Doris, versuchen sie umzubringen und werden von dem Neffen und dem Doktor, der dabei stirbt, ver- brannt. Jegliche "Handlung" dieses Films basiert auf Gewalt. Dabei besteht das Risiko des Films nicht darin, daß Jugendliche das ihnen hier Präsentierte unverzüglich nachahmen werden, sondern darin, daß die brutalsten ekelerregendsten Abartigkeiten als "relativ" nor- mal und harmlos dargestellt werden, gegen die sich andere Gewalt- taten wie Bagatellen ausnehmen, Auf diese Weise könnte der Jugend- liche in Konfliktsituationen sehr leicht dazu neigen, die Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit des ihm gegenüberstehenden Menschen Fallen zu lassen und hemmungslos zuzuschlagen. Das Verhalten der lebenden Toten unterliegt auch keinerlei negativen Konsequenzen. Zumindest einige von ihnen überleben, wie aus der Schlußszene erkennbar ist, und begeben sich in die Welt hinaus. Diese Darstellung führt dazu, daß eine generelle Nachahmungsgefahr von Gewalt wächst. Wird ein Handlungsmodell sofort bestraft, dann wird der Betrachter es eher nicht nachahmen (Bauer/Selg 2.2.0.) Die Gefahr besteht hier nicht darin, daß Kinder und Jugendliche die gleichen brutalen Handlungen begehen wie die lebenden Toten, sie be- Steht vielmehr darin, daß der kindliche und jugendliche Zuschauer im Einzelfall auch unmenschlich denken und handeln wird.
Pr, 6). 7). 541/82 5. Der Film verschiebt jeglichen Wertmaßstab des Jugendlichen für Brutalität und Grausamkeit gegenüber den Mitmenschen. Während nämlich Elternhaus und Schule sich darum bemühen, Kinder und Jugendliche dazu zu erziehen, die Würde des Mitmenschen zu achten, wird hier ein vollkommen unmenschliches Menschenbild - präsentiert, in dem der Mensch in einer ekelerregenden, jeder Zivilisation widersprechenden Verhaltensweise dargestellt und da- mit auf eine unmenschliche Stufe seiner Endwicklung zurückgeworfen wird, Da der Vldsofllm verrohend wirkt, Ist er als Jugendgefährdend anzu- sehen, ohne daß es einer näheren Prüfung bedarf, ob seine Reception (Anschauen) geeignet ist, eine sozialethische Desorientierung herbeizuführen (BVerwGE 23,112, bestätigt durch 25,319). Die Eignung des Videofilms zur Jugendgefährdung ist auch offenbar i.8.v. $ 15a GjS. Denn sie ist für den unvoreingenommenen Be- trachter des Videofilms klar und zweifelsfrei zu erkennen (VG Köln, Urteil vom 22.5.1979, Az.: 10 K 1990). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungs- gericht in 5ooo Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben wer- den. Die vorherige Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Sie ist gegen den Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle, zu richten ($$ 2o GjS, 42 VwGO). Außerdem können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Bundesprüfstelle Antrag auf Entscheidung durch das 12-er Gremium: stellen ($ 15a Abs. 4 Gjs). '